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  1. Dienstag 08/09/2009 09:30 Urteil C-42/07 Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International Gerichtshof - Große Kammer Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Pequena Instância Criminal do Porto (Portugal) – Auslegung der Art. 43 EG, 49 EG und 56 EG – Nationale Regelung, die das Recht, Glücksspiele und Lotterien zu betreiben, exklusiv einer bestimmten Einrichtung vorbehält und die Veranstaltung, Förderung und Annahme von Sportwetten, auch über Internet, als Ordnungswidrigkeit qualifiziert – Verbot gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das Wetten und Lotterien online betreibt, diese Wetten und Lotterien über Internet zu fördern, zu veranstalten und kommerziell zu betreiben und den Gewinnern die Gewinne zur Verfügung zu stellen Generalanwalt: Botwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  2. Leitsatz: Bei der Berechnung der Automatensteuer darf die Bruttokasse eines Spielgeräts nicht mit der Minuskasse anderer Geräte verrechnet werden. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2009, Az. 2 LB 42/08 Ein Automatenaufsteller meldete für die von ihm betriebenen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Vergnügungsteuer an. Dabei gab er für einzelne Geräte Minusbeträge an und verrechnete diese mit den positiven Kasseninhalten der anderen Geräte. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein ist dies unzulässig. Der Charakter der Spielgerätesteuer als örtliche Aufwandssteuer, mit der die Leistungsfähigkeit des Spielers erfasst werden solle, lasse eine Berücksichtigung von „Minuskassen“ nicht zu. Auch die Einspielergebnisse verschiedener Erhebungszeiträume könnten nicht saldiert werden. Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSGwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  3. Viele Bürgern der Bundesrepublik erhielten in der Vergangenheit über Post oder E-Mail eine Mitteilung, dass sie bei der spanischen Lotterie EL Gordo de la Loteria oder EL Gordo de la Loteria Primitiva einen Preis in fünf- bis sechsstelliger Höhe gewonnen hätten. Antwortet man auf dieses Schreiben oder die E-Mail werden zur Einlösung der Gewinne Gebühren, Steuern, Notarkosten usw. fällig, die Phantasie der Betrüger kennt hier keine Grenzen. Diese Gelder sollen dann von dem „Gewinner“ per Banküberweisung oder über Western Union und möglichst mehrmals in nicht zu hohen Beträgen überwiesen werden. Die kleinen Teilbeträge seien angeblich notwendig, damit die Banken bei Überweisungen keinen Verdacht schöpfen und die Auszahlung an die Betrüger nicht verweigern. Zahlt man jedoch erst einmal, dann werden immer neue Kosten von den Betrügern verlangt. Diese Forderungen enden erst, wenn kein Geld mehr fließt. Am Ende ist das eigene Geld weg und vom Lottogewinn kann weiterhin nur geträumt werden. Durch Interpol Madrid wird zu den offiziell in Spanien stattfindenden Lotteriespielen mitgeteilt: · Lottoscheine können ausschließlich bei autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgefüllt werden, ohne dass Personaldaten angegeben werden müssen. · Eine Möglichkeit der Verlosung über das Internet besteht nicht. · Gewinne unter 600 € werden in den autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgezahlt, Gewinne über 600 € in der Zentrale der Lotterie oder bei autorisierten Banken. Weiter gilt immer: · Wer an keiner Lotterie teilgenommen hat, kann in dieser auch nicht gewinnen. · Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Auszahlung eines Gewinnes keine Vorausgebühren. · Eine spanische Lotteriegesellschaft wird nicht über das Internet Kontakt mit dem Gewinner aufnehmen. · Eine spanische Lotteriegesellschaft wird Sie nicht auffordern, Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Wird von den eben genannten Grundsätzen abgewichen, ist von einem Betrug auszugehen. Unser Rat: Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Bank oder die zuständige Polizeidienststelle, bevor Sie Geld an einen ominösen Adressaten zahlen. Wurden Sie bereits geschädigt, erstatten Sie bitte Abzeige bei der nächsten Polizeidienststelle! Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-19-2020 Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  4. Staatliches Glücksspiel auf dramatischer Talfahrt - Glücksspielstaatsvertrag kostet die Bundesländer mehr als 14 Mrd. Euro - Jährlich 30 Prozent weniger Steuereinnahmen und Zweckerträge Die staatlichen Lottogesellschaften tun viel Gutes: sie unterstützen junge Sportlertalente auf ihrem Weg zur Olympiade, helfen bei der Erhaltung von Kulturdenkmälern oder geben Jugendorchestern finanzielle Beihilfen - noch. Denn während 2005 der Topf, aus dem die Bundesländer ihre Zuwendungen schöpfen konnten, noch aus knapp 5 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen gefüllt wurde, werden es in diesem Jahr lediglich maximal 3,5 Mrd. Euro sein. Die Bundesländer müssen ihre großzügigen Förderungen zusammenstreichen. Grund ist der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag. Der Staatsvertrag tritt regulär erst Ende 2011 außer Kraft, bis dahin werden sich die Umsatzverluste auf 13,8 Mrd. Euro summiert haben, selbst wenn die Umsätze in 2010 und 2011 konstant bleiben sollten. Das würde insgesamt zu mindestens 6,2 Mrd. Euro weniger Steuern und Zweckabgaben in den ohnehin desaströs leeren Landeskassen führen. Der Rückgang von Gewinnen der Lotteriegesellschaften und Spielbanken ist hierbei nicht einmal berücksichtigt. Der Deutsche Lottoverband fordert daher ein sofortiges Umdenken: "Je länger die Misere andauert, desto schwieriger wird es, den Abwärtstrend zu stoppen, geschweige denn umzukehren", so Norman Faber, Präsident des Lottoverbandes. Der Glücksspielstaatsvertrag, der juristisch und politisch umstritten ist, schreibt erhebliche Werberestriktionen, ein Internetverbot und Vertriebsbeschränkungen vor, vorgeblich um die Spielsucht zu bekämpfen. Auswirkungen hat das vor allem auf das klassische Lotto "6 aus 49" und die Klassenlotterien, obgleich Suchtexperten gerade deren Suchtgefahr als äußerst gering einschätzen. Auf der anderen Seite wandern offensichtlich Milliardenumsätze in das suchtgefährlichere Automatenspiel, das von 2005 bis 2008 von 5,5 auf 8,1 Mrd. Euro wuchs. "Das zeigt deutlich, dass die erklärten Ziele des Staatsvertrags, die Suchtprävention sowie die Kanalisierung des Spieltriebs, völlig ad absurdum geführt werden.", so Faber. Der Lottoverband fordert daher eine umgehende Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für harmlose Lotterien. Die anhaltend rasante Talfahrt der Glücksspielumsätze übertrifft die dramatische Prognose einer Ende 2008 veröffentlichten MKW-Wirtschaftsstudie, die von rund 5 Milliarden Euro Einnahmeverlusten ausgeht, die bis 2011 durch den Glücksspielstaatsvertrag verursacht werden. Als Folge des Glücksspielstaatsvertrags sind Klassenlotterien, Spielbanken, tausende Lotto-Annahmestellen und gewerbliche Spielvermittler als Vertriebspartner der Lottogesellschaften in ihrer Existenz bedroht. Tausende Arbeitsplätze sind in akuter Gefahr. Pressekontakt: Deutscher Lottoverband 040 - 89 00 39 69 info@deutscherlottoverband.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  5. Leitsatz: Die Einlösung eines Freispielgutscheins für ein Geldspielgerät verstößt gegen § 9 Abs. 2 SpielV. VG Hannover, Urteil vom 17. Juni 2009, Az. 11 A 4402/07 (n. rkr.), GewArch 2009, 360 Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover ist die Abgabe und Einlösung von Testcoupons für Freispiele an Geldspielgeräten unzulässig. Der sich zur Einlösung des in einer Zeitung veröffentlichten Coupons in der Spielhalle aufhaltende Gutscheininhaber sei bereits gewerberechtlich gesehen „Spieler“. Aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 SpielV ergebe sich ein umfassendes Verbot der In-Aussichtstellung sonstiger Gewinnchancen und der Gewährung von Zahlungen oder sonstiger finanzieller Vergünstigungen. Auch nach den Gesetzgebungsmaterialien sollten sämtliche sonstige finanzielle Vergünstigungen verboten werden. Der durch die Teilnahme an einem kostenlose Spiel hervorgerufene Anreiz widerspreche Sinn und Zweck dieser Vorschrift. Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSGwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  6. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. August 2009 Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau (B & L Bernsau + Lautenbach Rechtsanwälte, Frankfurt am Main) mit der Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte des Herrn Wolfgang Frenzel, Düsseldorf, betraut. View the full article
