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Widerspruch gegen Kreditkartenbelastung

Geschrieben

Auf meiner letzten Kreditkartenabrechnung habe ich Unstimmigkeiten feststellen müssen. Ein Händler, mit dem ich in einer aktiven Geschäftsbeziehung stehe, hat mehrmals von meinem Kreditkartenkonto abgebucht ohne dass ich diese Abbuchungen mit meiner Unterschrift oder über das Internet bestätigt habe. Wochen und Monate vor diesen unberechtigten Abbuchen sind alle sonstigen Transaktionen mit diesem Händler korrekt über dieses Kreditkartenkonto abgerechnet worden.

 

Ich habe dies bei diesem Händler reklamiert und Widerspruch eingelegt. Dieser teilt mir nun mit, dass eine Rückerstattung nicht möglich sei, da alle Zahlungen ordnungsgemäss über meine IP und meinen Rechner ausgeführt wurden. Dazu der Hinweis, dass ich in meiner Wohnung alleine lebe und kein Dritter Zugriff auf meinen Rechner, auf das Kundenkonto des Händlers und auf meine Zahlungsdaten hat.

 

Ich kann jetzt wohl die entsprechenden Belastungen bei meiner Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen reklamieren. Und dann...? Angenommen ich bekomme die Beträge von meiner Bank wieder erstattet, dann wird doch der Händler bestimmt noch keine Ruhe geben...???!!!

 

Wie soll ich mich nun weiter verhalten?

 

Für Eure Hilfe danke ich Euch im Voraus.

Featured Replies

Geschrieben

kannst Du nachvollziehen, ob es etwas verschickt wurde und wohin (im Kundenkonto z.B.) ?

Du wirst ja sicher keine Artikel o.ä. erhalten haben, irgendwohin muß er es ja versendet haben.

 

Wenn ja, dann wurdest Du gehackt, andernfalls betrügt der Händler (aus meiner Sicht her).

Geschrieben
  • Autor

kannst Du nachvollziehen, ob es etwas verschickt wurde und wohin (im Kundenkonto z.B.) ?

Du wirst ja sicher keine Artikel o.ä. erhalten haben, irgendwohin muß er es ja versendet haben.

 

Wenn ja, dann wurdest Du gehackt, andernfalls betrügt der Händler (aus meiner Sicht her).

 

Angenommen ich wurde gehackt, wie kann ich dann beweisen, dass ich die Zahlungen nicht autorisiert habe, wenn diese angeblich über meine IP und über meinen Rechner getätigt wurden...?

Geschrieben

Bin mir nicht sicher, ob ich das alles richtig verstanden habe.

 

Hast du eine Zahlungs- und Vertragsbestätigung erhalten und in einen Vertrag nachweislich eingewilligt?

Das Kreditkarteninstitut hat für solche Fälle eine Beratungsstelle, die du in jedem Fall kontaktieren solltest.

Darüber hinaus mal einen Blick in die AGB deines Kreditkartenvertrages werfen.

 

Grundsätzlich aber erstmal beim Institut widerrufen und Rückbuchung mit Begründungsangabe beantragen, dabei an

die Fristen (siehe AGB) denken. Kosten trägt, wenn du nachweisen kannst, dass keine Zahlungsgrundlage vorhanden war bzw. mehr ist,

der Vertragsgegner.

 

Das alles möglichst schnell und schmerzlos durchziehen und vorher alle möglichen Unterlagen, Screenshots etc. sichern und eigene Argumentationsstrategie

vorbereiten, unter Berücksichtigung der Annahmen des Gegners.

 

Ich drück dir auf alle Fälle die Daumen!

Geschrieben

Gibt es einen Zahlungsbeleg, der mit einem Auftrag, oder einer Ware in Verbindung gebracht werden kann?

Dann kann über die Auftragsliste, den Warenbestand oder gar über den Versandt, je nach dem, die Vertragserfüllung

der Gegenseite geprüft werden.

Geschrieben

Grundsätzlich aber erstmal beim Institut widerrufen und Rückbuchung mit Begründungsangabe beantragen, dabei an

die Fristen (siehe AGB) denken.

Bei mir war es so (VISA über BCS Kartenservice), dass ich warten musste, bis die Monatsendabrechnung (PDF) kam. Ich habe zwar schon vorher online gesehen, dass was nicht stimmte, Einspruch konnte ich aber erst danach einlegen. Dazu musste ich diese PDF-Kreditkartenrechnung zusammen mit einem Begleitschreiben einschicken, in dem ich die Begründung für die beanstandeten Positionen gab. Anstandslos und ohne Rückfragen hatte ich 5 Tage später eine Gutschrift in dieser Höhe.

