das hab ich noch gefunden • Über BLUEVEX • FAQ • AGB • Sicherheit • Preise & Gebühren • Spielsuchtprävention • Allgemein • Sportwetten • Börsen • Bonus- und Vieltraderprogramm • Handlungsempfehlungen Bestimmungen für die Teilnahme an der Plattform Sportwetten 1. Geltung der Allgemeinen Bestimmungen 2. Wettbestimmungen 3. Gegenstand des Wettvertrages 4. Voraussetzungen für den Wettabschluss 5. Wetteinsatz und Bearbeitungsgebühren 6. Limits 7. Wettannahmeschluss 8. Sperre / Selbstsperre, Änderungen 9. Bewertung der Wetten 10. Spezielle Regelungen für Handicap-Wetten beim Tennis [hidden:68d138e6f9] Das Geschäftsverhältnis zwischen den Kunden und dem Buchmacher ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine gegenseitige Vertrauensbasis her, indem sie im Sinne der beidseitigen Rechtssicherheit den Betrieb der Sportbörse regeln. ALLGEMEIN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hinweise zum Glücksspielrecht Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes kann Glückspiel in der Europäischen Union von privaten Anbietern betrieben werden, wenn: - es nicht durch nationale Gesetze grundsätzlich und absolut verboten ist, - oder wenn staatliche oder monopolistische Anbieter nicht nur Glücksspiel anbieten, sondern dieses auch bewerben und das Verbot von Glücksspiel lediglich dem Erhalt dieses Monopols dient. Derzeit ist es in Sachsen-Anhalt auf Grund eines Landesgesetzes verboten, an Glücksspielen teilzunehmen. Der Benutzer erklärt mit Abgabe seiner Wette bzw. seiner Order, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Sachsen-Anhalt aufhält. Ausländische Benutzer sind verpflichtet, sich über die Zulässigkeit von Glücksspielen nach ihren nationalen Gesetzen fachkundigen Rat einzuholen. 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung: blueveX ist eine elektronische Börse, an der Wettscheine (blueveX-Scheine), die unter Vermittlung eines Wettannehmers von einem Buchmacher ausgegeben werden, durch die Benutzer gehandelt oder Sportwetten abgeschlossen werden können. Weder nimmt blueveX selbst Wetten an, noch fungiert blueveX als Buchmacher. blueveX wird von der BLUEVEST GmbH, Kurfürstenstr. 130, 10785 Berlin betrieben. Wo immer auf AGB unserer Kooperationspartner verwiesen wird, ist hinter dem Namen ein Link auf die jeweiligen AGB hinterlegt. Staatlich konzessionierter Wettannehmer ist Bernd Hobiger, Wettbüro Goldesel, Landsberger Allee 97, 10407 Berlin. Die Angebote der Wetter zum Abschluss von Wetten werden von Herrn Hobiger an den staatlich konzessionierten Buchmacher: Digibet Limited, 98 Main Street, 1st Floor, Gibraltar, vermittelt und bei Annahme des Angebots von dieser Gesellschaft als Buchmacher gehalten. Die Wette kommt ausschließlich zwischen dem Buchmacher (Digibet Ltd., Gibraltar) und dem Wetter zustande. Die digibet wetten.de AG, Kurfürstenstr. 130, 10785 Berlin, ist Dienstleister bei der Abwicklung des Wettbetriebes (Hotline: 030-21 23 540). Die Finanzwetten werden über die tradecross AG (Rosental 5, 80331 München) gehandelt, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen insoweit Anwendung finden. 1.2 blueveX-Schein Mit dem Begriff blueveX-Schein werden Wettscheine bezeichnet, die an der Internetbörse zwischen den Benutzern frei gehandelt werden können. Die blueveX-Scheine haben einen Nominalwert von 10,- Euro. Dieser Betrag wird auch ausgeschüttet, wenn das Ergebnis gemäß der jeweiligen Bewertung mit der Beschreibung des entsprechenden BlueveX-Scheines übereinstimmt. Die blueveX-Scheine sind eine rein rechnerische Größe. Zu keiner Zeit hat ein Benutzer ein Recht auf eine physische Aushändigung eines blueveX-Scheins. blueveX-Scheine, denen andere als sportliche Ereignisse zu Grunde liegen, werden von dem Benutzer, der eine Verkaufsorder stellt emittiert, blueveX bzw. die tradecross AG handeln lediglich als Emissionsbegleiter. 2. Konto 2.1 Registrierung Voraussetzung für die Teilnahme an der Wettbörse blueveX ist die Registrierung eines Benutzers. Zu diesem Zecke füllt der Benutzer das elektronische Formular mit seinen persönlichen Angaben wahrheitsgemäß aus. Der Benutzer ist verpflichtet blueveX Änderungen seiner Daten, insbesondere der Kontaktdaten, unverzüglich mitzuteilen. blueveX kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Eröffnung eines Kontos verweigern. Der Benutzer stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Er kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft frei widerrufen. Der Benutzer ist damit einverstanden, dass blueveX im Einzelfall für Rückfragen telefonisch Kontakt mit ihm aufnimmt. Als Benutzer der Wettbörse sind nur volljährige Personen zugelassen. Volljährigkeit tritt nach deutschem Recht mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Bei Zweifeln an der Volljährigkeit nach anderen nationalen Bestimmungen ist der Benutzer verpflichtet Rechtsrat einzuholen. Auch aus Gründen des Jugendschutzes behält sich blueveX vor, von jedem Benutzer zu jeder Zeit eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. 2.2 Benutzername und Kennwort Das Konto wird auf den von dem Benutzer gewählten Namen geführt und kann nur mit der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) geöffnet werden. blueveX empfiehlt, als PIN eine Buchstaben-Zahlenkombination zu wählen und einzelne Buchstaben groß zu schreiben. Die PIN sollte länger als 7 Ziffern sein und nicht aus leicht erratbaren Daten (wie Geburtstagen, Namen des Partners oder der Kinder usw.) bestehen. Die PIN sollte mindestens zweimal im Jahr geändert werden. Der Benutzer hat für die absolute Geheimhaltung seiner PIN Sorge zu tragen. Sollte der Benutzer den Verdacht haben, dass auch andere Personen Zugriff auf sein Konto haben, so muss er umgehend seine PIN ändern und blueveX von seinem Verdacht informieren. blueveX geht davon aus, dass jeder Zugriff, der unter Benutzung der richtigen PIN erfolgt auch rechtmäßig ist. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Benutzer die Geheimhaltung seines Passwortes nicht gewahrt hat oder sich nicht an die Empfehlungen zur Wahl der PIN gehalten hat, schließt blueveX jede Haftung aus. Hat der Benutzer seine PIN vergessen, kann er via Email eine Neue anfordern. blueveX behält sich in diesem Fall vor die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zur Überprüfung der Identität des Benutzers anzufordern. 2.3 Begrenzung der Benutzerkonten Pro Haushalt und Person ist nur ein Benutzerkonto zugelassen. Werden mehrere Benutzerkonten errichtet, so sperrt blueveX umgehend alle Konten und behält sich das Recht vor, die jeweilige Person bzw. den jeweiligen Haushalt von einer weiteren Benutzung auszuschließen. Außerdem wird blueveX entsprechenden Schadensersatz geltend machen. Dieser wird, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, pauschal mit 50,- Euro pro Fall der Mehrfachanmeldung und mit weiteren 20,- Euro für jedes aufgespürte Konto des Mehrfachanmelders veranschlagt. Darüber hinaus wird blueveX - soweit möglich rückwirkend - alle Wetten stornieren, etwaige Boni streichen und alle betroffenen Konten schließen. Etwaig angefallene Gewinne werden ebenfalls storniert. blueveX behält sich das Recht vor, Konten, die innerhalb einer Netzwerkumgebung angemeldet werden (z.B. Universitätscampus), von der Börse auszuschließen. 