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CFD + Abgeltungssteuer

Geschrieben

Ich denke, dass Thema könnte einige betreffen bzw. interessieren

 

Die steuerliche Behandlung von Optionsscheinen und Futures wird einfacher. Profi-Anleger profitieren ab 2009 von einem niedrigen Steuertarif und besseren Möglichkeiten zur Verlustverrechnung.

 

Manche mögen’s heiß: Ob steigende Zinsen oder fallende Rohölpreise – durch Termingeschäfte lassen sich mit kleinem Einsatz in jeder Börsenlage Gewinne einfahren. Zudem bietet der Handel mit Optionen und Futures an der Terminbörse Eurex erfahrenen Anlegern Chancen auf Topgewinne. Doch Achtung: Es lauern hohe Risiken. Steuerlich bleiben die Gefahren dagegen überschaubar. Puts und Calls, aber auch Futures oder Contracts for Difference (CFDs) erwirtschaften weder Zinsen noch Dividenden und damit auch keine steuerpflichtigen Kapitalerträge. Nach derzeit gültigem Recht dürfen Kursgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei eingestrichen werden. Werden die spekulativen Investments dagegen binnen Jahresfrist mit

 

Link

Featured Replies

Geschrieben
Contracts for Difference (CFDs) erwirtschaften weder Zinsen noch Dividenden und damit auch keine steuerpflichtigen Kapitalerträge

 

Das würde ich so nicht stehenlassen.

Geschrieben

Danke H5N1.

 

Einen Versuch, die 'Besteuerung von CFD + FSB ' zu analysieren, hatten wir bereits unternommen. (Link). Leider sind wir damals über das "Brainstorming" nicht hinausgekommen ;)

 

Die steuerliche Behandlung von CFDs dürfte sich weitaus komplexer gestalten, als von vielen angenommen wird.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo in die Runde,

 

gibt es denn schon Neuigkeiten bezüglich der Besteuerung

bei FSB und CFD.

 

LG Donkalito

Bearbeitet von donkalito

Geschrieben
Hallo in die Runde,

 

gibt es denn schon Neuigkeiten bezüglich der Besteuerung

bei FSB und CFD.

 

LG Donkalito

 

Neuigkeiten, nein - nicht das ich wüsste. Im Gegenteil, ich gehe davon aus, dass sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern wird.

 

DIe Sachlage ist etwas so:

Da CFDs (als Differenzkontrakte) im neuen Wertpapierhandelsgesetz genannt werden, kann angenommen werden, dass das allgemeine Steuerrecht Gültigkeit hat

 

FSB wurden nicht namentlich erwähnt. Da die Kontrakte bis auf einige wenige Details nahezu identische Merkmale aufweisen, müssten sie der Klasse der Differentkontrokte zugeordnet werden. Das "Betting" spielt in der steuerlichen Bewertung in Deutschland keine Rolle.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
gibt es denn schon Neuigkeiten bezüglich der Besteuerung

bei FSB und CFD.

 

 

Keine News, nur eben eine Bestätigung hinsichtlich der Stamp Duty

 

2.8 In steuerlicher Hinsicht gilt:

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN unterliegen

Transaktionen, die sich auf britische Aktien (bzw. Derivate hiervon) beziehen nicht der britischen

Stempelsteuer (sog. „stamp duty“).

 

 

Quelle/ Source: source.png Postbank AGB 2.8

  • 2 Monate später...
Geschrieben

IG Markets hat Informationen zur Abgeltungssteuer bereits in seine ic.arrow.right.png Dokumente aufgenommen, sprich, IG ist technisch in der Lage, das Abführen der Beträge an den Fiskus sicherzustellen.

 

zu finden unter IV. Kosten, Provisionen und Steuern/ Seite 4

 

2. Die Deutsche Zweigniederlassung ist ab 1.1.2009 verpflichtet, die zu diesem Zeitpunkt eingeführte Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25% auf Gewinne, die aus mit IG Markets Ltd. abgeschlossenen Geschäften resultieren, einzubehalten und abzuführen.
  • 4 Monate später...
Geschrieben
Bei der Wahl eines CFD-Anbieters mit ausländischem Sitz werden die Erträge und Verluste erst am Jahresende saldiert. Die zu zahlende Steuer muss vom Pflichtigen also erst nach Jahresende abgeführt werden. Viele Broker bieten ihren Kunden in Deutschland vorgefertigte Erträgnisaufstellungen an, um die Steueranmeldung zu vereinfachen.

