daytrader Posted February 7, 2007 Report Share Posted February 7, 2007 Hallo Leute, nachdem hier immer mehr über alternative Investmentmöglichkeiten diskutiert wird, hätte ich gern gewusst, wie diese, ich nenne sie mal Finanzinnovationen, steuerlich behandelt werden. Gewiss haben sich ein paar von euch früher schon einmal damit beschäftigt. Solange man Verluste macht ist es egal, was aber muss man beachten, wenn es andersherum läuft? Bei Spread Betting sind mir die allgemeinen Rahmenbedingungen bekannt. Wie verhält es sich dagegen mit den Finanzkontrakten von Tradesports? Ich habe nicht die geringste Ahnung wo diese eingestuft werden könnten. Neulich habe ich mit meinem Steuerberater über den Sachverhalt gesprochen. Nada, der Typ wusste rein garnichts darüber.Er hat seine Chance als Berater selbstverständlich genutzt und mir geschlagene 20min eine "wenn..., ...könnte..., ...müsste..., sollte...." Rede aufgedrückt. Zum Schluss war ich genauso schlau wie vorher. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun Posted February 7, 2007 Report Share Posted February 7, 2007 LOL, bei nem normalen Steuerfuzzi wirste auf Granit beißen. Da brauchts Specialists Ich persönlich kenne darüber hinaus kaum einen Trader den das momentan interessieren würde. Nicht deswegen weil es denen Schnuppe wäre, nö. Nur macht kaum jemand Gewinne und somit steht die Thematik selten zur Disposition. Die anderen die Gewinne machen geben diese nicht an. Tradesports Kontrakte würde ich spontan zu Finanzwetten zählen.Zu Spread Betting sage ich an der Stelle nur soviel, dass es sich dabei um Wetten handelt und die sind steuerfrei.Dieses => steuerfrei Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Goldman Sucks Posted February 7, 2007 Report Share Posted February 7, 2007 Bei CFD muss im Einzelfall geprüft werden auf welche Art der Veräusserungsgewinn entstanden ist.Da Short Sells wie Dividenzahlungen im Einzelfall berücksichtigt werden müssen, kann die Bewertung nicht auf einen simplen Paragraphen reduziert werden.Vom Konstrukt her sind die Kontrakte der Kategorie Termingeschäfte zuzuordnen - §23 EStG. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
YellowPress Posted February 8, 2007 Report Share Posted February 8, 2007 Ich habe ein bisschen gegoogelt und bin auf folgenden Link gestoßen http://steuernetz-forum.de/Besteuerung_Fin...euheit_CFD.html Ich hoffe es hilft dir weiter. YP Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
coldshot Posted February 8, 2007 Report Share Posted February 8, 2007 wer cfd's im bestand hat ist berechtigt die dividenzahlungen zu erhalten.würde das in so einem fall nicht bedeuten, dass basiered auf den allgemeinen steuergesetzen das halbeinkünfteverfahren angewendet werden müsste? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Guest Posted February 8, 2007 Report Share Posted February 8, 2007 Bezüglich der Dividenden würde ich das auch so sehen. Die offene Frage besteht allerdings hinsichtlich der Kursgewinne. Hier bin ich (persönlich) der Auffassung, daß § 23 Abs. 1 Ziff. 2 EStG einschlägig ist. Was heißt das? Keine Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern volle Besteuerung, dafür im Gegenzug auch die Möglichkeit, Verluste im betreffenden Kalenderjahr voll gegenzurechnen, außerdem Verlustrücktrag und Verlustvortrag auf folgende Kalenderjahre im Rahmen des § 23 Abs. 3 EStG möglich!!! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
coldshot Posted February 8, 2007 Report Share Posted February 8, 2007 Bezüglich der Dividenden würde ich das auch so sehen. würde das nicht wiederum bedeuten, dass die unternehmen die cfd anbieten die relevanten beträge ans finanzamt abführen müssten? gleichzeitig müssten die freistellungsaufträge erfassen und am jahresende die erträge aus zinsen und dividenzahlungen melden. die besteuerung von gewinnen wird wohl gehandhabt wie bei aktien. nach 12 monaten steuerfrei (imo absurd bei cfd) und der rest steuerpflichtig nach persönlichem steuersatz Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
trigger Posted February 8, 2007 Report Share Posted February 8, 2007 Und dabei sagen alle CFDs wären unkompliziert Da setze ich gerne noch einen drauf und stelle die Finanzierungskosten zur Diskussion.Unter welches Reglement könnten die fallen ? Theoretisch sind es Zinsen. Interessanterweise kommt hinzu, dass ich als Investor erstmal Zinsen zahle (bei den herkömmlichen Instrumenten passiert das nie). Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
