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Allgemeinverfügung der BaFIn

Geschrieben

Bekanntmachung zum Zwecke der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 4b Abs. 1 WpHG bezüglich sogenannter "contracts for difference" (CFDs) nach § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 17 Abs. 2 FinDAG sowie Bekanntmachung nach § 4b Abs. 4 WpHG

 

 

 

 

  • Ich ordne eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von finanziellen Differenzgeschäften („contracts for difference“ oder „CFDs“) im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an. Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von CFDs an Privatkunden im Sinne des § 31a Absatz 3 WpHG wird insoweit untersagt, als diese für den Privatkunden eine Nachschusspflicht begründen können. Die Umsetzung dieser Beschränkung hat bis zum 10.08.2017 zu erfolgen.
  • Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.
  • Ich behalte mir den Widerruf dieser Allgemeinverfügung vor.

 

Quelle: bafin.de

Featured Replies

Geschrieben

Okay. Was beideutet das jetzt? CFDs an sich werden ja nicht verboten. Aber die Nachschusspflicht.

Wie sieht sowas dann in der Praxis aus?

 

Ich kann nur noch traden wenn ich einen Stop setze der maximal den Verlust des vorhandenen Guthabens bedeuten würde?

Oder wie soll das laufen?

Geschrieben
  • Autor

Du kannst handeln wie bisher, allerdings nicht mehr in einen negativen Kontosaldo rutschen.


Solche Kontotypen können Retailkunden nicht mehr angeboten werden.

Konten mit Nachschusspflicht wird es weiterhin geben, allerdings nur unter Auflagen. z.B. muss man als "Professioneller Kunde" klassifiziert sein und dieser Kategorisierung explizit zugestimmt haben.

 

Für Dich sollte sich per se nichts zum Schlechteren ändern, eher andersherum.


Einige Broker werden vermutlich die Marginsätze erhöhen, was letztlich zur Konsequenz hätte, dass das Liquiditätsmanagement beim Handel angepasst werden muss.

Geschrieben

Verstehe. Und im Zweifel wird dann die Position einfach liquidiert, nehme ich an.

Ist aber sowieso nur so eine inhaltliche Frage. Ich frage für einen Freund. Rumpel macht keinen Verlust.

 

Krass ey, bestimmt 5 Jahre her, dass ich mal nen CFD am Drücker hatte. Die Zeit vergeht ....

Geschrieben

Ich frage für einen Freund.

Rumpel macht keinen Verlust.

 

So cool. grin.gif

Geschrieben

Ich bin mal auf die Definition gespannt, ab wann man ein "professioneller" Anleger ist. Ich vermute mal, dass es keine Bankkaufmannslere oder Wirtschaftsstudium o. ä. sein werden, sondern so ne Art Ratequiz wie bei wer wird Millionär. mocking.gif

Geschrieben
  • Autor

"professioneller" Anleger

 

Wird durch MiFID definiert. Siehe auch hier: Definitionen Anlegerkategorien

 

Bei der Kt. Eröffnung bei einem Broker werden Dir diverse Fragen gestellt. Hinter den Fragen ist meist ein Scoring Modell hinterlegt, das Dich dann auf Basis Deiner Antworten "vorklassifiziert" (nennt man "Angemessenheitsprüfung")

 

Also willkürlich passiert da nichts. Wenn ist man als Nutzer des Dienstleistungsangebot Teil der Ereigniskette.

Geschrieben

wub.png ich schreibe Euch mal freundliche Grüße rein und meine besten Wünsche für ein erholsames Wochenende .... auch damit ich oben lesen kann, was mir jetzt noch unter "hidden content" verborgen bleibt kb-smile.gif

 

kaffee.gif

 

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