2.4 Sperrung eines Kontos Die blueveX behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen ein Benutzerkonto vorübergehend oder vollständig zu sperren und einen Benutzer für die Zukunft von der Teilnahme an der Sportbörse blueveX auszuschließen. Insbesondere werden Konten gesperrt, wenn - sich Angaben zur Person oder zu den Kontaktdaten als falsch herausstellen, - der Verdacht besteht, dass ein Benutzer sein Konto für kriminelle Handlungen oder in sonstiger Weise missbraucht, - der Verdacht auf Selbstgefährdung wegen Suchtverhaltens besteht, - gegen Bestimmungen der AGB verstoßen wird oder sonst der Verdacht besteht, dass ein Benutzer blueveX zu schädigen versucht. Im Rahmen der Prävention der Spielsucht besteht auch für den Benutzer die Möglichkeit sein Konto ganz oder für eine individuell bestimmbare Zeit sperren zu lassen. blueveX verweist insofern auch auf die Anmerkungen zur Suchtprävention. 2.5 Kontoführung Das Konto wird kostenlos geführt. Der Benutzer kann jederzeit über die entsprechenden Buttons seinen aktuellen Konto- und Depotstand, sowie Informationen über seine Orders abrufen. Es obliegt dem Benutzer, zu kontrollieren ob die jeweiligen Informationen mit dem tatsächlichen Stand übereinstimmen und Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Reklamationen, die später als vier Wochen eingehen können nicht berücksichtigt werden. 2.6 Ein- und Auszahlungen Das Konto wird in Euro geführt. Für Ein- und Auszahlungen ist das Minimum 20,- Euro und das wöchentliche Maximum 7.500,- Euro. Einzahlungen sind mittels Überweisung, Kreditkarte oder Paysafe-Card möglich. Eine Gutschrift auf dem Wettkonto erfolgt in der Regel erst ab Zahlungseingang auf unserem Konto. Bei Einzahlungen mit Kreditkarte fällt eine Gebühr in Höhe von 3,5 % an. Sollte der Benutzer nicht mindestens 30 % des mit der Kreditkarte einbezahlten Betrages als Einsatz an einer der blueveX Plattformen nutzen, so werden ihm bei einer Auszahlungsanfrage die übrigen effektiven Kreditkartengebühren zusätzlich in Rechnung gestellt. Führt der Benutzer einen Chargeback durch ohne dass hierfür ein entsprechender Grund besteht, ist er blueveX zum Ersatz der daraus entstehenden Kosten verpflichtet. Außerdem kann blueveX das Benutzerkonto sperren. Auszahlungen erfolgen durch Überweisung oder per Scheck. Zur Bearbeitung von Auszahlungsanfragen muss sich der Benutzer vorab einmalig mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises authentifizieren. Die persönliche Authentifizierung ist eine Sicherheitsmaßnahme, um zu gewährleisten, dass Ihre Gewinne ausschließlich an Sie ausgezahlt werden. Für Inlands-/ EU Standardüberweisungen gilt: pro Monat und Benutzer werden zwei Auszahlungsanfragen kostenlos bearbeitet. Ab der dritten Anfrage wird eine Gebühr von 2,50 Euro pro Anfrage erhoben. Für Auslandsüberweisungen gilt: pro Monat und Benutzer wird eine Auszahlungsanfragen kostenlos bearbeitet. Für alle weiteren Auszahlungen fallen 19,50 Euro pro Überweisung an. Die Bearbeitung einer Auszahlungsanfrage dauert bei Banküberweisung und bei Auszahlung per Scheck 14 Tage. 2.7 Spielgemeinschaften Gründen mehrere Benutzer eine Spielgemeinschaft, so müssen sie Ihre Rechtsverhältnisse unter sich regeln. Für blueveX ist ausschließlich die Person, auf deren Namen das Konto geführt wird der Ansprechpartner. 2.8 irrtümliche Gutschrift Im Falle dass blueveX einem Benutzerkonto eine Summe irrtümlich gut schreibt, hat blueveX innerhalb eines Jahres das Recht, eine äquivalente Summe wieder zu stornieren. Wird dem Benutzer irrtümlich eine Summe ausgezahlt, hat blueveX das Recht, eine entsprechende Summe aus dem Wettguthaben des Benutzers zu blocken. blueveX wird sich umgehend mit dem Benutzer in Verbindung setzen und sich erkundigen, ob eine weitere Auszahlung nachträglich beantragt wird, oder ob der Benutzer die Summe rück überweist. 3. Handel und Wetten 3.1 verschiedene Plattformen blueveX bietet die Möglichkeit, an der Profibörse mit blueveX-Scheinen zu handeln oder Sportwetten abzuschließen. Unter dem Menüpunkt „Sportwetten“ kann der Benutzer Wetten abschließen. Der genaue Inhalt der Wette wird in der Beschreibung wiedergeben. Unter dem Menüpunkt „Profibörse“ kann der Benutzer mit den blueveX-Scheinen handeln. Den blueveX-Scheinen liegt ein sportliches oder anderes Ereignis zu Grunde. Die genaue Beschreibung wird angegeben. Der Benutzer kann blueveX-Scheine kaufen, verkaufen oder Leerverkäufe tätigen (so genannte Short-Positionen eingehen). Für jede Plattform gelten eigene Bedingungen, die der Benutzer ebenfalls akzeptiert. 3.2 keine Gewinngarantie blueveX weist die Benutzer ausdrücklich darauf hin, dass mit jeder Eingehung einer Wette oder mit Kauf eines blueveX-Scheines das Risiko eines Verlustes verbunden ist. Gerade bei live gehandelten Ereignissen und dort insbesondere in den Endphasen gibt es keinerlei Garantie eines Gewinns. 3.3 Eingabefehler Es obliegt allein dem Benutzer, sämtliche Daten, Wetten, Kauf- oder Verkaufsorder vor deren Absendung auf Richtigkeit zu kontrollieren. 3.4 Gefahrübergang bei Datenübertragung Beim Download oder beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. 3.5 keine Gewähr für Zusatzinformationen Alle Informationen, die blueveX über die Definition der Wette hinaus liefert (wie z.B. Börsendaten) sind zusätzliche Serviceleistungen, für die blueveX keinerlei Gewähr übernimmt. 4. Schlussbestimmungen 4.1 Veränderungen der AGB Wesentliche Veränderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Benutzer durch einen Newsletter oder/und durch entsprechende Meldungen auf der Homepage mitgeteilt. Widerspricht der Benutzer den Änderungen nicht innerhalb eines Monats schriftlich, so gelten die Änderungen als angenommen. 4.2 Verbot der Teilnahme / Missbrauch Sportfunktionären und Sportlern ist es untersagt anlässlich von Ereignissen, mit denen sie in irgendeiner Weise zu tun haben Wetten zu platzieren oder mit blueveX-Scheinen zu handeln. Personen, die Insiderwissen über ein Ereignis haben ist es untersagt für dieses Ereignis Wetten zu platzieren oder mit blueveX-Scheinen zu handeln. Als Insiderwissen gilt Wissen, das auf Zugang zu einer nicht öffentlichen Informationsquelle beruht. Der Benutzer hat es ebenfalls zu unterlassen betrügerische Handlungen zu Lasten von blueveX oder eines Dritten vorzunehmen. blueveX behält sich vor, im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmungen sofort das Benutzerkonto bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts zu sperren, alle Gewinne vorläufig einzubehalten und, soweit möglich, alle Transaktionen rückwirkend bis zum Zeitpunkt des ersten Betrugs, Betrugsversuchs oder Missbrauchs rückabzuwickeln. Außerdem wird blueveX Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde stellen. Es ist untersagt, das Benutzerkonto zum Zecke der Geldwäsche zu missbrauchen oder mit gestohlenen Kreditkarten oder mit Geld das aus kriminellen Handlungen stammt Einzahlungen vorzunehmen. Jeder Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer sofortigen Sperrung des Benutzerkontos und zu einer Blockung des Guthabens bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts. Außerdem wird blueveX Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde stellen. blueveX behält sich das Recht vor, in allen Fällen bereits bei begründetem Verdacht vorsorglich das Konto zu sperren und Auszahlungen bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhaltes zu verweigern. 