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Tom Next - Daytrading Community

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Wie würdet ihr diesen mittlerweile weit verbreiteten Inhalt einer AGB deuten, wenn es um das Hochladen von Dokumenten geht:

 

 

Beachten sie bitte auch, dass Sie uns gegen

sämtliche Forderungen schadlos halten, die uns
aufgrund von Dateianhängen mit schädlichen/illegalen
Inhalten entstehen und die uns von Ihnen übermittelt
wurden.

 

Würdet ihr dann noch etwas zu diesem Dienst hochladen ?

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Das ist eine recht abstrakte Fragestellung. Bei rechtlichen Konflikten wird und muss schon auf eine konkrete

Situation heruntergebrochen werden. Wenn du etwas mehr Details nennen kannst, wäre das nicht schlecht.

 

Welcher Rechtsraum ist zuständig?

BtoB oder BtoC? Was für Daten zu welchem Zweck? Welche Gewährleistungspflichten obliegen dem Dienstleister?

Sind die AGBs in sich fei von Widersprüchen und gemäß dem BGB/Vertragsrecht/Handelsrecht usw usw., wären auch interessante Fragen.

Aber das man, ganz abstrakt, für schädigende Einflusse eigener Daten, beim jedwedem Inverkehrbringen, haftbar gemacht

werden kann, fände ich prinzipiell schlüssig.

  • Upvote 1
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Was für Daten zu welchem Zweck?

Ich habe diesen Passus bei mehreren Websiten querbeet gefunden, ist also eher was allgemeines.

Die Frage, die sich mir stellt, wäre ob man sich quasi ruiniert wenn man versehentlich eine verseuchte Datei hochladen würde und dies dann zu Ausfällen auf Anbieterseite führt.

 

Ich finde das irgendwie grenzwertig, immerhin gibt es keinen perfekten Schutz und ein Uploadvorgang spielt sich fast bei jedem jeden Tag zigfach im Netz ab.

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Die Frage, die sich mir stellt, wäre ob man sich quasi ruiniert wenn man versehentlich eine verseuchte Datei hochladen würde und dies dann zu Ausfällen auf Anbieterseite führt.

Klar! Also wenn Du das hier machen würdest, müsstest Du mich bis zu Deinem Lebensende in allen finanziellen Themen beraten.
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Wenn die Vermeidung des Schadens durch den Dienstleister, weder dessen Obliegen, noch eine zumutbare Sicherheitsmaßnahme sind

-also, von der jeweiligen Rechtsprechung, im Rechtsstreit, als solche bewertet werden(hier wird die abstrakte Rechtsauffassung im Hintergrund der individuellen Handlungsumstände konkretisiert-² damit der "Schönefelder Gesetzestexte" nicht irgendwann noch mal 30kg wiegt-²)-

hast du dich (auch *hust*) im Verkehr mit Daten, so zu verhalten, dass du andere weder vorsätzlich noch fahrlässig schädigst.

Im übrigen bieten aus diesem Grund Private Haftpflichtversicherungen seit einiger Zeit Tarife mit der Option an, für genau

diesen Schadensfall versichert zu sein. Ich habe zum Bleistift vor kurzem ganz bewusst eine solche abgeschlossen, damit ich

dem Chief mal wieder einen 'Hoaxes' hochladen kann.

Es ist auch nicht ganz verkehrt sich dabei so zu versichern, dass die Versicherung auch bei grob fahrlässigem Verhalten

-also wenn dein Sohnemann dem Chief 'Hoaxes' rüberschiebt, obwohl Papa Aufsicht hat und Sohnemann das Alter absoluter Strafunmündigkeit

gerade verlassen hat- reguliert.

 

So, jetzt muss ich wieder auf die Couch, mein Haruki Murakami wartet. book.gif

  • Upvote 3
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Sind die AGBs in sich fei von Widersprüchen und gemäß dem BGB/Vertragsrecht/Handelsrecht usw usw., wären auch interessante Fragen.

 

Das Interessante (und Erfrischende) an ronner's Eingangsposting fand ich, dass er eben nicht von AGBs gesprochen hat. Es heißt ja nicht Allgemeine Geschäftsbedingungens - genau so wenig wie es Lastkraftwagens (also LKWs) gibt shades.gif .

 

Nun aber BTT: mehr Details wären da wirklich hilfreich, um die Gesamtsituation einzuschätzen.

 

 

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Das Interessante (und Erfrischende) an ronner's Eingangsposting fand ich, dass er eben nicht von AGBs gesprochen hat. Es heißt ja nicht Allgemeine Geschäftsbedingungens - genau so wenig wie es Lastkraftwagens (also LKWs) gibt shades.gif .

Ich habe extra darauf geachtet, dass für jeden etwas dabei ist.bye2.gif

Nun aber BTT: mehr Details wären da wirklich hilfreich, um die Gesamtsituation einzuschätzen.

btw. Ich glaube, er hatte das nur mal ganz allgemein wissen wollen.

Ich habe diesen Passus bei mehreren Websiten querbeet gefunden, ist also eher was allgemeines.

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ist so, wie Licens schrieb - allgemein & unverbindlich yessir.gif

 

Danke für die Informationen, das es für so etwas Versicherungen gibt ist für mich die eigentliche Überraschung. Das aus unserem Userkreis so etwas schon abgeschlossen wurde, die zweite shocked.gif

 

-also wenn dein Sohnemann dem Chief 'Hoaxes' rüberschiebt, obwohl Papa Aufsicht hat und Sohnemann das Alter absoluter Strafunmündigkeit

gerade verlassen hat-

in Anbetracht der Sache, das er mir schon das halbe Equipment ruiniert hat, wäre so eine Versicherung ab einem gewissen Alter eine Überlegung wert gtfingers.gif

Aber ich glaube, das der Chief da Milde walten läßt (als Heide darf ich so wenigstens auch mal etwas glauben)

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Ich hab eben mal kurz ein kleines Bsp. bei einem Versicherungsvergleich abgemalt.
Manchmal sagt ein Bild mehr als tausend Worte. In den Prämien schlägt sich das, bei gründlicher Auswahl
auch praktisch nicht nieder. Das ist der Punkt, der mich am meisten überrascht hat.


Aufzeichnen.JPG

 

Vlt ist das ja was für den einen oder anderen.

  • Upvote 2
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Ich hab eben mal kurz ein kleines Bsp. bei einem Versicherungsvergleich abgemalt.

Manchmal sagt ein Bild mehr als tausend Worte. In den Prämien schlägt sich das, bei gründlicher Auswahl

auch praktisch nicht nieder. Das ist der Punkt, der mich am meisten überrascht hat.

 

 

attachicon.gifAufzeichnen.JPG

 

Vlt ist das ja was für den einen oder anderen.

Klingt so pauschal zu gut, immer genau das Kleingedruckte lesen. Eine Mitarbeiterin hatte im Sommer einen Unfall in der Freizeit, in der Werbung ihrer Unfallversicherung stand erst kurz vorher noch: 'Neu: Verdienstausfall jetzt mit abgesichert'. Wie sich dann herausstellte war damit aber nur der Verdienstausfall bei einem Arztbesuch zum Zwecke von Gutachten gemeint.

 

Lutz

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