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Wertlos verfallene Optionsscheine - steuerliche Anrechenbarkeit der Verluste

Geschrieben
Ein Erlass der Oberfinanzdirektion Münster beunruhigt die Käufer von Optionsscheinen und Knock-outs. Die Behörde hatte schon im Juli 2009 eine Verfügung erlassen, wonach Verluste aus wertlosen Hebelpapieren steuerlich nicht anerkannt werden. Doch die Folgen sind noch immer unklar. Die Entscheidung bezieht sich zum einen nur auf wertlos verfallene Scheine; andere Verluste bei Knock-outs werden in der Regel problemlos anerkannt. Zum anderen handelt es sich um einen Erlass einer einzelnen Oberfinanzdirektion. Das Bundesfinanzministerium teilte auf Nachfrage mit, dass es in der Frage zwischen den Finanzbehörden des Bundes und der Länder bislang keine abgestimmte einheitliche Verwaltungsauffassung gebe. Im Klartext: Eine endgültige Entscheidung zur Anrechenbarkeit der Verluste steht noch aus.

 

 

Quelle: Börse Online

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Geschrieben

Das leidige Thema. Ich habe das noch nie verstanden, ob ich den Schein wertlos ausbuchen lasse (kostenlos) oder ihn zu 1 Cent - wohlgemert nur am Tag des K.O.´s möglich - kostenpflichtig verkaufe, was ist denn da der Unterschied, ausser, dass ich noch mehr Verluste durch die Gebühren mache, wenn ich nicht gerade 20.000 Stück des Scheins gekauft habe. Warum kann man hier nicht einfach einmal im Sinne des Anlegers entscheiden. Hier wird doch nur wieder versucht dem Unwissenden die Verlustverrechnungsmöglichkeit mit Gewinnen zu nehmen und somit die Steuereinnahmen zu erhöhen.

 

Forex Gump

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