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MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: November 2009
Im November 2009 blieben die meisten durchschnittlichen MFI-Zinssätze für Einlagen und Kredite im Neugeschäft mit nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften weitgehend unverändert, während die Mehrzahl der durchschnittlichen MFI-Zinssätze für neue Kredite an private Haushalte erneut sank. Die meisten durchschnittlichen MFI-Zinssätze für die Bestände an Einlagen und Krediten gingen weiter zurück. View the full article
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Zusammenfassung eines Workshops zu jüngsten Fortschritten bei der Modellierung systemischer Risiken anhand der Netzwerkanalyse
Die Europäische Zentralbank (EZB) veranstaltete im Oktober 2009 einen Workshop mit dem Titel "Recent advances in modelling systemic risk using network analysis". Heute veröffentlicht die EZB eine Zusammenfassung dieses Workshops, an dem Experten verschiedener Zentralbanken und internationaler Organisationen, die in den Bereichen Finanzstabilität und Zahlungsverkehrsanalyse/-überwachung tätig sind, teilnahmen. View the full article
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Konsolidierter Ausweis des Eurosystems zum 1. Januar 2010
In der Woche zum 1. Januar 2010 spiegelte der Anstieg um 28,8 Mrd EUR in Gold und Goldforderungen (Aktiva 1) eine vierteljährliche Neubewertung wider. View the full article
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Konsolidierter Ausweis des Eurosystems zum 1. Januar 2010
In der Woche zum 1. Januar 2010 spiegelte der Anstieg um 28,8 Mrd EUR in Gold und Goldforderungen (Aktiva 1) eine vierteljährliche Neubewertung wider. View the full article
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Statistik über Investmentfonds im Euro-Währungsgebiet Oktober 2009
Im Oktober 2009 waren die Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds) im Euro-Währungsgebiet - gemessen am Bestand der begebenen Anteile - gegenüber Ende September leicht rückläufig. View the full article
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Statistik über Investmentfonds im Euro-Währungsgebiet Oktober 2009
Im Oktober 2009 waren die Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds) im Euro-Währungsgebiet - gemessen am Bestand der begebenen Anteile - gegenüber Ende September leicht rückläufig. View the full article
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Tägliche Rendite der börsennotierten Bundeswertpapiere
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Geldmengenentwicklung im Euro-Währungsgebiet: November 2009
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Konsolidierter Ausweis des Eurosystems zum 25. Dezember 2009
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Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2010 auf 0,12 %
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Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (Das Parlament)
Die Zeitung "Das Parlament" berichtet in der Ausgabe Nr. 52/2009: Die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes "Wettbetrug" hilft bei der Lösung der Probleme rund um den aktuellen Sport-Wettskandal nicht weiter. Diese Ansicht vertrat Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) am 16. Dezember vor dem Sportausschuss. Er könne derzeit keinen "Mehrwert" darin sehen, sagte er und verwies darauf, dass auch die Sportministerkonferenz und der organisierte Sport einer solchen strafrechtlichen Neuregelung skeptisch gegenüber stünden. www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Konsultationsverfahren der EZB zu Informationen auf Einzelkreditebene über Asset-Backed Securities
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Deutscher Lottoverband begrüßt Ankündigung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, den Glücksspielstaatsvertrag aufzukündigen