4.3 Hotline blueveX unterhält unter der Nummer 01802 – 229.29.42 (für 12 Cent / Minute) eine Hotline, an die sich jeder Benutzer mit Problemen und Fragen wenden kann. Die Gespräche werden zu Kontroll- und Beweiszwecken mitgeschnitten. Falls der Benutzer damit nicht einverstanden ist, weist er den Mitarbeit am Anfang des Gespräches darauf hin. 4.4 Haftung Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von blueveX auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von blueveX. Gegenüber Unternehmern haftet blueveX bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei blueveX zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Benutzers. Soweit blueveX mit Links Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist blueveX für dort enthaltenen fremden Inhalt nicht verantwortlich. blueveX macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern blueveX Kenntnis von rechtswidrigem Inhalt auf externen Websites erhalten wird blueveX den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. Der Benutzer stellt blueveX von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Benutzers – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen. 4.6 Aufrechnung Der Benutzer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von blueveX schriftlich anerkannt sind. 4.7 Anwendbares Recht / Gerichtsstand Kommt der Benutzer nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat so ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ist der Benutzer Kaufmann, so ist der ausschließliche Gerichtsstand München. Dasselbe gilt, wenn der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 4.8 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Benutzer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt. SPORTWETTEN Bestimmungen für die Teilnahme an der Plattform Sportwetten 1. Geltung der Allgemeinen Bestimmungen Diese Bestimmungen enthalten Regeln für die Teilnahme an der Plattform „Sportwetten“. Auf die Gültigkeit auch der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. 2. Wettbestimmungen 2.1 Allgemeine Informationen Das Geschäftsverhältnis zwischen den Wettkunden (Wetter) und dem Halter der Wetten (Buchmacher) ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Für jede abgeschlossene Wette gelten ausschließlich die nachstehenden Wettbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. taatlich konzessionierter Wettannehmer ist Bernd Hobiger, Wettbüro Goldesel, Landsberger Allee 97, 10407 Berlin. Die Angebote der Wetter zum Abschluss von Wetten werden von Herrn Hobiger an den staatlich konzessionierten Buchmacher: Digibet Limited, 98 Main Street, 1st Floor, Gibraltar, vermittelt und bei Annahme des Angebots von dieser Gesellschaft als Buchmacher gehalten. Die Wette kommt ausschließlich zwischen dem Buchmacher (Digibet Ltd., Gibraltar) und dem Wetter zustande. Die digibet wetten.de AG, Kurfürstenstr. 130, 10785 Berlin, ist Dienstleister bei der Abwicklung des Wettbetriebes (Hotline: 030-21 23 540). 2.2 Anerkenntnis der AGB und der Wettbestimmungen Mit dem Abschluss einer Wette erkennt der Wetter die Wettbestimmungen und die AGB in der jeweils gültigen Fassung an. Erstmalig sind die Wettbestimmungen und die AGB vom Wetter bei seiner Registrierung anzuerkennen. Ohne Anerkennung der Wettbestimmungen und der AGB ist die Registrierung nicht möglich. Die Wettbestimmungen und die AGB sind auf den Web-Seiten unter www.bluevex.de einzusehen. Etwaige Ergänzungen und Änderungen, sowie Hinweise auf eventuelle Sonderkonditionen werden ebenfalls auf diesen Web-Seiten veröffentlicht. Der Wetter ist verpflichtet, sich vor dem Abschluss einer Wette über eventuell geänderte Wettbestimmungen zu überzeugen. Es gelten jeweils die Wettbestimmungen und AGB, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Wette maßgeblich sind. 2.3 Datentransfer Die Daten jedes Benutzers werden zum Zwecke der Betrugsbekämpfung an die Digibet wetten.de AG, an die Fa. Hobiger und an die Digibet Ltd. weitergegeben und dort gespeichert. Die im Rahmen der Wettabgabe erhobenen Daten dienen lediglich der Abwicklung des Wettbetriebes. Die Daten werden nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies zum Zustandekommen des Wettvertrages zwingend erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe von Daten, insbesondere des Namens des Wetters nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Wetters. Der Benutzer kann der Weitergabe der Daten widersprechen; blueveX wird eine entsprechende Anweisung zur Löschung der Daten weiterleiten. 3. Gegenstand des Wettvertrages 3.1 Allgemeines blueveX bietet Wetten auf Sportveranstaltungen sowie andere Wettereignisse zu festen Gewinnquoten (Kursen) an. Es können Einzel-, Kombinations- oder Systemwetten abgeschlossen werden. Maßgeblich für den Inhalt jeder Wette ist der vom Computer gespeicherte Wettschein. An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher (Digibet Ltd.), der gemäß der ihm erteilten Konzessionen Wetten aus Anlass von sportlichen Ereignissen entgegennimmt und andererseits der Wetter beteiligt. blueveX wird zu keiner Zeit Vertragspartner des Wettvertrages. 3.2 Wettangebot Das Wettangebot ist einem Spielplan zu entnehmen. Der Wetter kann aus dem Spielplan das jeweilige Wettereignis auswählen, das er wetten möchte. Hierbei kann in der Regel zwischen den folgenden drei Ausgängen desselben Wettereignisses gewählt werden: Sieg der erstgenannten Mannschaft / des erstgenannten Spielers (1) Unentschieden (0) Sieg der letztgenannten Mannschaft / des letztgenannten Spielers (2) Neben den Wetten über den Ausgang eines Wettereignisses (Gewinn - Unentschieden - Verlust) können auch Wetten über einen genau bestimmten Ausgang eines Wettereignisses (z.B. Mannschaft 1 gewinnt mit 3:2) angeboten werden. Es können ebenfalls Wetten über den Ausgang bestimmter Teilabschnitte von Wettereignissen sowie andere Sonderwettformen angeboten werden. Das Wettangebot kann auch Handicap-Wetten umfassen. Hierbei wird einem Spieler bzw. einer Mannschaft ein rechnerischer Punkte-, Tore- oder anderer Vorsprung eingeräumt. Für Handicap-Wetten werden gesonderte Wettkurse angeboten. Innerhalb eines Wettereignisses kann je Wette jeweils nur ein Spielausgang gewettet werden. Alle im Spielplan angebotenen Wettereignisse sind grundsätzlich im Rahmen von Kombinationswetten oder Systemwetten (z.B. 3 aus 5) miteinander kombinierbar. Handicap-Wetten sowie andere Sonderwetten eines Wettereignisses (z.B. Ergebniswetten) können nicht mit Wetten über den Ausgang desselben Wettereignisses kombiniert werden. Der Spielplan kann jederzeit hinsichtlich des Ansatzes oder der Streichung einzelner angebotener Wettereignisse sowie insbesondere hinsichtlich der angebotenen Quoten geändert, gekürzt oder ergänzt werden. Inhalt der abgeschlossenen Wette ist jeweils der zum Zeitpunkt des Wettabschlusses geltende Spielplan. 