daytrader Posted February 10, 2007 Author Report Share Posted February 10, 2007 Vielen Dank für das zahlreiche und überaus informative Feedback. Ihr seid echt großartig! Beim dem CFD Anbieter Actior bin ich über den oben genannten Paragrafen 23 gestolpert. Unter dem Menüpunkt Steuerrechtliche Aspekte sind allgemeine Infos aufgelistet.Details zu Shortpositionen oder Zinsen sucht man vergeblich. http://www.actior.de/111.0.html Private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG und damit steuerpflichtig sind: 1. Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten (Ausnahme: gewerblicher Grundstückshandel), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt, 2. Veräußerungsgeschäfte von anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt, 3. Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb & 4. Termingeschäfte, wie z.B. Waren- oder Devisentermingeschäfte mit Differenzausgleich, Index-Optionsgeschäfte, Futures, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts nicht mehr als ein Jahr beträgt. Das heißt, dass Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren o.ä. Produkten nur steuerpflichtig sind, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr vergeht. Bei Unterschreitung der Einjahresfrist handelt es sich um sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ermittlung der Einkünfte: Veräußerungspreis 1 Veräußerungsnebenkosten/ Werbungskosten (Einzelnachweis nötig) 2 Anschaffungskosten (bei Grundstücken evtl. vermindert um Abschreibung) = Gewinn oder Verlust Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis zu einem Gesamtgewinn von 512,- € pro Jahr steuerfrei. Liegt der Gewinn höher, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz eines jeden einzelnen besteuert. Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinnes aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden. Verluste können ein Jahr zurück und vorgetragen werden und mit eventuellen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften des Vor- bzw. der Folgejahre verrechnet werden. Von dieser steuerlichen Betrachtung, sind bei CFD`s und Aktien nach § 20 EStG die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu trennen (Bezugsrechte). Einkünfte aus Kapitalvermögen sind alle in § 20 EStG aufgezählten Einnahmen aus Geldvermögen, die sich im Privatvermögen befinden, abzüglich der Werbungskosten. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören jedoch nur die Einnahmen aus Anlagen wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Anleihen. Die Einnahmen bestehen in Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen usw. . Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG: 1. Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften und Genossenschaften z.B. Dividenden und Ausschüttungen 2. Beteiligungserträge eines typischen stillen Gesellschafters 3. Zinsen aus Kapitalanlagen ohne Beteiligungscharakter z.B. Hypotheken, Wechsel, Darlehen usw. 4. Sonderfälle wie z.B. Agioerträge, besondere Entgelte usw. Von den Bruttoeinnahmen kann ein Pauschalbetrag für Werbungskosten in Höhe von 51,- € sowie ein Sparerfreibetrag in Höhe von 1370,- € abgezogen werden. Der Abzug dieser Pauschalbeträge darf jedoch zu keinen negativen Einkünften führen. Nettodividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte der Einkommenssteuer unterworfen. Wir hoffen Ihnen hiermit die Frage der steuerlichen Betrachtung unserer Produkte deutlich gemacht zu haben und stehen Ihnen bei eventuellen Fragen gern Rede und Antwort. Die obigen Ausführungen sind nur eine Kurzdarstellung der steuerlichen Behandlung von privaten Veräußerungsgeschäften und stellen keine Steuerberatung dar. Zu Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Betragsangaben beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften. Die Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Goldman Sucks Posted February 14, 2007 Report Share Posted February 14, 2007 Es sind steuerrechtlich mehrere Aspekte zu berücksichtigen.Als erstes die Erträge aus Kapitalanlagen die (irgendwie) versteuert werden müssen.Da sollte der oben genannte Paragraf der Richtige sein. Da theoretisch Dividenden anfallen können, wären diese ebenso zu berücksichtigen. Das hieße im Umkehrschluss dastheoretisch ein Freistellungsauftrag gestellt und vom CFD Anbieter berücksichtigt werden müsste. Theoretisch sind die Zinszahlungen aus der Finanzierung der Position Kapitalerträge und könnten steuerlich geltend gemacht werden.Short Sells (Gewinne) dürften als letzter Parameter auch unter § 23 fallen, 100%ig sicher bin ich mir dabei allerdings nicht. Bleibt am Ende die Frage offen, wie es sich mit Zinszahlungen bei Long- und Dividendenzahlungen bei Short Positionen verhält.Dividendenausschüttungen fallen unter das Halbeinkünfteverfahren. 50% sind steuerfrei, die anderen 50% werden mit dem persönlichen Steuersatz und falls vorhanden dem Sparerfreibetrag verrechnet.Wer mir alle Fragen steuerrechtlich korrekt beantworten kann bekommt eine Kiste Jever Light. Abgesehen von der brisanten Thematik ist mir kein einziger Anbieter bekannt, der sich dieser Thematik auch nur ansatzweise angenommen hätte.Das Freistellungsaufträge bei den CFD Providern verfügbar wären ist mir nicht bekannt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
