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Verkauf von Softwarelizenzen

Geschrieben

Hallo

 

eben habe ich erfahren, dass ich meine Lizenz nicht verkaufen darf .

 

MC beantwortet mein Frage , ob man dort Einwände hätte , wie folgt :

 

I am sorry to hear that MultiCharts is not working out for you. Have you contacted our support team to see if there is a solution that will work for you? There maybe be some type of work around. I appreciate the fact that you contacted me concerning the reselling of your license and unfortunately I must tell you that reselling your license is prohibited by Section 3c of our License Agreement.

 

 

 

c. Lifetime Licenses.

Payments for lifetime licenses do not automatically renew. User holding a lifetime Software license agrees that any features of Software may not be available or supported in perpetuity. User agrees that Company shall have the right to modify Software features at Company’s sole discretion and that Company may choose to discontinue supporting Software at any time. Under no circumstances shall User be entitled to a refund of fees paid for a lifetime license. Lifetime license is for non-concurrent use; it is non-transferable and can only be used by User who purchased the license. User cannot sell or barter a lifetime license; in the event this condition is violated, Company reserves the right to terminate the license at its own discretion.

 

 

Da fällt mir gerade ein : " Drum prüfe wer sich für ewig bindet , ob sich nicht woanders etwas bess´res findet . " (... ob sich das Herz zum Herzen findet ! F. Schiller )

 

 

Jedenfalls verkaufe ich mein MC nun nicht mehr .

 

KB

Featured Replies

Geschrieben

Ähmm, wie jetzt ?

AGB`s gibt es, da rollen sich ja die Fußnägel auf...

Ich würde bei einem Produkt was ich mal gekauft und somit bezahlt habe, nie im Leben darauf kommen, auch nur irgendjemanden zu fragen ob ich das nicht mehr wollende Produkt verkaufen darf.

Naja, und verbieten würde ich mir das aber auch nicht lassen....

 

Nur so ein Gedanke....

Was mich von der technischen Seite interessieren würde, wie kontrolliert man das denn in der Praxis ?

Kann man MC kein zweites mal installieren ?

 

Geht der PC des Verkäufers dann in die Luft ? Oder der des Käufers. Vllt. beide gleichzeitig ?

Oder ist man vllt. noch gezwungen ein Leben lang die gleiche IP Adresse zu benutzen ?

 

Edit

Satz hinzugefügt

Geschrieben

Was mich von der technischen Seite interessieren würde, wie kontrolliert man das denn in der Praxis ?

Kann man MC kein zweites mal installieren ?

DRM-Server, der dafür sorgt, das MC nur einmalig mit einer Lizenz läuft. Es ist jedoch erlaubt, MC auf mehreren Arbeitsplätzen zu installieren, nur nicht halt gleichzeitig zu nutzen. Im Grunde kann das keiner feststellen, dass die Lizenz von jm. verwendet wird, der nicht der ursprüngliche Käufer war. Im Supportfall könnte die registrierte EMail-Adresse ein Problem sein, aber sonst...

 

Hat Microsoft nicht mal Gerichtsprozesse verloren, in denen gegen "gebrauchte" Lizenzen vorgegangen wurde?

Geschrieben
Hat Microsoft nicht mal Gerichtsprozesse verloren, in denen gegen "gebrauchte" Lizenzen vorgegangen wurde?

 

Nach dem EuGH-Urteil darf der Anwender im Internet gekaufte Software weiter veräußern.

 

prinzipiell ist es also erlaubt, mit folgenden Ausnahmen:

 

Trotz des Urteils wird es letztendlich auf manchen Systemen technisch nicht möglich sein, Software weiter zu verkaufen, da sie an ein Gerät oder einen Internet-Account gebunden ist. So gingen Verbraucherschützer vor dem Bundesgerichtshof erfolglos gegen Valve vor, die Computerspiele auf DVD an einen persönlichen Internet-Account (Steam) koppeln.

 

http://www.pc-magazi...en-1343399.html

Geschrieben

 

Nach dem EuGH-Urteil darf der Anwender im Internet gekaufte Software weiter veräußern.

http://www.pc-magazi...en-1343399.html

 

Wobei sich mir die Frage stellt, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshof denn auch für Produkte aus Übersee gilt.