 

Diesen Artikel aus der FTD würde gleich zu mehreren Themen passen. Ich glaub, auf Dauer würde es Sinn machen, sowas mit Tags zu versehen....

 

Hier ein Statement von IG zu den Themen Abgeltungssteuer und Tradingverhalten.

 

Interessant ist auch, die Fußnote im Artikel :vogel:

Geschrieben
Interessant ist auch, die Fußnote im Artikel :vogel:

 

Du meinst diese hier?

 

Andreas Ruether was bis 1. Oktober 2008 Niederlassungsleiter IG Markets

 

Scheint wohl zur Zeit "in" zu sein.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
2. Die Deutsche Zweigniederlassung ist ab 1.1.2009 verpflichtet, die zu diesem Zeitpunkt eingeführte Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25% auf Gewinne, die aus mit IG Markets Ltd. abgeschlossenen Geschäften resultieren, einzubehalten und abzuführen.

 

 

dazu CMC

 

Abgeltungsteuer in Bezug auf den Handel mit CFDs bei CMC Markets

 

Fallen CFDs allgemein unter die Abgeltungsteuerpflicht?

 

Bei CFDs handelt es sich nach bisheriger Auffassung um Termingeschäfte im Sinne. des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Auch unter der Abgeltungsteuer werden CFDs damit weiterhin als Termingeschäfte besteuert werden. Aus Termingeschäften sind solche Gewinne zu versteuern, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag bzw. Vorteil erlangt.

Mit welchen anderen Kapitalerträgen können die Gewinne, bzw. Verluste aus dem Handel mit CFDs verrechnet werden?

 

Gewinne und Verluste aus Aktien bilden einen separaten Verlustverrechnungskreis. Das heißt, Gewinne aus Aktiengeschäften dürfen dementsprechend auch nur mit Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Das gilt nicht für CFDs auf Aktien. CFDs fallen unabhängig vom Basiswert, auf den sie sich beziehen, als eigenständiges Finanzinstrument nicht in diesen separaten Verlustverrechnungskreis für Aktien. Das bedeutet, dass die Verluste aus CFD-Transaktionen uneingeschränkt mit allen anderen positiven Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen und Dividenden, verrechnet werden können.

 

Ist CMC Markets abgeltungsteuerpflichtig?

 

Nein, laut Aussage des Finanzamts Frankfurt am Main ist die CMC Markets Zweigniederlassung Frankfurt a.M. keine auszahlende Stelle. Die Konten unserer Kunden werden bei der CMC Markets UK plc. in Großbritannien, also einem ausländischen Institut, geführt. Für diese Konten und Depots muss der Anleger die Einkünfte in der persönlichen Einkommensteuererklärung deklarieren, wo sie dann maximal zum Abgeltungssatz versteuert werden.

Welche Kosten sind beim Handel mit CFDs im Rahmen der Abgeltungsteuer abzugsfähig?

 

Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (zum Beispiel Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)

 

Wie / wie oft informiert Sie CMC Markets über Ihre aktuelle Steuersituation?

 

Auf Anfrage erstellt CMC Markets einmal pro Jahr eine Jahresbescheinigung. Diese ersetzt allerdings nicht die Steuerbescheinigung für die jährliche Steuererklärung.

Geschrieben
Bei CFDs handelt es sich nach bisheriger Auffassung um Termingeschäfte im Sinne. des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Auch unter der Abgeltungsteuer werden CFDs damit weiterhin als Termingeschäfte besteuert werden. Aus Termingeschäften sind solche Gewinne zu versteuern, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag bzw. Vorteil erlangt.

Mit welchen anderen Kapitalerträgen können die Gewinne, bzw. Verluste aus dem Handel mit CFDs verrechnet werden?

 

Gewinne und Verluste aus Aktien bilden einen separaten Verlustverrechnungskreis. Das heißt, Gewinne aus Aktiengeschäften dürfen dementsprechend auch nur mit Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Das gilt nicht für CFDs auf Aktien. CFDs fallen unabhängig vom Basiswert, auf den sie sich beziehen, als eigenständiges Finanzinstrument nicht in diesen separaten Verlustverrechnungskreis für Aktien. Das bedeutet, dass die Verluste aus CFD-Transaktionen uneingeschränkt mit allen anderen positiven Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen und Dividenden, verrechnet werden können.

