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  1. Prof. Dr. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, Vortrag vor den Mitgliedern der Interessengemeinschaft "Die Familienunternehmer - ASU", Frankfurt am Main View the full article
  2. Prof. Dr. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, Vortrag vor den Mitgliedern der Interessengemeinschaft "Die Familienunternehmer - ASU", Frankfurt am Main View the full article
  3. von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG Die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte am 12. November 2009 die Rechtssachen Sporting Exchange (besser bekannt unter der Marke Betfair, die größte Wettbörse der Welt) und Ladbrokes verhandelt. Die Schlussanträge des Generalanwalts zu diesen beiden Verfahren werden noch vor Weihnachten, am 17. Dezember 2009, veröffentlicht werden. Ein Urteil des EuGH könnte daher bereits Anfang 2010 ergehen, d. h. wohl deutlich vor den am 8. und 9. Dezember 2009 verhandelten deutschen Vorlageverfahren. Zu dem Hintergrund der beiden Vorlagen aus den Niederlanden: a) Rechtssache Betfair (C-203/08) In der Rechtssache Betfair hatte der niederländische Staatsrat (Raad van State), in seiner Eigenschaft als höchstes Verwaltungsgericht der Niederlande, im Mai 2008 dem EuGH mehrere Vorlagefragen gestellt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein sich bereits mehrere Jahre hinziehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der Wettbörse Betfair (offizieller Firmenname: The Sporting Exchange Ltd) und dem niederländischen Justizminister. Die Vorlage betrifft im Übrigen auch die Vergabe einer Glücksspielkonzession. b) Rechtssache Ladbrokes (C-258/08) Kurz nach dem Staatsrat hatte auch das niederländische Höchstgericht (Hoge Raad der Nederlanden), das oberste Gericht der Niederlande für Straf- und Zivilrechtssachen, einen weiteren Fall dem EuGH vorgelegt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein umfangreiches Gerichtsverfahren zwischen dem privaten Buchmacher Ladbrokes und dem niederländischen Monopolanbieter De Lotto. Dem Buchmacher Ladbrokes war 2002 untersagt worden, Sportwetten von niederländischen Bürgern anzunehmen. Wir werden die Schlussanträge des Generalanwalts zu diesen beiden Rechtssachen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen unmittelbar nach der Veröffentlichung analysieren.www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  4. Rechtsanwalt Martin Arendts berichtet von der Verhandlung in Luxemburg - Kläger stellen Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen dar - Bundesregierung und Land Schleswig-Holstein halten sog. „vertikale“ Kohärenz für ausreichend - Europäische Kommission: Beschränkung nur bei „inoffensivem Marktverhalten“ der Monopolanbieter zulässig - Schlussanträge des Generalanwalts bereits am 3. März 2010 - Urteil des Gerichtshofs vor der Sommerpause? Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verhandelt – wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 114) - am 8. und 9. Dezember 2009 die insgesamt acht Vorlageverfahren zum deutschen Sportwettenmonopol. Am 8. Dezember stand die Verhandlung der Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen (verbundene Rechtssachen C-316/07 u. a. - „Markus Stoß“) und der Rechtssache C-46/08 („Carmen Media Group“) auf der Tagesordnung. Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte. Am 9. Dezember 2009 wird noch die bereits 2006 vom VG Köln eingereichte Rechtssache C-409/06 („Winner Wetten“) verhandelt. Hierbei geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (2006 bis 2007). Kernfrage: Reichweite der Kohärenzprüfung Unstrittig schränkt das Monopol die Grundfreiheiten ein, da Wettanbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen nicht in Deutschland anbieten dürfen. Höchst umstritten ist dagegen die Frage, ob diese Einschränkung aus zwingenden Gründen gerechtfertigt ist. Im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung kommt es maßgeblich darauf an, ob und inwiefern die nationalen Regelungen in sich schlüssig, d.h. kohärent sind bzw. sein müssen. Schwerpunkt der heutigen Verhandlung war daher die Reichweite der europarechtlich erforderlichen Kohärenzprüfung. Reicht es aus, nur den „Sektor“ der Wetten bzw. Sportwetten systematisch und kohärent zu regeln (sog. „vertikale“ Kohärenz)? Oder muss der einschränkende Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgen und sämtliche Glücksspielformen kohärent regeln („horizontale“ Kohärenz)? Die Argumentation der Kläger Die Rechtsvertreter der Kläger der Ausgangsverfahren verwiesen auf die Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen. Zwar hätten die Mitgliedstaaten ein politisches Ermessen. Dieses gelte – so Rechtsanwalt Dr. Reichert - allerdings nicht schrankenlos, da sonst die Grundfreiheiten leer liefen. Vielmehr müsse es begrenzende Kriterien geben, insbesondere entsprechend dem Lindman-Urteil eine tatsächliche Grundlage und gemäß der Gambelli-Rechtsprechung eine kohärente Umsetzung. Hinsichtlich der Reichweite der Kohärenz komme es auf das vom Mitgliedstaat verfolgte Schutzziel an. Diese Frage könne je nach Ziel ggf. unterschiedlich zu stellen sein. Hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht als Hauptziel herausgestellten Suchtbekämpfung komme es u. a. darauf an, ob Spielsüchtige zu anderen Spielarten wechselten. Bei diesem Schutzziel könne man daher nicht nur eine Glücksspielart restriktiv regeln. Auch mache es wenig Sinn, Glücksspielautomaten zu liberalisieren, während ungefährlichere Spielformen deutlich strenger geregelt würden. Man könne hier eine Parallel zur Cassis de Dijon-Rechtsprechung des EuGH ziehen, wo in dem Ausgangsfall leichter alkoholische Getränke strenger geregelt waren als hochprozentige. Unabhängig von der förderalen Struktur müssten die Glücksspielregelungen passen. Die durch ein Bundesgesetz geregelten Pferdewetten könnten durch private Buchmacher angeboten werden. Hierbei handele es sich um die zweitbeliebteste Wettart. Die Pferdewettumsätze seien gleich groß wie die ODDSET-Umsätze, die lediglich noch 10% des deutschen Wettmarktes ausmachten. Rechtsanwalt Maul erinnerte an das (das schwedische Alkoholmonopol betreffende) Rosengren-Urteil des EuGH. In Deutschland sei das Glücksspielwesen völlig inkohärent geregelt. Die strengsten Regelungen gebe es für die Glücksspielformen mit der geringsten Spielsuchtgefahr. Die Regelungen hinsichtlich Spielautomaten seien dagegen durch die neue Spielverordnung noch einmal gelockert worden. Bei Automaten in den Casinos gebe es gar keine gesetzliche Regelung. Bei der Herausstellung von Jackpots bis zu 35 Mio. Euro werde sicherlich nicht die Suchtbekämpfung verfolgt. Die Übertragung der Ziehung der Lottozahlen in Radio und Fernsehen stelle Werbung dar. Die Bürger würden aufgefordert: Spiel mit und tu Gutes! 2008 seien 114 Mio. Euro für Werbung ausgegeben worden. Hierfür seien mehr als 5.000 Radiospots und mehr als 500 Anzeigen geschaltet worden. Das Vertriebsnetz der staatlichen Anbieter mit 26.000 Annahmestellen sei deutlich engmaschiger als die Post. Glücksspielprodukte würden als „tägliches Gut“ verkauft, zusammen mit von Jugendlichen nachgefragten Süßigkeiten und Mickey Mouse-Heften. Auch sei der Vertrieb rein provisionsorientiert. Zwischen der Veranstaltung (durch das Land) und der Kontrolle (ebenfalls durch das Land) gebe es keine hinreichende Trennung. Auch sei man den Forderungen des Fachbeirats Glücksspielsucht nach Studien zur Glücksspielsucht nur unzureichend nachgekommen. Rechtsanwalt Winkelmüller verwies auf die Ausnahmeregelung im Glücksspielstaatvertrag für das Land Rheinland-Pfalz, die auch einen privaten Anbieter zulasse. Die Prämisse, dass Sportwetten so gefährlich seien, dass sie nur der Staat anbieten dürfe, stimme