  7. - Schlussantrag im Verfahren über die „Millionenchance“ des Discounters „PLUS“ - Urteil des Europäischen Gerichtshofs bleibt abzuwarten In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Discounter „PLUS“ hat die zuständige Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute in einem Vorabentscheidungsverfahren (C-304/08) zur Frage der Vereinbarkeit des § 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ihre Schlussanträge vor dem EuGH gestellt. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass Art. 5 Abs. 2 der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dem in § 4 Nr. 6 UWG normierten deutschen Verbot der Kopplung von Gewinnspielen mit dem Absatz von Waren und Dienstleistungen in seiner Auslegung und Anwendung durch die deutschen Gerichte entgegensteht. „Sollte sich der EuGH der Auffassung der Generalanwältin anschließen, wären derartige Gewinnspiele künftig grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssten die deutschen Gerichte künftig genau prüfen, ob Gewinnspielkopplungen aufgrund der Umstände im Einzelfall nicht der fachlichen Sorgfalt eines Kaufmanns entsprechen und die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen,“ erklärte Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Einschätzung. Hintergrund des vom Bundesgerichtshof beim EuGH eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahrens ist ein Rechtstreit der Wettbewerbszentrale mit dem Discounter PLUS über die Zulässigkeit einer von diesem durchgeführten Bonusaktion. Das Unternehmen hatte die Aktion „Ihre Millionenchance“ mit dem Hinweis beworben „Einkaufen, Punke sammeln, gratis Lotto spielen“ und den Kunden die Möglichkeit eröffnet, durch das Sammeln von Bonuspunkten beim Einkauf von Waren an den Ziehungen des deutschen Lottoblocks kostenlos teilzunehmen. Nachdem die Aktion in der Vorinstanz auf Antrag der Wettbewerbszentrale als Verstoß gegen das Kopplungsverbot des § 4 Nr. 6 UWG verboten worden war, hatte der Bundesgerichtshof in der Revisionsinstanz aufgrund Zweifeln über die Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung dieser Frage vorgelegt. Ausschlaggebend für die Vorlage des Bundesgerichtshof war seine höchstrichterliche Auslegung der deutschen Vorschrift quasi als per-se-Verbot, das derartige Kopplungen grundsätzlich und unabhängig davon untersage, ob im konkreten Einzelfall eine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher vorliege und damit die Interessen der Verbraucher beeinträchtigt werden. Damit waren an den Absatz gekoppelte Gewinnspiele in Deutschland faktisch bisher generell verboten. Da die europäische Lauterkeitsrichtlinie ein solches grundsätzliches Verbot weder in der im Anhang befindlichen sog. Schwarzen Liste enthalte und auch an anderer Stelle nicht ausdrücklich normiere und die Richtlinie andererseits den nationalen Mitgliedstaaten weitergehende als die in der Richtlinie normierten Verbote untersage, hatte der BGH Zweifel, ob das deutsche Verbot richtlinienkonform ist. Die Generalanwältin macht in ihrem Schlussantrag deutlich, dass das grundsätzliche deutsche Kopplungsverbot des § 4 Nr. 6 UWG in seiner Auslegung durch die deutschen Gerichte als stets erhebliche Wettbewerbsverletzung einer richtlinienkonformen Auslegung nicht entspreche und darauf hinaus laufe, die im Anhang der Richtlinie enthaltene abschließende Liste verbotener Geschäftspraktiken zu erweitern, was den Mitgliedstaaten aufgrund der vollständigen Harmonisierung gerade verwehrt sei. Kopplungsangebote dürften nach der EU-Richtlinie im Prinzip nur verboten werden, wenn sie unlautere Geschäftspraktiken darstellten, also etwa irreführend oder aggressiv im Sinne dieser Richtlinie seien. Dabei müsse im Rahmen der Generalklausel des Art. 5 der Lauterkeitsrichtlinie jedoch vom nationalen Gericht eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden. Allerdings macht die Generalanwältin auch deutlich, dass grundsätzlich derartige Geschäftspraktiken (Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz) manipulatorische Elemente aufweisen und unter Umständen den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne der Lauterkeitsrichtlinie widersprechen können. Damit können nach Auffassung der Generalanwältin Gewinnspiele im Handel zwar nicht per-se verboten werden, im Einzelfall aber doch als unlauter gegen die Generalklausel des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen. Nunmehr bleibt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache abzuwarten. Der Gerichtshof ist grundsätzlich nicht an die Auffassung der Generalanwälte gebunden. In der Vergangenheit ist der EuGH allerdings den Schlussanträgen der Generalanwälte in zahlreichen Fällen gefolgt. Kontakt: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Landgrafenstraße 24 B 61348 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172-121531 Fax: 06172-48822 E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de Pressemitteilung der Wettbewerbszentralewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  8. von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de Das Kammergericht Berlin hat kürzlich eine Aufstellerwerbung für das staatliche Glücksspielangebot mit einem lachenden „LOTTO-Trainer“ für wettbewerbsrechtlich unlauter erklärt (Urteil vom 12. August 2009, Az. 24 U 40/09) und insoweit ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt (Urteil vom 3. März 2009, Az. 102 O 273/08). Die Werbetafel für das staatliche Glücksspielangebot mit dem „LOTTO-Trainer“ und dem ihm zugeschriebenen Text: „Der LOTTO-Trainer meint: Viel Glück!“ sei unsachlich und verstoße gegen § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Durch dies Vorschrift solle vor allem eine unmittelbare und “gezielte”, also in erster Linie auf die Spielteilnahme ausgerichtete Appellfunktion, ausgeschlossen werden. Hier sei zu berücksichtigen, dass sich die Werbetafel mit dem lachenden LOTTO-Trainer und der Aufschrift “Viel Glück” nicht vornehmlich an Personen richte, die das Ladenlokal betreten und ihre Spielabsicht durch Ausfüllen eine Lottoscheins kund getan haben, sondern an Passanten, die erst noch auf die Idee der Spielteilnahme gebracht werden sollen. Für zulässig hielt das Kammergericht dagegen das von dem Kläger angegriffene Fassadenleuchtmittel mit der Wort-/Bildmarke „Lotto“ mit Glückskleeblatt. Es sei ausreichend, wenn sich die erforderlichen Warn- und Schutzhinweise jedenfalls im Ladeninneren der Lottoannahmestelle fänden. Der Vertrieb von Glücksspielprodukten mit Alltagsprodukten, insbesondere Süßigkeiten, als „Gut des täglichen Lebens“ sei zwar vom Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwetten-Urteil kritisiert worden. Der Gesetzgeber habe aber keine gesetzliche Regelung getroffen, so dass insoweit kein Rechtsbruch im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG vorliege. Eine unmittelbare Anwendung der Vorgaben des Bundesverfassungsgericht komme nicht in Betracht. Die Klägerin, ein niederländisches Privatunternehmen, ist nach Überzeugung des Kammergerichts klagebefugt. Ansonsten sei ein gerichtliche Überprüfung problematischer Werbemethoden für das staatliche Glücksspielangebot nicht möglich: „Würde man sämtlichen Marktteilnehmern, die sich gerichtlich gegen das staatliche Wett- und Glücksspielmonopol zur Wehr setzen oder zur Wehr gesetzt haben oder ein wirtschaftliches Interesse an dessen Beseitigung haben, eine eigene Klagebefugnis in Bezug auf einzelne Wettbewerbsverstöße der staatlichen Wett- und Glückspielveranstalter absprechen, gäbe es kaum noch Möglichkeiten, die Vertriebs- und Werbemethoden dieser Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.