Diesmal muss man seine EAs nicht einschicken. Immerhin.
Dafür gibt es einen anderen kleinen Haken: der erste Preis, 10.000 € wird nur auf ein (bestehendes oder neu zu erstellendes) XTB-Tradingkonto transferiert.
Vor der Auszahlung müssen mindestens 50 Lots gehandelt werden.
Quelle: § 10 (2) S.4 der Teilnahmebedingungen:
§ 10
GRUNDSÄTZE FÜR DIE GEWÄHRUNG VON PREISEN
1. Im Wettbewerb wird ein Hauptpreis für den ersten Platz gewährt.
2. Der Gewinner erhält eine Gutschrift von 10.000 Euro auf ein Investmentkonto bei X-Trade Brokers. Nach Beendigung des Wettbewerbs und der Eröffnung eines Live Kontos bei X-Trade Brokers erhalten Sie eine Gutschrift von 10.000 Euro auf Ihr neues Konto bei X-Trade Brokers. Sollten Sie bereits ein Live Konto bei X-Trade Brokers haben, so erhalten Sie die Gutschrift auf dieses Konto. Eine Barauszahlung der 10.000 Euro ist erst nach dem Handel von 50 Lots möglich.
Hier die vollständigen Teilnahmebedingungen, da man nicht auf die Bedingungen direkt verlinken kann:
WETTBEWERBSBEDINGUNGEN
"X-Trade Championship automatisierter Handel"
§ 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Der Wettbewerb mit der Bezeichnung "X-Trade Championship automatisierter Handel", im Folgenden „Wettbewerb“ genannt, wird im Gebiet der Republik Deutschland organisiert.
2. Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Internet-Investmentspiel für natürliche Personen, im Folgenden „Wettbewerb" genannt.
3. Organisator des Spiels ist die X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. German Branch, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt.
4. Ziel des Wettbewerbs ist es, Kenntnisse über eine Anlage in derivative Finanzinstrumente zu vermitteln unter Verwendung von automatisierten Handelssystemen, sogenannten Expert Advisors (EA).
§ 2
ORGANISATOREN
1. Organisator des Wettbewerbs ist die X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. mit Sitz in der Mainzer Landstraße 33 in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Deutschland; Handelsregisternummer HRB 84148, im Folgenden "Organisator" genannt.
§ 3
WETTBEWERBSTEILNEHMER
1. An dem Wettbewerb können sich alle Personen beteiligen, die am Tag des Spielbeginns, d.h. am 12. April 2010, das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie vom Organisator zum Wettbewerb zugelassen worden sind.
2. Das Trading ist nur über automatische Systeme (Expert Advisors, EAs) erlaubt. Es ist kein diskretionäres (manuelles) Trading in diesem Wettbewerb zulässig.
3. Mitarbeiter und Mitglieder der Organe des Organisators, sowie die nächsten Familienangehörigen dieser Personen dürfen sich am Wettbewerb nicht beteiligen.
4. Unter nächsten Familienangehörigen, von denen in Absatz 3 die Rede ist, versteht man: Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Ehegatten, Eltern von Ehegatten und Personen, die in einem Adoptionsverhältnis stehen.
§ 4
WETTBEWERBSAUFGABE
1. Eine Person, die sich für den Wettbewerb qualifiziert hat, erhält einen virtuellen Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR (in Worten: zehntausend Euro), d.h. das sog. Anfangskapital im Rahmen des Wettbewerbskontos der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators.
2. Den in Absatz 1 genannten Betrag wird der Teilnehmer investieren, indem das automatisierte Handelssystem (Expert Advisor) des Teilnehmers, derivative Finanzinstrumente kauft oder verkauft, die in der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators [Elektronisches Auftragsübermittlungssystem (EOPS)] zu den im Transaktionssystem sichtbaren Preisen zur Verfügung stehen.
3. Bei allen Abrechnungen gelten die tatsächlichen Kurse, die im EOPS notiert worden sind.
4. Die Wettbewerbsaufgabe beruht darauf, das besessene Anfangskapital ab der Eröffnung bis zur Beendigung des Wettbewerbs möglichst stark zu vermehren und so eine möglichst hohe Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, zu erzielen.
5. Es gewinnt der Teilnehmer, der am 14. Mai 2010 um 17.00 Uhr die höchste Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, erzielt hat.
