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Finger wech von.....IG Markets

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe ja mit CFD-Brokern nur noch wenig zu tun, zum Glück, muß man sagen, denn was ich vorgestern bei IG Markets erleben durfte, bestätigte erneut meine großen Vorbehalte gegen diese Firmen, vor allem, wenn sie in UK ansässig sind.

 

Ich hatte eine Limit-Order zum Short für den DAX bei 5925 mit Stopp bei 5955 gegeben und kam in den Run nach oben rein, als der DAX innerhalb von ca. einer Minute von rund 5900 auf 5980 emporschoß. Das Limit wurde zu 5925 ausgeführt, doch mit dem Stopp ließ man sich bei IG Markets Zeit und führte diesen mit dreiminütiger Verspätung nicht etwa bei 5955, sondern bei 5994 aus.

 

Meiner Reklamation dagegen wurde nicht stattgegeben, vielmehr hätte ich solche "Slippagen" bei schnellen Marktbewegungen zu akzeptieren. Habe ich das? Wohlgemerkt: es gab keine Gaps, schon gar nicht von 40 Punkten, auch nicht im FDAX, dessen Entwicklung ich live mitverfolgt habe.

 

Es ist ja nun nicht so, daß ich auf einem Stoppkurs von exakt 5955 bestehen würde, aber drei Minuten Verspätung und eine 40 Punkte schlechtere Ausführung...tut mir leid. Die hypothetische Frage, was wohl passiert wäre, wenn es nach Erreichen der 5955 einen scharfen Move nach unten gegeben hätte und ob IG Markets dann auch eine "Slippage" mit einem Rückkauf bei 5916 gebucht hätte, wird wohl nie beantwortet werden, aber ausrechnen kann man sich die Antwort ja selbst.

 

Fazit: auch der vermeintliche "Marktführer" bei CFDs ist wegen unseriöser Geschäftspraktiken gestorben. Nur gut, daß ich da niemals viel Geld hintransferiert habe, weil mein Mißtrauen aus oben erwähnten Gründen doch nie ganz weg war. Ich ahnte wohl schon, warum.

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Geschrieben

Im Grunde genommen wäre es sogar gar nicht so schlecht, wenn am Ende gerichtlich festgestellt werden würde, daß alle AGB-Klauseln wirksam sind und der Kunde sich alles gefallen lassen muß. Denn was hieße das in der Praxis? Das hieße, daß der Kunde jeglicher Willkür und jeglichem Gutdünken des CFD-Brokers schutzlos ausgeliefert wäre.

 

Jup das wär äußerst interessant. IMHO ist es ja so das man beim CFD traden dem Broker auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist und die Kurse und Ausführungen in der Regel nur deshalb halbwegs "korrekt" sind weil a) der Broker damit meist eh schon verdient und b) dadurch die Masse der Kunden bleibt. Das man in speziellen Situationen halt irgendwas kriegt, muss der Broker eben mit Masse an anderer PR runterspielen.

 

Ein solches Urteil wäre natürlich für Aufklärungsarbeit sehr spannend. Derzeit kann man sagen "Broker darf alles machen lt. AGB" aber es kommt das "macht er normal ja nit". Dann hätte man ein "Es wird gemacht und sogar gerichtlich als korrekt bescheinigt".

Wenn natürlich du gewinnst wärs eigentlich besser für die Trader, aber aus meiner Sicht unrealistisch.

 

Also: viel Erfolg und halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden.

 

btw: wenn es um keine großen Beträge geht: wieso fahren die gleich mit den schweren Geschützen an (Inkasso etc. am Sonntag)? Will dir da jemand Angst/mundtot machen, oder haben sie solche Situationen derart häufig, das sie einfach standardmäßig jedem das Inkasso vorbeischicken? Ich mein normal könnte man ja bei laufendem Beschwerdeprozess erstmal warten ob der Kunde die Argumente einsieht und zahlt oder Kulanz or whatever...

Geschrieben
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btw: wenn es um keine großen Beträge geht: wieso fahren die gleich mit den schweren Geschützen an (Inkasso etc. am Sonntag)? Will dir da jemand Angst/mundtot machen, oder haben sie solche Situationen derart häufig, das sie einfach standardmäßig jedem das Inkasso vorbeischicken? Ich mein normal könnte man ja bei laufendem Beschwerdeprozess erstmal warten ob der Kunde die Argumente einsieht und zahlt oder Kulanz or whatever...