“ (Rn. 25) Aus diesem Grund komme es auch nicht darauf an, dass die Kläger die Marktabschottung durch das staatliche Glücksspielmonopol angreife und nach Ansicht der Behörde nicht in Berlin tätig werden dürfe: „Selbst wenn die Klägerin sich bei ihrer Geschäftstätigkeit auf dem Deutschen bzw. Berliner Glücksspielmarkt nicht im Rahmen dieser Vorschriften hält, kann ihr deshalb nicht versagt werden, die Gerichte wegen entsprechend wettbewerbswidriger Verstöße der staatlichen Lotteriegesellschaft oder deren Annahmestellen in Anspruch zu nehmen.“ (Rn. 25) Dies würde die Rechtsschutzmöglichkeiten unzulässig ausschließen: „Eine Rechtsprechungspraxis, die dem staatlichen Glücksspielmonopol in einer Weise zur Durchsetzung verhilft, dass aufgrund der restriktiven Gesetzeslage vom deutschen Glücksspielmarkt ausgeschlossene private Marktteilnehmer zusätzlich die Möglichkeit genommen wird, die als bedenklich erkannten Praktiken staatlich gelenkter Anbieter einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre Gesetzmäßigkeit zuzuführen, und damit eine gerichtliche Überprüfung praktisch nahezu ausschließt, ist deshalb mit dem Verhältnismäßigkeitsgebot nicht vereinbar.“ (Rn. 26) Anmerkung: Nachdem die wenig effektiven und nicht wirklich unabhängigen deutschen Glücksspielaufsichtsbehörden gegen unlautere Werbung für das staatliche Angebot nicht tätig geworden sind, ist es in der Tat Sache der privaten Wettbewerber, die gesetzlichen Ziele gegen die staatlichen Anbieter gerichtlich durchzusetzen. Die nachhaltige rechtswidrige Werbung der staatlichen Lotteriegesellschaften und deren Annahmestellen zeigt, wie wenig die staatlichen Anbieter und Vermittler von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs halten. So wird aktuell bei Bundesliga-Fußballspielen zu besten Fernsehzeiten unübersehbar Bandenwerbung für das staatliche Angebot „LOTTO“ gesendet, während man Fernsehwerbung für Glücksspiel grundsätzlich untersagt hat und die Sponsorwerbung für private Buchmacher verbietet. Von einer kohärenten und konsistenten Umsetzung ist die derzeitige Praxis weit entfernt. Bereits aus diesem Grund wird das staatliche Monopol auf längere Sicht nicht zu halten sein.www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  9. Die BaFin will im Interesse der Versicherungsnehmer höchstrichterlich prüfen lassen, ob private Krankenversicherer von Tarifwechslern tatsächlich höhere Beiträge als von Neukunden verlangen dürfen. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit. Sie habe darum gegen ein entsprechendes Urteil Revision eingelegt, welches das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Main im Juli zu Gunsten eines privaten Krankenversicherungsunternehmens gefällt hat. Die Entscheidung liege nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. View the full article
  10. RSS erstellte Thema in Archiv
    Liebe Blogger, liebe Leser des HERDENTRIEBS, geben Sie alles und zwar schnell. Denn schon bald droht hier drei Tage absolute Funkstille. Keine neuen Beiträge und noch schlimmer: keine neuen Kommentare. Ab Mittwoch (2.September) 19 Uhr, bis Sonntag (6. September) in der Früh, hat das Blog geschlossen. Warum? Es wird eine neue Blogsoftware von ZEIT-ONLINE aufgespielt und alles natürlich schöner und besser. Die offizielle Begründung von ZEIT-Online: “Unsere Weblogs werden demnächst visuell überarbeitet und aufgefrischt. Diese Gelegenheit würden wir von der Onlinetechnik gerne nutzen, um den technischen Unterbau der Blogs komplett gegen eine komfortablere Version zu ersetzen.” Die Hirten bitten um Verständnis und versprechen danach wieder mit vollem Elan am Start zu sein. herzlich Ihr Robert Heusinger View the full article
  11. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Abgabensenkung für die Spielbanken durch den Landtag von Niedersachsen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di. Der Landtag von Niedersachsen hat einen entsprechenden Beschluss am 25.08.2009 rückwirkend zum 01.01.2009 gefasst. Dieser Schritt war nach Auffassung von ver.di überfällig, da eine Besteuerung des Bruttospielertrages (Einsatz der Gäste minus ausgezahlter Gewinne) von 70% durch die zusätzlichen Aufgaben auch zum Spielerschutz durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr zeitgemäß waren. „Wir sind froh, dass der Landtag nicht der Forderung des Verbandes Unabhängiger Automatenaufsteller Deutschlands gefolgt ist, der in einem offenen Brief die Abgabensenkung, (vollkommen an den Realitäten vorbei, denn mit einer Steuerlast von 70% wären sicher auch die gewerblichen Spielhallen nicht mehr profitabel) kritisiert hat“, so Stracke. Nach Auffassung von ver.di ist die Besteuerung der Spielbanken, die unter das Landesrecht fallen mit den Steuersätzen der gewerblichen Spielhallen, die unter das Bundesrecht fallen, nicht zu vergleichen. „Wir werden die Absicht der Landesregierung, mit der Reduzierung der Spielbankabgabe einen Anreiz für das klassische Spiel, dem Kerngeschäft der Spielbanken, zu schaffen, mit Sorgfalt verfolgen und die Geschäftsleitung in die Pflicht nehmen“, so Stracke. In den Spielorten Hannover, Bad Zwischenahn und Bad Harzburg wurden allein in diesem Jahr rund 100 Arbeitsplätze im klassischen Spiel abgebaut, in den Jahren davor geschah dies auch in anderen niedersächsischen Spielbankstandorten und damit wurde das Tischspielangebot drastisch reduziert. „Es gilt nun durch die Steuersenkung wieder ein ausreichendes Angebot beim Tischspiel durch die Spielbanken in Niedersachsen anzubieten“, so Bernhard Stracke.Nach Auffassung von ver.di muss die SNG nun ihrem im Gesetz verankerten ordnungspolitischen Auftrag nachkommen und das Lebendspiel stärken. Ver.di wird die Geschäftsleitung in den nächsten Tagen zu einem Informationsgespräch auffordern. Quelle: Ver.di www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  12. Alle Jahre wieder lockt das süffige Blonde Natürlich darf ein fester Bestandteil deutscher Kultur auf First Insider nicht fehlen. Daher gibt es auch dieses Jahr wieder ein Topic über die Trinkfreudigkeit der Besucher des größten Volksfestes der Welt. Wir wollen wissen: Wie viele Millionen Maß Bier werden auf dem Oktoberfest 2009 verkauft? Info: Vergangenes Jahr konsumierten die Besucher rund 6.6 Millionen Maß Bier. Wie viele werden es vom 19. September bis 4. Oktober 2009 sein? Quelle: gexid GmbHwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  13. Die Qual der Wahl hat bald ein Ende Anlässlich der Bundestagswahl am 27. September haben wir auf First Insider für alle großen Parteien Topics mit Echtzeitprognosen eingerichtet. Die Topics finden Sie hier: http://www.firstinsider.de/topics/?s=Bundestagswahl Auf der Seite können Sie Ihre Prognose abgeben oder aktualisieren und zusätzlich die jeweilige Kollektivprognose aller Teilnehmer einsehen. Wir beobachten auch interessante neue Parteien wie „Die Piraten“. Das dazugehörige Topic finden Sie hier: http://www.firstinsider.de/topic/Wie-viel-...ahl-am-27-09-09? Alle Kollektivprognosen werden in Echtzeit aktualisiert. Quelle: gexid GmbHwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  14. Ausführliche Informationen für Unternehmen auf der Homepage der Hochschule