3.3 Registrierung Der Abschluss eines Wettvertrages ist nur möglich, wenn der Wetter zuvor nach dem festgelegten Verfahren registriert wurde. 3.4 Teilnahmeverbot bei Aufenthalt im Land Sachsen – Anhalt Während des Aufenthalts im Land Sachen - Anhalt ist es dem Benutzer nicht gestattet, eine Wette abzugeben (Bescheid des Landesverwaltungsamts Sachsen - Anhalt vom 11.10.2004, bestätigt mit vorläufiger Entscheidung des OVG des Landes Sachsen - Anhalt vom 18.03.2005). Mit Abgabe seiner Wette versichert der Benutzer, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Land Sachsen - Anhalt aufhält 4. Voraussetzungen für den Wettabschluss 4.1 Verantwortlichkeit des Benutzers für die Wettauswahl Für die Auswahl der Wetten ist allein der Wetter, also der Benutzer, verantwortlich. Die Alleinverantwortlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Wetter die Auswahl der Wettvorhersagen dem Wettanbieter oder Dritten überlässt. 4.2 keine Haftung für Zusatzinformationen Zusatzinformationen zu Wettereignissen sind eine freiwillige Serviceleistung des Wettanbieters gegenüber seinen Benutzern. Für alle hier getroffenen Aussagen sowie für die Vollständigkeit wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. So hat auch das etwaige Fehlen solcher Informationen keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer Wette. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass sich der Benutzer hinreichend über die von Ihm gewetteten Ereignisse informiert hat. 4.3 Wettabschluss Eine Wette gilt mit abschließender Bestätigung des Wetters als abgeschlossen. Der Wetter kann bis zur endgültigen Erklärung über den Wettabschluss seine elektronisch gewählten Voraussagen korrigieren, eine spätere Reklamation bzw. ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Wettvertrag ist ausgeschlossen. Allein der Benutzer ist dafür verantwortlich, vor dem Abschicken zu kontrollieren, dass die eingegebenen Daten mit der von ihm gewünschten Wette übereinstimmt. Mit dem Abschluss der Wette erkennt der Wetter die Wettbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung an. Der Wetter erklärt mit Abschluss der Wette, dass er keine Kenntnis von Manipulationen bzw. Absprachen bezüglich der Wette hat oder ihm das Ergebnis eines gewetteten Ereignisses bereits bekannt ist. 4.4 Stornierung von Wetten Der Buchmacher behält sich vor, bei dem begründeten Verdacht auf Manipulationen oder betrügerischen Handlungen (z. B. Abgabe der Wette nach tatsächlichem Beginn des Ereignisses) des Wetters oder Dritten, die Wette zu stornieren; im Falle der Kombinationswette wird die gesamte Wette storniert. 5. Wetteinsatz und Bearbeitungsgebühren 5.1 Mindesteinsatz Der Mindesteinsatz für eine Einzelwette sowie für eine Kombinationswette beträgt 1,- Euro. Der Wetteinsatz für eine Systemwette ermittelt sich aus dem Grundeinsatz, welcher mit der Anzahl der in der Systemwette enthaltenen Einzelwetten multipliziert wird. Der Grundwetteinsatz für eine Systemwette beträgt 1,- Euro. 5.2 Vorbehalt einer Bearbeitungsgebühr Für jeden Spieleinsatz kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Die Gebühr kann für einzelne Wettarten reduziert oder erlassen werden. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist den Internet-Seiten bei Abschluss des Wettvertrages zu entnehmen. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht in die Bemessungsgrundlage für die Gewinnermittlung einbezogen. 6. Limits Der Buchmacher kann für einzelne Wettereignisse sowie für einzelne Wettabschlüsse Höchsteinsätze festlegen. Dem Buchmacher und dem Wettannehmer steht es ohne Angabe von Gründen frei, ein Angebot zum Abschluss einer Wette abzulehnen oder den Wetteinsatz zu limitieren. Weiterhin behält sich der Buchmacher das Recht vor, Quoten der jeweiligen Wettsituation anzupassen. Die Auszahlungssumme ist je Einzelwette, Kombinationswette oder Systemwette begrenzt. Für verschiedene Einzelwetten, Wettkombinationen oder Wettereignisse kann der Buchmacher unterschiedlich große Höchstauszahlungen festlegen. Die für die abzuschließende Wette geltende Höchstauszahlung ist dem virtuellen Wettschein bei der Wettabgabe zu entnehmen. Sollte eine Wette diese Limitierung überschreiten, wird bei der Abgabe des virtuellen Spielscheins darauf hingewiesen. Werden von einem Wetter mehrere gleich lautende Wetten (auch in unterschiedlichen Kombinationen von Kombinations- oder Systemwetten) getätigt, so gilt für diese Wetten die Höchstauszahlungsgrenze einheitlich für alle abgegebenen Wetten. Eine Umgehung des Limits durch die Tätigung mehrerer gleicher Wetten ist nicht zulässig. 7. Wettannahmeschluss Der Wettannahmeschluss wird für jedes Wettereignis festgelegt. Der Annahmeschluss für Wetten, die sich auf mehrere Wettereignisse beziehen, bestimmt sich nach dem Annahmeschluss des Wettereignisses, das als erstes stattfindet. Wird ein Ereignis vorverlegt oder findet es zu einer anderen Zeit als im Spielplan angegeben statt, so sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Wetten gültig. Dabei ist immer die tatsächliche Startzeit des Wettereignisses und nicht die im Spielplan angegebene Zeit maßgebend. Alle Angaben im Spielplan repräsentieren den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Spielplanerstellung. Erfolgt der Wettabschluss nach Beginn eines Wettereignisses bzw. nicht entsprechend der Wettbestimmungen, so wird die Wette mit 1,0 bewertet. Handelt es sich um eine Einzelwette, wird der Einsatz zurückgezahlt. 8. Sperre / Selbstsperre, Änderungen Der Wettannehmer oder der Buchmacher kann einzelne Wetter jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Wettbetrieb durch eine Sperre ausschließen. Auch der Wetter hat die Möglichkeit, sich durch eine Selbstsperre von der Teilnahme am Wettbetrieb auszuschließen. Der Buchmacher kann die Annahme von Wetten auf bestimmte Wettereignisse verweigern und ist stets berechtigt, die Bedingungen bezüglich der Wettannahme auf einzelne Wettereignisse, speziell bezüglich der Quoten, des maximal zulässigen Wetteinsatzes sowie des Gewinnauszahlungslimits zu verändern. Die zum Zeitpunkt der Sperre oder der Änderung bereits abgeschlossenen Wettverträge bleiben hiervon unberücksichtigt. Die Wettannahme wird insbesondere verweigert, wenn: - Unklarheit über die Vollendung des 18. Lebensjahrs des Wetters besteht, - das Wettkonto nicht die ausreichende Deckung bietet, - die Wette ein Wettereignis enthält, das bereits begonnen hat, - die Wette ein abgesagtes oder ein gesperrtes Wettereignis enthält oder, - der maximale wöchentliche Gesamtspieleinsatz überschritten wurde. 