daher nicht. Auch betreffe das deutsche Sportwettenmonopol nur die Veranstaltung, nicht jedoch den weiterhin gewerblich organisierten Vertrieb (von dem jedoch die hauptsächlichen Gefahren ausgingen). Ausdrückliches Ziel der von mehreren Landeslotteriegesellschaften gegründeten ilo-proFIT Services GmbH sei es, die wirtschaftliche Basis der Verkaufsstellen zu stärken. Im Übrigen verwies Rechtsanwalt Winkelmüller auf die zahlreichen gegen die Monopolanbieter ergangenen Gerichtsentscheidungen wegen rechtwidriger Bewerbung der Glücksspielangebote (unzulässige Anreizwerbung etc.). Dagegen gebe es nur sehr wenige Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden. Prof. Dr. Koenig legte noch einmal die fehlende empirische Begrenzungsgrundlage dar und konstatierte ein „Systemversagen des deutschen Sportwettenmonopols“. Es gebe massive Kohärenzbrüche. Die Argumentation der Beklagten und der Bundesregierung Prof. Dr. Dietlein verwies für den Wetteraukreis (der Beklagte in den Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Gießen) darauf, dass es keinen Gesamtbereich Glücksspiele gebe, sondern lediglich Glücksspielsektoren. Es sei daher jeweils eine sektorale und politische Entscheidung, wie reguliert werde. Für eine systematische Regelung in Deutschland müsse erst eine Verfassungsänderung erfolgen. Rechtsanwalt Ruttig erklärte für das Land Baden-Württemberg (Beklagter in den drei Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Stuttgart), dass die erste Vorlagefrage zu weit und hypothetisch sei. Es handele sich um eine Suggestivfrage. Neben der Suchtbekämpfung würden auch noch andere Ziele verfolgt. Rechtsanwalt Hecker meinte für das Land Schleswig-Holstein, dass es keine gesetzesimmanente Inkohärenz gebe. Bei den Verstößen der Landeslotteriegesellschaften handele es sich lediglich um Einzelfälle. Herr Klein meinte für die deutsche Bundesregierung unter Hinweis auf das DocMorris-Urteil, dass es lediglich auf die vertikale Kohärenz ankomme. Es sei keine Gesamtbewertung vorzunehmen. Dies ergebe sich auch nicht aus dem Hartlauer-Urteil des EuGH. Die Vertreter anderer Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Italien und Portugal, nicht jedoch aus den „liberaleren“ Staaten Österreich. Malta und Großbritannien) sowie des EFTA-Staats Norwegen hielten die Fragen u. a. durch das Liga Portuguesa-Urteil bereits geklärt. Die Gesamtkohärenz müsse nicht geprüft werden. Die Argumentation der Europäischen Kommission Herr Krämer stellte für die Europäische Kommission die Frage: Die Bank gewinnt immer – nur wer darf die Bank sein? Man müsse die Angebots-/Nachfragesituation prüfen. Eine Gefahr für das Allgemeininteresse müsse empirisch belegt sein. Bei der Rechtfertigungsprüfung müsse spezifisch auf den Grund des Allgemeininteresses abgestellt werden. Wenn der Mitgliedstaat die beschränkende Maßnahme mit dem Schutz der Bürger vor überhöhten Ausgaben begründe, sei bei der Geeignetheitsprüfung das Marktverhalten des Monopolanbieters entsprechend zu prüfen: Reduziere oder zumindest begrenze diese Verhalten die entsprechenden Aufwendungen? Geeignet sei eine Beschränkung nur bei einem „inoffensiven Marktverhalten“. Vermarktung und Werbestrategie müssten darauf angelegt sein, die Nachfrage nach Glücksspielen zu dämpfen. Nur dann, wenn das Glücksspiel als „notwendiges Übel“ angesehen werde, sei ein Monopol gerechtfertigt. Kritisch sei in diesem Zusammenhang die Herausstellung hoher Jackpots. Auch bei der Prüfung der Erforderlichkeit sei auf das verfolgte Ziel abzustellen. Hier sei u. a. die Substituierbarkeit zu prüfen. Es sei zu fragen, ob es mildere Mittel als ein Monopol gebe. Abschließende Fragen Abschließend stellten der Präsident des EuGH, Vassilios Skouris, der zuständige Berichterstatter (Judge-Rapporteur), Richter Konrad Hermann Theodor Schiemann, sowie der für die Rechtssachen