@ronner - kommen Dir die Screenshots bekannt vor ?
Aber das eigentlich Spektakuläre ist das hier:
Regulierung
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Die ibrokr AG mit Sitz in München ist unter der Registrierungsnummer 120427 als Finanzdienstleistungsinstitut mit Erlaubnis zur Anlage-/Abschlussvermittlung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und wird fortlaufend beaufsichtigt.
Als Kunden sind Sie bei ibrokr registriert und werden durch ibrokr legitimiert. Der Umfang der Erlaubnisgegenstände ergibt ', width: 600, height: 400 } )">
Die ibrokr AG mit Sitz in München ist unter der Registrierungsnummer 120427 als Finanzdienstleistungsinstitut mit Erlaubnis zur Anlage-/Abschlussvermittlung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und wird fortlaufend beaufsichtigt.
Als Kunden sind Sie bei ibrokr registriert und werden durch ibrokr legitimiert. Der Umfang der Erlaubnisgegenstände ergibt sich im Einzelnen aus der Datenbank der BaFin. Diese Plattform unterliegt dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), dem Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), der EU-Finanzmarktrichtline MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) sowie den Vorschriften und Weisungen der zuständigen Aufsichtsbehörden.
ibrokr betreibt keine Bankgeschäfte, sondern vermittelt lediglich Derivatgeschäfte mit der FIDOR Bank. Hinsichtlich der Derivategeschäfte kommt es ausschließlich zu einem Vertragsabschluss des Kunden mit der FIDOR Bank, nicht aber mit ibrokr. Die FIDOR Bank ist alleinige Eigentümerin der ibrokr AG und wird als Kreditinstitut unter der Registrierungsnummer 120505 zugelassen und wird durch die BaFin und Bundesbank beaufsichtigt.
Bei ibrokr und der FIDOR Bank handelt es sich um zwei rechtlich selbständige Unternehmen.
ibrokr erhält Provisionen und Gebühren für die Vermittlung von Finanzinstrumenten von verbundenen Unternehmen, insb. von der FIDOR Bank AG als Vertragspartner des Kunden, soweit dies nach § 31d WpHG zulässig ist. Die Provisionen und Gebühren, die vom Kunden entrichtet werden, werden diesem detailliert und in Übereinstimmung mit § 31d WpHG offengelegt. Hierbei wird ibrokr die für Finanzdienstleistungsunternehmen geltenden Verhaltenspflichten beachten.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundesetat.
Durch ihre Marktaufsicht setzt die BaFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Zum Anlegerschutz gehört es auch, dass die BaFin unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte bekämpft.
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Aber das eigentlich Spektakuläre ist das hier:
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Als Kunden sind Sie bei ibrokr registriert und werden durch ibrokr legitimiert. Der Umfang der Erlaubnisgegenstände ergibt ', width: 600, height: 400 } )">
Als Kunden sind Sie bei ibrokr registriert und werden durch ibrokr legitimiert. Der Umfang der Erlaubnisgegenstände ergibt sich im Einzelnen aus der Datenbank der BaFin. Diese Plattform unterliegt dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), dem Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), der EU-Finanzmarktrichtline MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) sowie den Vorschriften und Weisungen der zuständigen Aufsichtsbehörden.
ibrokr betreibt keine Bankgeschäfte, sondern vermittelt lediglich Derivatgeschäfte mit der FIDOR Bank. Hinsichtlich der Derivategeschäfte kommt es ausschließlich zu einem Vertragsabschluss des Kunden mit der FIDOR Bank, nicht aber mit ibrokr. Die FIDOR Bank ist alleinige Eigentümerin der ibrokr AG und wird als Kreditinstitut unter der Registrierungsnummer 120505 zugelassen und wird durch die BaFin und Bundesbank beaufsichtigt.
Bei ibrokr und der FIDOR Bank handelt es sich um zwei rechtlich selbständige Unternehmen.
ibrokr erhält Provisionen und Gebühren für die Vermittlung von Finanzinstrumenten von verbundenen Unternehmen, insb. von der FIDOR Bank AG als Vertragspartner des Kunden, soweit dies nach § 31d WpHG zulässig ist. Die Provisionen und Gebühren, die vom Kunden entrichtet werden, werden diesem detailliert und in Übereinstimmung mit § 31d WpHG offengelegt. Hierbei wird ibrokr die für Finanzdienstleistungsunternehmen geltenden Verhaltenspflichten beachten.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundesetat.
Durch ihre Marktaufsicht setzt die BaFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Zum Anlegerschutz gehört es auch, dass die BaFin unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte bekämpft.
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Produktbeschreibung:
prod_descr_1x2_1009_de.pdf
AGBs:
agb.ibrokr.pdf
Bearbeitet von whipsaw
Titel geändert: Original => ibrokr - "Binaries" von der BaFin reguliert, 1-X-2 Financials