Das könnte einen neuen Boom bei Abmahnkanzleien auslösen....
Presseverlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Bundeskabinett am 29.8.2012 auf den parlamentarischen Weg gebracht hat. Internet-Suchmaschinen sollen danach künftig in Deutschland für die Bereitstellung von Presseartikeln im Netz Lizenzgebühren an die Verlage zahlen.
Der Gesetzentwurf richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google und gewerbliche Nachrichtenauswerter.
Das könnte einen neuen Boom bei Abmahnkanzleien auslösen....
http://www.haufe.de/...210_134830.html
RegE_LSR.pdf