Mal angenommen, der Kontostand bei meinem Londoner Broker weist am 01.01. des Jahres ein Guthaben von EUR 10.000 aus. Mitte des Jahres ist das Kapital auf EUR 15.000 angewachsen. Ich beauftrage meinen Broker zu diesem Zeitpunkt EUR 5.000 auf mein Referenzkonto (deutsches Girokonto) zu überweisen. Am Ende des Jahren ist das Kapital auf dem Brokerkonto wieder auf EUR 14.000 angewachsen. Ich belasse diese EUR 14.000 nun zum Jahreswechsel auf meinem Brokerkonto.
Muss ich in meiner Steuererklärung in diesem Fall Kapitalerträge in Höhe von EUR 5.000 oder in Höhe von EUR 9.000 angeben und als Abgeltungssteuer versteuern?
Mal angenommen, der Kontostand bei meinem Londoner Broker weist am 01.01. des Jahres ein Guthaben von EUR 10.000 aus. Mitte des Jahres ist das Kapital auf EUR 15.000 angewachsen. Ich beauftrage meinen Broker zu diesem Zeitpunkt EUR 5.000 auf mein Referenzkonto (deutsches Girokonto) zu überweisen. Am Ende des Jahren ist das Kapital auf dem Brokerkonto wieder auf EUR 14.000 angewachsen. Ich belasse diese EUR 14.000 nun zum Jahreswechsel auf meinem Brokerkonto.
Muss ich in meiner Steuererklärung in diesem Fall Kapitalerträge in Höhe von EUR 5.000 oder in Höhe von EUR 9.000 angeben und als Abgeltungssteuer versteuern?