 

Das habe ich mich auch gefragt, insbesondere im Angesicht des Geldbetrages, der hier zur Debatte steht. Nicht mal ein Vergleichsvorschlag ist gekommen. Den habe ich Ihnen statt dessen heute unterbreitet. Gehen sie nicht drauf ein, macht sie das beim Richter nicht unbedingt beliebter. :biggrin:

Geschrieben

Das habe ich mich auch gefragt, insbesondere im Angesicht des Geldbetrages, der hier zur Debatte steht. Nicht mal ein Vergleichsvorschlag ist gekommen. Den habe ich Ihnen statt dessen heute unterbreitet. Gehen sie nicht drauf ein, macht sie das beim Richter nicht unbedingt beliebter. :biggrin:

Vergleichsangebot:

Kommt drauf an, was man erreichen möchte.

 

Ein Vergleich dient m.W. nach dazu, das beide Parteien sich einvernehmlich einigen. -> Sache erledigt und gut ist.

 

Der Vergleich bietet sich also nur an, wenn du einen Prozeß vermeiden möchtest, möchtest du ihn allerdings forcieren, ist das Vergleichsanbot imho keine gute Udee.

Geschrieben

@ Mako

 

Ich will dir nicht die Illusion nehmen, aber hast du das deinem Rechtsanwalt schon vorgeschlagen? Wenn es ein guter ist, wird er vermutlich sagen, dass gegen ein Urteil in der ersten Instanz, spätestens vor beim OLG, die Berufung von den Richtern ausgeschlossen werden wird. Was willst du dann machen? Den EGH anrufen?

 

 

Und natürlich sind die beiden Sachen (SL zu spät ausgeführt und Konto nicht ausgeglichen) zwei verschiedene Paar Schuhe. Das kannst du nicht eigenmächtig verrechnen. Das kann der Richter dann machen. Und ich persönlich hätte schon ein kleines Problem damit, ob es einen Schufa-Eintrag gibt wegen 5 €. Im Geschäftsverkehr ist es nunmal üblich, sich Bonitätsauskünfte einzuholen. Klar kann man sich deshalb nicht zur Geisel der Schufa machen, aber man kann leicht vermeidbare Probleme eben auch einfach vermeiden.

 

Was erwartest du dir von dem Urteil? Dass ab dann alle CDF-Broker die Kurse ausnahmslos zu den Sollpreisen ausführen? Genau diese Verzögerung gehört doch auch zum Geschäftsmodell - das ist branchenweit so üblich und dem hast du mittels AGB-Unterzeichnung zugestimmt. Dass die AGBs vielleicht zu weit ausgelegt worden sind, wird möglicherweise ein Richter feststellen. Davon wirst du dir aber nichts kaufen können, weil es ein Einzelurteil sein wird und es nicht zum Grundsatzurteil kommen wird. Du hast dich einfach für deine Anforderungen für ein falsches Handelsprodukt entschieden. Wenn du solche Erlebnisse nicht mehr haben willst, wäre ein anderes Handelsprodukt eher das richtige für dich: Futures.

Geschrieben

Das habe ich mich auch gefragt, insbesondere im Angesicht des Geldbetrages, der hier zur Debatte steht. Nicht mal ein Vergleichsvorschlag ist gekommen. Den habe ich Ihnen statt dessen heute unterbreitet. Gehen sie nicht drauf ein, macht sie das beim Richter nicht unbedingt beliebter. :biggrin:

 

Wenn sie drauf eingehen, wird es nie vor Gericht landen. Und wenn du das Vergleichsangebot auch noch unterbreitet hast, wie willst du dann vor dem Richter (falls der Broker nicht einwilligst und du klagst) rechtfertigen, dass du ein Grundsatzurteil haben willst? Außerdem wird es vor dem Gerichtsverfahren zu einer Schiedsverfahren kommen, und wenn der dann auch sieht dass ein Vergleich von dir angeboten worden ist wird er den Broker dazu bringen, darauf einzugehen.

Du solltest mit deinem Rechtsanwalt mal eine vernünftige Strategie erarbeiten, deine Taktik passt vorne und hinten nicht.

Geschrieben

Ich denke wenn IG Markets schon mitbekommen hat, das ein Kunde anfängt zu publizieren, werden sie jetzt eh ganz schnell auf den Vergleich eingehen.

Erstens weil es wohl um eine sehr geringe Summe geht, zweitens hat der Kunde den Vergleich selbst aus freien Stücken vorgeschlagen, drittes, warum soll ein Broker eventuell schlafende Hunde wecken ?

 

Edit

Nicht weil sie Angst haben oder etwas vertuschen wollen, sondern einfach weil es der bequemste und mit garantierter Sicherheit der günstigste Weg ist.

Und das ohne faden Beigeschmack, man habe sich ja schließlich auf Wunsch des Kunden einvernehmlich geeignet.

 

Schließlich sagten die AGBs ja einwandfrei aus, das dass Brokerhaus im Recht war, somit ist man dem Kunden ja sogar noch entgegengekommen.

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