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Fernabsatzrecht: Button-Lösung

Geschrieben

Demnächst auch bei Finanzdienstleister Eurer Wahl....?

 

FAQs (und copyright) - Kanzlei Dr. Bahr © 2012

 

 

Es wird gemunkelt, dass diverse Onlinebroker bereits mit Hochdruck an einer Umsetzung arbeiten.

 

Kanzlei Dr. Bahr
Für den Fall, dass Ihrerseits die Informationspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß eingehalten werden, besteht die Gefahr, dass Sie von Mitbewerbern oder hierzu berechtigten Verbänden abgemahnt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie die Button-Lösung nicht oder nicht rechtskonform umsetzen.

Featured Replies

Geschrieben
Ich habe unsere Webseite schon angepasst pelo1.gif. Schlimmer finde ich das neue Gesetz bzgl. Cookies, welches allerdings erst noch in nationales Recht umgesetzt werden muss bevor es eine rechtlich bindende Wirkung hat.
Geschrieben

Grundsätzlich finde ich die Idee des Kauf Buttons die richtige Initiative in Richtung Verbraucherschutz.

Ist in meinen Augen also zu begrüßen.

 

Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein neues Auto, und der Händler Ihres Vertrauens packt Ihnen als kleine Zugabe drei Gratisinspektionen oben drauf. Wenn Sie dann mit ihrem Fahrzeug zum Check anrücken, hält er Ihnen einen Zettel unter die Nase, auf dem Sie bestätigen müssen, dass die Inspektion eine zahlungspflichtige Leistung ist. Sie müssen aber gar nicht zahlen, die Unterschrift will er aber trotzdem.

Wo zahlungspflichtig draufsteht, muss nicht zahlungspflichtig drin sein.

 

Aber mal im Ernst, so einen Schwachsinn wie in den obigen Zitaten kann man sich doch nur als total weltfremde Person (vllt. Politiker) einfallen lassen.

Mit der Lösung, so wie sie in den Zitaten dargestellt wird, kann man doch jetzt schon drauf warten, dass irgendein heller Geschäftsmann auf die Idee kommt, eine Gesetzeslücke auszunutzen -> mit dem Ergebniss, dass man das vermeintliche "Umsonst" dann doch bezahlen muss.

Ich habe seit längerem keinen größeren Bullsh** gelesen.

 

Dieser Button macht doch nur wirklich Sinn, wenn danach Kosten auf mich zukommen könnten, von denen ich vorher nichts wußte oder sie nicht wahrgenommen habe.

Wenn ich jedoch eine kostenlose Zugabe erhalte, dann ist es doch Hirnverbrannt, dem Gebendem danach zu bestätigen, das sie einen Wert hat

 

Oder käme jemand auf die Idee, sich den Erhalt eines Geburtagsgeschenks für die Frau, sich dann von der Frau gegenzeichnen zu lassen ?

(Ich bin aber gerne interessiert, Meinungen zu hören, die oben beschriebenen Schwachsinn mit guten Gründen argumentieren können)

Geschrieben

was passiert eigentlich, wenn eine Website keinen solchen Button hat, ein User ahnungslos ein Abo abschließt und das Unternehmen den Button hinterher integriert ?

 

Ist ja eine nette Sache an sich - aber wie weise ich als User nach das dort eben kein Kauf-Button war ?

Geschrieben

was passiert eigentlich, wenn eine Website keinen solchen Button hat, ein User ahnungslos ein Abo abschließt und das Unternehmen den Button hinterher integriert ?

 

Tja, entweder Screenshot, oder wegen möglicher Bildnachbearbeitung besser http://www.netzwelt....-webspider.html

Wobei sich natürlich die Frage stellt, wer das im Falle eines Kaufs dann auch wirklich verwendet....

(Man hat ja selten nichts besseres zu tun.....) :laugh:

 

Beim obigem Autokauf nimmst du das gesamte Verkaufsgespräch einfach per Smartphone auf. (Henrik nimmt ja als Biggest Apple Fan iPhone)

(Ich empfehle allerdings in HD aufzunehmen)

Das sollte dann vor Gericht reichen.....

 

Das Video und eventuelle Bilder musst du dir natürlich vom Verkäufer unterschreiben lassen, er hat ja schließlich die Rechte an dem aufgenommenen Material....

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Rumpel mal wieder,

 

im aktuellen Sino-Newsletter wurde das Thema kurz genannt. Der erste August war ja gestern. Dort wurde gesagt, dass so ein "Button" sogar für die Handelsplattform zur Pflicht wird. Es wird geschrieben dass es da auch leider keinen Weg drum herum gibt. Entsprechende Hinweise müssen also von allen Online-Brokern auf der Plattform dargestellt sein.

 

Sehr viel mehr steht da auch nicht, aber wer sich dafür interessiert sollte schauen dass er den Newsleter 10/2012 vom 01.08.2012 in die Finger bekommt. Ich hab leider auch nur gerade die Papiervariante vor mir.

Geschrieben

im aktuellen Sino-Newsletter wurde das Thema kurz genannt. Der erste August war ja gestern. Dort wurde gesagt, dass so ein "Button" sogar für die Handelsplattform zur Pflicht wird. Es wird geschrieben dass es da auch leider keinen Weg drum herum gibt. Entsprechende Hinweise müssen also von allen Online-Brokern auf der Plattform dargestellt sein.

 

Ich meine gelesen zu haben dass es für die Finanzwirtschaft Ausnahmen gibt - Quelle müsste ich allerdings suchen.

 

Ich finde die Regelungen etwas übertrieben, habe deshalb nach 10 Jahren extra meinen Webshop umbauen müssen. Bisher konnte der Kunde sich auf der Webseite umtun und nach und nach etwas in den Warenkorb packen. Diesen Warenkorb konnte er dann noch beliebig bearbeiten und wenn er mit allem fertig war wechselte er per Link auf eine weitere Seite um die Adressdaten einzugeben. Und dort gab es dann den 'Bestellen' Button, er bekam aber jederzeit auch einen Warenkorb-Link mit der Gesamtsumme angezeigt und konnte wieder dorthin zurück um noch etwas zu ändern.

 

So funktionierte das viele Jahre völlig problemlos, nun darf das aber nicht mehr sein weil nun auf der Seite mit dem Bestellen-Button (der auch nicht mehr nur so heissen darf) alle Positionen mit Beschreibung und Preisen detailliert aufgelistet sein müssen. Übersichtlicher wird es dadurch nicht.

 

Lutz

Geschrieben

im aktuellen Sino-Newsletter [.....]. Ich hab leider auch nur gerade die Papiervariante vor mir.

 

So so, Sino schreibt dich sogar persönlich an. :laugh:

Das ist dann wohl schon Premium Service bei diesem vergleichsweise kleinem Broker.

Geschrieben
  • Autor

Die in D. ansässigen Onlinebroker haben es alle umgesetzt.

 

Die Angelsachsen warten scheinbar ab, bis sich die ersten Abmahnanwälte sehen lassen. CMC, IG und Saxo ignorieren die Anforderungen aktuell.

 

http://www.youtube.com/watch?v=MgvLn8dZC1A&feature=player_embedded

 

Interessant an dem Video, übrigens direkt vom BJM, ist folgender Passus:

 

KAUFEN.png

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