9. Bewertung der Wetten 9.1 Normalfall Maßgeblich für die Bewertung ist das Ergebnis wie es von der jeweiligen Jury unmittelbar nach Ablauf der regulären Spielzeit bzw. am Ende des Ereignisses verkündet wird. Etwaige Verlängerungen (z.B. 2 x 15 Min., „Golden Goal“, „Silver Goal“ o.ä.) werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind entsprechend gekennzeichnete Sonderwetten. Bei allen US-amerikanische Sportarten außer bei US-Eishockey (NHL) und US-Fußball (MLS) gilt das Ergebnis nach einer eventuellen Overtime (OT). Sieger eines Ereignisses ist derjenige bzw. die Mannschaft, die im Zeitpunkt der regulären Beendigung des Ereignisses als Sieger feststeht. Bei allen Ereignissen, auch nationalen oder internationalen Wettkämpfen (z. B. Olympiade), wird derjenige als Sieger bewertet, der von der Jury unmittelbar nach Abschluss des Ereignisses zum Sieger erklärt wird. 9.2 nachträgliche Entscheidungen Entscheidungen „am grünen Tisch“ werden bei der Bewertung von Einzelwetten nicht berücksichtigt. Unter Entscheidungen „am grünen Tisch“ sind Abänderungen des Ergebnisses zu verstehen, die von Gremien oder Sportgerichten nach Ende des Ereignisses vorgenommen werden. Bei Langzeitwetten hat eine solche Entscheidung nur Einfluss, wenn dadurch Ergebnisse eines einzelnen Ereignisses innerhalb eines noch laufenden Turniers abschließend und unanfechtbar abgeändert werden. Der Buchmacher behält sich vor, bei Manipulationen der Spieler oder Mannschaften (z. B. Korruptionsfälle) die Wette rückabzuwickeln. 9.3 Abweichungen Grundsätzlich gilt, dass blueveX das Recht hat, Wetten bei denen das zu Grunde liegende Ereignis vom normalen Verlauf in irgendeiner Weise abweicht, rückabzuwickeln. Für eine Rückabwicklung werden die betreffenden Wetten mit der Quote 1,0 bewertet. blueveX kann entsprechend der folgenden Regeln auch eine Bewertung des Ereignisses vornehmen. 9.4 Berichtigungsrecht Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot (z.B. falsche Spielpaarung, Schreibfehler, offensichtliche Quotenvertauschung oder fehlerhafte Gewinnberechnungen bzw. Gewinnverbuchung) haben der Buchmacher oder blueveX das Recht, diese nachträglich richtig zu stellen. Zum Nachweis der Quotenvertauschung sind insbesondere die Quoten anderer Sportwettanbieter heranzuziehen. Als offensichtliche Fehler gelten insbesondere Quotenverwechselungen (z. B. Favorit/Außenseiter vertauscht) sowie offensichtliche Schreibfehler (z. B. Zahlendreher, Verrutschte Kommastelle). In diesem Fall werden alle bis dahin getätigte Aktionen von Benutzern rück abgewickelt. Ansprüche nach § 142 BGB bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt 9.5 Abweichungen - Fallgruppen a) Totes Rennen Werden bei einem Ereignis zwei oder mehrere Teilnehmer zum Sieger erklärt und wurde keine entsprechende Wette angeboten, so wird die Gewinnquote entsprechend der Anzahl der Sieger geteilt. Das heißt, dass von der Gesamtquote 1,0 abgezogen wird und die daraus resultierende Gewinnquote durch die Anzahl der Gewinner dividiert und mit 1,0 addiert wird. Beispiel: Zwei Sieger Drei Sieger Quote 1,5 (1,5 – 1) : 2 + 1 = 1,25 (1,5 – 1) : 3 = 1,17 Quote 2,4 (2,4 – 1) : 2 + 1 = 1,7 (2,4 – 1) : 3 = 1,47 B) Ausnahme „play or pay“ Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play or pay", was bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des gewetteten Spielers oder der Mannschaft, egal aus welchen Gründen, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis (die Sportveranstaltung) für die der Spieler bzw. die Mannschaft gemeldet war, trotzdem stattfindet. Findet jedoch das gesamte Wettereignis nicht statt, wird es rückabgewickelt. Insbesondere bei Wetten auf einzelne Tennisspiele bedeutet dies, dass in dem Fall, dass ein Spieler nicht antritt, die Wette bei einer Einzelwette rückabgewickelt und bei Kombinations-Systemwetten als Rückzahler mit der Ersatzquote 1,0 bewertet wird. Beispiel: Wird bei der Wimbledon-Partie Federer gegen Nadal auf einen der beiden gewettet und das Spiel findet wegen einer Verletzung gleich welchen Spielers nicht statt, so wird die Wette rückabgewickelt – das ganze Ereignis findet schließlich nicht statt. Hat man allerdings im selben Fall auf einen Gesamtsieg „Wimbledon“ von einem der Beiden gewettet, so gilt „play or pay“, das heißt, der Ausgefallene wird als Verlierer bewertet – das Ereignis „Wimbledon“ findet ja trotzdem statt. Wird innerhalb eines Wettangebots zu Wettereignissen, bei denen in einer Paarung einzelne Teilnehmer gegenübergestellt werden, die Möglichkeit angeboten eine 0 (- z. B. „ein Anderer“), zu wetten, wird bei Nichtteilnahme eines Teilnehmers der jeweiligen Paarung (1 oder 2) die Wette bei einer Einzelwette rückabgewickelt und bei Kombinations-Systemwetten als Rückzahler mit der Ersatzquote 1,0 bewertet. c) die ¾ - Regelung Wird ein Wettereignis nach mindestens ¾ der regulären Spielzeit abgebrochen, zählt der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Spielstand. Bei einem Abbruch zu einem früheren Zeitpunkt wird dieses Wettereignis rückabgewickelt. Beispiel: bei Fußball nach 67,5 Minuten, bei Handball nach 45 Minuten, usw. d) Verschiebung von Ereignissen Wird ein unterbrochenes, abgesagtes bzw. annulliertes Wettereignis bis zum Ende des übernächsten Tages (Bewertungsbasis ist hier der ursprüngliche Ort, die Ortszeit am ursprünglichen Veranstaltungsort und die ursprüngliche Startzeit des Wettereignisses) noch einmal begonnen, so gilt die Wette für das neu gestartete Wettereignis. In den anderen Fällen wird das abgesagte bzw. annullierte Wettereignis rückabgewickelt. Abweichend von dieser Zwei-Tage-Regelung behalten Wetten auf Tennisspiele auch dann ihre Gültigkeit, wenn die Ansetzung oder Fortsetzung des Spiels zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch im Rahmen des laufenden Turniers erfolgt. Bei Tennisspielen, die abgebrochen werden (siehe oben), wird das Spiel nur dann als stattgefunden bewertet, wenn mindestens der erste Satz vollständig beendet worden ist. Danach wird im Falle des Abbruchs derjenige als Sieger bewertet, der die nächste Runde erreicht bzw. zum Sieger erklärt wird. Wird das Spiel vor Beendigung des ersten Satzes abgebrochen, wird das Ereignis als nicht stattgefunden betrachtet und die Wette wird rückabgewickelt. Werden innerhalb einer Kombinationswette alle Wettereignisse abgesagt, so wird der Einsatz zurückgezahlt. 10. Spezielle Regelungen für Handicap-Wetten beim Tennis Grundsätzlich gelten für Tennis-Wetten folgende Handicap-Vorgaben: 2 Gewinnsätze Handicap-Vorgabe: 0 : 1 3 Gewinnsätze Handicap-Vorgabe: 0 : 2 Anderslautende Handicaps werden mit 1,0 bewertet. Behandlung von Handicap-Wetten bei Aufgabe im Tennis: 2 Gewinnsätze 3 Gewinnsätze Handicap-Vorgabe 0 : 1 Handicap-Vorgabe 0 : 2 gespielte Sätze werden auf jeden Fall gewertet Aufgabe erfolgt im Ersatzergebnis für weiterkommenden Spieler Aufgabe erfolgt im Ersatzergebnis für weiterkommenden Spieler 1. Satz 2:0 1. Satz 3:0 2. Satz 2:0 2. Satz 3:0 3. Satz 2:1 3. Satz 3:0 4. Satz 3:1 5. Satz 3:2 BÖRSEN Bestimmungen für die Teilnahme an der Plattform Profibörse 1. Geltung der Allgemeinen Bestimmungen Diese Bestimmungen enthalten Regeln für die Teilnahme an der Plattform „Profibörse“. Auf die Gültigkeit auch der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. 