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Plan B - oder wie werde ich ohne Arbeit möglichst schnell reich

Geschrieben

Mit Trading natürlich nicht, versteht sich oder?

Warum auch, wenn es so einfach geht:

 

Zitat:

 

NEWS
Investor’s Home testet bestimmte automatische Handelsprogramme bzw. Expert Advisors, Trading-Robots oder wie man sie sonst noch nennt. Diese Tests werden hauptsächlich auf DEMO-Accounts durchgeführt, von denen manche auf Investors-Home.de vorgestellt werden/wurden. Leider ist es nicht möglich all diese Tests parallel auf Live-Accounts durchzuführen.

 

Die Gründe sind u.a.:

 

* Nachdem ein EA ', width: 600, height: 400 } )">

Investor’s Home testet bestimmte automatische Handelsprogramme bzw. Expert Advisors, Trading-Robots oder wie man sie sonst noch nennt. Diese Tests werden hauptsächlich auf DEMO-Accounts durchgeführt, von denen manche auf Investors-Home.de vorgestellt werden/wurden. Leider ist es nicht möglich all diese Tests parallel auf Live-Accounts durchzuführen.

 

Die Gründe sind u.a.:

 

* Nachdem ein EA erworben wurde, wird weiteres Kapital benötigt,

* Broker verlangen ein gewisses Mindest-Kapital

* Manch ein EA benötigt ebenfalls ein Mindest-Kapital um vernünftig handeln zu können

* U.a. benötigt ein EA für einen weiteren Accoutn eine neue Lizenz (Mal mit Preisvorteil, mal nicht)

 

Dabei kommt schnell eine Summe im (mehrfach) 4-stelligen Bereich pro Account bzw. EA zusammen. Es wäre aber sicher interessant, wie sich das dann in Live-Accounts entwickelt, besonders wenn das Kapital steigt

 

Viele Nutzer können bzw. wollen solche Summen nicht riskieren !!! Gemeint ist damit, sich einen EA für z.B. 500,-€ (oder mehr) zu kaufen, €1000,- bis €2000,- in einen Live-Account zu stecken um dann zu sehen/hoffen, daß das System auch wirklich profitabel ist !

 

Genau hier liegt der Punkt bei Investor’s-Home:

 

Hier ist es möglich mit schon 100,-€ (eventuell auch weniger) dabei zu sein.

Prinzip

 

Investor’s Home bietet die Möglichkeit mit relativ geringen Einsatz an den Live-Tests der EA’s teilzunehmen. Wie schon beschrieben beginnt eine Eröffnung eines Live-Accounts mit dem Kauf eines Expert Advisor für eine einzelne Person meist ab €1500,- und aufwärts. Diese Summe kann bzw. will nicht jeder einsetzten und dann hoffen, daß der jeweilige Expert Advisor seine Arbeit auch gut meistert.

 

Die Einsätze aller Teilnehmer werden gesammelt und auf einen Trading-Account eingezahlt. Der eingesetzte Expert Advisor wird für eine bestimmte Zeit (mehrere Monate) traden. Nach der bestimmten Zeit wird das zu der Zeit aktuelle Kapital wieder vom Trading-Account abgehoben. Wenn zwischenzeitlich entsprechend hohe Profite erwirtschaftet worden sind, wird ein Teil auch zwischenzeitlich abgehoben um die Gewinne zu sichern und das Risiko zu minimieren.

 

Leute, Leute, Leute...

Wenn ich so etwas lese, bekomme ich echt Sorgenfalten...

 

http://www.hyip-challenge.com/2009/12/17/p...ome/#comment-25

Featured Replies

Geschrieben
Die Einsätze aller Teilnehmer werden gesammelt und auf einen Trading-Account eingezahlt.

Na das klingt aber verdammt danach, dass es von der Bafin abgesegnet werden muss. Wenn ich mir die Homepages da so anschaue, glaube ich da eher nicht dran, dass das bedacht wurde.

Geschrieben

Laut Impressum hat der seinen Sitz in der Schweiz.

Keine Ahnung, was das für eine eventuelle Zulassung bedeutet.

 

Auf seiner "über mich" Seite sieht man auch sofort, dass er es nicht ernst meint. Also dahin würde ich nicht einen Euro überweisen.