Landesregierung von Schleswig-Holstein findet Unterstützung in anderen Bundesländern Der Glücksspielstaatsvertrag in der jetzigen Form ist gescheitert Hamburg, 22.12.2009 – Die Landesregierung aus Schleswig-Holstein treibt die Beendigung des Glücksspielstaatsvertrages weiter voran. Heute informierte der Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seine Kollegen offiziell und schickte den Regierungschefs eine entsprechende Ankündigung. "Nun müssen sich alle Länder offiziell mit diesem Thema befassen", sagte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes und sieht dies als Signal für die andere Bundesländer, jetzt gemeinsam mit allen Marktteilnehmern eine maßvolle und sachgerechte Regelung für das deutsche Lotto und die Lotterien zu finden. Einige Bundesländer signalisierten bereits, die Entscheidung Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag unterstützen zu wollen. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 01.01.2008 für zunächst vier Jahre und würde am 31.12.2011 außer Kraft treten, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. Zur Bekämpfung einer vermeintlichen Suchtgefährdung schränkt der Glücksspielstaatsvertrag insbesondere die Werbung und den gewerblichen Vertrieb für das traditionelle "Lotto 6 aus 49" und die Klassenlotterien stark ein, während das ungleich suchtgefährlichere Automatenspiel außen vor gelassen wird. Bereits vor seinem Erlass wurde der Glücksspielstaatsvertrag deshalb in den Landtagen äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere die schleswig-holsteinische CDU hatte bis zuletzt eine verfassungs- und europarechtlich angemessene Regulierung der Glücksspielmärkte gefordert. Mit Einführung des Staatsvertrages brachen, wie von Wirtschaftsexperten prognostiziert, die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich um 30 Prozent ein, nicht zuletzt auch durch das Internetverbot für Lotterien. Pressekontakt: Deutscher Lottoverband 040 / 89 00 39 69 info(at)deutscherlottoverband.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Schleswig-Holstein will Ende des staatlichen Glücksspielmonopols
Die neues Landesregierung von Schleswig-Holstein lehnt - wie in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbart - eine Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages und des damit abgesicherten staatlichen Glücksspielmonopols ab. Eine entsprechende Ankündigung hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen heute an die Regierungschefs der 15 anderen Länder geschickt. “Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beendenâ€, sagte Carstensen. In einem Konzessionsmodell sieht er die Chance, auch in Zukunft den notwendigen Spieler- und Jugendschutz sicher zu stellen. So könnten auch die Einnahmen der Länder zur Förderung des Sports und für andere gemeinnützige Zwecke weiterhin gewährleistet werden.www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Konsolidierter Ausweis des Eurosystems zum 18. Dezember 2009
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Konsolidierter Ausweis des Eurosystems zum 18. Dezember 2009
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Neue Vergütungsregelungen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu auf, ihre Vergütungssysteme risikoorientiert zu gestalten und am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten. Zwei entsprechende Rundschreiben ? eines für Banken, das andere für Versicherer ? hat die BaFin heute veröffentlicht. Danach sollen sich beispielweise auch geschäftliche Misserfolge in der Höhe der Vergütung niederschlagen. Zudem sollen Banken und Versicherer die Öffentlichkeit detaillierter über ihre Vergütungspraktiken informieren. View the full article
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Neue Vergütungsregelungen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu auf, ihre Vergütungssysteme risikoorientiert zu gestalten und am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten. Zwei entsprechende Rundschreiben ? eines für Banken, das andere für Versicherer ? hat die BaFin heute veröffentlicht. View the full article
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BaFinJournal, Ausgabe Dezember 2009
Themen: - Restschuldversicherungen - Was Kreditnehmer beachten sollten - Karibische Staaten feilen an gemeinsamem Übernahmerecht - OLG-Urteil präzisiert Anforderungen an Prognoseberichterstattung - Was sind eigentlich Sterbetafeln? View the full article
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BaFin: Keine Anhaltspunkte für Marktmanipulation in Anleihen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine Manipulationen der Jahrsschlusskurse 2008 von Unternehmensanleihen an der Frankfurter Wertpapierbörse feststellen können. Das teilte die Behörde, die den Vorgang seit April geprüft hat, am Montag mit. View the full article
