Es wird gemunkelt, dass diverse Onlinebroker bereits mit Hochdruck an einer Umsetzung arbeiten.
Kanzlei Dr. Bahr
Für den Fall, dass Ihrerseits die Informationspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß eingehalten werden, besteht die Gefahr, dass Sie von Mitbewerbern oder hierzu berechtigten Verbänden abgemahnt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie die Button-Lösung nicht oder nicht rechtskonform umsetzen.
Demnächst auch bei Finanzdienstleister Eurer Wahl....?
FAQs (und copyright) - Kanzlei Dr. Bahr © 2012
Es wird gemunkelt, dass diverse Onlinebroker bereits mit Hochdruck an einer Umsetzung arbeiten.