Geschrieben

Dann kann ich das Geld auch auf dem eigenen Acount versenken - da hab ich wenigstens noch Spass dran.

 

:vibration:

Geschrieben
Laut Impressum hat der seinen Sitz in der Schweiz.

Das hyip-Forum hat zwar ein Schweizer Impressum, das Impressum der Domaine, an die man eine E-Mail-Adresse zur Teilnahme schicken soll (investors-home), weist aber Berlin als Sitz aus.

Geschrieben

Guten Tag alle zusammen

 

Ich bin der Betreiber von der HYIP Challenge. Und möchte etwas Klarheit verschaffen.

 

Na das klingt aber verdammt danach, dass es von der Bafin abgesegnet werden muss. Wenn ich mir die Homepages da so anschaue, glaube ich da eher nicht dran, dass das bedacht wurde.

 

Die BAFIN hat da nichts zu melden. Das Ganze läuft über Schenkungen ab und dazu gibt es 3 Artikel zu lesen um zu verstehen wie das funktioniert. Der Betreiber hat sich das gut durchdacht. Ich bin übrigens nicht der Betreiber des Angebotes. Und wie kannst du durch das anschauen einer Homepage beurteilen ob das bedacht wurde oder nicht?!

 

Laut Impressum hat der seinen Sitz in der Schweiz.

Keine Ahnung, was das für eine eventuelle Zulassung bedeutet.

 

Auf seiner "über mich" Seite sieht man auch sofort, dass er es nicht ernst meint. Also dahin würde ich nicht einen Euro überweisen.

 

Ich wohne in der Schweiz und der Anbieter René in Deutschland. Ich finde das Angebot interessant und habe deswegen einen Artikel dazu verfasst. Wo steht in meiner "Über mich" Seite dass ich es nicht ernst meine? Und womit meine ich was nicht ernst?

 

Das hyip-Forum hat zwar ein Schweizer Impressum, das Impressum der Domaine, an die man eine E-Mail-Adresse zur Teilnahme schicken soll (investors-home), weist aber Berlin als Sitz aus.

 

Wie bereits gesagt, das Angebot stammt nicht von mir sondern von René. Und zudem ist das kein Forum sondern ein Blog.

 

Ich stehe für Fragen gerne zur Verfügung. Möchte hier auch keine Werbung für irgendetwas machen. Möchte nur nicht dass ein falscher Eindruck von mir vermittelt wird.

Geschrieben
Dann kann ich das Geld auch auf dem eigenen Acount versenken - da hab ich wenigstens noch Spass dran.

:vibration:

Das Ganze läuft über Schenkungen

Bearbeitet von ronner
Zitat gekürzt

Geschrieben

Ersteinmal: Herzlich Willkommen nathiard hier bei uns :vibration:

 

Schön dass du etwas dazu schreibst.

 

 

Die 3 Artikel zu den Schenkungen finde ich nicht. Was steht da, oder gibt es Links dazu?

Ich kann nur schonmal soviel sagen: Eine Schenkung mit Vereinbarter Gegenleistung gibt es nicht. Egal wie man es dreht und konstruiert. Dann ist es keine Schnekung mehr, Ausnahme: eine Auflage. Der Wert muss aber deutlich drunter sein - was angewendet auf eure Aktion eigentlich nichts anderes bedeutet dass das Geld weg ist.

Geschrieben

Die 3 Beiträge sind nur im internen Forum nach Registrierung einsehbar. Ich füge sie hier jedoch ein. Falls dies der Betreiber nicht will werde ich sie entfernen.

Schön dass ich hier Willkommen geheissen werde und nicht gleich losgeschossen wird. Wäre sogar gut wenn ihr eure Meinung dazu sagt. Und noch einmal zur Verdeutlichung, ich bin nicht der Betreiber von diesem Angebot. Ich fand es nur interessant und habe deswegen einen Artikel in meinem Blog veröffentlicht.

 

Schenkungs-Steuer:

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Schenkungs-Steuer

 

Schenkungen sind steuerpflichtig !

Allerdings gibt es hier gewisse Freibeträge.

Diese Freibeträge gelten 10 Jahre lang. D.h., wenn in 10 Jahren der gesamte Freibetrag überschritten wird,

dann fällt eine Schenkungssteuer an.