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BaFin: Keine Anhaltspunkte für Marktmanipulation in Anleihen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine Manipulationen der Jahrsschlusskurse 2008 von Unternehmensanleihen an der Frankfurter Wertpapierbörse feststellen können. Das teilte die Behörde, die den Vorgang seit April geprüft hat, am Montag mit. View the full article
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Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen Betfair und Ladbrokes
PRESSEMITTEILUNG Nr. 112/09 Luxemburg, den 17. Dezember 2009 Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen C-203/08 und C-258/08 The Sporting Exchange Ltd. / Minister van Justitie und Ladbrokes Betting & Gaming, Ladbrokes International Ltd. / Stichting de Nationale Sporttotalisator Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von Ausschließlichkeitsrechten für den Betrieb von Glücksspielen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt,ihr Angebot durch Einführung neuer Spiele und durch Werbung attraktiver zu machen Im Übrigen ist der Generalanwalt der Ansicht, dass die zuständigen Behörden eine angemessene Ausschreibung durchführen müssen, wenn sie einem privaten Wirtschaftsteilnehmer das ausschließliche Recht für den Betrieb eines Glücksspiels im Rahmen eines Verfahrens der Zulassung oder der Erneuerung dieser Zulassung verleihen wollen Die niederländischen Rechtsvorschriften über Glücksspiel sollen die Verbraucher vor der Spielsucht schützen und die Kriminalität bekämpfen. Sie verbieten zum einen die Veranstaltung oder Förderung von Glücksspielen ohne entsprechende Erlaubnis und beschränken zum anderen diese Erlaubnis auf einen einzigen Anbieter je Spielkategorie. Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten, von Lotto und von Zahlenspielen wurde der Stiftung Stichting de Nationale Sporttotalisator erteilt1. Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Pferderennwetten wurde der Gesellschaft Scientific Games Racing BV erteilt. The Sporting Exchange Ltd mit Sitz im Vereinigten Königreich, die unter dem Namen Betfair auftritt, ermöglicht – unmittelbar oder mittelbar über das Internet – den Abschluss und das gegenseitige Aushandeln von Wetten über Sportereignisse, insbesondere Pferderennen. Die Rechtssache C-203/08 geht auf den Rechtsstreit zwischen Betfair und dem Minister van Justitie (niederländischer Justizminister) wegen der Zurückweisung ihrer Anträge auf Zulassung zur Veranstaltung von Glücksspielen in den Niederlanden sowie ihrer Klagen gegen die Entscheidungen über die Verlängerung der Zulassungen von De Lotto und der SGR zurück. Ladbrokes Betting & Gaming Ltd und Ladbrokes International Ltd, beide mit Sitz im Vereinigten Königreich, veranstalten Sportwetten, insbesondere Quotenwetten. Die Rechtssache C-258/08 steht im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel der beiden Gesellschaften gegen die von De Lotto gegen sie eingeleiteten Verfahren, mit denen ihnen untersagt werden soll, auf ihrer Internetsite Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden Glücksspiele anzubieten, für die sie keine Erlaubnis besitzen. Der Hoge Raad der Nederlanden (niederländischer Kassationsgerichtshof) und der Raad van State (niederländischer Staatsrat), die in letzter Instanz mit den Rechtsstreitigkeiten befasst sind, fragen den Gerichtshof nach der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit der niederländischen Regelung über die Glücksspielpolitik. Zunächst weist der Generalanwalt darauf hin, dass die Vereinbarkeit der niederländischen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht nach Maßgabe der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr zu prüfen ist. In diesem Zusammenhang steht fest, dass die Regelung diese Verkehrsfreiheit beschränkt. Der Generalanwalt erinnert daran, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Mitgliedstaaten die Veranstaltung und den Betrieb von Glücksspielen auf ihrem Gebiet einschränken können, um die Verbraucher gegen übertriebene Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielen zu schützen und die öffentliche Ordnung gegen die Gefahr von Betrügereien zu verteidigen, die wegen der bedeutenden Geldsummen besteht, die