2. Profibörse 2.1 blueveX-Scheine Die blueveX-Scheine basieren auf Wetten über sportliche, finanzielle oder sonstige Ereignisse. Die Beschreibung des Ereignisses ist maßgeblich für die spätere Gewinnausschüttung. Diese einmal emittierten blueveX-Scheine können im weiteren Verlauf an den Börsen unter den Teilnehmer gehandelt werden. Der Handel findet ausschließlich unter den Benutzern der Börsen statt. Zu keinem Zeitpunkt erwirbt oder veräußert blueveX solche Scheine. 2.2 Kauf eines blueveX-Scheins Der Benutzer kann einen blueveX-Schein erwerben, indem er durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars eine Kauforder aufgibt. Diese Order stellt für blueveX den Auftrag dar, einen Verkäufer zu finden, der zu den in der Kauforder angegebenen Konditionen verkaufen will. Wird ein solcher Verkäufer gefunden, so kommt das Geschäft unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer zustande, allerdings nur, wenn der Käufer eine ausreichende Deckung auf seinem Konto hat. Mit dem Kauf tritt der Erwerber hinsichtlich des dem blueveX-Schein zu Grunde liegenden Ereignisses in die Stellung des Verkäufers als Wetter ein. Dem Käufer wird die Kaufsumme zuzüglich der anfallenden Gebühren von seinem Benutzerkonto abgebucht. 2.3 Depot Der Benutzer kann jederzeit die erworbenen blueveX-Scheine in seinem Depot einsehen. Er ist verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob sein Depot den richtigen Stand anzeigt. Abweichungen hat der Benutzer innerhalb von 7 Tagen gegenüber blueveX anzuzeigen, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 2.4 Verkauf eines blueveX-Scheins Der Benutzer kann einen blueveX-Schein, der sich in seinem Depot befindet bis zum Ende des jeweiligen Ereignisses jederzeit wieder verkaufen. Er füllt dazu das entsprechende Formular mit den von ihm gewünschten Konditionen aus. Ein Verkauf kommt zustande, wenn ein Käufer einen Erwerb eines blueveX-Scheins zu diesen Konditionen in Auftrag gegeben hat. Der Verkaufserlös wird, abzüglich der anfallenden Gebühren, dem Benutzerkonto gutgeschrieben. 2.5 Leerverkauf Der Benutzer hat auch die Möglichkeit Leerverkäufe zu tätigen (Short-Gehen). Das bedeutet, dass der Benutzer einen Schein verkauft, den er nicht besitzt. Im Falle eines solchen Leerverkaufs werden dem Benutzer der Nominalwert zuzüglich anfallender Gebühren auf seinem Benutzerkonto geblockt, der Verkaufserlös wird ihm gut geschrieben. Verliert der leer verkaufte blueveX-Schein, wird der geblockte Betrag, abzüglich der Gebühren freigegeben. Gewinnt der leer verkaufte blueveX-Schein, verfällt der geblockte Betrag. 2.6 Stornierung So lange eine Order noch nicht ausgeführt wurde oder das zu Grunde liegende Ereignis vorbei ist, kann der Benutzer sie jederzeit wieder stornieren. Nach Ausführung der Order gilt der Vertrag als unwiderruflich geschlossen. 2.7 Marktsituation – Haftung für Verzögerungen durch Datenfernübertragung Die Preise für die jeweiligen blueveX-Scheine variieren abhängig von der jeweiligen Marktsituation. Dem Benutzer ist bekannt, dass es wegen der Datenfernübertragung sehr kurzfristig zu Änderungen des aktuellen Kurses kommen und blueveX deswegen keinerlei Garantie dafür übernehmen kann, dass ein Auftrag zum Zeitpunkt des Eingangs der Daten bei blueveX noch ausgeführt werden kann. Sollte sich auf Grund zeitlich auch nur minimal früher eingegangener Order die Situation verändert haben und der Auftrag deswegen nicht mehr ausgeführt werden können, übernimmt blueveX hierfür nur eine Haftung, wenn ein Verschulden seitens blueveX oder deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. 2.8 Ende des Ereignisses Endet ein Ereignis, so wird entsprechend der Bewertung (siehe unten) pro Schein, der als gewonnen definiert wird, der jeweilige Nominalwert (10,- Euro) dem Benutzerkonto gutgeschrieben, in dessen Depot sich der blueveX-Schein befand. Alle übrigen blueveX-Scheine verfallen nach der Bewertung wertlos. 3. Voraussetzungen für den Handel 3.1 Verantwortlichkeit des Benutzers für die Auswahl Für die Auswahl der blueveX-Scheine ist allein der der Benutzer, verantwortlich. Die Alleinverantwortlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Benutzer die Auswahl der einem Anderen überlässt. 3.2 keine Haftung für Zusatzinformationen Zusatzinformationen zu Wettereignissen sind eine freiwillige Serviceleistung des Anbieters gegenüber seinen Benutzern. Für alle hier getroffenen Aussagen sowie für die Vollständigkeit wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. So hat auch das etwaige Fehlen solcher Informationen keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer Transaktion. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass sich der Benutzer hinreichend über die von ihm gewetteten Ereignisse informiert hat. 3.3 Wettabschluss Eine Transaktion gilt mit abschließender Bestätigung des Benutzers als abgeschlossen. Der Benutzer kann bis zur endgültigen Erklärung über den Abschluss seine elektronisch gewählten Voraussagen korrigieren, eine spätere Reklamation bzw. ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Wettvertrag ist ausgeschlossen. Allein der Benutzer ist dafür verantwortlich, vor dem Abschicken zu kontrollieren, dass die eingegebenen Daten mit der von ihm gewünschten Transaktion übereinstimmt. Mit dem Abschicken des Auftragsformulars erkennt der Benutzer die Teilnahmebestimmungen in der jeweils gültigen Fassung an. Der Benutzer erklärt mit dem Abschicken des Auftragsformulars, dass er keine Kenntnis von Manipulationen bzw. Absprachen bezüglich der Wette hat oder ihm das Ergebnis eines gewetteten Ereignisses bereits bekannt ist. 3.4 Stornierung von Wetten Der Buchmacher und blueveX behalten sich vor, bei dem begründeten Verdacht auf Manipulationen oder betrügerischen Handlungen (z. B. Abgabe der Wette nach tatsächlichem Beginn des Ereignisses) des Benutzers oder Dritten, die Transaktionen zu stornieren. 4. Sperre / Selbstsperre, Änderungen blueveX, der Wettannehmer oder der Buchmacher können einzelne Benutzer jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Handel durch eine Sperre ausschließen. Auch der Benutzer hat die Möglichkeit, sich durch eine Selbstsperre von der Teilnahme am Handel auszuschließen. Der Buchmacher kann die Annahme einzelner Order verweigern und ist stets berechtigt, die Bedingungen bezüglich des Handels auf einzelne Ereignisse, speziell bezüglich der Quoten, des maximal zulässigen Einsatzes sowie des Gewinnauszahlungslimits zu verändern. Die zum Zeitpunkt der Sperre oder der Änderung bereits abgeschlossenen Wettverträge bleiben hiervon unberücksichtigt. Die Teilnahme am Handel wird insbesondere verweigert, wenn: - Unklarheit über die Vollendung des 18. Lebensjahrs des Benutzers besteht, - das Wettkonto nicht die ausreichende Deckung bietet, - die Wette ein Wettereignis enthält, das bereits begonnen hat, - die Wette ein abgesagtes oder ein gesperrtes Wettereignis enthält oder, - der maximale wöchentliche Gesamtspieleinsatz überschritten wurde. 