Ab 01.01.2009 gelten neue Freibeträge (Erhöhung)

Es müssen alle Vermögenwerte nach dem Verkehrswert bewertet werden.

 

Bisherige Freibeträge

Ehegatte 307.000,- €

Kinder 205.000,- €

Enkelkinder 51.200,- €

Eingetragene Lebenspartner 5.200,- €

Geschwister 10.300,- €

Urenkel, Eltern, Großeltern 51.200,- €

alle anderen Personen 5.200,- €

 

Freibeträge ab 2009

Ehegatte 500.000,- €

Kinder 400.000,- €

Enkelkinder 200.000,- €

Eingetragene Lebenspartner 500.000,- €

Geschwister 20.000,- €

Urenkel, Eltern, Großeltern 100.000,- €

alle anderen Personen 20.000,- €

 

 

 

Unterteilt wird in folgende Steuerklassen:

 

Steuerklasse I

Ehegatte

Kinder, Stiefkinder

Abkömmlinge der Kinder,Stiefkinder

Eltern und Voreltern bei Erwerbern von Todes wegen

 

Steuerklasse II

Eltern und Voreltern, sowieit nicht unter St-Kl. 1

Geschwister

Abkömmlinge des 1. Grades von Geschwistern

Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern

 

Steuerklasse III

alle übrigen Erwerber

 

 

 

 

Dafür gelten neue Steuersätze:

 

Steuerklasse I

75.000,- € = 7%

300.000,- € = 11%

600.000,- € = 15%

6.000.000,- € = 19%

13.000.000,- € = 23 %

26.000.000,- € = 27 %

darüber = 30 %

 

Steuerklasse II

75.000,- € = 30%

300.000,- € = 30%

600.000,- € = 30%

6.000.000,- € = 30%

13.000.000,- € = 50 %

26.000.000,- € = 50 %

darüber = 50 %

 

Steuerklasse III

75.000,- € = 30%

300.000,- € = 30%

600.000,- € = 30%

6.000.000,- € = 30%

13.000.000,- € = 50 %

26.000.000,- € = 50 %

darüber = 50 %

 

 

 

Alle hier angegeben Infos wurden unter größter Sorgfalt ausgesucht, aber um verbindliche Informationen zu erhalten, sollte man einen Steuerberater aufsuchen.

Diese Angaben ist nicht als Beratung oder ähnliches zu verstehen.

Was ist eine Schenkung:

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Auszug aus dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - (Schenkung)

 

Jeder Teilnehmer/Schenker bestätigt mit Zutritt bzw. Anfrage zu einer der speziellen Gruppen in diesem Forum diesen Text gelesen und verstanden zu haben !!!

 

 

§ 516 – Begriff der Schenkung

 

1. Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

2. Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.

 

§ 521 – Haftung des Schenkers

Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§523 – Haftung für Rechtsmängel

Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

§524 – Haftung für Sachmängel

Verschweigt der Schenker arglistig einen Fehler der verschenkten Sache, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

§528 – Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

 

1. Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des §760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.

2. Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.

 

§529 – Ausschluss des Rückforderungsanspruchs

 

1. Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind.

2. Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet ist

 

§ 534 Pflicht- und Anstandsschenkungen

Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf.

 

 

 

Diese Gesetzestexte sind mit großer Sorgfalt übernommen worden. Sollte dieser Text Rechtschreibfehler, fehlende Worte oder sonstige Fehler beinhalten, die dazu führen, daß sich Formulierungen dadurch widersprechen, fehlerhaft sind, falsch verstanden werden können oder sonstige Folgen haben, sowie dazu führen als ungültige Gesetze zu erscheinen, so ist dies lediglich als Schreibfehler auf dieser Webseite zu betrachten. Die Original -Texte der Paragraphen findet jeder Bürger im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und sind nochmal nachzulesen zur Vergewisserung der Gesetzeslage. Es wird keine Haftung übernommen für eventuelle Fehler in diesen Texten.

 

 

Jeder Teilnehmer/Schenker bestätigt mit Zutritt bzw. Anfrage zu einer der speziellen Gruppen in diesem Forum diesen Text gelesen und verstanden zu haben !!!

Wichtige und rechtliche Hinweise:

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Wichtige und Rechtliche Hinweise

 

Jeder Teilnehmer/Schenker bestätigt mit Zutritt bzw. Anfrage zu einer der speziellen Gruppen in diesem Forum diesen Text gelesen und verstanden zu haben !!!