Aalen Unser vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Projekt „Anwendung von Prognosebörsen zur Erlangung von Informationsvorteilen bei der Neuprodukteinführung und Absatzprognose“ geht in die aktive Phase. Das Verbundprojekt von der Hochschule Aalen, dem Industrieverband SPECTARIS und der gexid GmbH ist offiziell am 1. Juli 2009 gestartet. Nach der Ausarbeitung des konkreten Projektverlaufs sind nun die Rahmenkonditionen für alle Unternehmen einsehbar, die sich an der Studie beteiligten möchten. Welchen Nutzen haben Unternehmen von diesem Projekt? - Verbesserung der Prognosen (Absatz- und Umsatzzahlen) - bessere Prognosen ergeben bessere Pläne - realistische Ziele sind möglich - betreutes Kennenlernen eines neuen Prognoseverfahrens Was sind die Rahmenbedingungen der Teilnahme? - geringer monatlicher Zeitaufwand (max. 10 Min.) - freiwillige Mitarbeiter (10 oder mehr) - geringe laufende Kosten: pro Teilnehmer und Monat ca. 5 Euro - Projektzeitraum: 24 Monate - Internetzugang - keine Software- oder Hardware-Installation notwendig Detaillierte Teilnahmeinformationen finden Sie unter: http://www.htw-aalen.de/studium/i/n1907_ve...ent.php?id=1429 Falls Sie eine Broschüre bevorzugen, schickt Ihnen Projektbetreuerin Ramona Schoder (Telefon +49 7361-576 2402, E-Mail: Ramona.Schoder@htw-aalen.de) ein Exemplar zu. Ansprechpartner bei der gexid GmbH ist Dr. Bernd Ankenbrand (E-Mail: bernd.ankenbrand@gexid.com). Wir freuen uns, Sie im Rahmen des Verbundprojekts kennenzulernen. Quelle: gexid GmbHwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  15. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 23. Juli 2009 das öffentliche Angebot von Namensaktien der The Wall AG, Schaffhausen, Schweiz, wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. View the full article
  16. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 23. Juli 2009 das öffentliche Angebot von Namensaktien der The Wall AG, Schaffhausen, Schweiz, wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. View the full article
  17. Themen: - Vergütungssysteme in den neuen MaRisk - Gericht bestätigt BaFin-Verwaltungspraxis bei grenzüberschreitenden Geschäfte - Erste Phase der IAS-39-Überarbeitung eingeläutet - BaFin ist Verstößen gegen das Verkaufsprospektgesetz auf der Spur View the full article
  18. Wenn ich mir die jüngsten Daten zur deutschen Konjunktur so ansehe, komme auch ich bei aller Skepsis zu dem Schluss, dass das Schlimmste wohl hinter uns liegt. Die inländische Nachfrage hat vermutlich im jetzigen dritten Quartal zügig zugenommen, nachdem die Lagerbestände im vorigen Quartal stark abgebaut worden waren. Die Beschäftigung hält sich entgegen allen Prognosen bislang erstaunlich gut, die Realeinkommen der Haushalte haben sich deswegen – und weil sich die Terms of Trade nach wie vor kräftig verbessern – stabilisiert, und in wichtigen Abnehmerländern ist die Nachfrage angesprungen. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/terms_of_trade_t12_0907.gif http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/verf_einkommen_und_konsum_09q2.gif Anders als in den USA, in Großbritannien oder Spanien sind die Haushalte in der Summe nicht überschuldet, der konservativen Vergabepolitik der kreditgebenden Banken sei Dank. Das “deleveraging”, der forcierte Abbau von Schulden nach dem Platzen einer Immobilienblase, ist hierzulande kein Thema, weil sich die Immobilienpreise weder früher noch heute viel bewegt haben. Während die amerikanischen Verbraucher finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen und sparen müssen, was das Zeug hält, nachdem sie jahrelang geglaubt hatten, dass steigende Hauspreise und Aktienkurse einen Konsumverzicht unnötig machen, was zu einer Sparquote in der Nähe von Null geführt hatte, bewegt sich die deutsche Sparquote seit fast zwei Jahren auf dem komfortablen Niveau von rund 11 Prozent. Die Haushalte haben noch Reserven. Ob die Rezession tatsächlich schon vorbei ist, steht auf einem anderen Blatt. Im Vorjahresvergleich lagen wir beim realen BIP im zweiten Quartal noch bei -5,9 Prozent. Als ich noch beim Sachverständigenrat war, galt eine Rezession als dann beendet, wenn diese Wachstumsrate wieder positiv war. Davon kann bis auf Weiteres keine Rede sein. Wenn alles nach Plan läuft, werden wir im ersten Quartal 2010 dahin kommen. Aber auch dann wird die Outputlücke, die Differenz zwischen dem was aktuell produziert wird und dem, was bei Normalauslastung produziert werden könnte, gewaltig sein, vielleicht in der Größenordnung von 6 Prozent. In der Industrie dürfte die Lücke gegenwärtig etwa 22 Prozent betragen, eine geradezu atemberaubende Zahl. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/bip_09q2.gif Dass die Arbeitslosigkeit angesichts dieser Zahlen nicht geradezu explodiert ist, grenzt fast an ein Wunder. Der Puffer waren vor allem die durchschnittlichen Arbeitsstunden je Kopf, die – freiwillig oder unfreiwillig – kräftig zurückgefahren wurden. Die Beschäftigung sinkt daher erst seit November vergangenen Jahres, wobei der Rückgang im internationalen Vergleich bislang äußerst moderat war (annualisierte Rate von -0,7 Prozent). Ähnlich die Arbeitslosenquote: sie hatte sich im vorangegangenen Aufschwung von über 11 Prozent auf 7,6 Prozent im letzten November vermindert und ist seither nur auf 8,3 Prozent gestiegen. Das haben wir nur selten, wenn überhaupt, erlebt: ein tiefe Rezession ohne Arbeitslosigkeit (und jetzt könnte es schon bald wieder besser werden). Man muss das nur mal mit den amerikanischen Zahlen vergleichen! Die angeblichen Strukturprobleme am Arbeitsmarkt sind in einer Rezession offenbar eher Strukturvorteile. Oder kommt das dicke Ende noch? http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/beschaeftigung_de_usa_1998-0907_ind98.gif Die Kapazitätsauslastung ist die wichtigste Determinante der Inflation – ist sie hoch, lassen sich Preise und Löhne leicht erhöhen, ist sie, so wie jetzt und auf absehbare Zeit, sehr niedrig, kommt es zu Preiskämpfen und moderaten Lohnsteigerungen. Im August haben die Verbraucherpreise kräftig zugenommen und man könnte das, wie manche Analysten, als Auftakt für eine neue Inflationsrunde sehen. Ich halte das für sehr übertrieben. In der Pipeline steckt nämlich noch eine ganze Menge an Deflation: Die Einfuhrpreise lagen im Juli um 12,3 Prozent unter ihrem Vorjahreswert, die industriellen Erzeugerpreise um 7,7 Prozent. Trotz des neuerlichen Anstiegs der Rohstoffpreise in diesem Jahr, sind die beiden Preisindices Monat für Monat saisonbereinigt weiter gesunken. Der einzige Störfaktor waren bisher die sogenannten Lohnstückkosten: Zum einen waren die Löhne trotz der schwächeren Konjunktur bis zum Jahreswechsel erstaunlich stark gestiegen – weil sie als nachlaufende Indikatoren gelten, war das vielleicht doch nicht so erstaunlich -, zum anderen wurde der Input an Arbeit auch nicht annähernd so zurückgefahren wie die Produktion gesunken war. Die Unternehmen hofften offenbar auf bessere Zeiten. Inzwischen steigen die Löhne nicht mehr und die Beschäftigung sinkt, so dass auch von dieser Seite, was die Inflationsaussichten angeht, Entwarnung gegeben werden kann. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/lohntueckkosten_produktivitaet_de_09q2.gif Die Unternehmen sind zuletzt immer optimistischer geworden. Das zeigen jedenfalls die verschiedenen Umfragen. Nach Ifo nähern sich die Erwartungen bereits wieder ihren Normalwerten. Nur die Lage ist nach wie vor schlecht. Das reflektiert, was sich in den Orderbüchern der Unternehmen und bei den Gewinnen tut. Die realen Auftragseingänge haben sich im Verarbeitenden Gewerbe zwar in den letzten Monaten erholt – zwischen dem ersten und zweiten Quartal mit einer Verlaufsrate von 27 Prozent, die ausländischen sogar mit einer von 40,2 Prozent -, trotzdem lagen sie (in Q2) immer noch um 28,5 Prozent unter ihrem Vorjahreswert. “Katastrophal schlecht” wäre die angemessene Beschreibung. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/ifo_index_aug_09_x.gif http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/auftragseingang_de_inland_ausland_0906_x.gif Dito die Gewinne. Im zweiten Quartal waren die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen um 20,4 Prozent niedriger als vor Jahresfrist; für die Gewinne im engeren Sinne gibt es keine aktuellen Zahlen, es ist aber sicher, dass sie angesichts der Explosion der Lohnstückkosten noch weit stärker gefallen sind. Erfreulich, dass sich die Unternehmer dadurch nicht abschrecken lassen. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/unternehmens_und_vermoegenseinkommen_09q2.gif Die funktionale Einkommensverteilung hat sich, da wir schon mal bei diesem Thema sind, kräftig zugunsten der Arbeitnehmereinkommen verbessert. Vom dritten Quartal 2000 bis zum vierten Quartal 2007 war das Arbeitnehmereinkommen um durchschnittlich 1,0 Prozent im Jahr gestiegen, war also real, nach Abzug der Inflationsrate, gesunken, während die übrigen Komponenten des Volkseinkommens, also insbesondere die Gewinne, um jährlich 7,3 Prozent zugelegt hatten. Das hatte dazu geführt, dass die Lohnquote von 72,9 auf 63,5 Prozent abgestürzt war, auf einen Wert wie zuletzt in den fünfziger Jahren. Inzwischen ist die Lohnquote, wie das in Jahren schwacher Konjunktur üblich ist, kräftig gestiegen und hat im zweiten Quartal 69,5 Prozent erreicht. Das wird wohl nicht das letzte Wort gewesen sein. Die zarte Pflanze Aufschwung, soweit man davon sprechen kann, wird bislang vom Konsum und den Staatsausgaben getragen. Dass die Investitionen schon bald wieder anspringen werden, ist jedenfalls nicht abzusehen. Neuerdings hat auch der Außenhandel wieder zum Wachstum beigetragen. Es ist nur zu wünschen, dass der Wechselkurs des Euro nicht zu sehr aufwertet. Dass er sich angesichts der deutlichen Verschlechterung der europäischen und der ebenso deutlichen Verbesserung der amerikanischen Leistungsbilanz so gut hält, und sogar aufwertet, ist eines der Rätsel in diesen Tagen. Vermutlich sind einfach zu viele Dollars im Umlauf, und das Gelddrucken hat in den USA ganz andere Dimensionen erreicht als im Euroraum. Billig ist, wovon es viel gibt. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/wachstumsbeitrag_zum_bip_mit_bip_09q2.gif Insgesamt steht der Aufschwung noch auf wackligen Beinen. Es wird der EZB nichts anderes übrig bleiben, als weiter Gas zu geben. Wie die rückläufigen Zahlen der Kreditvergabe zeigen, ist der Funke trotz rekordniedriger Zinsen und großzügigster Liquiditätsbereitstellung noch nicht übergesprungen. Die Banken machen nicht mit – sie haben nach wie vor Probleme mit ihren Bilanzrelationen. Wenn die Kredite nicht anspringen, wird es keinen dauerhaften Aufschwung geben. Dann drohen japanische Verhältnisse. Die Notenbankzinsen werden zwangsläufig niedrig bleiben und es ist verfrüht, jetzt schon wieder über Ausstiegsstrategien nachzudenken. View the full article
  19. FDKL/Comlot: Kampf den illegalen Glücksspielanbietern, Transparenz bei der Mittelvergabe, Spielsuchtbekämpfung und -prävention, illegale Spiele als Gefahr, Glücksspiele im Internet ja, aber! Kampf den illegalen Glücksspielanbietern Die vor drei Jahren geschaffene Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat sich bewährt, dies das Fazit von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Präsidentin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL), anlässlich der Medienkonferenz in Bern. Noch unbefriedigend ist die Situation bei den illegalen Glücksspielen. Gefordert wird eine Verbesserung der Durchsetzung des Verbots illegaler Angebote in Kooperation mit den für den Spielbankenbereich zuständigen Bundesinstanzen. Zahlenlottos, Sportwetten und Lose sind in der Bevölkerung bestens bekannt. Viele wissen auch, dass der Reingewinn aus diesen Spielen vollumfänglich in die kantonalen Lotterie- und Sportfonds sowie in den Schweizer Sport fliesst. Im Jahr 2008 haben die Lotteriegesellschaften 535 Millionen Franken für Projekte in den Bereichen Kultur, Breitensport und Sportinfrastruktur, Natur, Soziales sowie Entwicklungshilfe erwirtschaftet. Seit dem 1. Januar 2007 amtet die unabhängige und ausserhalb der kantonalen Strukturen angesiedelte Lotterie und Wettkommission (Comlot) als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführte Lotterien und Wetten. Dies beinhaltet ebenfalls die Bekämpfung illegaler Anbieter; darunter fallen via Internet oder in Hinterzimmern angebotene ausländische Sportwetten und Lotterien, illegale Wettbewerbe und Gewinnspiele etc.. Im Jahr 2008 hat die Comlot wegen illegaler Aktivitäten rund 30 Dossiers eröffnet und in diversen Fällen Strafanzeigen eingereicht. Transparenz bei der Mittelvergabe In den Kantonen existieren abgestützt auf das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sowie auf das Konkordat jeweils eigene kantonale Gesetze und Verordnungen. Darin sind die Zulassungen von Tombolas, Kleinlotterien und die Verwendung der den Kantonen zufliessenden Erträge aus Lotterien und Sportwetten geregelt. Die Kantone sind unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes und des Konkordats bei der Festlegung ihrer Vergabekriterien frei. Die gesprochenen Beiträge aller 26 Kantone sind auf den Internetseiten www.fdkl.ch sowie der beiden Lotteriegesellschaften www.swisslos.ch und www.loterie.ch einsehbar. Spielsuchtbekämpfung und -prävention Das Institut für Psychologie der Universität Bern kommt in der 2007 veröffentlichten «Grundlagenstudie Spielsucht» zum Schluss, dass im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen und psychischen Störungen die Prävalenz der Spielsucht in der Schweiz eher gering ist. Zudem haben die Kantone festgelegt, dass die Comlot vor der Erteilung einer Bewilligung das Suchtpotenzial der beantragten Lotterie oder Wette abklärt und die erforderlichen Massnahmen insbesondere zum Schutz der Jugend festlegt. Weiter weisen die Lotteriegesellschaften den Kantonen 0,5 % der Bruttospielerträge für die Prävention und die Behandlung der Spielsucht zu. Daneben investieren die beiden Lotteriegesellschaften hohe Beträge in eigene Präventionsmassnahmen und weisen entsprechende Zertifikate auf, welche internationale Branchenverbände in diesem Bereich ausstellen. Illegale Spiele als Gefahr Eine grosse, neue Gefahr spielsüchtig zu werden, geht vom illegalen, unkontrollierten Internet-Glücksspiel aus. Internet und Glücksspiel können eine problematische Kombination darstellen. Die Kantone fordern den Bund auf, bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels mit der FDKL und der Comlot zu kooperieren. Neben dem illegalen Internet-Glücksspiel gilt es auch, gegen die Brief- und Telefonverkaufsmassnahmen deutscher Klassenlotterien oder andere Gewinnspiele vorzugehen, welche den Veranstaltern teilweise sehr hohe Erträge einbringen und auf dem Geschäftsmodell einer Lotterie oder anderer Glücksspiele basieren. Entsprechende Gegenmassnahmen gehen teilweise über die Kompetenz der Kantone hinaus und lassen sich in Kooperation mit dem Bund am wirkungsvollsten und effizientesten realisieren. Glücksspiele im Internet ja, aber! Bislang war das Internet-Angebot von Casinospielen verboten. Der Bundesrat hat die Eidg. Spielbankenkommission beauftragt, eine Lockerung dieses Verbots durch die Vergabe weniger entsprechender Konzessionen zu prüfen. Weiter sollen die rechtlichen und technischen Grundlagen dafür geschaffen werden, das illegale virtuelle Glücksspielangebot wirkungsvoll einzuschränken. Die Kantone haben zum Glücksspiel im Internet eine eigene, umfassende Studie erarbeitet, die klar festhält, dass für die in die Kompetenz der Kantone