§ 5
TERMINPLAN DES WETTBEWERBS
1. Der Anmeldezeitraum für den Wettbewerb erfolgt vom 01. April bis zum 07. Mai 2010.
2. Der Wettbewerb beginnt am 12. April 2010 um 00.00 Uhr.
3. Der Wettbewerb endet am 14. Mai 2010 um 17.00 Uhr.
§ 6
ANMELDUNG ZUM WETTBEWERB
1. Personen, die an einer Teilnahme am Wettbewerb interessiert sind, können sich bis zum 07.Mai 2010 durch Ausfüllung eines speziellen Formulars auf der Internetseite anmelden.
2. Im oben genannten Anmeldeformular müssen die Personen ihre personenbezogenen Daten angeben, insbesondere Vorname, Nachname, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Beruf, berufliche Position sowie den vorgeschlagenen Nutzernamen.
3. Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb und den Erhalt eines Preises ist die vollständige, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Angabe der geforderten Daten. Eine Person, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende Daten angibt, wird vom Wettbewerb ausgeschlossen und verliert ihren Anspruch auf den Preis.
4. Falls das Meldeformular nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist zugestellt wird, wird der Teilnehmer nicht zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.
5. Über die Zulassung eines Teilnehmers zum Wettbewerb, sowie den Ausschluss eines Teilnehmers vom Wettbewerb entscheidet der Organisator.
6. Eine zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassene Person erhält vom Organisator einen Login Nummer und ein Kennwort, die zur aktiven Teilnahme am Wettbewerb berechtigten. Der Teilnehmer sollte mit der erforderlichen Sorgfalt das Kennwort vor seiner Offenbarung schützen. Der Nutzername und das Kennwort werden dem Teilnehmer vom Organisator per E-Mail übersandt.
7. Jeder Teilnehmer darf für den Wettbewerb nur ein Wettbewerbs-Investmentkonto im Rahmen der Transaktionssystem-Demoversion besitzen
§ 7
SPIELREGELN
1. Eine zum Wettbewerb zugelassene Person erhält ein virtuelles Anfangskapital in Höhe von 10.000 Euro.
2. Das Anfangskapital wird auf einem virtuellen Investmentkonto (Contest-Konto) deponiert, das im Rahmen der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators geführt wird.
3. Die virtuellen Mittel auf dem virtuellen Investmentkonto werden nicht verzinst.
4. Das Anfangskapital sollte vom Teilnehmer zum Abschluss von Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators genutzt werden.
5. Die Abgabe von Aufträgen erfolgt wie in der echten Version des Transaktionssystems des Organisators.
6. Die genauen Grundsätze für den Abschluss von Geschäften wurden in den „ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN DER X-TRADE BROKERS DOM MAKLERSKI S.A. GERMAN BRANCH”, die auf der Website zur Verfügung stehen, beschrieben.
7. Die genauen Grundsätze für das Investment im Rahmen des Transaktionssystems des Organisators wurden auf der Website beschrieben.
8. Die maximale Größe für eine Transaktion beträgt: 10 Lots.
§ 8
INFORMATIONEN ÜBER DEN WETTBEWERBSVERLAUF
1. Jeder Spielteilnehmer wird am Wettbewerb unter seinem Nutzernamen teilnehmen und seine persönlichen Daten werden gemäß dem Personendatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt und stehen ausschließlich dem Organisator zur Verfügung.
2. Während des Wettbewerbs wird der Organisator Rankings der besten Spieler auf seiner Website www.xtb.de sowie in anderen Medien veröffentlichen, insbesondere Rankings, die dem Organisator im Rahmen der Medienschirmherrschaft zur Verfügung gestellt werden.
3. Bei der Berechnung der sich auf das Anfangskapital beziehenden Rendite zur Bestimmung der Reihenfolge der Teilnehmer in den während des Wettbewerbs veröffentlichten Rankings wird der aktuelle Kontowert (Equity) herangezogen, der sowohl offene als auch geschlossene Positionen berücksichtigt.
4. Der Organisator darf die Personendaten der Teilnehmer nur mit deren Einverständnis veröffentlichen.
5. Der Organisator behält sich das Recht vor, andere Informationen über den Wettbewerbsverlauf als die in Absatz 2 genannten zu veröffentlichen.