zuständige Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, einzelne Fragen an die Parteivertreter. Der Generalanwalt erkundigte sich u. a., wie Glückspieltypen mit dem gleichen Anreizprofil wie Wetten behandelt würden. Auch fragte er nach, ob die DDR-Lizenzen ausliefen. Der Generalanwalt kündigte an, seine Schlussanträge bereits am 3. März 2010, d. h. in weniger als drei Monaten, zu veröffentlichen. Damit könnte eine Entscheidung des EuGH noch vor der Sommerpause ergehen.www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  5. Mit großer Mehrheit befürworteten die Delegierten der 5. Mitgliederversammlung des DOSB in Düsseldorf eine Beschlusstext zur Zukunft von Glückspiel und Sportwetten. Die Delegierten der Mitgliederversammlung in Düsseldorf stimmten für eine gemeinsame Postion bei Glüksspiel und Sportwetten. Foto: Bowinkelmann Damit spricht der deutsche Sport bei der anstehenden Evaluierung des Glücksspiel-Staatsvertrages im kommenden Jahr mit einer Stimme. DOSB-Präsident Thomas Bach und Generaldirektor Michael Vesper zeigten sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. „Vom Breitensport bis zum Spitzensport stehen alle dahinter, auch Deutscher Fußball-Bund und Deutsche Fußball Liga“, sagte Bach. Vesper ergänzte: „Nun können wir die Stimme des Sports in die künftigen Beratungen einbringen.“ - Mit ihrem Beschluss unterstreicht die Mitgliederversammlung, dass die Erträge aus den klassischen Glücksspielprodukten zentrale Säule der Finanzierung des organisierten Sports in Deutschland bilden. Ohne diese Mittel könnte der Sport seine anerkannten Leistungen für das Gemeinwohl der Gesellschaft nicht erbringen. - Die Mitgliederversammlung spricht sich für einen Glücksspiel-Staatsvertrag II von 2012 an aus, der das Staatsmonopol für das Lotteriewesen beibehält und weiterhin sichert. Dabei soll die Integrität des sportlichen Wettbewerbs eine zentrale Legitimation des organisierten Sports sein. Wettbetrug dürfe keine Basis haben. - Die Mitgliederversammlung spricht sich deshalb für eine besondere Behandlung der Sportwetten aus. Eine zuverlässige und nachhaltige finanzielle Beteiligung des gemeinnützigen Sports muss dabei vorgesehen sein. Die Rechte von Sportveranstaltern gegenüber Wettanbietern müssen gestärkt werden. - Die Mitgliederversammlung befürwortet eine enge Partnerschaft des gesamten organisierten Sports mit dem Deutschen Lottoblock. - Die Mitgliederversammlung bittet die Ministerpräsidentenkonferenz, den DOSB zur Mitwirkung in der vorgesehenen Arbeitsgruppe der Länder einzuladen. - Die Mitgliederversammlung bittet das Präsidium, diesen Grundsatzbeschluss zu konkretisieren, um auf die politische Debatte aktiv Einfluss zu nehmen. Eine Arbeitsgruppe des DOSB mit je vier Vertretern der Spitzenverbände und Landessportbünde hatte sich unter Vorsitz von Vesper seit 2006 mit diesem Thema befasst und dabei auch die jüngsten Entwicklungen der Rechtsprechung, beispielsweise des Europäischen Gerichtshofes, einbezogen. Die Landessportbünde erarbeiteten auf ihrer Herbstkonferenz im Oktober 2009 einstimmig Vorschläge für die Positionierung des deutschen Sports. Auf dieser Grundlage entwickelte die Arbeitsgruppe den Beschlusstext für die Mitgliederversammlung. Mitteilung des Deutschen Olympischen SportBundes (DOSB) vom 5. Dezember 2009 www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  6. Wilfried Hinrichs von der "Osnabrücker Zeitung" hält in seinem Kommentar vom 2. Dezember 2009 das staatliche Wettmonopol für scheinheilig und plädiert dagegen für eine Liberalisierung: "Die Lokale sind zwar jetzt geschlossen, die Wettleidenschaft aber nicht erstickt. Sie lässt sich auch durch Gesetze nicht abstellen – die in ihrer Scheinheiligkeit und Absurdität unübertroffen sind. Gewettet werden darf nämlich nur mit dem Staat. (...) Eine rechtlich saubere Lösung wäre durch eine Liberalisierung des Wettmarktes zu erreichen. So würde das Schattengewerbe