 

Ist CMC Markets abgeltungsteuerpflichtig?

 

Nein, laut Aussage des Finanzamts Frankfurt am Main ist die CMC Markets Zweigniederlassung Frankfurt a.M. keine auszahlende Stelle. Die Konten unserer Kunden werden bei der CMC Markets UK plc. in Großbritannien, also einem ausländischen Institut, geführt. Für diese Konten und Depots muss der Anleger die Einkünfte in der persönlichen Einkommensteuererklärung deklarieren, wo sie dann maximal zum Abgeltungssatz versteuert werden.

Welche Kosten sind beim Handel mit CFDs im Rahmen der Abgeltungsteuer abzugsfähig?

 

Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (zum Beispiel Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)

 

 

... neben der Verrechnung mit anderen positiven Kapitaleinkünften, dürften nachstehende Posten berücksichtigt werden

1. Anschaffung Trading PC ( AfA bei ausschließlich privater Trading-Nutzung ?)

2. Miete + NK (pro qm)

3. Software, Updates , Vorortservice, DSL

5. Hardware (Backup, Stromsicherung, 2. PC usw.)

 

... und wie ist die Steuerpflicht bei Tradingclubs ( keine e.V.) geregelt ?

 

Keine Beratung bitte - nur Empfehlungen und Hinweise :guitar:

Bearbeitet von whipsaw
<quote> Tag eingefügt

Geschrieben

Differenzkontrakte sind im KWG als Derivate klassifiziert. Von daher gibt es steuerrechtlich betrachtet keine Sonderbehandlung gegenüber vergleichbaren Instrumenten. (soweit jedenfalls die Theorie :guitar: )

 

... neben der Verrechnung mit anderen positiven Kapitaleinkünften, dürften nachstehende Posten berücksichtigt werden

1. Anschaffung Trading PC ( AfA bei ausschließlich privater Trading-Nutzung ?)

2. Miete + NK (pro qm)

3. Software, Updates , Vorortservice, DSL

5. Hardware (Backup, Stromsicherung, 2. PC usw.)

 

Solange du kein Gewerbe angemeldet hast, kannst du diese Kosten nur im Rahmen der normalen EkSt verrechnen, nicht aber explizit als "Equipment für Trading".

 

... und wie ist die Steuerpflicht bei Tradingclubs ( keine e.V.) geregelt ?

 

Meinst du einen klassischen Investmentklub?

Geschrieben

Solange du kein Gewerbe angemeldet hast, kannst du diese Kosten nur im Rahmen der normalen EkSt verrechnen, nicht aber explizit als "Equipment für Trading".

 

Hi whipsaw,

.... für den gewerblich kundenfreien Investor ergeben sich weitere Fragen....

Die möglichen Antworten stellen keine Beratung dar und dienen dem Meinungsaustausch zwischen Forumsteilnehmern.

Zur Erzielung von gewerblichen Einkünften (Verlusten) aus hochspekulativen Anlagen in der "Eröffnungsphase" , darf das FA , die Kosten bis zur Grenze aller anderer positiven Einkünfte verrechnen ?

Kompensation:

Einkünfte p.a. aus Vermietung/ Verpachtung 10k

Verluste aus gewerblicher Einkunftserzielungsabsicht mit Derivaten 10k nach 4 Wochen.

Anschließend Liquiditätsspritze zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.

Bei erneuten Totalverlust ist der Gewerbebetrieb steuerrechlich abzuwickeln, oder innerhalb der nächsten 5 - 7 Jahre bilanztechnisch in eine Gewinnphase zu führen. Andernfalls werden aufgelaufene Erstattungen (EST/UST aus Abschreibungen) rückzahlungspflichtig. Bestehendes Gewerbe kann von FA als Hobby eingestuft werden. Zwei Jahre

später entstehen bei permanenten Status steuerfreie Gewinne aus Hobby. Was nun... :pfue:

Geschrieben
Was nun... :pfue:

 

was Du wissen möchtest, muß und darf nur von entsprechend berechtigten Personen durchgeführt werden. Das ist ähnlich der Rechtsberatung, die wir hier auch nicht durchführen dürfen.

 

Aber vielleicht outet sich einer der Stillen Leser als Steuerberater und kann gezielt zu den Fragen Stellung nehmen.