whipsaw Posted February 14, 2007 Report Share Posted February 14, 2007 Der Vollständigkeit halber müssten bei der Auflistung Corporate Actions (Bezugsrechte, Bonusaktien, Sonderausschüttung, Split) mit aufgeführt werden. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
daytrader Posted February 20, 2007 Author Report Share Posted February 20, 2007 Hallo Leute, ich bin doch noch fündig geworden. Warum ich das beim Durchsehen der AGBs letztens übersehen habe weiss ich nicht.Die Informationen von ABN sind nicht verbindlich, aber sie deuten teilweise (Zinsen) genau in Richtung unserer Vermutungen.Zu Dividenden stand leider nichts da. Wenn ich das unten stehende nun richtig deute, müsste ABN (und damit alle CFD Unternehmen) die gleichen Verpflichtungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen haben, wie die Banken. 3.4 Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten 3.4.1 SteuernDie nachfolgende Darstellung basiert auf den steuerrechtlichen Vorschriften, die am 01.02.2006 in der BundesrepublikDeutschland gelten und darf nicht als Garantie in einem nicht abschließend geklärten Bereich missverstandenwerden. ABN AMRO weist darauf hin, dass sich die Besteuerung aufgrund zukünftiger Änderungen der gesetzlichenVorschriften ändern kann. Die Darstellung beschränkt sich auf einen allgemeinen Überblick über möglichesteuerliche Konsequenzen für einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Privatinvestor. ABN AMROempfiehlt dem Kunden, im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen, insbesondere der von ihmüber marketindex abgeschlossenen Geschäfte (Finanztermingeschäfte), den eigenen steuerlichen Berater bzw.die für ihn zuständige Steuerbehörde zu konsultieren. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtigist. · Dem Handelskonto gutgeschriebene Zinsen sind steuerpflichtig.· Gewinne aus Margin Trades sind steuerpflichtig, sofern der Zeitraum zwischen Eröffnung des Geschäftes undAbschluss eines Glattstellungsgeschäftes nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gewinne sind in vollem Umfang steuerpflichtig, wenn sie allein oder zusammen mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften512 € erreichen oder übersteigen. Unterhalb dieser Grenze bleiben Gewinne steuerfrei. Verluste, die innerhalbdes vorstehend beschriebenen Einjahreszeitraums realisiert werden, können lediglich mit Gewinnen ausanderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Soweit dies in dem Veranlagungszeitraum, indem die Verluste angefallen sind, nicht möglich ist, können die Verluste in das vorhergehende Jahr zurückgetragenoder unbegrenzt in zukünftige Jahre vorgetragen und in einem anderen Veranlagungszeitraum mitGewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ggf. eingeschränkt verrechnet werden. · Wird der Margin Trade erst nach Ablauf eines Jahres glattgestellt, sind Gewinne nach Ansicht von ABN AMROnicht steuerpflichtig, wenn der Margin Trade durch einen Privatinvestor abgeschlossen wurde. Im Gegenzugwerden auch Verluste steuerlich nicht berücksichtigt. Bei einem Offenen Geschäft täglich gutgeschriebeneZinsen sind jedoch stets unabhängig von der Laufzeit des Margin Trades steuerpflichtig als Gewinne aus privatenVeräußerungsgeschäften. Tägliche Zinsbelastungen können steuerlich nur mit Gewinnen aus anderenprivaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.Ob durch die täglichen Zinsgutschriften bzw. -belastungendie oben beschriebene Einjahresfrist in Bezug auf den jeweiligen Margin Trade unterbrochen wird, istnicht abschließend geklärt.· Gewinnbeträge aus der (automatischen) Ausübung von Box-Options sind ebenfalls nur steuerpflichtig, wennder Zeitraum zwischen Erwerb und Ausübung ein Jahr nicht überschreitet. Der steuerpflichtige Gewinn ermitteltsich unter Berücksichtigung der bei Erwerb der Box-Option gezahlten Prämie. Verfallen Box-Optionswertlos, ist die bei Erwerb aufgewandte Prämie nach Auffassung der Finanzverwaltung dagegen steuerlichirrelevant. Gewinne aus dem Rückverkauf von Box-Options sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischenErwerb und Rückverkauf ein Jahr nicht überschreitet. Veräußerungsverluste, die innerhalb des Einjahreszeitraumsrealisiert werden, können lediglich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnetwerden. Quelle:marketindex Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