 

Die folgenden Zeilen stellen kein Finanzgeschäft/Einlagengeschäft oder sonst eine Form Finanzdienstleistung dar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle in meinen Tradingaccount eingezahlten Gelder Schenkungen sind.

 

Rechtlich gesehen darf eine private Person keine Gelder von Dritten in Finanzgeschäften investieren, anlegen oder in sonst einer Form darüber bestimmen wie mit diesem Geld gewirtschaftet wird, demanch keine Finanzdienstleistungen anbieten.

In dieser Form ist es also gesetzlich nicht möglich mit Kapital Dritter z.B. am Forex-Markt zu traden.

Personen oder Unternehmen, die mit Geldern/Kapital anderer (Dritter) wirtschaften unterliegen dem KWG (Kreditwesengesetz). Hierzu müssen gewisse Lizenzen vorliegen. Dazu muß z.B. eine Bank-Lizenz oder eine Lizenz als Vermögensverwalter nötig sein. Desweiteren wird auf jeden Fall eine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) benötigt. Ohne die Erlaubnis wird jede Art Finanzdienstleistung untersagt.

Eine Tätigkeit, wie oben beschrieben, gelten als Einlagengeschäft und sind ohne die jeweiligen Lizenzen oder Erlaubnis untersagt.

In einem Einlagengeschäft werden u.a. Verträge abgeschlossen in denen Rückzahlungsgarantien vereinbart werden.

Sollte doch jemand Interesse an dem Wachstum meines TradingAccounts haben, wie auf der vorigen und den nachfolgendenden Seiten beschrieben, so werden Gelder, die ich von diesen Personen erhalte als Schenkungen angesehen. Darauf wird mehrmals und deutlich genug auf dieser und auf folgenden Seiten, die über meinen Trading- Account beschreiben hingewiesen. Durch eine Schenkung ist dieses Geld dann mein Eigentum. Mit meinem Eigentum kann ich selbst entscheiden, wie ich damit wirtschafte und bin mir selbst bewusst, welche Risiken ich damit aufnehme.

Durch einen möglichen Verlust dieser Schenkung kann dem Schenker keinerlei Schaden mehr entstehen, da dieser nach vollzogener Schenkung nicht mehr der Eigentümer des Geldes ist und daher auch keinen Anspruch und Rechte mehr darauf hat.

Demach sind auch keine Ansprüche auf Rückzahlungen vorhanden. Wenn Zahlungen an die Schenker getätigt werden, so sind diese als freiwillige Rückschenkungen meinerseits aus Erkenntlichkeit sowie aus Anstand zu betrachten. Diese werden in keiner Weise mit dem Schenker vereinbart. Auf der folgenden Seite meines Tradingsplans ist lediglich beschrieben, was möglich wäre, wenn gewisse Profite erfolgen. D.h. es bestehen keine Verpflichtungen meinerseits an den Schenker sowie keine Ansprüche des Schenkers an mich.

 

Um dies nochmal zu verdeutlichen:

 

Wenn Zahlungen an die Schenker vorgenommen werden, zeige ich mich lediglich erkenntlich. Garantien hierfür gibt es nicht und dürfen auch nicht gegeben werden!!! Nach der Schenkung ist das Kapital mein Eigentum. Finanzgeschäfte wie Einlagen tätigen und sonstige Investitionen darf ich nur mit meinem Eigentum (eigenes Kapital) vornehmen.

Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass dies keine Finanzdienstleistung ist. Es ist nicht gleichzustellen mit einem Einlagengeschäft. Dort würde es Rückzahlungsgarantien geben. Weiterhin würde diese Form von Finanzgeschäft dem KWG unterliegen und benötigt eine Erlaubnis der BaFin.

Hier werden lediglich freiwillige Schenkungen angenommen, die wie oben beschrieben verwendet werden. Rückschenkungen werden mit den Schenkern in keiner Weise vereinbart. Im Fall einer Rückschenkung geschieht diese Schenkung aus meiner Sicht als Zeichen des Anstandes und der Erkenntlichkeit. Für gesetzliche steuerliche Aspekte ist jeder selbst verantwortlich.