5. Bewertung der Wetten 5.1 Normalfall Maßgeblich für die Bewertung des blueveX-Scheins ist das Ergebnis des zu Grunde liegenden Ereignisses, wie es von der jeweiligen Jury unmittelbar nach Ablauf der regulären Spielzeit bzw. am Ende des Ereignisses verkündet wird. Etwaige Verlängerungen (z.B. 2 x 15 Min., „Golden Goal“, „Silver Goal“ o.ä.) werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind entsprechend gekennzeichnete Sonderwetten. Bei allen US-amerikanische Sportarten außer bei US-Eishockey (NHL) und US-Fußball (MLS) gilt das Ergebnis nach einer eventuellen Overtime (OT). Sieger eines Ereignisses ist derjenige bzw. die Mannschaft, die im Zeitpunkt der regulären Beendigung des Ereignisses als Sieger feststeht. Bei allen Ereignissen, auch nationalen oder internationalen Wettkämpfen (z. B. Olympiade), wird derjenige als Sieger bewertet, der von der Jury unmittelbar nach Abschluss des Ereignisses zum Sieger erklärt wird. 5.2 nachträgliche Entscheidungen Entscheidungen „am grünen Tisch“ werden bei der Bewertung von Einzelwetten nicht berücksichtigt. Unter Entscheidungen „am grünen Tisch“ sind Abänderungen des Ergebnisses zu verstehen, die von Gremien oder Sportgerichten nach Ende des Ereignisses vorgenommen werden. Bei Langzeitwetten hat eine solche Entscheidung nur Einfluss, wenn dadurch Ergebnisse eines einzelnen Ereignisses innerhalb eines noch laufenden Turniers abschließend und unanfechtbar abgeändert werden. Der Buchmacher behält sich vor, bei Manipulationen der Spieler oder Mannschaften (z. B. Korruptionsfälle) die zu Grunde liegende Wette rückabzuwickeln. 5.3 Abweichungen Grundsätzlich gilt, dass blueveX das Recht hat, Wetten bei denen das zu Grunde liegende Ereignis vom normalen Verlauf in irgendeiner Weise abweicht, rückabzuwickeln. Für eine Rückabwicklung werden die zu Grunde liegenden Wetten mit der Quote 1,0 bewertet. blueveX kann entsprechend der folgenden Regeln auch eine Bewertung des Ereignisses vornehmen. 5.4 Berichtigungsrecht Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot (z.B. falsche Spielpaarung, Schreibfehler, offensichtliche Quotenvertauschung oder fehlerhafte Gewinnberechnungen bzw. Gewinnverbuchung) haben der Buchmacher oder blueveX das Recht, diese nachträglich richtig zu stellen. Zum Nachweis der Quotenvertauschung sind insbesondere die Quoten anderer Sportwettanbieter heranzuziehen. Als offensichtliche Fehler gelten insbesondere Quotenverwechselungen (z. B. Favorit/Außenseiter vertauscht) sowie offensichtliche Schreibfehler (z. B. Zahlendreher, Verrutschte Kommastelle). In diesem Fall werden alle bis dahin getätigte Aktionen von Benutzern rück abgewickelt. Ansprüche nach § 142 BGB bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt 5.5 Abweichungen - Fallgruppen a) Totes Rennen Werden bei einem Ereignis zwei oder mehrere Teilnehmer zum Sieger erklärt und wurde keine entsprechende Wette angeboten, so wird die Ausschüttung je blueveX-Scheine entsprechend der Anzahl der Sieger geteilt. B) Ausnahme „play or pay“ Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play or pay", was bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des gewetteten Spielers oder der Mannschaft, egal aus welchen Gründen, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis (die Sportveranstaltung) für die der Spieler bzw. die Mannschaft gemeldet war, trotzdem stattfindet. Findet jedoch das gesamte Wettereignis nicht statt, wird es rückabgewickelt. Insbesondere bei Wetten auf einzelne Tennisspiele bedeutet dies, dass in dem Fall, dass ein Spieler nicht antritt, die Wette bei einer Einzelwette rückabgewickelt und bei Kombinations-Systemwetten als Rückzahler mit der Ersatzquote 1,0 bewertet wird. Beispiel: Wird bei der Wimbledon-Partie Federer gegen Nadal auf einen der beiden gewettet und das Spiel findet wegen einer Verletzung gleich welchen Spielers nicht statt, so wird die Wette rückabgewickelt – das ganze Ereignis findet schließlich nicht statt. Hat man allerdings im selben Fall auf einen Gesamtsieg „Wimbledon“ von einem der Beiden gewettet, so gilt „play or pay“, das heißt, der Ausgefallene wird als Verlierer bewertet – das Ereignis „Wimbledon“ findet ja trotzdem statt. Wird innerhalb eines Angebots zu Wettereignissen, bei denen in einer Paarung einzelne Teilnehmer gegenübergestellt werden, die Möglichkeit angeboten eine 0 (- z. B. „ein Anderer“), zu wetten, wird bei Nichtteilnahme eines Teilnehmers der jeweiligen Paarung (1 oder 2) die Wette bei einer Einzelwette rückabgewickelt und bei Kombinations-Systemwetten als Rückzahler mit der Ersatzquote 1,0 bewertet. c) die ¾ - Regelung Wird ein Wettereignis nach mindestens ¾ der regulären Spielzeit abgebrochen, zählt der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Spielstand. Bei einem Abbruch zu einem früheren Zeitpunkt wird dieses Wettereignis rückabgewickelt. Beispiel: bei Fußball nach 67,5 Minuten, bei Handball nach 45 Minuten, usw. d) Verschiebung von Ereignissen Wird ein unterbrochenes, abgesagtes bzw. annulliertes Wettereignis bis zum Ende des übernächsten Tages (Bewertungsbasis ist hier der ursprüngliche Ort, die Ortszeit am ursprünglichen Veranstaltungsort und die ursprüngliche Startzeit des Wettereignisses) noch einmal begonnen, so gilt die Wette für das neu gestartete Wettereignis. In den anderen Fällen wird das abgesagte bzw. annullierte Wettereignis rückabgewickelt. Abweichend von dieser Zwei-Tage-Regelung behalten Wetten auf Tennisspiele auch dann ihre Gültigkeit, wenn die Ansetzung oder Fortsetzung des Spiels zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch im Rahmen des laufenden Turniers erfolgt. Bei Tennisspielen, die abgebrochen werden (siehe oben), wird das Spiel nur dann als stattgefunden bewertet, wenn mindestens der erste Satz vollständig beendet worden ist. Danach wird im Falle des Abbruchs derjenige als Sieger bewertet, der die nächste Runde erreicht bzw. zum Sieger erklärt wird. Wird das Spiel vor Beendigung des ersten Satzes abgebrochen, wird das Ereignis als nicht stattgefunden betrachtet und die Wette wird rückabgewickelt. Werden innerhalb einer Kombinationswette alle Wettereignisse abgesagt, so wird der Einsatz zurückgezahlt. 