Nein, weder noch.... der springende Punkt ist eben nur, dass man als kleiner Retail-Kunde (und das sind imho die meisten, wenn nicht sogar alle Kunden von IGM) einer gewissen "Friß-Vogel-oder-stirb"-Situation unterliegt. Wie @vola schon meinte, ist es eben Definitionssache, inwiefern Broker oder MarketMaker eine "gewisse Flexibiliät" hinsichtlich der Ausführung in ihren AGB aufnehmen dürfen. Rein per AGB wollte ich GENAU DAS damit sagen. Im Regelfall wird eine derartige Praktik wohl eher nicht vom Broker forciert, allein seiner Reputation wegen - aber ich persönlich glaube, dass du oder ich oder jeder andere Kunde kein verbrieftes RECHT auf irgendeine Ausführung oder Kursstellung hat.