durch Glücksspiele eingenommen werden können.Der Gerichtshof hat ebenfalls die Ansicht vertreten, dass ein Mitgliedstaat das Recht zum Betrieb von Glücksspielen legitimerweise einem einzigen Betreiber übertragen kann. Dazu hat der Generalanwalt erstens festgestellt, dass die den Inhabern ausschließlicher Rechte für den Betrieb von Glücksspielen in den Niederlanden eingeräumte Befugnis, ihr Angebot durch die Einführung neuer Spiele und durch Werbung attraktiver zu machen, als solche nicht inkohärent mit den von der niederländischen Regelung verfolgten Zielen in ihrer Gesamtheit ist, weil dieses Verhalten durchaus zur Bekämpfung von Betrügereien beiträgt. Soweit die niederländische Regelung die Verbraucher ebenfalls gegen die Spielsucht schützen will, müssen jedoch die Einführung neuer Spiele und die Werbung vom Mitgliedstaat streng kontrolliert und begrenzt werden, um ebenfalls mit der Verfolgung dieses Ziels vereinbar zu sein. Damit die beiden von der niederländischen Regelung verfolgten Ziele miteinander in Einklang stehen, müssen das Angebot der Inhaber ausschließlicher Rechte und die Werbung für erlaubte Spiele einen ausreichenden Anreiz bieten, damit die Verbraucher weiterhin im legalen Rahmen spielen, dürfen gleichzeitig aber nicht zu übermäßigem Spiel verleiten, das die Verbraucher oder zumindest die labilsten unter ihnen dazu bringen könnte, mehr als den Teil ihrer Einkünfte auszugeben, den sie zu ihrem Vergnügen verwenden können. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Rechtsvorschriften angesichts ihres Inhalts und ihrer Durchführung tatsächlich zur Erreichung der beiden angestrebten Ziele beitragen. Zweitens hat der Generalanwalt die Ansicht vertreten, dass das nationale Gericht nach der Feststellung, dass die Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, nicht verpflichtet ist, im Einzelfall zu prüfen, ob eine Maßnahme zur Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften, wie etwa die Anordnung gegenüber einem Wirtschaftsteilnehmer, seine Internetsite mit Angeboten von Glücksspielen für im nationalen Hoheitsgebiet ansässige Personen unzugänglich zu machen, zur Erreichung der mit diesen Rechtsvorschriften verfolgten Ziele geeignet und ob sie verhältnismäßig ist, sofern die Maßnahme sich strikt darauf beschränkt, die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften sicherzustellen. Drittens hat der Generalanwalt zu der Frage, ob das Königreich der Niederlande nach dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs herausgearbeiteten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verpflichtet gewesen ist, die Betfair in anderen Mitgliedstaaten erteilten Zulassungen anzuerkennen, darauf hingewiesen, dass nach dem Urteil Liga Portuguesa2 dieser Grundsatz nicht für die Erlaubnis für das Anbieten von Glücksspielen über das Internet gilt. Viertens hat der Generalanwalt die Ansicht vertreten, dass in einem System der Zulassung eines einzigen Wirtschaftsteilnehmers im Bereich der Glücksspiele der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot einer Verlängerung der Zulassung ohne Ausschreibung entgegenstehen, sofern die Nichtdurchführung der Ausschreibung nicht stichhaltig begründet ist. Insoweit ist es Sache des nationalen Gerichts festzustellen, ob eine solche Verlängerung ohne Ausschreibung einem wesentlichen Interesse wie dem Schutz der öffentlichen Ordnung oder einem zwingenden Erfordernis des Allgemeininteresses wie dem Schutz der Verbraucher gegen die Gefahren der Verschuldung und Spielsucht und der Betrugsbekämpfung entspricht oder ob sie mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist. HINWEIS: Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache zu unterbreiten. Die Richter des Gerichtshofs treten nunmehr in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. HINWEIS: Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder nach der Gültigkeit einer Gemeinschaftshandlung vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit demselben Problem befasst werden. ----------------------- 1 – Stiftung für Spiele mit Sportvoraussagen (im Folgenden: De Lotto). www.curia.europa.eu 2 - Urteil vom 8. September 2008, C-42/07, PM Nr. 70/09www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Arbeitskreis Wetten im VPRT fordert duales System für den Sportwettenmarkt