trigger Posted February 20, 2007 Report Share Posted February 20, 2007 Zu Dividenden stand leider nichts da. Klar oder die bieten keine Aktien CFD an, ergo: no dividends Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun Posted February 21, 2007 Report Share Posted February 21, 2007 Ah,ja. ABN zählt die Zinsen nicht als Zinsen im eigentlichen Sinne sondern als Tradinggewinne resp. -verluste.Interessanter Ansatz :twisted: Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
whipsaw Posted February 25, 2007 Report Share Posted February 25, 2007 Wer generell etwas zur Besteuerung von Kapitalerträgen wissen möchte, dem kann ich folgenden Artikel der Süddeutschen ans Herz legen.Auf CFD im Speziellen wird dabei nicht eingegangen, behandelt werden grundsätzliche Themen. Vielleicht interessiert es den einen oder anderen. Schluss mit frustig Kapitalerträge und Spekulationsgewinne versteuern: Manche Details sind kompliziert, doch gibt es ein paar einfache Grundregeln. Wer erst einmal richtig Feuer gefangen hat, dem macht es eine Menge Spaß, sich mit der Börse zu beschäftigen - zumal in guten Marktphasen wie dem abgelaufenen Jahr 2006. Doch in puncto Geldanlage gibt es auch ein dunkles Kapitel ganz ohne Spaßfaktor, das in jedem Frühjahr wieder aktuell wird: die Besteuerung. Denn in der Regel per Stichtag 31. Mai möchte der Fiskus die jährliche Steuererklärung sehen. Im letzten Detail ist die Besteuerung von Anlageprodukten in der Tat kompliziert. Aber es gibt Grundregeln, die übergreifend gelten - und die Anleger kennen sollten. Quelle: sueddeutsche.de Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
daytrader Posted May 22, 2007 Author Report Share Posted May 22, 2007 Ich habe gestern von einem Kollegen ein von Ernst&Young (stammt allerdings aus dem Jahr 2000) erstelltes Dokument erhalten, das u.a. die Besteuerung von Termingeschäften mit Differenzausgleich behandelt.Darin heisst es: Die steuerliche Qualifikation von Geschäften, die lediglich auf einen Differenzausgleich zwischen den Preisen zu verschiedenen Zeitpunkten ausgerichtet sind, fallen unter die Vorschriftdes § 23 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 EStG. Insofern erlischt die Steuerpflicht für die aus diesem Geschäft erzielten Gewinne erst dann, wenn zwischen dem Termingeschäft und dessen Gegengeschäftmehr als ein Jahr vergangen ist. Unter diese Differenzgeschäfte fallen sowohl die verdeckten als auch die offenen Differenzgeschäfte. Das heißt, sofern eine Lieferung entweder nicht möglich oder gewollt ist, liegt unzweifelhaft ein Differenzgeschäft vor. 4.1 Rechtslage vor dem 1.1.1999 Nach alter Rechtslage wurden nicht alle Einnahmen aus privaten Termingeschäften von der Spekulationsbesteuerung erfasst. So unterlagen die Gewinne aus Geschäften, die nicht auf dieLieferung von Wirtschaftsgütern, sondern lediglich auf die Differenz zwischen dem Börsenpreis und dem Basiswert zu bestimmten Zeitpunkten gerichtet waren (Differenzgeschäfte),nicht der Besteuerung. Als nicht steuerpflichtige Differenzgeschäfte kamen zum einen die Geschäfte in Betracht, deren Basiswerte ihrer Natur nach nicht lieferbar waren (offene Differenzgeschäfte).So ist beispielsweise der Basiswert eines DAX-Optionsscheins, der DAX, physisch nicht lieferbar. Zum anderen zählen auch die Geschäfte zu den Differenzgeschäften, deren Basiswert zwar lieferbar, die Lieferung des Basiswerts jedoch nicht beabsichtigt war. 4.2 Aktuelle Rechtslage Nach den Neuregelungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 unterliegen nun ab dem 1.1.1999 folgende Termingeschäfte als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäftender Besteuerung:• Veräußerungsgeschäfte, bei Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)• Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG)• Termingeschäfte, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder Vorteil erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Von dieser Neuregelung der Spekulationsbesteuerung werden nun auch sämtliche Waren- und Devisentermingeschäfte erfasst, die nur auf einen Differenzausgleich abzielen. In der Gesetzesbegründungsind dabei die Swaps, Index-Optionsgeschäfte und Futures als steuerpflichtige Differenzgeschäfte ausdrücklich aufgeführt. Aber die Neuregelung zielt nicht nur auf dieSteuerpflicht eines Differenzgewinns ab, der sich aus Preisen zu verschiedenen Zeitpunkten ergibt. Steuerpflichtig sind in Zukunft auch jene Geschäfte, in denen ein Recht auf Zahlung eines Geldbetrages oder auf einen sonstigen Vorteil (z.B. die Lieferung von Wertpapieren) eingeräumt wird, wenn der Zahlungsbetrag bzw. der Vorteil der Höhe nach von einer veränderlichen Bezugsgröße abhängt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
