Die deutschen Glücksspielgesetze verstoßen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera gegen EU-Recht.
Das Gericht monierte, dass das Glücksspielmonopol des Staates in der Praxis nicht dem Schutz vor Spielsucht diene, sondern eine traditionelle staatliche Einnahmequelle sichern solle.
Quelle: Handelsblatt