§ 9
ERMITTLUNG DER GEWINNER
1. Die Wettbewerbskommission ermittelt den Gewinner auf der Grundlage des Werts der von den Teilnehmern besessenen Investmentkonten (Contest-Konten).
2. Gewinner des Wettbewerbs wird derjenige Teilnehmer sein, der zum Zeitpunkt des Wettbewerbsabschlusses, d.h. am 14.05. 2010 um 17.00 Uhr, nach Schließung aller offenen Positionen durch den Organisator die höchste Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, erreicht.
3. Wenn mehrere Spieler den gleichen Renditewert erreichen, entscheidet über den Platz im Ranking die frühere Anmeldung zum Wettbewerb. In weiterer Reihenfolge befindet sich derjenige Spieler höher im Ranking, der die größere Anzahl von Geschäften abgeschlossen hat.
4. Die Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, wird als Quotient des Saldos der Geldmittel auf dem Wettbewerbskonto nach Abschluss aller offener Positionen und des Anfangskapitals, verringert um die Zahl 1, ausgedrückt. Die auf das Anfangskapital bezogene Rendite wird in Prozenten angegeben und mit folgender Formel ausgedrückt:
Rendite = ((Equity zu dem Zeitpunkt des Abschlusses der Positionen durch den Organisator/10.000) -1) x 100%
5. Das abschließende Ranking, das die Grundlage für die Gewährung des Preises bildet, wird auf der Website sowie in anderen Medien bekannt gemacht.
6. Jeder Teilnehmer und/oder der gleiche Expert Advisor (EA) kann nur einmal den Wochenpreis gewinnen. Sollte derselbe Teilnehmer oder dieselbe automatisierte Strategie (Expert Advisor) in einem späteren Wochenranking erneut den Ersten Platz belegen, so erhält automatisch der Zweitplatzierte den Wochenpreis, sofern dieser nicht auch schon einmal das Wochenranking gewonnen hat oder ein automatisiertes Handelssystem nutz, welches schon einmal gewonnen hat.
7. Im Abschlussranking kann es innerhalb der Top-Ten-platzierten nicht mehr als einen Teilnehmer mit der gleichen automatisierten Strategie geben. Sollte es unter den ersten drei Plätzen mehr als einen Teilnehmer mit der gleichen automatisierten Strategie geben, so gewinnt nur derjenige mit der höchsten Rendite. Die anderen Teilnehmer mit derselben schlechter platzierten automatisierten Strategie gewinnen nicht und der Preis geht an die nächste(n) Person(en) in der Rangliste, sofern diese mit einem anderen automatisierten System (Expert Advisor) gehandelt haben.
§ 10
GRUNDSÄTZE FÜR DIE GEWÄHRUNG VON PREISEN
1. Im Wettbewerb wird ein Hauptpreis für den ersten Platz gewährt.
2. Der Gewinner erhält eine Gutschrift von 10.000 Euro auf ein Investmentkonto bei X-Trade Brokers. Nach Beendigung des Wettbewerbs und der Eröffnung eines Live Kontos bei X-Trade Brokers erhalten Sie eine Gutschrift von 10.000 Euro auf Ihr neues Konto bei X-Trade Brokers. Sollten Sie bereits ein Live Konto bei X-Trade Brokers haben, so erhalten Sie die Gutschrift auf dieses Konto. Eine Barauszahlung der 10.000 Euro ist erst nach dem Handel von 50 Lots möglich.
3. Für den 2. und 3. Platz der Gesamtklassifikation und für die Wochengewinner in der Kategorie „Bester in der jeweiligen Woche“ sind Sachpreise vorgesehen.
4. „Bester in der jeweiligen Woche” ist die Person, welche die höchste prozentuale Rendite in der jeweiligen Woche erzielt, d.h. entsprechend von 00.00 Uhr am 12. April 2010 bis um 17.00 Uhr am 16. April 2010 und entsprechend in wöchentlichen Zeiträumen bis um 17.00 Uhr am Freitag, den 14. Mai 2010.
§ 11
WETTBEWERBSKOMMISSION
1. Der Wettbewerbsorganisator setzt eine Wettbewerbskommission an. Dieser Kommission gehören Vertreter des Organisators an.
2. Die Wettbewerbskommission befasst sich insbesondere mit der Überwachung des ordnungsgemäßen Verlaufs des Wettbewerbs, der Bekanntgabe der Spielerrankings, den Aufstellungen der ausgezeichneten Spieler, der Auslegung der Bestimmungen der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen sowie mit der Entscheidung über die mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten.
3. Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen entscheidet die Wettbewerbskommission über einen Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb, der derartige Verletzungen gegangen hat.§ 12
REKLAMATIONEN
1. Reklamationen hinsichtlich des Ergebnisses des Wettbewerbs können an die Sitzanschrift des Organisators, die in den vorliegenden Wettbewerbsbedingungen genannt wird, innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse schriftlich gerichtet werden.
2. Die schriftliche Reklamation hat den Vornamen, den Nachnamen, die genaue Anschrift des Wettbewerbsteilnehmers, sowie eine genaue Beschreibung und Angabe des Reklamationsgrundes zu enthalten.
3. Reklamationen werden vom Organisator innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag der Zustellung der Reklamation geprüft.
4. Die Entscheidung des Organisators über die Reklamation ist abschließend und verbindlich. Der Wettbewerbsteilnehmer wird über die Entscheidung des Organisators per Einschreiben benachrichtigt, dass an die in der Reklamation angegebene Adresse gerichtet wird.
§ 13
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Preise können nicht in Form von Bargeld ausbezahlt werden.
2. Der Organisator behält sich das Recht vor, eine Liste mit den Nutzernamen der 10 Teilnehmer, die die besten Renditen erzielt haben, auf der Website www.xtb.de oder in anderen Medien zu veröffentlichen. Der Name X-Trade Championship automatisierter Handel, sowie die Veröffentlichung der Kontoauszüge oder sonstiger Ergebnisse die während der EA Championship erzielt wurden, dürfen nur mit Zustimmung von X-Trade Brokers auf anderen Webseiten oder Medien veröffentlicht werden.
3. Die Angabe der Personendaten der Gewinner darf nur mit ihrer Zustimmung erfolgen. X-Trade Brokers behält sich sämtliche Rechte vor, die im Wettbewerb erzielten Ergebnisse, Kontoauszüge, Kontohistorie, Namen der Expert Advisor, sowie mögliches Bildmaterial, unter dem gewählten Pseudonym zu veröffentlichen.
4. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb sowie die Beteiligung an ihm bedeuten, dass den Bestimmungen der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen zugestimmt wird.
5. Der Organisator behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Angaben von Gründen für ungültig zu erklären.
6. Die vorliegenden Wettbewerbsbedingungen stehen zur Einsicht am Sitz des Organisators zur Verfügung und können über die Website www.xtb.de abgerufen werden.
Es geht weiter...mit der spielerischen Kundenaquise ^^
XTB EA Championship 2010
Diesmal muss man seine EAs nicht einschicken. Immerhin.
Dafür gibt es einen anderen kleinen Haken: der erste Preis, 10.000 € wird nur auf ein (bestehendes oder neu zu erstellendes) XTB-Tradingkonto transferiert.
Vor der Auszahlung müssen mindestens 50 Lots gehandelt werden.
Quelle: § 10 (2) S.4 der Teilnahmebedingungen:
Hier die vollständigen Teilnahmebedingungen, da man nicht auf die Bedingungen direkt verlinken kann:
"X-Trade Championship automatisierter Handel"
§ 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Der Wettbewerb mit der Bezeichnung "X-Trade Championship automatisierter Handel", im Folgenden „Wettbewerb“ genannt, wird im Gebiet der Republik Deutschland organisiert.
2. Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Internet-Investmentspiel für natürliche Personen, im Folgenden „Wettbewerb" genannt.
3. Organisator des Spiels ist die X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. German Branch, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt.
4. Ziel des Wettbewerbs ist es, Kenntnisse über eine Anlage in derivative Finanzinstrumente zu vermitteln unter Verwendung von automatisierten Handelssystemen, sogenannten Expert Advisors (EA).
§ 2
ORGANISATOREN
1. Organisator des Wettbewerbs ist die X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. mit Sitz in der Mainzer Landstraße 33 in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Deutschland; Handelsregisternummer HRB 84148, im Folgenden "Organisator" genannt.
§ 3
WETTBEWERBSTEILNEHMER
1. An dem Wettbewerb können sich alle Personen beteiligen, die am Tag des Spielbeginns, d.h. am 12. April 2010, das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie vom Organisator zum Wettbewerb zugelassen worden sind.