aus der dunklen Ecke geholt und wäre gewiss leichter zu kontrollieren." http://www.neue-oz.de/information/noz_prin...ww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  7. Untre der Überschrift "Bundes-Sportschutzgesetz soll kommen" berichtete das Handelsblatt am 26. November 2009 von dem neuen Gesetzesvorschlag aus Bayern: "Als Reaktion auf den größten Wettskandal in der Geschichte des europäischen Fußballs sollen Sportbetrug und auch Doping künftig als Verbrechen gewertet und mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat nach Angaben der Süddeutschen Zeitung bereits einen Entwurf für ein Bundes-Sportschutzgesetz ausgearbeitet. Demnach sollen Bestechung, Bestechlichkeit, Doping und sonstige betrügerische Manipulationen künftig mit allen Mitteln strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafen für Sportbetrug sollen dem Entwurf nach bis zu zehn Jahren Haft reichen. Der Gesetzentwurf aus Bayern reagiert damit auf den aktuellen Wettskandal, bei dem alleine in Deutschland 32 Spiele von der 2. Bundesliga abwärts verschoben worden sein sollen. Mit dem neuen Gesetz soll jede Korruption im Sport strafrechtlich verfolgt werden können. Bayern will den Gesetzentwurf, der bei Ermittlungen gegen Sportbetrüger auch Telefonüberwachungen vorsieht, im Bundesrat einbringen." www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  8. Konsultation 15/2009 - Synopse:: § 339 SolvV - Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung View the full article
  9. Konsultation 15/2009 - Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der SolvV View the full article
  10. Newsletter der Frma SPS Bei über 1.000 durchgeführten Promotions waren einige spektakuläre, verrückte und aufmerksamkeitsstarke Aktionen vertreten. Hier – quasi im Schnelldurchlauf – nur einige davon: Beim 100.000 Mark-Gewinnspiel des Radiosenders RT.1 Augsburg kommt es zu Geldknappheit im gesamten Sendegebiet: 10 DM-Scheine werden zur beliebten Trophäe und es werden sogar sogenannte „10er Check Points“ eingerichtet, an dem 10 DM-Scheine erhältlich sind. Kein Wunder bei so einer Gewinnerquote: Insgesamt werden 630.000 DM an Preisgeld von SPS ausbezahlt! Bei einer weiteren Geldscheinjagd eines Radiosenders in Hannover zahlt SPS im gleichen Jahr ein Preisgeld in Höhe von 1 Million DM aus. Der Tourismusverband Kleinwalsertal entscheidet sich, ein Kuhfladenbingo durchzuführen, in dessen Rahmen SPS ein Preisgeld in Höhe von 100.000 Euro absichert. Tippen, wohin die Kühe ihre Haufen setzen – um ein noch nie dagewesenes Preisgeld. Das mediale Echo reicht von österreichischen Lokalsendern bis hin zu einem einseitigen Artikel in der „Welt“. „Vom Tellerwäscher zum Millionär“ lautet der Titel einer Kampagne von Colgate-Palmolive, die on- wie offline von der Agentur Advico Young & Rubicam Schweiz entwickelt und gemeinsam mit SPS durchgeführt und abgesichert wird. Eine Million Schweizer Franken winken dem Teilnehmer, der entweder während der Promotion-Tour von Palmolive den Glastresor knackt oder beim Online-Tresor ein glückliches Händchen beweist. Und á propos Händchen: Die Kombination für den Tresor müssen die Teilnehmer sich getreu dem Motto der Kampagne erspülen: Vor Ort an Schweizer Großbahnhöfen mit echten Tellern und echtem Palmolive (wenn auch der Schmutz an den Tellern künstlich ist), online durch das Spülen und Anordnen von verschmutzten Tellern. Auf dem Drag Walk München entscheidet sich ein SPS-Kunde, das Standard-Konzept „Olive in One“ etwas abzuwandeln … auf der Party in den Elser-Hallen versuchen Kandidaten somit, eine Olive in einen überdimensionierten, knallrosafarbenen Drag Queen-Pump zu werfen. Als Gewinn winkt ein Smart, abgesichert durch SPS. Radio Energy Berlin lässt seinen Morgenmoderator Jan Hahn suchen – wer ihn findet und ein glückliches Händchen beim Glücksumschlag-Gewinnspiel zeigt, gewinnt! Ein 21-jähriger Student meistert