Jedem Schenker muss bewusst sein, dass er sein Eigentum verschenkt/übergibt/verliert und dieser nach abgeschlossener Schenkung keine Ansprüche mehr darauf hat. Weiterhin besteht auch kein Anspruch auf Rückschenkungen.

 

Gesetzlich gesehen, schenkt man einem Fremden sein Geld/Eigentum und verliert damit alle Ansprüche darauf.

„HYIPisch“;) gesehen, tut man nichts anderes.

 

Was genau eine Schenkung ist, wie diese vorgenommen wird, sowie rechtliches dazu erfährt man auf den folgenden Seiten.

 

Jeder Teilnehmer/Schenker bestätigt mit Zutritt bzw. Anfrage zu einer der speziellen Gruppen in diesem Forum diesen Text gelesen und verstanden zu haben !!!

 

Verdeutlichung über Rechtliches zu Finanzdienstleistungen:

 

 

Infos und Hinweise einer üblichen finanziellen Anlage/Einlage

 

Anleger: Besitzer von Kapital, der dieses in die Hände der „Anlage-Anbieter“ gibt, mit der Hoffnung, daß diese daraus Profite erwirtschaften. Das eingesetzte Kapital ist weiterhin das Eigentum des „Anlegers“.

 

 

Finanzdienstleister: Personen/ Firmen, die mit Geldern der „Anleger“ Profite erwirtschaften. Die Höhe der Rückzahlungen und deren Garantie wurden mit dem „Anleger“ vorher vereinbart. Die „Anlage-Anbieter“ sind zu keiner Zeit Eigentümer des Geldes der „Anleger“.

Für diese Art Finanzgeschäft (Einlagengeschäft) wird eine Banklizenz nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG)benötigt. Es müssen Rückzahlungsgarantien gegeben werden.

Mit anderen Worten wird ein Einlagengeschäft betrieben, wenn Rückzahlungsgarantieren eines „Anlage-Anbieters“ auf das eingesetzte Kapital des „Anlegers“ gegeben wird.

 

Wirtschaften im privatem Bereich:

 

* Es liegt keine Banklizenz vor!

* Es wird kein Einlagengeschäft betrieben!

* Dies ist kein Angebot einer Finanzdienstleistung!

 

Schenker: Besitzer von Kapital übergibt der „Privatperson“ sein Kapital in Form einer Schenkung. D.h., das Kapital ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr sein Eigentum, sondern geht in das Eigentum der „Privatperson“ über.

 

PrivatPerson: Person, die mit eigenen Geldern, sei es von einer Schenkung überlassen, IHR EIGENES Geld anlegt/investiert und daraus versucht Profite zu erwirtschaften. Die „Privatperson“ kann dann als Gegenleistung eine Rückschenkung der erwirtschafteten Profite an den „Schenker“ veranlassen. So kann auch nach einer gewissen Zeit, eine höhere Summe als Rückschenkung erfolgen ( Die Höhe der Schenkung des „Schenkers“)

Schenkungen können auch an Bedingungen geknüpft sein. In diesem Fall diese, dass die Schenkung so verwendet wird, wie beschrieben.

 

Hiermit soll verdeutlicht werden, dass keine illegalen Finanzdienstleistungen jeglicher Art angeboten werden, sowie kein „Scheinbankgeschäft“.

Es werden lediglich Schenkungen gesammelt, mit denen auf privater Basis gewirtschaftet wird. Es wird angestrebt, sich mit Rückschenkungen monatlich regelmäßig erkenntlich zu zeigen, was selbstverständlich nicht vereinbart und garantiert werden kann.

 

Sämtliches geschenktes Kapital wird als Trading-Kapital am Devisenmarkt (Forex) eingesetzt. Das Trading-System erlaubt hohe Gewinne, bei dem natürlich auch das entsprechende Risiko besteht.

 

Jeder Teilnehmer/Schenker bestätigt mit Zutritt bzw. Anfrage zu einer der speziellen Gruppen in diesem Forum diesen Text gelesen und verstanden zu haben !!!

Geschrieben
[...]

Wie bereits gesagt, das Angebot stammt nicht von mir sondern von René. Und zudem ist das kein Forum sondern ein Blog.

[...]

Zunächst auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum und vielen Dank dafür, dass du ein paar Hintergrundinformationen lieferst :vibration:.