 

Allerdings war der Fall bei mir eindeutiger, als bei dir. Ich habe in Deutschland getankt und mit Kreditkarte bezahlt. Angeblich soll ich 5min später beim Walmart in Wilmington (USA) eingekauft haben (im Laden, nicht online). Daher war wenig Diskussionsspielraum. Karte wurde gesperrt, am nächsten Tag hatte ich eine neue.

 

In deinem Fall solltest du (wie schon von anderen vorgeschlagen) wirklich nach Auftragsbestätigungen und Rechnungen des Händler Ausschau halten. Fehlen dir Rechnungen, so soll der Händler diese angeblichen Rechnungen vorweisen. Rechnungsnummern müssen laut Gesetz fortlaufend und lückenlos vergeben werden. Somit kann der Händler (wenn er der Böse ist) nicht einfach jetzt im Nachhinein was zwischenschieben.

Geschrieben

woher weiss er denn überhaupt dass die bestellungen von "deiner" IP-Adresse aus kamen? Die änder sich doch eigentlich spätestens Wochenweise. Ich würde auch mal im Kundenkonto nachschauen.

Scan mal deinen Rechner mit nem antivirenprogramm. Da gibt es z.B von eset auch nen online scanner der kostenlos ist. Vielleicht findet der nen trojaner oder so.

Geschrieben

Meines Wissens nach dürfen in Deutschland IP Adressen selbst bei bestehenden Kundenverhältnissen nicht mitgeschnitten werden.

Die Kundenspezifischen Daten die zu einem Kundenkonto führen, basieren auf anderen Daten, wie Kontonummer, Produktinfo, Kontoverbindung usw.

 

Gestzeslage vor ca. 2 Jahren. Aber selbst wenn diese Rechtsprechung heute nicht mehr gelten sollte, so ist es laut der Kreditkarten AGB`s immer noch so, das die laufenden Buchungen in einer fortlaufenden Nummerierung laufen müssen (Post Rainworm)

Aufgrund dieser Regelung müsste es dir möglich sein, Verschleierungen/Mißbrauch genauer zu definieren.

Geschrieben

Also dass die Rechnungsnummern fortlaufend sein müssen, stimmt nicht. Zwar steht in § 14 Umsatzsteuergesetz, dass Rechnungsnummern fortlaufend sein müssen, das fortlaufend bezieht sich aber (vermutlich) auf die Nummer an sich, also ohne Leerzeichen.

Im aktuellen Umsatzsteueranwendererlass wird das nochmal klargestellt.

Wäre ja sonst auch schlimm, sonst könnte ja jeder sehen, wie viele Aufträge man hat. Schon im (späteren 2. W-)Krieg wurden die Seriennummern von Panzern nicht mehr fortlaufend vergeben, um die tatsächliche Panzeranzahl geheim zu halten.

 

Und: IPs können natürlich gespeichert werden beim Einkauf zum Nachweis der Bezahlung nach Hinweis (typischwerweise AGB-Checkbox). Sie dürfen nur nicht einfach so gespeichert und zugeordnet werden.

Geschrieben

Also dass die Rechnungsnummern fortlaufend sein müssen, stimmt nicht. Zwar steht in § 14 Umsatzsteuergesetz, dass Rechnungsnummern fortlaufend sein müssen, das fortlaufend bezieht sich aber (vermutlich) auf die Nummer an sich, also ohne Leerzeichen.

 

Hmm, also meine 2 Kreditkartenabrechnungen haben fortlaufende Nummern, scheinbar gibt es dann doch Unterschiede der Abrechnungen.

 

Und: IPs können natürlich gespeichert werden beim Einkauf zum Nachweis der Bezahlung nach Hinweis (typischwerweise AGB-Checkbox). Sie dürfen nur nicht einfach so gespeichert und zugeordnet werden.

 

Okay, aber eben nur wenn das aus den AGBs ausdrücklich hervorgeht.

 

IP-Speicherung bei Bestellung

 

Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Website-Betreiber IP-Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten speichern.

Hier läge in jedem Fall ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen vor, sofern nicht zuvor die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Speicherung eingeholt wurde. Ein solcher Verstoß kann mit Bußgeldern geahndet werden und Unterlassungsklagen der Betroffenen nach sich ziehen. -> Auszug aus Hoeren/Föhlisch, Trusted Shops Praxishandbuch, Stand: 05/2009

 

War trotzdem ein Trugschluß von mir, da wohl fast alle AGBs diesen Passus inne haben werden.

Geschrieben
naja, aber nur weil bei einem kaufvorgang eine ip-adresse gespeichert wird, heißt dass ja noch nicht, dass diese wirklich dem besitzer des accounts gehört. Wenn man unterwegs ist, hat man ja auch ne andere IP-Adresse. Dann ist der Schluss (ohne dass der Verkäufer die Daten des Internet-Service-Providers hat, die er ja nicht ohne Gerichtsbeschluss bekommt (soweit ich weiss)) auf "deine" IP nicht möglich.

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