2. Das Trading ist nur über automatische Systeme (Expert Advisors, EAs) erlaubt. Es ist kein diskretionäres (manuelles) Trading in diesem Wettbewerb zulässig.
3. Mitarbeiter und Mitglieder der Organe des Organisators, sowie die nächsten Familienangehörigen dieser Personen dürfen sich am Wettbewerb nicht beteiligen.
4. Unter nächsten Familienangehörigen, von denen in Absatz 3 die Rede ist, versteht man: Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Ehegatten, Eltern von Ehegatten und Personen, die in einem Adoptionsverhältnis stehen.
§ 4
WETTBEWERBSAUFGABE
1. Eine Person, die sich für den Wettbewerb qualifiziert hat, erhält einen virtuellen Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR (in Worten: zehntausend Euro), d.h. das sog. Anfangskapital im Rahmen des Wettbewerbskontos der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators.
2. Den in Absatz 1 genannten Betrag wird der Teilnehmer investieren, indem das automatisierte Handelssystem (Expert Advisor) des Teilnehmers, derivative Finanzinstrumente kauft oder verkauft, die in der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators [Elektronisches Auftragsübermittlungssystem (EOPS)] zu den im Transaktionssystem sichtbaren Preisen zur Verfügung stehen.
3. Bei allen Abrechnungen gelten die tatsächlichen Kurse, die im EOPS notiert worden sind.
4. Die Wettbewerbsaufgabe beruht darauf, das besessene Anfangskapital ab der Eröffnung bis zur Beendigung des Wettbewerbs möglichst stark zu vermehren und so eine möglichst hohe Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, zu erzielen.
5. Es gewinnt der Teilnehmer, der am 14. Mai 2010 um 17.00 Uhr die höchste Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, erzielt hat.
§ 5
TERMINPLAN DES WETTBEWERBS
1. Der Anmeldezeitraum für den Wettbewerb erfolgt vom 01. April bis zum 07. Mai 2010.
2. Der Wettbewerb beginnt am 12. April 2010 um 00.00 Uhr.
3. Der Wettbewerb endet am 14. Mai 2010 um 17.00 Uhr.
§ 6
ANMELDUNG ZUM WETTBEWERB
1. Personen, die an einer Teilnahme am Wettbewerb interessiert sind, können sich bis zum 07.Mai 2010 durch Ausfüllung eines speziellen Formulars auf der Internetseite anmelden.
2. Im oben genannten Anmeldeformular müssen die Personen ihre personenbezogenen Daten angeben, insbesondere Vorname, Nachname, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Beruf, berufliche Position sowie den vorgeschlagenen Nutzernamen.
3. Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb und den Erhalt eines Preises ist die vollständige, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Angabe der geforderten Daten. Eine Person, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende Daten angibt, wird vom Wettbewerb ausgeschlossen und verliert ihren Anspruch auf den Preis.
4. Falls das Meldeformular nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist zugestellt wird, wird der Teilnehmer nicht zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.
5. Über die Zulassung eines Teilnehmers zum Wettbewerb, sowie den Ausschluss eines Teilnehmers vom Wettbewerb entscheidet der Organisator.
6. Eine zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassene Person erhält vom Organisator einen Login Nummer und ein Kennwort, die zur aktiven Teilnahme am Wettbewerb berechtigten. Der Teilnehmer sollte mit der erforderlichen Sorgfalt das Kennwort vor seiner Offenbarung schützen. Der Nutzername und das Kennwort werden dem Teilnehmer vom Organisator per E-Mail übersandt.
7. Jeder Teilnehmer darf für den Wettbewerb nur ein Wettbewerbs-Investmentkonto im Rahmen der Transaktionssystem-Demoversion besitzen
§ 7
SPIELREGELN
1. Eine zum Wettbewerb zugelassene Person erhält ein virtuelles Anfangskapital in Höhe von 10.000 Euro.
2. Das Anfangskapital wird auf einem virtuellen Investmentkonto (Contest-Konto) deponiert, das im Rahmen der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators geführt wird.
3. Die virtuellen Mittel auf dem virtuellen Investmentkonto werden nicht verzinst.
4. Das Anfangskapital sollte vom Teilnehmer zum Abschluss von Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen der Transaktionssystem-Demoversion des Organisators genutzt werden.