Gerichtsstand ist doch sicher der Firmensitz ?

 

Gerichtsurteil Details und FAQ

 

und

 

Wer Interesse daran hat

 

Der Internationale Kaufvertrag (PDF Link)

Geschrieben
  • Autor
User cannot sell or barter a lifetime license; in the event this condition is violated, Company reserves the right to terminate the license at its own discretion.

 

Der Käufer könnte sich plötzlich vor einer nicht funktionierenden MC-Instanz wiederfinden .

 

Was mich von der technischen Seite interessieren würde, wie kontrolliert man das denn in der Praxis ?

Wenn der Käufer den MC-Support nutzt , muss er sich authentifizieren . Früher oder später .....

 

AGB`s gibt es, da rollen sich ja die Fußnägel auf...

jo.... und der KB hat gekauft und sich einen Kehricht für AGBs usw usf interessiert . Mein Fehler -,-

Ob der Passus "anständig" ist , dass mag eine andere Frage sein . Aber ich hätte ja die AGBs vorher lesen können .

 

Gute Nacht

KB

 

PS.: Den Hinweis zu prüfen ob ich verkaufen darf, den habe ich von BMT erhalten, als ich dort anklopfte um anzufragen ob ich da ebenfalls (wie bei TN) das Verkaufsinteresse posten darf .

 

Edit 22:54 : Vola hat mich unten richtig aus diesem Post zitiert . Zeitgeich hatte ich aber diesen von ihm zitierten "OT-Teil" wieder gelöscht : Zum einen eben weil er OT ist zum anderen weil mich das Thema "RA" in diesem "meinem" Forum TN fast mehr ärgert als DDOS und ich erstmal abkühlen will .

Geschrieben

grundsätzlch entgeht Softwarefirmen Geld, wenn bestehende Lizenzen bewegt werden, anstatt neue generiert werden. Klaro! Bei Adobe hatte ich das auch mal; ich wollte eine ihrer Software wiederverkaufen, rechtlich auch kein Problem. Da man gerne nützliche Infos u. ggfs. auch Support nutzen möchte registriert man sich, viele Infos muss man dazu nicht angeben, nicht mal eine eindeutige Authentifizierung. Bei Verkauf braucht man Adobe nur, wenn der Käufer den Support nutzen möchte. Für die notwengie 'Lizenzübertragung' geht rein gar nichts ohne Passbild, Ausweis und Quittung, obwohl Sie gar keine Anhaltspunkte zur Querreferenzierung haben ... eigens gestrickte Hürde. Auch ist eine Übetragung für maximal vier Lizensen pro Person erlaubt. Das ist eine willkürliche Anzahl, die die rechtlich nicht fundierte Sachlage noch untermauert. Insgesamt eine erhebliche Erschwerung für Leute, die so dreist sind und eine rechtens erworbene Software verkaufen wollen. Der Support bestätigte meine Aussage, dass Adobe-'Lizenzübertragung' nicht den rechtlichen Besitz berührt, lediglich das eingeräumte Recht auf Support.

 

Ich habe versucht das an einem selbst erlebten Fallbeispiel zu erläutern, wo gewisse firmeneigene Bedingungen (im besten Fall in den AGBs nachlesbar), ohne den rechtlichen Besitz in Frage stellen zu können, den Support erschweren bis verhindern und somit für den Käufer die Sache einfach für die Katz ist. Hinsichtlich Verkauf einer Lizenz hätte man zumindest in meinem Beispiel rechtlich freie Verfügung. Bei sogenannten 'weichen' Bereichen der Produktnutzung (Support) hat man imho rechtlich mehr Möglichkeiten diese den eigenen ökonomischen Zielen anzupassen, somit wird das auch gerne praktiziert. Ob solche AGBs allerdings vor Gericht standhalten ist eine andere Sache, nur den längeren Atem haben dann die wenigsten Kunden.

 

PS: Bewusst allgemein betrachtet.

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