 

Ein Hinweis meinerseits: Du hast mich ja zitiert und mit obigen Statement darauf Bezug genommen. Dazu möchte ich aber anmerken, dass ich nie behauptet habe, Du seist Betreiber dieser Sache sondern ganz im Gegenteil. Ich habe erstmal klar gestellt, dass es einen Unterschied zwischen HYIP und investors-home gibt, da es vorher in diesem Thread nicht ganz klar wurde.

 

Das mit der Bafin wurde meinerseits aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen erwähnt, die da besagen, dass "das Geld von den Teilnehmern eingesammelt und auf einem Tradingkonto eingezahlt wird". Korrekterweise müsste es aber heißen: die Teilnehmer schenken dem Betreiber ihr Geld und erhalten eventuell irgendwann auch eine Schenkung des Betreibers. Wäre aber wahrscheinlich nicht so werbewirksam :vibration:.

Geschrieben
Gut, dann muss ich mich bei dir bedanken für die Richtigstellung. René hat sich für die Schenkungen entschieden weil dies ein legaler Weg zu sein scheint Gelder einzusammeln. Ich habe seine Adresse und kenne ihn bereits länger persönlich. (Nie getroffen, Kontakt per Skype und E-Mail) Deswegen denke ich auch dass wenn er mit seinen EAs Erfolg hat auszahlen wird bzw. besser gesagt eine Rückschenkung veranlassen wird.
Geschrieben

Hallo Leute!

 

Ich bin neu hier und bin auf der Suche nach Anregungen und Ideen auf diesen Thread gestossen.

 

Warum gerade auf diesen Thread?

 

Gemeinsam mit zwei Partnern beschäftige ich mich mit der Entwicklung von Expert Advisors. Einen EA zu schreiben ist das einfachste der Ding der Welt. Man nehme ein paar Regeln und einen guten Programmierer und fertig ist der EA. Das ganze zu testen ist auch kein Problem. Ob Demo- oder Liveaccount, es macht bei einem guten Broker keinen Unterschied. Und wenn, dann liegt der Unterschied nicht darin, ob ich am Monatsende eine Performance von 20% oder 23% aufweisen kann, sondern meistens darin, ob das Depot nach vier oder nach sechs Wochen geplättet ist.

 

99% aller EA´s, die ich nicht nur getestet habe, sondern deren Quellcode ich mir angeschaut habe, um die Regeln zu verstehen liefern dieses oder ein ähnliches Ergebnis.

 

Und nun sollen diese EA´s für 1.500 Euro pro Stück erworben werden?

Niemals! Ein fairer Anbieter wird immer eine kostenlose, voll funktionsfähige Testversion zur Verfügung stellen. Worin liegt die Absicht eines EA-Entwicklers? Er möchte Geld damit verdienen. Um das zu erreichen, gibt es zwei Wege: Ich verteile eine Testversion kostenlos, die meine potentiellen Kunden überzeugt und zum Kauf der Vollversion motiviert. Oder ich verkaufe gleich die Vollversion, weil das Produkt einem Test des Kunden nicht standhalten wird und freue ich über jeden Dummen, der mir meine Rechnung bezahlt.

 

Ein weiterer wichtiger Asspekt ist die Produkpflege. Es ist ein geheimnis, dass Märkte sich verändern und es erscheint logisch, dass dann auch der EA angepasst werden muss. Geschieht das oder soll ich dann für 1.500 Euro den nächsten kaufen?

 

@nathiard:

Ich möchte hier nichts unterstellen aber die Rechnungen für die erworbenen EA´s würde ich als Interessent sehen wollen. Ich bin immer dann skeptisch, wenn Menschen etwas anbieten, dafür bei anderen Geld einsammeln und selber überhaupt kein Risiko tragen.

Geschrieben
[...]

Worin liegt die Absicht eines EA-Entwicklers? Er möchte Geld damit verdienen. Um das zu erreichen, gibt es zwei Wege: Ich verteile eine Testversion kostenlos, die meine potentiellen Kunden überzeugt und zum Kauf der Vollversion motiviert. Oder ich verkaufe gleich die Vollversion, weil das Produkt einem Test des Kunden nicht standhalten wird und freue ich über jeden Dummen, der mir meine Rechnung bezahlt.

[...]

Auch an Dich ein herzliches Willkommen :vibration:!