whipsaw Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 Ich habe gestern von einem Kollegen ein von Ernst&Young (stammt allerdings aus dem Jahr 2000) erstelltes Dokument erhalten, das u.a. die Besteuerung von Termingeschäften mit Differenzausgleich behandelt. Kannst du mir das Dokument bitte mal per E-Mail (whipsaw[at]tom-next.com) schicken. Mich würde interessieren, ob sich der Inhalt auf Termingeschäfte oder explizit auf die Besteuerung von CFDs bezieht.Dankewhipsaw Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
daytrader Posted May 23, 2007 Author Report Share Posted May 23, 2007 CYM Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun Posted July 25, 2007 Report Share Posted July 25, 2007 Am 18.07. hat der Bundesfinanzhof zu Einzelfragen der Besteuerung von Finanzinnovationen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG) Stellung genommen.Diese Stellungnahme hat derzeit keine Relevanz für CFD und FSB. http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...steuer/197.html http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...icationFile.pdf Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
MRalph67 Posted September 12, 2007 Report Share Posted September 12, 2007 Ist jemandem zufällig bekannt, wie sich Dividendenzahlungen im Falle einer CFD-Short Position bemerkbar machen und wie diese bei der Erträgnisaufstellung steuerlich zu bewerten sind. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
whipsaw Posted September 12, 2007 Report Share Posted September 12, 2007 Der als Dividende ausgezahlte Betrag wird in diesem speziellen Fall dem Konto NICHT gutgeschrieben. Genau das Gegenteil passiert, aus der Dividendenzahlung wird ein Dividendenabschlag und der Betrag demnach belastet. Da es sich weder um Erträge noch Verluste handelt, dürfte das steuerlich keine Relevanz haben. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
2¢ Posted September 13, 2007 Report Share Posted September 13, 2007 Wenn Dividende gezahl wird, geht der Kurs prozentual um den Abschlag zurück. Bei dem Beispiel von MRalph wäre das anders herum, Dividende wird abgezogen und der Kurs steigt im Verhältnis.Am Tag der Ausschüttung ist das ein Nullsummen-Spiel. Ach und Steuer? Who cares ;-) Die Mehrheit macht kontinuierlich Verluste. Warum sollte JohnDoe Investor den armen Steuerbeamten mit so schwerer Kost belasten. Im Zweifelsfalle alles dem Finanzamt einreichen, was an Reports verfügbar ist. Die melden sich gewiss, falls etwas unklar ist Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Cramer Posted September 13, 2007 Report Share Posted September 13, 2007 IG meint: ii) Eine Dividendenanpassung wird nach Überschreitung des Ausschüttungsdatums einer im Index enthaltenen Aktie, (einschließlich des Ausschüttungsdatum von Sonderdevisen) an der zugrundeliegenden Börse angewendet. Im Falle von Long-Positionen wird die Dividendenanpassung dem Kundenkonto gutgeschrieben. Im Falle von Short-Positionen, wird die Dividendenanpassung von dem Kundenkonto abgebucht. Dienliche Hinweise zur Besteuerung von CFDs werdet ihr nirgendwo finden. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
slimFatBamboo Posted September 14, 2007 Report Share Posted September 14, 2007 Boah ist das kompliziert, short Zinsen, short Dividenden und und und.Kein Wunder das beim FA niemand so richtig durchsieht. Mit der Abgeltungssteuer dürfte vieles einfacher werden; richtig? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
daytrader Posted November 27, 2007 Author Report Share Posted November 27, 2007 (edited) Google hat wieder etwas Interessantes zu tage gefördert: Diesmal direkt von 'nem Steuerberater Kapitalanlage und Steuern 2007Effiziente Geldanlagen mit steueroptimalen Anlageformen Contracts for Difference.... Steuerlich handelt es sich um Termingeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die auf einen Differenzausgleich ausgelegt sind. Somit werden Gewinne und Verluste steuerlich erfasst, wenn zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts nicht mehr als ein Jahr liegt. Link Edited November 27, 2007 by daytrader Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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