fallenden Lotterien und Sportwetten nur die aktuelle Lösung eines kontrollierten Angebots über die Gesellschaften Swisslos und Loterie Romande in Frage kommt. Diese beiden Unternehmen bieten einen Teil ihrer Produkte gestützt auf kantonale Bewilligungen seit beinahe 10 Jahren auch auf dem Internet an. Die übrigen Glücksspiele, insbesondere die in Casinos angebotenen Spiele, werden vom Bund bzw. von der ESBK beaufsichtigt. Die Kantone formulieren diesbezüglich trotzdem eine Position, die es zu beachten gilt, da die Kantone als wichtige Träger des Gesundheits- und Sozialsystems direkt von möglicherweise schädlichen Auswirkungen eines problematischen Internet-Glücksspielangebots betroffen sind. Die Kantone befürworten eine Verbotslockerung durch Vergabe von 1 - 3 mit Auflagen verbundenen Internet-Spielbanken-Konzessionen, beschränkt auf das Gebiet der Schweiz (in CH wohnhafte Personen). Nur dies ermöglicht ein kontrolliertes Angebot (Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei, Steuerhinterziehung, Betrug etc.), verhindert ein (weiteres) Abwandern zu illegalen Anbietern und ist Basis für ein wirkungsvolles Verbot nicht-konzessionierter Anbieter. Nur unter der Voraussetzung einer gesetzlichen Verankerung von Bestimmungen, welche die Durchsetzung des Verbots illegaler Internet-Angebote sicherstellt, sind die Kantone bereit, die Verbotslockerung zu unterstützen. Die Berichte «Grundlagenstudie Spielsucht» und «Glücksspiel im Internet» sind auf der Homepage: www.fdkl.ch (Archiv) publiziert. Kontakt: Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL Tel.: +41/61/552'57'07 Jean-François Roth, Präsident der Lotterie- und Wettkommission Tel.: +41/31/313'13'04 Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor der Loterie Romande und Mitglied der FDKL-Arbeitsgruppe "Spielsuchtprävention" Tel.: +41/21/348'13'13 Roger Fasnacht, Direktor Swisslos und Mitglied der FDKL-Arbeitsgruppe "Glücksspiel im Internet" Tel.: +41/61/284'11'11www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  20. RSS erstellte Thema in Archiv
    Bisher ist wenig darüber diskutiert worden, welche Rolle die Notenbanken in der gegenwärtigen Finanzkrise gespielt haben. Ihr Ziel, die Preise stabil zu halten, haben sie erreicht, sogar mehr als das, und als die Rezession einsetzte, haben sie die Zinsen gesenkt, vielleicht etwas spät, aber insgesamt für ihre Verhältnisse sehr mutig, bis in die Nähe von Null, und sie haben die Märkte mit Liquidität überschwemmt. Wie ihr Mandat es verlangt, nutzen sie damit die Spielräume, die durch den Rückgang der Verbraucherpreise entstanden sind. Die geldpolitischen Rahmenbedingungen könnten für Verbraucher und Investoren günstiger nicht sein. Dass die Konjunktur jetzt wieder in Fahrt kommt, dürfen sie sich auch auf ihre Fahnen schreiben. So weit, so gut. Daher werden sie auch kaum kritisiert. Gerade gestern hat der amerikanische Präsident angekündigt, dass er dem Senat vorschlagen werde, die Amtszeit des Fed-Chefs Bernanke, der von seinem republikanischen Vorgänger ernannt worden war, um vier Jahre zu verlängern. Barack Obama hat offenbar keine Zweifel an dessen Fähigkeiten. Es mag ja stimmen, dass die Notenbanken für die Konjunktur tun was sie können und vielleicht auch Erfolg damit haben, aber waren sie nicht auch mitverantwortlich für die tiefe Rezession, in der wir zur Zeit stecken? Was die USA angeht, waren Alan Greenspan und Ben Bernanke, die Chefs der Fed, sogar die Hauptverantwortlichen, zusammen mit ihren Vordenkern an den amerikanischen Universitäten. Das sagt jedenfalls Andrew Smithers in seinem gerade erschienen Buch “Wall Street Revalued – Imperfect Markets and Inept Central Bankers” (Wiley, 2009). Smithers leitete früher das Asset Management-Geschäft von S G Warburg und hatte sich 1989 selbständig gemacht. Seine Firma berät professionelle Anleger. Auf der Home Page seiner Firma wird er ohne falsche Bescheidenheit als einer der global wichtigsten (“foremost”) Ökonomen vorgestellt. Trotzdem ist das Buch lesenswert. Alle Thesen sind empirisch gut belegt. (Übrigens hat gerade Stephen Roach von Morgan Stanley in der Financial Times mit “The case against Bernanke” in dieselbe Kerbe gehauen.) Die Zentralbanker hätten die Dinge zu lange treiben lassen, sagt Smithers, weil sie zum Einen der Ansicht waren, dass die Efficient Market Theory (EMT) auch praktisch relevant sei, dass also die Preise von Häusern oder Aktien jederzeit ihrem wahren, fundamental gerechtfertigten Wert entsprechen, so dass es eigentlich gar keine Blasen geben könne, und zum Anderen, weil sie glaubten, über die Instrumente zu verfügen, mit denen sich Finanzkrisen beherrschen lassen. Das Erste hat sich als falsch herausgestellt, und ob es der jetzigen Geldpolitik tatsächlich gelingt, die Wirtschaft auf ihren früheren Wachstumspfad zurückzuführen, ist keineswegs sicher. Aus Angst vor einer Rezession, also steigender Arbeitslosigkeit, hätte die Fed zugelassen, dass sich in den USA - und wegen deren großem Gewicht auch im Rest der Welt – gewaltige Blasen auf den Märkten für Aktien, Immobilien und nicht-staatlichen Anleihen (“credit”) bildeten, deren Platzen zu großen Vermögensverlusten und einer Überschuldung von Haushalten und Unternehmen führte, was wiederum die gefährlichste Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren auslöste. Smithers vergisst zu erwähnen, dass es auch auf den Rohstoffmärkten dicke Blasen gegeben hatte: Bis zum Sommer 2008 hatte die Preishausse in allen Ländern, die Nettoimporteure von Rohstoffen sind, zu einem starken Anstieg der Verbraucherpreise geführt. Das hatte beispielsweise die EZB noch im Juli 2008 veranlasst, die Zinsen anzuheben. Zusammen mit dem Verlust an Kaufkraft durch die importierte Inflation war dies zumindest in Euroland einer der Auslöser des Konjunktureinbruchs. Das Buch enthält zwei Hauptthesen: Erstens, der Grund für unsere heutigen Probleme war die Inkompetenz der Notenbanker. Sie waren (sind?) auf einem Auge blind. Die Fed habe viel zu lange eine übermäßige Expansion der Liquidität zugelassen. Wenn zuviel Geld in Umlauf gesetzt wird, schlägt sich das entweder in steigenden Verbraucherpreisen oder in steigenden Preisen für Aktien, Immobilien oder Unternehmensanleihen nieder. Fatalerweise habe sich die Fed nur darauf konzentriert, wie sich die Kosten für die Lebenshaltung entwickelten – wo es wenig Anlass zur Sorge und damit zum Gegensteuern gab. Die zweite These: Vermögensblasen lassen sich nicht nur identifizieren, es lässt sich auch berechnen, wie groß und wie nahe am Platzen sie jeweils sind. Smithers braucht sich nicht vorwerfen zu lassen, dass man im nachhinein immer klüger ist und seine Kritik daher unfair sei; er hatte schon frühzeitig die Dotcom-Blase identifiziert und vor ihren Gefahren gewarnt. Zur Bewertung der Aktienmärkte verwendet Smithers zwei Statistiken: Die eine ist die sogenannte equity q-ratio, das Verhältnis des Marktwertes der Unternehmen (ohne Finanzsektor) zu ihrem Nettowert zu Wiederbeschaffungskosten, also eine Variante von Tobin’s q – je mehr der Wert von “q” nach oben von der historischen Norm abweicht, desto stärker ist der Markt überbewertet. Bei der anderen handelt es sich um die “CAPE”, die “cyclically adjusted price to earnings ratio”, die im Jahr 2000 durch Robert Shillers Buch “Irrational Exuberance” populär wurde. CAPE teilt den aktuellen Marktwert der Unternehmen, die in Indices wie dem S&P 500 oder dem Dax enthalten sind, durch die durchschnittlichen Gewinne pro Aktie in den vergangenen zehn Jahren, hochgerechnet auf den heutigen Zeitpunkt mit der inzwischen eingetretenen Geldentwertung. Das so ermittelte Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) wird mit seinem langfristigen Durchschnittswert verglichen – je mehr es von diesem nach oben abweicht, desto eher dürfte es sich um eine Blase handeln. Smithers unterscheidet zwischen Preis und Wert, also zwischen Marktkursen und “fairen” Kursen, die er mit Hilfe der beiden Methoden berechnet. Die Märkte tendieren dazu, um diese fairen Werte zu schwanken. Er gibt zu, dass Abweichungen nicht selten über sehr lange Perioden hinweg fortbestehen können. Wenn die Hausse-Signale aber sowohl eindeutig als auch stark sind, kommt es in der Folge stets zu Kurseinbrüchen – in den USA in den Jahren 1929, 1936, 1968 und 2000 (die folgende Grafik zeigt die aktuellen Werte der KGVs von Robert Shiller). Im Jahr 2007, als es beim S&P 500 einen ähnlichen Spitzenwert gab wie im Jahr 2000 (jeweils über 1500 Punkte), waren die Aktien zwar teuer, aber nicht so extrem wie damals: In der Zwischenzeit hatte sich nämlich der Realwert des Kapitals durch einbehaltene Gewinne kräftig erhöht; zudem war das Preisniveau in diesen sieben Jahren um 20,4 Prozent gestiegen. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/shiller_pe_ratio_1900-0908.gif Uwe Richter kommt in der folgenden Graphik zu einem ähnlichen Ergebnis. Er setzt den Dax und den S&P 500 ins Verhältnis zu dem jeweiligen nominalen Sozialprodukt. Hier liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Aktienindex nicht lange deutlich rascher steigen kann als der Output der Volkswirtschaft. Das Schaubild zeigt, erstens, dass die Aktienkurse in Deutschland in den Jahren 2000 und 2007 fast zwangsläufig einbrechen mussten, und dass, zweitens, wie bei Smithers, der amerikanische Markt 2007 nicht so überbewertet war wie im Jahr 2000. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/dax_sp500_bip.gif Was die Blasen an den Immobilienmärkten angeht, müssen sie sich nicht im Gleichschritt mit den Aktienkursen entwickeln. Während es in Japan in den achtziger Jahren auf beiden Märkten simultan zu Blasen gekommen war – übrigens ebenfalls bei sehr niedriger und daher nicht besorgniserregender Inflation der Verbraucherpreise -, waren es in den USA erst die Aktien, dann die Häuserpreise. Smithers macht die zweite Runde der “follies (der Torheiten) of the Federal Reserve”, also die expansive Politik nach dem Platzen der Dotcom-Blase und der leichten Rezession von 2001, für die Exzesse an den amerikanischen Immobilienmärkten verantwortlich. Auch die geringe Risikoscheu der Anleger, die sich in rekordniedrigen Risikoaufschlägen bei Unternehmensanleihen niederschlug, führt er auf diese “follies” zurück. Wie misst Smithers Übertreibungen bei Hauspreisen? Wann kommt es da zu Blasen? Anders als bei der Bewertung von Aktienmärkten mit der equity q-ratio sind die Wiederbeschaffungskosten, also die Baukosten, kein guter Gradmesser für den “wahren” Wert von Häusern, weil die Kosten des Grundstücks einen so großen Anteil am Gesamtpreis einer Immobilie haben. Der Standardansatz in der ökonomischen Literatur, den auch Smithers verfolgt, ist an der Erschwinglichkeit von Immobilien ausgerichtet. Während Aktienkurse auf lange Sicht um ihren fairen Wert schwanken, sind Hauspreise langfristig an das verfügbare Einkommen der Haushalte gekoppelt. Auf kurze Sicht werden sie natürlich oft auch von Erwartungen über die künftigen Hauspreise getrieben, was zur Blasenbildung führen kann. Ergebnis: Wenn Häuser im Vergleich zum Einkommen der Käufer sehr teuer sind, ist einer Korrektur umso wahrscheinlicher, je größer die Diskrepanz wird. Angenommen nun, eine Notenbank hätte eine Blase identifiziert, was sollte sie dagegen tun? Smithers plädiert für ein “leaning against the wind”, wie es die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) seit langem vorgeschlagen hat. Sie sollte also bereit sein, im Interesse der langfristigen Stabilität eine Rezession einzuleiten, indem sie, auch wenn die Verbraucherpreise aktuell stabil sein sollten, die Zinsen erhöht. Besser eine milde Rezession hinnehmen als sich jahrelang mit den unkontrollierbaren Folgen platzender Blasen und eines endlosen Entschuldungsprozesses (“Deleveraging”) herumzuschlagen, in dessen Verlauf sich das Wachstum des Produktionspotentials und damit des allgemeinen Wohlstands deutlich vermindern kann, so wie wir es in Japan erlebt haben, und wie es in den USA wieder geschehen könnte. Vorbeugen ist besser als heilen, lautet Smithers’ Devise. Aber das ist leichter gesagt als getan. Nicht nur, dass es von politischer Seite einen Aufschrei gäbe, wenn die Notenbank bewusst eine Rezession und damit Arbeitslosigkeit herbeiführen würde, auch die Banken, die bislang zumindest vor allem an kurzfristigen Gewinnen interessiert sind, dürften Sturm laufen. Warum wohl hat nie jemand auf die BIZ gehört? Die Notenbanken bräuchten auf alle Fälle ein neues Mandat, wenn sie wirkungsvoll auf Assetpreise reagieren sollen. Wer gibt ihnen das? Alternativ, oder zusätzlich, könnte man den Notenbanken neben der Zinsschraube ein zweites Instrument in die Hand geben. Vermögensblasen könnten sie durch eine antizyklische Variation der Eigenkapitalquoten bekämpfen – die Zinspolitik wäre wie bisher für die Stabilität der Verbraucherpreise zuständig, die Eigenkapitalpolitik für die Assetpreise. Smithers bezieht sich dabei auf den Geneva Report on the World Economy Nr. 11, der im Januar von Markus Brunnermeier, Andrew Crocket u.a veröffentlicht wurde. So sollte es natürlich sein: für jedes Ziel ein separates Politikinstrument. Ich frage mich allerdings, ob es nicht auch eine separate Institution geben sollte, schon wegen der Interessenkonflikte zwischen Geldwertstabilität und wünschenswerten Assetpreis-Niveaus. Außerdem: Während der erforderliche Gesetzgebungsprozess in den USA schon schwierig genug sein dürfte, sind die politischen Hürden im Euroland noch einmal ein Stück höher – wir brauchten einen Maastrichtvertrag 2. Die Sache ist allerdings so dringend nicht, da das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ist und die Gefahr neuer Blasen erst einmal gering ist. Besser eine handwerklich saubere neue wirtschaftspolitische Struktur als aus der Hüfte geschossen. Vorläufig reichen nationale Lösungen, etwa nach dem Vorbild Spaniens. Ein Problem, das aus meiner Sicht nicht leicht zu lösen ist, besteht darin, dass der Besitz von Aktien für die Haushalte in manchen Ländern keine Rolle spielt, der von Immobilien und Unternehmensanleihen dagegen sehr wohl. Eine Zentralbank wie die EZB - oder auch eine neue Institution – müsste eine aggregierte Statistik entwickeln, in der die Signale der Märkte für Aktien, Immobilien und Anleihen nach ihrer Bedeutung gewichtet Eingang finden, so etwas wie einen “monetary conditions index” für die Assetmärkte. Was die Sache in der Währungsunion zusätzlich erschwert, sind die dramatisch auseinanderlaufenden Immobilienpreise. Wie die folgende Graphik zeigt, gab es in Spanien und Frankreich eine Hausse, in Deutschland dagegen eine leichte Deflation. Bisher bewegen sich die Aktienmärkte sehr synchron, die Wohnungsmärkte jedoch nicht im geringsten. http://blog.zeit.de/herdentrieb/wp-content/uploads/2009/08/house_prices_de_f_es_1999-2008.gif Per Saldo gab es vermutlich im Euroland keine Immobilienblase, gegen die etwas hätte getan werden müssen. Ich vermute, dass es dieses Problem in einigen Jahren allerdings nicht mehr geben wird. Was in den früheren Weichwährungsländern des Club Med zu beobachten war, dürfte vor allem eine strukturelle Anpassung an den deutlichen Rückgang der realen Hypothekenzinsen seit der Einführung des Euro gewesen sein. Von nun an wird es auch bei den Hauspreisen einen mehr oder minder ausgeprägten Gleichschritt geben. Aber ich bin abgeschweift. Über diese Aspekte lässt sich Smithers, der ein gesundes amerikazentristisches (gibt es das Wort?) Weltbild hat, natürlich nicht aus. Was bleibt nach der Lektüre seines Buches als Erkenntnis? Es gibt immer wieder Assetpreis-Blasen, sie lassen sich identifizieren, und man kann verhindern, dass sie so groß werden. Und: Wir brauchen mindestens ein neues Politikinstrument. Die Diskussion hat gerade erst begonnen. View the full article