Neben den von Dir erwähnten Wegen, gibt es noch andere Lösungen. Beispielsweise wäre es möglich, dass ein Systementwickler an der Performance verdient. Dies geht zum einen mit Eigenhandel oder mittels eines Fonds oder Managed Accounts. Vorteile dieses Weges sind, dass der Entwickler von sich aus daran interessiert ist, dass der EA langfristig(!) Gewinne abwirft und ihn dementsprechend pflegt. Er verdient dabei ja relativ zur Kontogröße - ein Anleger, der bspw. nur 1.000 EUR hat muss also nicht 800 EUR für den Kauf eines EA hinblättern. Desweiteren muss der Entwickler den EA auch nicht aus der Hand geben.

 

"Nachteil" dieser Lösung(en) ist, dass dies nur über professionelle Finanzdienstleister umsetzbar ist, was aber ja nicht unbedingt negativ sein muss sondern eher ein weiteres Qualitätsmerkmal sein kann. Das schnelle Geld (an dem einige Entwickler offensichtlich interessiert sind) ist über so eine professionelle Lösung aber eher nicht zu machen.

Geschrieben

zunächst auch von offizieller Seite Willkommen on Board @nathiard & @Devisionaer !

 

René hat sich für die Schenkungen entschieden weil dies ein legaler Weg zu sein scheint Gelder einzusammeln.

 

ich möchte nicht beurteilen, ob die Sache mit der Schenkung wasserdicht ist. Henrik hatte ja schon etwas dazu geschrieben und ich möchte quasi im vorauseilendem Gehorsam auf eine ic.arrow.right.png ähnliche Geschichte hinweisen.

 

Was daraus geworden ist, ist bekannt. Ob man ihn rechtlich belangt hat, kann ich aber nicht sagen.

Geschrieben
Neben den von Dir erwähnten Wegen, gibt es noch andere Lösungen. Beispielsweise wäre es möglich, dass ein Systementwickler an der Performance verdient. Dies geht zum einen mit Eigenhandel oder mittels eines Fonds oder Managed Accounts. Vorteile dieses Weges sind, dass der Entwickler von sich aus daran interessiert ist, dass der EA langfristig(!) Gewinne abwirft und ihn dementsprechend pflegt. Er verdient dabei ja relativ zur Kontogröße - ein Anleger, der bspw. nur 1.000 EUR hat muss also nicht 800 EUR für den Kauf eines EA hinblättern. Desweiteren muss der Entwickler den EA auch nicht aus der Hand geben.

 

"Nachteil" dieser Lösung(en) ist, dass dies nur über professionelle Finanzdienstleister umsetzbar ist, was aber ja nicht unbedingt negativ sein muss sondern eher ein weiteres Qualitätsmerkmal sein kann. Das schnelle Geld (an dem einige Entwickler offensichtlich interessiert sind) ist über so eine professionelle Lösung aber eher nicht zu machen.

 

Das ist in der Tat der meiner Meinung nach fairste weg. Da ich aus dem Finanzsektor komme, habe ich mir mal erlaubt eine gaaanz vorsichtig und völlig offen formulierte Mail an das Bafin und an die Bundesbank zu schicken.

Es dauerte keine zwei Tage, da hatte ich eine Mail mit einer wirklich gut und umfangreich ausgearbeiteten Antwort auf meine simple Frage inklusive Ansprechpartner und allem was man so braucht.

 

Ich habe dann da mal angerufen. "Wie lautet denn Ihr Aktenzeichen?" fragte mich mein Gegenüber. Die hatten doch tatsächlich gleich eine Akte angelegt. Das Aktenzeichen entnahm ich dann der Mail. Was folgte war ein fast einstündiges Informationsgespräch mit dem Tenor, ich solle gut aufpassen was ich mache! :-)

 

Ich verzichtete dann auf die Einleitung des Prüfungs- und Zertifizierungsverfahrens und bat darum, die Akte zu schließen.

 

Lange Rede kurzer Sinn: Die sind ganz heiß darauf Leute in die Finger zu bekommen, die in diesem Bereich nicht ganz hundertprozentig sauber arbeiten.

