Geschrieben 1. August 201115 Jr. comment_120902 Was haltet ihr davon, dass Ackermann nun in den Aufsichtsrat zieht?Macht sich Ackermann vom König zum Kaiser? Was hat die Doppelspitze dann noch zu lachen machen? http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ackermann-wechsel-hat-politisches-nachspiel/4453584.html Melden
Geschrieben 1. August 201115 Jr. comment_120903 Das wäre in Österreich gar nicht mehr möglich, da müssen -soweit ich das jetzt im Kopf habe- zwischen Vorstandsvorsitz und Wechsel in den AR 2 Jahre vergehen. Das dualistische System ist meines Erachtens aber ohnehin für'n Ar..., die Aufsichtsräte sind hochbezahlte Jasager, es entstehen nur Kosten, aber kein Nutzen, in der Schweiz aber auch bei SE's gibt es das monistische System, das ist meines Erachtens die bessere Wahl. Melden
Geschrieben 1. August 201115 Jr. Autor comment_120904 Das wäre in Österreich gar nicht mehr möglich, da müssen -soweit ich das jetzt im Kopf habe- zwischen Vorstandsvorsitz und Wechsel in den AR 2 Jahre vergehen. Hier gibts auch eine ähnliche Richtlinie (Corporate Covernance), welche aber ehr den Status einer Empfehlung hat. Noch, wie es scheint.Ich finde auch, nicht nur Brennstäbe brauchen Zeit zum abkühlen... Melden
Geschrieben 1. August 201115 Jr. comment_120905 Hier gibts auch eine ähnliche Richtlinie (Corporate Covernance), welche aber ehr den Status einer Empfehlung hat. Noch, wie es scheint.Ich finde auch, nicht nur Brennstäbe brauchen Zeit zum abkühlen... Nein, das ist gesetzlich geregelt (§ 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG), 2 Jahre müssen vergehen, allerdings gibt es eine Ausnahme: wenn 25 % der stimmberechtigten Aktionäre dem zustimmt...und genau darauf spekuliert anscheinend Ackermann bzw. die deutsche Bank. § 100 AktG: Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder(1) Mitglied des Aufsichtsrats kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Ein Betreuter, der bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt, kann nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein.(2) Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer1.bereits in zehn Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, Aufsichtsratsmitglied ist,2.gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist,3.gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft angehört, oder4.in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied derselben börsennotierten Gesellschaft war, es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten.http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__100.html Melden
Geschrieben 1. August 201115 Jr. Autor comment_120906 Nein, das ist gesetzlich geregelt (§ 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG), 2 Jahre müssen vergehen,..... So isses natürlich richtig. Ich hab damit nur die praktische Auswirkung beurteilt und mich ziemlich falsch ausgedrückt.Sorry.Es gibt aber auch diese rechtliche Konstruktion dazu. Ergo, es ist nicht grundsätzlich verboten. Melden
Geschrieben 2. August 201115 Jr. comment_120936 Das mit der "Corporate Covernance" lese ich auch öfter in den Medien. Gemeint ist wohl eher, dass in den entsprechenden Kreisen es trotz der gesetzlichen Möglichkeit verpönt ist, direkt mittels der 25 % vom Vorstand zum Aufsichtsrat zu wechseln. Nichts ist schlimmer als wenn der Vorstand den Nachfolger direkt weiter gängelt und ihm seine Strategie aufdrücken will, ob wohl er nicht mehr Vorstand ist...Dann kann der neue Vorstand überhaupt nicht richtig arbeiten und auch mal "alten Ballast" vom Vorgänger abwerfen. Melden
Geschrieben 2. August 201115 Jr. Autor comment_120940 Prickelnd finde ich in diesem speziellen Beispiel das persönliche Verhältnis von künftigen AR (zumindest Äckerli und Jain) und den beiden künftigen Vorständen,insbesondere bei diesen finanzpolitischen Verhältnissen (EU und Global) und den damit zusammenhängenden unternehmerischen Herausforderungen.So haben wir hier schon mal 3 Chefs. Kommt aber noch einer, oder eine. Zumindest drängt sich mir der Verdacht auf, wenn Romano Prodi bei Fr.Merkel intervenieren lässt, sie möge doch bitte die Deutsche Bank rügen und zur Räson bringen, nachdem sie(DB) ca. 8Mrd. Euro italienische Staatsanleihen auf den Markt geworfen hat. Dann könntens auch 4 sein. Mal sehn wie der Brei dieser Köche schmeckt. Melden
Was haltet ihr davon, dass Ackermann nun in den Aufsichtsrat zieht?
Macht sich Ackermann vom König zum Kaiser? Was hat die Doppelspitze dann noch zu lachen machen?
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ackermann-wechsel-hat-politisches-nachspiel/4453584.html