Mit superprovisorischer Verfügung wurden am 09.10.2009 vier Gesellschaften des schweizer Brokers Forexone bis auf weiters unter Aufsicht der schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) gestellt und ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt. Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten, weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.
Mit superprovisorischer Verfügung wurden am 09.10.2009 vier Gesellschaften des schweizer Brokers Forexone bis auf weiters unter Aufsicht der schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) gestellt und ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt. Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten, weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.
Genaueres siehe auch hier