beide Aufgaben wird zum ersten deutschen Radio-Millionär – ausgezahlt von SPS. Die Weltmeister-Wette: Eine große deutsche Elektronik-Handelskette verspricht seinen Kunden, ihnen die gekauften Fernseher zu schenken, wenn Deutschland Fußball-Weltmeister wird. Die Aktion übertrifft alle geplanten Verkaufswerte und SPS sichert mehrere Millionen erwarteter Erstattungsbeträge ab. Lotty.de und Planet49 – nur zwei Beispiele für Betreiber von Millionen-Lotterien im Internet. Täglich winkt den Teilnehmern die Chance auf 1 Million Euro, ohne finanziellen Einsatz – powered by SPS! SevenOneIntermedia führt auf den TV-Sendern Sat.1, Pro7 und Kabel1 das Gewinnspiel „Knack Dich Reich! Die Millionenwoche“ durch – die von SPS abgesicherten Preisgeldstufen betragen 100.000 Euro und 1 Million Euro. Ein einzigartiges Gewinnspiel führt auch die Deutsche Telekom gemeinsam mit SPS durch: Aus allen bei T-Com registrierten Festnetzanschlüssen wird eine Telefon-Nummer als Gewinn-Nummer zufällig von SPS gezogen. Im Rahmen einer groß angelegten Kampagne werden die Deutschen aufgerufen, sich mit ihrer Telefonnummer zu registrieren. Falls der/die InhaberIn des gezogenen Anschlusses sich meldet, gewinnt er/sie 1 Million Euro – die Auszahlung erfolgt durch SPS!www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  11. Newsletter der Firma SPS Erprobte Standard-Konzepte inklusive finanzieller Absicherung In zehn Jahren SPS haben wir verschiedenste Konzepte entwickelt, geprüft und gemeinsam mit unseren Kunden umgesetzt (s. auch „Unsere Promotion-Highlights“). Einige „Standard-Tools“ haben sich hier im Laufe der Zeit herauskristallisiert. Diese Favoriten unserer Kunden lassen sich beinahe universell einsetzen und für jede Marke, Branche und Zielsetzung erfolgreich nutzen: Zahlengewinnspiele: Einen großen Stellenwert im Portfolio der SPS Clever Winning nehmen mathematisch basierte Zahlenspiele aller Art ein. Egal, ob ein Radiohörer mit seinem Geburtsdatum live on air 1 Million Euro gewinnen kann, ein Adressmarketer eine Millionen-Lotterie im Internet durchführt oder ein Einzelhändler seinen Kunden die Chance bietet, einen Glastresor durch Codeeingabe zu knacken: All diesen Spielen liegt eine mehr oder minder einfach zu kalkulierende Gewinn-Wahrscheinlichkeit zu Grunde, auf Basis derer SPS die finanzielle Absicherung der Promotion vornimmt. In diesen Bereich fällt natürlich auch unser neuestes Tool, der SPS Online-Tresor! Fußball-Gewinnspiele: Besonders beliebt in den Bereichen Sport Sponsoring und Brand Marketing sind Gewinnspiele rund um das Thema Fußball. Egal, ob ein klassisches Torwandschießen auf einer Veranstaltung, der Mittellinienschuss zur Halbzeitpause, ein „Pfosten, Latte, Pfosten“-Gewinnspiel vor dem Heimspiel des lokalen Profi-Vereins oder der Millionen-Schuss mit langfristig angelegter Marketing- und Absatzkampagne – SPS bietet eine Auswahl bewährter Konzepte, um das Lieblingsthema der Deutschen mit Ihrer Marke zu verbinden und berät Sie auch gerne rund um Ihre ganz eigenen Gewinnspiel-Ideen! Conditional Rebate: „Was wäre, wenn“ … an Heilig Abend vor Ihrem Firmensitz mehr als 5 cm Schnee fallen - oder wenn Deutschland Fußball-Weltmeister 2010 wird? Dann bieten Sie Ihren Kunden und Gewinnspielteilnehmern die Chance auf einen attraktiven Preis oder Rabatt: Das Geld für bereits gekaufte Fernseher als Rückerstattung bei einem Titelsieg der deutschen Fußball-Elf, 100.000 Euro für Ihre Kunden bei 5 cm Neuschnee an Heiligabend, 50% Rabatt auf Kühlschränke, wenn die Temperatur am 30. Juli 40° C beträgt. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt: Egal ob Wetter, sportliches oder politisches Großereignis – verknüpfen Sie Ihr Produkt mit einer aufsehenerregenden Kampagne, SPS kümmert sich um die finanzielle Absicherung! Over Redemption: Natürlich wünscht sich jeder Marketing-Verantwortliche eine erfolgreiche Kampagne. Allerdings kann dieser Erfolg gerade bei groß angelegten Aktionen schnell zum gefährlichen „Über-Erfolg“ werden: Ein oft zitiertes Beispiel ist das der Tankstellen-Kette, die verschiedene Bälle als Prämie für gesammelte Treuepunkte anbot. Die Aktion war erfolgreich – so sehr, dass der Rücklauf an Prämienabforderungen bald die Anzahl der vorhandenen bzw. vorbestellten Bälle bei Weitem überschritt. Die Folgen waren u.a. ärgerliche Kunden und ein Medien-Echo, das man sich als Veranstalter nicht unbedingt wünscht. Was also tun, damit z.B. die groß angelegte Sammel-und-Gewinn-Aktion im positiven Sinne in aller Munde und Erinnerung bleibt? Sprechen Sie mit uns – SPS kann auf langjährige Erfahrung und Responsewerte zurückgreifen, um auch Ihre Aktion vorab entsprechend einzuschätzen und abzusichern. Gerne kümmern wir uns im Rahmen einer sog. Fixed Fee-Absicherung, also einer Absicherung der gesamten Rücklaufaktion, gemeinsam mit verlässlichen Partnerunternehmen auch um alle kritischen Details wie Bestellung von Prämienartikeln, Liefertimings, Preiskonditionen und den gesamten reibungslosen Ablauf Ihrer Aktion. So können Sie sich zurücklehnen und sich über jeden einzelnen Rückläufer Ihrer Marketing-Aktion freuen – in der Gewissheit, dass Sie finanziell zu 100% abgesichert sind!www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  12. Die konjunkturellen Perspektiven für die deutsche Wirtschaft haben sich in den vergangenen Monaten spürbar aufgehellt. View the full article
  13. London/Berlin, 4. Dezember 2009 – Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Bochum zeigen, dass Manipulationen bei Sportwetten europaweit in vielen Ligen stattgefunden haben. Nach Meinung von Experten sind staatliche Wettmonopole, in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag manifestiert, eine der Ursachen für kriminelle Handlungen auf dem Wettmarkt. „Durch das Monopol der staatlichen Sportwette Oddset und das Verbot privater Anbieter werden die Zocker auf den illegalen Wettmarkt getrieben“, sagte Dr. Theo Zwanziger am 25. November 2009 im Interview mit „Sport Bild“. Unterstützung erhält der DFB-Präsident von Franz Beckenbauer im Interview mit „Bild“ am 26. November 2009: „DFB-Präsident Theo Zwanziger kritisiert zu Recht, dass das Monopol der staatlichen Sportwette Oddset viele Zocker auf den schwarzen Wettmarkt treibt. Man sollte den Markt für seriöse, lizenzierte Anbieter öffnen, wie nun auch der Deutsche Olympische Sportbund fordert." Auch die neu gegründete Initiative Profisport Deutschland (IPD), in der sich die Deutsche Fußball Liga (DFL), die Deutsche Eishockey Liga (DEL), die Basketball-Bundesliga (BBL) und die Handball-Bundesliga (HBL) zusammengeschlossen haben, fordert das staatliche Wettmonopol abzuschaffen: "Das Wettmonopol hat nicht dazu beigetragen, den Wettskandal zu verhindern. Die jetzige Situation hat nur Verlierer", sagte der BBL-Geschäftsführer Jan Pommer bei der Vorstellung der Initiative am 26. November 2009. Er regte die Zulassung privater Wettanbieter unter strenger staatlicher Kontrolle an: "Wir wollen eine Neuordnung des Wettmarktes mit Transparenz und legalen Möglichkeiten“, so Pommer weiter. Die Kampagne right2bet setzt sich ebenfalls für eine Liberalisierung des Wettmarktes ein. Um diesem Anliegen gegenüber der Europäischen Union Gewicht zu verleihen, bereitet right2bet eine Onlinepetition vor. „Wir von right2bet wollen mit unserer Petition ein einheitliches Wettrecht in ganz Europa erwirken und mit der Liberalisierung Wettbetrug zukünftig ins Abseits stellen“, kommentiert Michael Robb, Kampagnensprecher von right2bet. Damit Wettbetrug keine Chance mehr hat, sammelt die europaweite Unterschriftenkampagne right2bet eine Million Stimmen, um diese der Europäischen Kommission zu überreichen. Informationen zur Kampagne sowie die Petition zur Unterzeichnung gibt es unter www.right2bet.de. Über right2bet Right2bet ist eine