Nach avisierter Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags durch Schleswig-Holstein und zur Debatte der Sportministerkonferenz: Arbeitskreis Wetten im VPRT fordert duales System für den Sportwettenmarkt / Evaluierung als Chance zu regulierter Marktöffnung Berlin, 18. Dezember 2009 - Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) fordert für den begonnenen Prozess der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages durch die Länder die Entwicklung eines dualen Systems für den Sportwettenmarkt, in dem Konzessionen für private und staatliche Anbieter vergeben und beide einer staatlichen Aufsicht unterstellt werden sollen. Die Länder hatten das Thema unlängst auch anlässlich der Sportministerkonferenz diskutiert. Die im AK Wetten organisierten Medienunternehmen halten zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages den Versuch, in Deutschland ein staatliches Wettmonopol einzuführen, für gescheitert. Der AK Wetten appelliert an die Länder, in dem jetzt begonnenen Evaluierungsprozess zum Glücksspielstaatsvertrag eine realistische Bilanz zu ziehen und ein tragfähiges Modell für einen dualen und regulierten Wettmarkt zu entwickeln, zu dem nur lizenzierte Anbieter einen Zugang haben. Die etwa von Schleswig-Holstein in Aussicht gestellte Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung. Thomas Deissenberger, Sprecher des Arbeitskreises Wetten: „Der Monopolstaatsvertrag hat sich für eine Kanalisierung des Glücksspiels als untauglich erwiesen. Die Spieleinsätze wandern in den Schwarzmarkt ab und die Werbeeinahmen der Medienunternehmen sind komplett weggebrochen. Von einem kontrollierten Sportwettenmarkt mit staatlichen und privaten Anbietern würden alle profitieren – auch der Sport, weil die Einnahmen auch den deutschen Unternehmen zu Gute kämen. Nicht zuletzt der Staat würde wieder mehr finanzielle Spielräume für seine aus Glücksspielabgaben finanzierten Aufgaben gewinnen.“ Deissenberger betonte, dass dazu auch ein Regelungsrahmen für Werbemöglichkeiten gehöre: „Der Glücksspielstaatsvertrag greift massiv in die unternehmerische Freiheit der Medienunternehmen ein. In einem schwierigen Werbemarkt werden den deutschen privaten Medienunternehmen unnötig erhebliche Einnahmen entzogen, während internationale Sportwettenanbieter im Rahmen ihrer Marketingbudgets ihre Werbung ausschließlich bei ausländischen Medienunternehmen einbuchen“, so Deissenberger. Auch weitere Erlöse, etwa aus der Entwicklung eigener Angebote, könnten in Deutschland derzeit nicht realisiert werden und würden die Medienwirtschaft von Wachstumsmöglichkeiten abschneiden. „Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen für den Staat, die Wettanbieter und die vom VPRT vertretenen Unternehmen haben für uns die Fragen des Jugendschutzes und der Suchtprävention eine hohe Priorität“, sagte Deissenberger abschließend. „Als Rundfunkunternehmen in einem regulierten Markt haben wir in den letzten Jahren gezeigt, dass wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung stellen.“ Der AK Wetten hatte bereits 2006 ein Modell vorgeschlagen, dass diesen Anliegen über entsprechende Schutzmechanismen wie z. B. Altersverifikationssysteme und Teilnehmersperren besonders Rechnung trägt. Der VPRT wird sich auch weiterhin mit seinen Vorschlägen an der Debatte zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages konstruktiv beteiligen und bittet insofern darum, in die Beratungen und Anhörungen der vorgesehenen Arbeitsgruppe der Länder zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages einbezogen zu werden.www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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"Financial Stability Review" vom Dezember 2009
Die seit Ende vergangenen Jahres von Zentralbanken und Regierungen eingeleiteten außerordentlichen Korrekturmaßnahmen haben das Vertrauen in die Finanzsysteme weltweit wiederhergestellt und deren Widerstandsfähigkeit verbessert. View the full article
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"Financial Stability Review" vom Dezember 2009
Die seit Ende vergangenen Jahres von Zentralbanken und Regierungen eingeleiteten außerordentlichen Korrekturmaßnahmen haben das Vertrauen in die Finanzsysteme weltweit wiederhergestellt und deren Widerstandsfähigkeit verbessert. View the full article