Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

#T/N/X/T

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Deutsche Bank- Ackermanns Wechsel in den AR

Featured Replies

Geschrieben

Das wäre in Österreich gar nicht mehr möglich, da müssen -soweit ich das jetzt im Kopf habe- zwischen Vorstandsvorsitz und Wechsel in den AR 2 Jahre vergehen.

 

Das dualistische System ist meines Erachtens aber ohnehin für'n Ar..., die Aufsichtsräte sind hochbezahlte Jasager, es entstehen nur Kosten, aber kein Nutzen, in der Schweiz aber auch bei SE's gibt es das monistische System, das ist meines Erachtens die bessere Wahl.

Geschrieben
  • Autor

Das wäre in Österreich gar nicht mehr möglich, da müssen -soweit ich das jetzt im Kopf habe- zwischen Vorstandsvorsitz und Wechsel in den AR 2 Jahre vergehen.

Hier gibts auch eine ähnliche Richtlinie (Corporate Covernance), welche aber ehr den Status einer Empfehlung hat.

Noch, wie es scheint.

Ich finde auch, nicht nur Brennstäbe brauchen Zeit zum abkühlen...

Geschrieben

Hier gibts auch eine ähnliche Richtlinie (Corporate Covernance), welche aber ehr den Status einer Empfehlung hat.

Noch, wie es scheint.

Ich finde auch, nicht nur Brennstäbe brauchen Zeit zum abkühlen...

 

Nein, das ist gesetzlich geregelt (§ 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG), 2 Jahre müssen vergehen, allerdings gibt es eine Ausnahme: wenn 25 % der stimmberechtigten Aktionäre dem zustimmt...und genau darauf spekuliert anscheinend Ackermann bzw. die deutsche Bank.

 

§ 100 AktG: Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder

(1) Mitglied des Aufsichtsrats kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Ein Betreuter, der bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt, kann nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein.

(2) Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer

1.

bereits in zehn Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, Aufsichtsratsmitglied ist,

2.

gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist,

3.

gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft angehört, oder

4.

in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied derselben börsennotierten Gesellschaft war, es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten.

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__100.html

Geschrieben
  • Autor

Nein, das ist gesetzlich geregelt (§ 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG), 2 Jahre müssen vergehen,.....

 

So isses natürlich richtig. Ich hab damit nur die praktische Auswirkung beurteilt und mich ziemlich falsch ausgedrückt.Sorry.

Es gibt aber auch diese rechtliche Konstruktion dazu. :correct:

Ergo, es ist nicht grundsätzlich verboten.

Geschrieben

Das mit der "Corporate Covernance" lese ich auch öfter in den Medien. Gemeint ist wohl eher, dass in den entsprechenden Kreisen es trotz der gesetzlichen Möglichkeit verpönt ist, direkt mittels der 25 % vom Vorstand zum Aufsichtsrat zu wechseln. Nichts ist schlimmer als wenn der Vorstand den Nachfolger direkt weiter gängelt und ihm seine Strategie aufdrücken will, ob wohl er nicht mehr Vorstand ist...

Dann kann der neue Vorstand überhaupt nicht richtig arbeiten und auch mal "alten Ballast" vom Vorgänger abwerfen.

Geschrieben
  • Autor

Prickelnd finde ich in diesem speziellen Beispiel das persönliche Verhältnis von künftigen AR (zumindest Äckerli und Jain)

und den beiden künftigen Vorständen,insbesondere bei diesen finanzpolitischen Verhältnissen (EU und Global)

und den damit zusammenhängenden unternehmerischen Herausforderungen.

So haben wir hier schon mal 3 Chefs. Kommt aber noch einer, oder eine.

Zumindest drängt sich mir der Verdacht auf, wenn Romano Prodi bei Fr.Merkel intervenieren lässt,

sie möge doch bitte die Deutsche Bank rügen und zur Räson bringen, nachdem sie(DB) ca. 8Mrd. Euro italienische

Staatsanleihen auf den Markt geworfen hat. Dann könntens auch 4 sein.

Mal sehn wie der Brei dieser Köche schmeckt. :mocking_mini:

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.