5. Die Abgabe von Aufträgen erfolgt wie in der echten Version des Transaktionssystems des Organisators.
6. Die genauen Grundsätze für den Abschluss von Geschäften wurden in den „ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN DER X-TRADE BROKERS DOM MAKLERSKI S.A. GERMAN BRANCH”, die auf der Website zur Verfügung stehen, beschrieben.
7. Die genauen Grundsätze für das Investment im Rahmen des Transaktionssystems des Organisators wurden auf der Website beschrieben.
8. Die maximale Größe für eine Transaktion beträgt: 10 Lots.
§ 8
INFORMATIONEN ÜBER DEN WETTBEWERBSVERLAUF
1. Jeder Spielteilnehmer wird am Wettbewerb unter seinem Nutzernamen teilnehmen und seine persönlichen Daten werden gemäß dem Personendatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt und stehen ausschließlich dem Organisator zur Verfügung.
2. Während des Wettbewerbs wird der Organisator Rankings der besten Spieler auf seiner Website www.xtb.de sowie in anderen Medien veröffentlichen, insbesondere Rankings, die dem Organisator im Rahmen der Medienschirmherrschaft zur Verfügung gestellt werden.
3. Bei der Berechnung der sich auf das Anfangskapital beziehenden Rendite zur Bestimmung der Reihenfolge der Teilnehmer in den während des Wettbewerbs veröffentlichten Rankings wird der aktuelle Kontowert (Equity) herangezogen, der sowohl offene als auch geschlossene Positionen berücksichtigt.
4. Der Organisator darf die Personendaten der Teilnehmer nur mit deren Einverständnis veröffentlichen.
5. Der Organisator behält sich das Recht vor, andere Informationen über den Wettbewerbsverlauf als die in Absatz 2 genannten zu veröffentlichen.
§ 9
ERMITTLUNG DER GEWINNER
1. Die Wettbewerbskommission ermittelt den Gewinner auf der Grundlage des Werts der von den Teilnehmern besessenen Investmentkonten (Contest-Konten).
2. Gewinner des Wettbewerbs wird derjenige Teilnehmer sein, der zum Zeitpunkt des Wettbewerbsabschlusses, d.h. am 14.05. 2010 um 17.00 Uhr, nach Schließung aller offenen Positionen durch den Organisator die höchste Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, erreicht.
3. Wenn mehrere Spieler den gleichen Renditewert erreichen, entscheidet über den Platz im Ranking die frühere Anmeldung zum Wettbewerb. In weiterer Reihenfolge befindet sich derjenige Spieler höher im Ranking, der die größere Anzahl von Geschäften abgeschlossen hat.
4. Die Rendite, bezogen auf das Anfangskapital, wird als Quotient des Saldos der Geldmittel auf dem Wettbewerbskonto nach Abschluss aller offener Positionen und des Anfangskapitals, verringert um die Zahl 1, ausgedrückt. Die auf das Anfangskapital bezogene Rendite wird in Prozenten angegeben und mit folgender Formel ausgedrückt:
Rendite = ((Equity zu dem Zeitpunkt des Abschlusses der Positionen durch den Organisator/10.000) -1) x 100%
5. Das abschließende Ranking, das die Grundlage für die Gewährung des Preises bildet, wird auf der Website sowie in anderen Medien bekannt gemacht.
6. Jeder Teilnehmer und/oder der gleiche Expert Advisor (EA) kann nur einmal den Wochenpreis gewinnen. Sollte derselbe Teilnehmer oder dieselbe automatisierte Strategie (Expert Advisor) in einem späteren Wochenranking erneut den Ersten Platz belegen, so erhält automatisch der Zweitplatzierte den Wochenpreis, sofern dieser nicht auch schon einmal das Wochenranking gewonnen hat oder ein automatisiertes Handelssystem nutz, welches schon einmal gewonnen hat.
7. Im Abschlussranking kann es innerhalb der Top-Ten-platzierten nicht mehr als einen Teilnehmer mit der gleichen automatisierten Strategie geben. Sollte es unter den ersten drei Plätzen mehr als einen Teilnehmer mit der gleichen automatisierten Strategie geben, so gewinnt nur derjenige mit der höchsten Rendite. Die anderen Teilnehmer mit derselben schlechter platzierten automatisierten Strategie gewinnen nicht und der Preis geht an die nächste(n) Person(en) in der Rangliste, sofern diese mit einem anderen automatisierten System (Expert Advisor) gehandelt haben.