 

Dies würde unter einer bestimmten Voraussetzung sogar möglich sein - dem Einrichten eines Bereiches, das nur der Steuerberater/RA und der Klient einsehen dürfte. Selbst Admins etc. müßten eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.

 

Da es schätzungsweise dafür qualifiziertere Boards gibt, sollte das hier nicht unbedingt erforderlich sein/werden.

 

@all,

 

ich bitte da um Verständniss, solche Beratungsdienstleistungen gehören in entsprechende Hände. Siehe auch meine Signatur.

Geschrieben
Die möglichen Antworten stellen keine Beratung dar und dienen dem Meinungsaustausch zwischen Forumsteilnehmern.

 

 

was Du wissen möchtest, muß und darf nur von entsprechend berechtigten Personen durchgeführt werden. Das ist ähnlich der Rechtsberatung, die wir hier auch nicht durchführen dürfen.

 

Selbst dann nicht, wenn der Beitragsschreiber extra auf Meinungsaustausch hingewiesen hat und Beratung von vorn herein ausgeschlossen hat?

Geschrieben
Selbst dann nicht, wenn der Beitragsschreiber extra auf Meinungsaustausch hingewiesen hat und Beratung von vorn herein ausgeschlossen hat?

 

es gibt keinen Unterschied zwischen Meinungsaustausch und/oder Beratung. Im Zweifelsfall wird es als Beratung ausgelegt und das haben die Verbände gar nicht gern.

 

Ist auch verständlich, sie bieten eine Dienstleistung gegen Gebühren an, und sind für das Ergebnis dann auch verantwortlich. Wenn dann jemand for free dazwischenfunkt, hat man schneller Post wie man denkt.

Geschrieben
es gibt keinen Unterschied zwischen Meinungsaustausch und/oder Beratung. Im Zweifelsfall wird es als Beratung ausgelegt und das haben die Verbände gar nicht gern.

 

Ist auch verständlich, sie bieten eine Dienstleistung gegen Gebühren an, und sind für das Ergebnis dann auch verantwortlich. Wenn dann jemand for free dazwischenfunkt, hat man schneller Post wie man denkt.

 

 

 

Hi ronner,

 

Du hast recht. :full:

 

Dies ist hier keine Forum für Steuerfüchse ! Ich verweise auf die vielfältigen Alternativen im Netz - mit und ohne Steuerberater, Fachanwälte und diverse gebührenfreie Foren.

Zum Thema CFD habe ich dort leider nix gefunden.

 

Noch 14 Werktage bis 2009.

 

Auf zum Steuerberater.... :top:

Geschrieben
Zum Thema CFD habe ich dort leider nix gefunden.

 

In der Vergangenheit habe ich mir da auch nen Wolf gesucht. Eventuell wird das nun besser, da die Produkte eindeutiger klassifiziert sind. Solltest du etwas finden, kannst du die Links dazu hier einstellen. Das sollte kein Problem darstellen.

 

Auf zum Steuerberater.... :full:

 

Hoffentlich wird der nicht nach Stunden bezahlt :top: .

Geschrieben

Im Spiegel habe ich noch etwas zur steuerlichen Behandlung von CFDs gefunden

 

Steuerliche Behandlung

 

Für CFDs gilt das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG nicht. Das Halbeinkünfteverfahren ist nur auf „Einnahmen aus der Veräußerung oder der Entnahme von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 9 gehören” anzuwenden (§ 3 Nr. 40a EStG). CFDs sind keine Anteile an Körperschaften, sondern Termingeschäfte bei denen der Gewinn/Verlust durch einen Differenzausgleich stattfindet. Termingeschäfte unterliegen § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

 

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/d...crubrik=artikel

Geschrieben
einfach einen ausländischen cfd halsabschneider suchen, der muss keine abgst abführen. dann muss man das erwirtschaftete erst im nächsten jahr versteuern und kann noch mit dem kapital bisschen spielen.
Geschrieben
einfach einen ausländischen cfd halsabschneider suchen, der muss keine abgst abführen. dann muss man das erwirtschaftete erst im nächsten jahr versteuern und kann noch mit dem kapital bisschen spielen.

Aber ich erinnere mich dunkel, dass dann - bei Gewinnen im Vorjahr - das Finanzamt auch auf die Idee kommen könnte, Vorauszahlungen (auf Schätzungen der Vorperioden beruhend) zu verlangen, selbst wenn Du gar keine Gewinne machst. Gibst bei "normalen" Selbständigen z.Z. auch.

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