 

Das ist auch gut so! Mir war die Geschichte vorläufig drei Nummern zu groß. Aber ich habe jetzt eine Akte bei der Bundesbank... :-)

 

Also werde ich mich darauf beschränken meine Signale kostenlos so lange testen zu lassen, wie jemand das gerne wünscht. Wenn er zufrieden ist wird er schon kommen. Das bringt bedeutend mehr als ein paar mal 1.500 Euro von Leuten, die ich rasiert habe, und die hoffentlich nicht mehr genug Geld auf dem Konto haben, um soviel Sprit in den den Tank zu schütten, dass sie mich persönlich besuchen kommen können. :-)

 

Ich wünsche allen schöne Weihnachten!

Geschrieben
Das ist in der Tat der meiner Meinung nach fairste weg. Da ich aus dem Finanzsektor komme, habe ich mir mal erlaubt eine gaaanz vorsichtig und völlig offen formulierte Mail an das Bafin und an die Bundesbank zu schicken.

[...]

Darf man auch erfahren, worum es dabei ging (muss ja nicht jeder hier gleich eine Akte da anlegen lassen) :vibration:?

Dir auch schöne Feiertage :vibration:!

Geschrieben
Darf man auch erfahren, worum es dabei ging (muss ja nicht jeder hier gleich eine Akte da anlegen lassen)

 

 

Es ging um die Klärung der Frage, wie ich im "Freundeskreis" (so hatte ich das formuliert) die Möglichkeit habe, meinen Freunden die Möglichkeit zu geben, an meiner Performance zu partizipieren. Wie ich nun als Trader letztendlich davon profitiere, stand gar nicht zur Diskussion. Selbstverständlich hätte ich das kostenlos und ohne Gewinnerzielungsabsicht gemacht ;-) Das tut aber nichts zur Sache. Alleine die Tatsache, dass ich äußerte, Geld vermehren zu wollen, welches auf den Konten meiner Freunde, auf deren Namen deponiert war, reichte aus, um mir mal auf den Zahn fühlen zu wollen.

 

Einziger Weg ist die Gründung einer GbR oder besser einer KG, an der sich die Investoren anteilig im Verhältnis zu den eingebrachten Mitteln beteiligen können. Die Zulässigkeit der KG-Lösung musste man mir seitens der Bundesbank bestätigen, was der guten Laune im Gespräch nicht unbedingt zuträglich war. :-) Man hatte sich da wohl vor Gericht gestritten und richtig einen auf die Glocke bekommen.

 

Das Problem der KG-Lösung ist jedoch, dass die Erträge als "Einkünfte aus Beteiligung" zu werten sind und somit nicht mehr der Abgeltungssteuer sondern der Einkommensteuer unterliegen.

 

Wir haben das Süppchen dann auf ganz kleiner Flamme gekocht und haben zu dritt ein Gemeinschaftskonto eingerichtet. Die anderen mussten dann außen vor bleiben.

Geschrieben

Die Sachlage ist in AT ähnlich, hier nennt sich die Beaufsichtigungstelle FMA (FinanzMarkt Austria), das Traden von OPM ist -ausser den dafür lizensierten Unternehmen- legal auch nur über den Umweg einer Gesellschaft möglich.

 

Der einzige "Umweg", der mir dazu einfällt: Irgendeine Offshore Gesellschaft gründen, diese Veröffentlicht zwar keinen NAV, sondern einen Index, auf Basis dieses Index werden von einer Bank Zertifikate ausgestellt, in AT gibt es einige relativ kleine Banken -aber eben mit Vollbanklizenz ausgestattet- die bei solchen Geschichten mitmachen, das Zerti hat eine ISIN etc.

Geschrieben

interessant :vibration:

 

und wie ist die Sachlage bei Signalveräusserungen via Collective2 oder Ayondo?

Für das Finanzamt ist das sicherlich relevant, sofern das nicht nur sporadisch passiert und man dann eine eindeutige Gewinnabsicht nicht abstreiten kann. Aber würden solche Angelegenheiten wie C2 oder Ayondo von der Bafin als relevant eingestuft werden?

Geschrieben

Also mal ehrlich und unabhängig von einer evtl. notwendigen Genehmigung durch das BaFin:

 

Wer steckt da 100 € rein?

Also vorher kaufe ich mir für 100 € Pennystocks und warte einfach, was passiert. Da gibts wenigstens einen Hauch einer Chanche Geld zu machen (wenn die 10c auf 1 € steigen ^^).

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