Kampagne, die Bürger der Europäischen Union dazu auffordert, sich für ihr Recht einer freien Wahl ihres Anbieters von Onlinewetten aus einem EU-Mitgliedsstaat an einer Petition zu beteiligen. Dabei ist es unerheblich, in welchem EU-Mitgliedsstaat der Anbieter seinen Sitz hat. In der EU sollte jeder das Recht haben, selbst zu wählen, bei wem er wetten möchte und dies nicht vorgeschrieben bekommen. Right2bet steht für Wahlfreiheit und richtet sich gegen Uneinheitlichkeit der Gesetzgebung in Europa. Unterstützer unterzeichnen die Petition auf www.right2bet.de Für weitere Informationen sowie Interviewanfragen: Pressebüro Deutschland right2bet.de Philipp Küsel Tel +49(0)30.44 31 88 23 Fax +49(0)30.44 31 88 10 presse@right-2-bet.de http://www.right2bet.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  14. Die Börsen-Zeitung weist in der Ausgabe vom 27. November 2009 auf die Mängel des Glücksspielmonopols hin und leitet dies mit einer Aussage von "Kaiser" Franz Beckenbauer ein: "Der Kaiser hat gesprochen, und natürlich hat er recht. Will man die im jüngsten Wettskandal offenbar gewordene Manipulation des Sports eindämmen, müsse das staatliche Wettmonopol beendet werden, verkündet Franz Beckenbauer via "Bild"-Zeitung. (...) Der Markt sollte für lizenzierte Anbieter geöffnet werden, eine solche Freigabe würde mehr Transparenz schaffen. Dem lässt sich nicht widersprechen, haben die jüngsten Auswüchse rund um verschobene Spiele im deutschen und internationalen Fußball doch demonstriert, wie verwundbar das System ist, wenn asiatische Wettbüros mit unlimitierten Einsätzen den Markt machen. Staatlich kontrollierte Anbieter im EU-Ausland setzen hingegen Limits für Spieleinsätze und Höchstgewinne, was ja selbst der hierzulande herrschenden strengen Definition zur Eindämmung der Spielsucht entspricht. Wer bei solchen Anbietern mitzockt, ist registriert - es lassen sich Querverbindungen der Teilnehmer recherchieren, womit auch dem Bandenwesen ein Stück weit ein Riegel vorgeschoben werden kann. Mit der Verdrängung alternativer Anbieter wie Bwin vom deutschen Markt hat eine Verlagerung der Wettaktivitäten hin zu weniger reglementierten Handelsplätzen beziehungsweise komplett in den Schwarzmarkt stattgefunden, darin sind sich die Experten einig. Hunderttausende setzen ihre Tipps im Ausland ab, weil sie bei der hiesigen Annahmestelle Oddset nicht das passende Angebot finden. Die Folge: Oddset brechen die Erlöse weg. So hatten es sich die protektionistischen Länderchefs nicht gedacht, als sie vor drei Jahren den nationalen Wettmarkt mit Verabschiedung eines neuen Staatsvertrages abschotteten."www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  15. Prof. Dr. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, Rede beim 24. Internationalen ZinsFORUM: Zinsen 2010, Frankfurt am Main View the full article
  16. Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Sitzung des EZB-Rates. View the full article
  17. EZB-Rat belässt Zinssätze unverändert. View the full article
  18. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Yesilada Bank Ltd. mit Sitz in Nord-Zypern am 24. November 2009 das Betreiben sämtlicher Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte sowie Zahlungsdienste in Deutschland untersagt. View the full article
  19. Fragenkatalog zu § 53 Investmentgesetz - Kreditaufnahme View the full article
  20. Im Oktober 2009 gingen die meisten durchschnittlichen MFI-Zinssätze für Einlagen und Kredite im Neugeschäft weiter zurück. Sämtliche durchschnittlichen MFI-Zinssätze für die Bestände an Einlagen und Krediten verringerten sich im Oktober, und nahezu alle haben nunmehr ihren niedrigsten Stand seit Einführung dieser Statistik im Januar 2003 erreicht. View the full article
  21. Merkblatt der Deutschen Bundesbank (Stand: 23. November 2009) View the full article

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