5.6 Regelungen für Finanzwetten Sollte dem blueveX-Schein Kursstände oder Punktestände von Aktienindizes zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Ähnliches zu Grunde liegen, so wird die Bewertung entsprechend dem Stand zum jeweiligen Zeitpunkt durchgeführt. Sollte zum definierten Zeitpunkt kein Kurs bzw. kein Punktestand ermittelt worden sein, so wird der Bewertung der Stand zu Grunde gelegt, der dem definierten Zeitpunkt am unmittelbarsten voraus ging. BONUS- UND VIELTRADERPROGRAMM Bonus Aktionen und Vieltrader-Rabatt 1. Bonus Aktionen 1.1 Allgemeines Alle Bonuszahlungen sind freiwillige Leistungen der blueveX, die User haben keinen Anspruch auf Gewährung eines Bonus. blueveX ist bestrebt, durch die Gewährung eines Bonus neuen, aktiven Usern ein unkompliziertes Kennen lernen der Plattform zu ermöglichen und durch die Gewinnung neuer User insgesamt die Attraktivität der Plattform für Alle zu erhöhen. blueveX hat jederzeit das Recht bei Verdacht auf Handlungen, die blueveX schädigen oder sonst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu wider sind, den Bonus rückzubuchen bzw. gewährte Bonusgutschriften zu stornieren. Das gleiche Recht (Verweigerung oder Stornierung einer Bonusgutschrift ) behält sich blueveX für Fälle von offensichtlichem Missbrauch oder Bereicherungsabsicht vor. Ein Bonus kann grundsätzlich erst nach 3 Monaten ausgezahlt werden. Bleibt der User inaktiv, ist eine Auszahlung auch für die darüber hinaus gehende Zeit ausgeschlossen. Nach Gutschrift eines Bonus kann eine Auszahlung nur erfolgen, wenn der User mindestens 20 Kauf- und/oder Verkaufsaktionen an der Börse getätigt oder 10 Wetten abgeschlossen hat. Ein Einzahlungsbonus wird von blueveX wieder rückgebucht, wenn der User sich 50 % oder mehr des Betrages, auf Grund dessen der Bonus erteilt wurde innerhalb von einem Monat wieder auszahlen lässt, ohne dass dazwischen nennenswerte Handelsaktivitäten (=Umsatz von mindestens 50 Scheinen bzw. 20 Sportwetten) liegen. Verschiedene Bonusaktionen sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar. blueveX behält sich das Recht vor, die Auszahlung eines Bonus jederzeit zu verweigern. 1.2 Authentifizierungsbonus Neuanmelder erhalten einen Bonus in Höhe von 5 Euro, nachdem sie sich ordnungsgemäß authentifiziert haben. Dies gilt nur, wenn diese Authentifizierung unaufgefordert erfolgt. Die Authentifizierung erfolgt durch Einsendung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, - eingescannt als Email-Anhang an support@bluevex.de - als Fax an 01805 - 229 29 40 Bei einer Einsendung via Fax ist es am bestem, vorher eine Kopie des Ausweises anzufertigen – ist diese unleserlich oder zu dunkel, ist auch das Fax unbrauchbar. 1.3 Sonderaktionen Spezielle Regelungen für zeitlich begrenzte Sonderaktionen können ergänzende oder abweichende Regelungen enthalten. Solche Regelungen werden dem User im Rahmen der Aktionen mitgeteilt. Sie sind auch online (z.B. in entsprechenden Pop-up Fenster) jederzeit abrufbar. 1.4 Änderungen Der User stimmt diesen Bonusregeln in der jeweils aktuellen Form zu. blueveX kann diese Bestimmungen jederzeit und rückwirkend ergänzen oder für neue Bonusaktionen zu verändern. Der User wird über jede Änderung in entsprechend geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt. Insbesondere können Newsletter oder Pop-up Fenster, die über Bonusaktionen informieren solche Veränderungen oder Ergänzungen wirksam enthalten. 2. Vieltrader-Rabatt blueveX gewährt Benutzern, die besonders hohe Umsätze generieren einen so genannten Vieltrader-Rabatt, der sich an den getätigten Umsätzen orientiert. Der Rabatt errechnet sich wie folgt: Schwelle Rabatt auf Trade Trades 400 2,5 % 1.000 5,0 % 5.000 7,5 % 10.000 10,0 % Der Rabatt wird monatlich gewährt und wird dem Benutzer jeweils im auf den Berechnungsmonat folgenden Monat auf seinem Benutzerkonto gutgeschrieben. Die Gewährung dieses Rabatts ist eine freiwillige Zusatzleistung von blueveX. blueveX behält sich das Recht vor, einzelne Benutzer jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an diesem Rabatt-Programm auszuschließen. Insbesondere werden Benutzer ausgeschlossen, wenn sie gegen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Teilnahmebedingungen der einzelnen Plattformen verstoßen. Der Rabatt wird nicht gewährt, wenn der Benutzer einen Antrag auf Auflösung seines Kontos gestellt hat. 3. Missbrauch Pro Haushalt und User ist nur jeweils ein Wettkonto zugelassen. Jeder User, der versucht, durch Mehrfachanmeldungen, oder in sonst irgend einer Form illegal Bonusse oder Gewinne abzuschöpfen, wird von der Teilnahme bei blueveX ausgeschlossen. blueveX hat, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, das Recht dem User die gesamte Bonussumme bzw. einen äquivalenten Betrag zu stornieren und eine Auszahlung von Gewinnen zu verweigern. blueveX wird bereits bei begründetem Verdacht, dass eine Unregelmäßigkeit vorliegt, den Bonus und etwaige Gewinne bis zu einer endgültigen Aufklärung des Sachverhalts sperren. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Handlungsempfehlungen für die Teilnahme an der Sportbörse BLUEVEX. Die Teilnahme an der Sportbörse BLUEVEX soll allen Beteiligten Freude bereiten. Wenn Sie einigen Handlungsempfehlungen Beachtung schenken, lassen sich Missverständnisse und Enttäuschungen von Anfang an leicht vermeiden. 1. Allgemeines 1.1 Nehmen Sie sich am besten vor der Anmeldung ein wenig Zeit und lesen Sie die Erklärungen sowie alles, was Sie über BLUEVEX wissen möchten, auf den Info-Seiten durch. Auch wenn das Wetten und Handeln bei BLUEVEX gar nicht so kompliziert ist, wie Sie vielleicht am Anfang dachten, zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unklarheiten an unsere Hotline zu wenden. Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter. 1.2 Auseinandersetzungen zu einem späteren Zeitpunkt möchte keiner. Daher ist es für alle Teilnehmer ratsam, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ein- und Auszahlungsmodalitäten sowie alles, was Ihnen wissenswert erscheint, auszudrucken und aufmerksam durchzulesen. 1.3 Es schadet nie, sich regelmäßig die eigenen Handels- und Zahlungstransaktionen auszudrucken und diese sorgfältig aufzubewahren. 2. Handel 2.1 Informieren Sie sich über die BLUEVEX Wetten und Scheine, auf die Sie setzen oder die Sie handeln möchten, bzw. deren/dessen zugrunde liegende(n) Mannschaft, Sportart, Ereignis oder Einzelsportlers ausführlich. Beachten Sie ausführlich die Definition der Wetten, damit Sie nicht versehentlich auf das sprichwörtlich falsche Pferd setzen“. 2.2 Bevor Sie eine Order endgültig platzieren, vergewissern Sie sich, ob die eingegebenen Daten auch tatsächlich korrekt eingegeben wurden. 2.3 Wenn Sie eine Order platziert haben, ist es ratsam, das zugrunde liegende Sportereignis aufmerksam zu beobachten, um diese ggf. wieder zu stornieren, bevor sie ausgeführt wurde, wenn während des Sportereignisses etwas geschieht, was den Wert des Scheins nachhaltig mindern könnte. 2.4 Beobachten Sie Ihre BLUEVEX- Scheine, die Sie im Depot haben, bis zur vollständigen Beendigung und Wertung des Sportereignisses weiterhin, um diese ggf. wieder zu verkaufen, um etwaige Verluste rechtzeitig zu vermeiden oder aber auch, um Gewinne zu realisieren und sicherzustellen. Die AGB der Sportbörse BLUEVEX habe ich gelesen und akzeptiere diese hiermit. Hinweis: Ihre Angabe werden überprüft, um Missbrauch vorzubeugen. Bitte achten Sie genau auf deren Korrektheit, damit Gewinne ausgezahlt werden können.[/hidden:68d138e6f9]