§ 10
GRUNDSÄTZE FÜR DIE GEWÄHRUNG VON PREISEN
1. Im Wettbewerb wird ein Hauptpreis für den ersten Platz gewährt.
2. Der Gewinner erhält eine Gutschrift von 10.000 Euro auf ein Investmentkonto bei X-Trade Brokers. Nach Beendigung des Wettbewerbs und der Eröffnung eines Live Kontos bei X-Trade Brokers erhalten Sie eine Gutschrift von 10.000 Euro auf Ihr neues Konto bei X-Trade Brokers. Sollten Sie bereits ein Live Konto bei X-Trade Brokers haben, so erhalten Sie die Gutschrift auf dieses Konto. Eine Barauszahlung der 10.000 Euro ist erst nach dem Handel von 50 Lots möglich.
3. Für den 2. und 3. Platz der Gesamtklassifikation und für die Wochengewinner in der Kategorie „Bester in der jeweiligen Woche“ sind Sachpreise vorgesehen.
4. „Bester in der jeweiligen Woche” ist die Person, welche die höchste prozentuale Rendite in der jeweiligen Woche erzielt, d.h. entsprechend von 00.00 Uhr am 12. April 2010 bis um 17.00 Uhr am 16. April 2010 und entsprechend in wöchentlichen Zeiträumen bis um 17.00 Uhr am Freitag, den 14. Mai 2010.
§ 11
WETTBEWERBSKOMMISSION
1. Der Wettbewerbsorganisator setzt eine Wettbewerbskommission an. Dieser Kommission gehören Vertreter des Organisators an.
2. Die Wettbewerbskommission befasst sich insbesondere mit der Überwachung des ordnungsgemäßen Verlaufs des Wettbewerbs, der Bekanntgabe der Spielerrankings, den Aufstellungen der ausgezeichneten Spieler, der Auslegung der Bestimmungen der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen sowie mit der Entscheidung über die mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten.
3. Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen entscheidet die Wettbewerbskommission über einen Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb, der derartige Verletzungen gegangen hat.§ 12
REKLAMATIONEN
1. Reklamationen hinsichtlich des Ergebnisses des Wettbewerbs können an die Sitzanschrift des Organisators, die in den vorliegenden Wettbewerbsbedingungen genannt wird, innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse schriftlich gerichtet werden.
2. Die schriftliche Reklamation hat den Vornamen, den Nachnamen, die genaue Anschrift des Wettbewerbsteilnehmers, sowie eine genaue Beschreibung und Angabe des Reklamationsgrundes zu enthalten.
3. Reklamationen werden vom Organisator innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag der Zustellung der Reklamation geprüft.
4. Die Entscheidung des Organisators über die Reklamation ist abschließend und verbindlich. Der Wettbewerbsteilnehmer wird über die Entscheidung des Organisators per Einschreiben benachrichtigt, dass an die in der Reklamation angegebene Adresse gerichtet wird.
§ 13
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Preise können nicht in Form von Bargeld ausbezahlt werden.
2. Der Organisator behält sich das Recht vor, eine Liste mit den Nutzernamen der 10 Teilnehmer, die die besten Renditen erzielt haben, auf der Website www.xtb.de oder in anderen Medien zu veröffentlichen. Der Name X-Trade Championship automatisierter Handel, sowie die Veröffentlichung der Kontoauszüge oder sonstiger Ergebnisse die während der EA Championship erzielt wurden, dürfen nur mit Zustimmung von X-Trade Brokers auf anderen Webseiten oder Medien veröffentlicht werden.
3. Die Angabe der Personendaten der Gewinner darf nur mit ihrer Zustimmung erfolgen. X-Trade Brokers behält sich sämtliche Rechte vor, die im Wettbewerb erzielten Ergebnisse, Kontoauszüge, Kontohistorie, Namen der Expert Advisor, sowie mögliches Bildmaterial, unter dem gewählten Pseudonym zu veröffentlichen.
4. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb sowie die Beteiligung an ihm bedeuten, dass den Bestimmungen der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen zugestimmt wird.
5. Der Organisator behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Angaben von Gründen für ungültig zu erklären.
6. Die vorliegenden Wettbewerbsbedingungen stehen zur Einsicht am Sitz des Organisators zur Verfügung und können über die Website www.xtb.de abgerufen werden.