  21. Keine Auswirkungen für bwin Kunden in Deutschland Neugersdorf (ots) - Sportwettenvermittler in Sachsen fordert politische Lösung der Glücksspielregulierung in Deutschland: "Einführung des Glücksspielmonopols gescheitert - derzeitige Regulierung kennt nur Verlierer" Der Inhaber des behördlich genehmigten Wettbüros bwin e.K. mit Sitz in Neugerdsdorf, Sachsen, Dr. Steffen Pfennigwerth, gibt bekannt, mit heutigem Datum das Internetvermittlungsgeschäft vorübergehend auszusetzen. Dr. Steffen Pfennigwerth: "Wir bereiten derzeit ein neues Angebote der bwin e.K. vor, das den unterschiedlichen gerichtlichen und behördlichen Anforderungen in verschiedenen Bundesländern durch eine entsprechende inhaltliche und technische Lösung entspricht." Für deutsche Kunden bleibt die vorübergehende Aussetzung ohne Auswirkungen - sie können wie bisher das Angebot der in der EU lizenzierten bwin International Ltd. in der gewohnten Qualität und mit dem gewohnten Service nutzen. Hintergrund der Entscheidung von Dr. Pfennigwerth ist die Vorbereitung eines neuen Angebots. Während das Oberverwaltungsgericht Bautzen höchstrichterlich die Zulässigkeit der Vermittlungstätigkeit der bwin e.K. auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt hat, gibt es in den alten Bundesländern hierzu eine Reihe unterschiedlicher Entscheidungen, die voneinander abweichende Anforderungen an die Website bwin.de vorgeben. Einige gehen von einer bundeslandbezogenen Unzulässigkeit des Angebots aus, andere wiederum stellen fest, dass dies bei einem Internetangebot gar nicht umsetzbar ist. Dr. Steffen Pfennigwerth weiter: "Auch 20 Monate nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags ist es nicht gelungen, das staatliche Glücksspielmonopol umzusetzen. Über 2.000 illegale Anbieter außerhalb der EU sind im deutschen Markt, vor allem über das Internet, tätig. Nach wie vor besteht Deutschland aus einem rechtlichen Flickenteppich mit unterschiedlichen Entscheidungen. Aus vielen Gründen spricht alles für eine regulierte Öffnung des Marktes wie sie zurzeit auch in Italien, Frankreich oder Dänemark vorangetrieben wird. Diese und andere europäische Märkte zeigen, dass die Umsetzung von Missbrauchs- und Spielsuchtprävention mittels staatlicher Regulierung und Aufsicht ausgezeichnet sichergestellt werden kann." Damit werde auch einer Verlagerung der Spielumsätze in den gänzlich unkontrollierten Schwarzmarkt, wie dies aktuell in Deutschland geschehe, entgegengewirkt. Gerade das Internet biete die besten Voraussetzungen für eine effektive Glücksspielkontrolle, weil hier das Verhalten jedes einzelnen Spielers transparent und dokumentierbar sei. "Neben der Planungsunsicherheit für die privaten Anbieter kennt der Glücksspielstaatsvertrag auch im Übrigen nur Verlierer", so Dr. Pfennigwerth. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bezifferten Ausfälle aus Sponsorgeldern in der Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro pro Jahr und auf einen Rückgang der staatlichen Glücksspieleinnahmen in Deutschland um rund eine Milliarde Euro im Jahr 2008. Die bwin e.K. wird ihren Dialog mit der Politik zu diesem Thema in Deutschland fortsetzen und unabhängig davon daran festhalten, ihre berechtigten Interessen in Deutschland auch mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln durchzusetzen. Auch die Partnerschaft der bwin e.K. mit der internationalen bwin Gruppe wird durch die vorübergehende Aussetzung des Angebots nicht in Frage gestellt. Über bwin e.K.: bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten. Für Rückfragen: bwin e.K. c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: hs@schultz-kommunikation.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  22. - Favoritensiege zum Ende der Fußballsaison führen zu Margenrückgang - Umsatz stabil, Halbjahres-EBIT sinkt auf -2,6 Mio. Euro - Deutliche Verbesserung der Umsatz- und Ergebnissituation im zweiten Halbjahr erwartet Altenholz, 13. August 2009 - Der Glücksspielspezialist JAXX AG (ISIN DE000A0JRU67) hat heute seinen Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht. Neben konjunkturellen Faktoren haben sich dabei vor allem saisonale Einflüsse negativ auf das Geschäft mit Sportwetten ausgewirkt. Der gesamte Buchmachermarkt in Europa hatte im zweiten Quartal mit geringen, vereinzelt sogar negativen Margen zu kämpfen, da zum Saisonende der europäischen Fußballligen überdurchschnittlich viele Favoriten gesiegt hatten. Während die Gesamtumsätze des Konzerns im zweiten Quartal mit 30,1 Mio. Euro noch leicht über denen des ersten Quartals lagen, führte die schwache Margensituation zu einem deutlich negativen EBIT in Höhe von -3,2 Mio. Euro, das auch durch das positive Resultat des ersten Quartals nicht kompensiert werden konnte. Der kumulierte Konzernumsatz lag im ersten Halbjahr 2009 bei 59,5 Mio. Euro nach 58,1 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT betrug -2,6 Mio. Euro (Vorjahr: -0,5 Mio. Euro). Buchmachermarge fällt auf 6,8 Prozent Die Buchmachermarge lag im zweiten Quartal bei 6,8 Prozent - und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Im ersten Quartal 2009 erzielte JAXX noch eine Marge von 26,2 Prozent. Für das zweite Halbjahr 2009 rechnet der Vorstand der JAXX AG wieder mit einer spürbaren Verbesserung der Margensituation. Umsatzseitig ist es der JAXX-Gruppe gelungen, den Wegfall der Lottovermittlung in Deutschland mit neuen Wett-, Lotterie- und Gaming-Angeboten im europäischen Ausland zu kompensieren. Mit Inkrafttreten des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrags hatte JAXX zu Beginn des Jahres seine Tätigkeit als Lottovermittler in Deutschland einstellen müssen. Größten Anteil am Konzernumsatz hatten im ersten Halbjahr 2009 Sportwetten mit 40,0 Mio. Euro (+22% gegenüber dem ersten Halbjahr 2008), gefolgt von Lotterie- und Gamingprodukten mit 11 Mio. Euro (-3%) und Pferdewetten mit 8,5 Mio. Euro (-40%). Der Umsatzrückgang bei den Pferdewetten ist im Wesentlichen auf Veränderungen in der Aufteilung zwischen vermittelten und selbst gehaltenen Wetten zurückzuführen. Der operative Cashflow lag im ersten Halbjahr 2009 bei 0,8 Mio. Euro. Die Rückführung langfristiger und kurzfristiger Darlehen und Kredite sowie der deutliche Rückgang der Wettmarge im zweiten Quartal führten jedoch zu einem Finanzmittelabfluss in Höhe von -3,9 Mio. Euro. Verbesserte Umsatz- und Ertragslage im zweiten Halbjahr Nach dem saisonal bedingt schwachen zweiten Quartal ist in der zweiten Jahreshälfte mit einer deutlich verbesserten Umsatz- und Ertragslage zu rechnen. Das Sportwettengeschäft wird belebt durch den Beginn der europäischen Fußballligen Anfang August. Im Pferderennsport stehen ebenfalls noch einige Highlights auf dem Programm. Im Lottobereich startet im August wieder der Verkauf von Losen für die spanische Weihnachtslotterie. Zur Intensivierung der Neukundengewinnung in Deutschland wird das Angebot JAXX.de weiter ausgebaut. Neben den in Deutschland genehmigten Glücksspielen sollen neue Produkte wie Gewinnspiele, Skillgames und Gratisangebote eingeführt werden. So startete zum Beispiel im Juli auf JAXX.de das Angebot 'FreeLotto', bei dem registrierte Kunden die Möglichkeit haben, täglich an einer kostenfreien Lotterie teilzunehmen und den Hauptpreis von zwei Millionen Euro zu gewinnen. Das Angebot hat bereits nach wenigen Tagen zu einem deutlichen Anstieg der Neukundenregistrierungen geführt. Auf internationaler Ebene bereitet sich die JAXX-Gruppe auf den Markteintritt in weiteren Ländern wie Frankreich, Italien, Irland und Belgien vor. Der kostenintensive Aufbau eigener Organisationen vor Ort soll dabei weitestgehend vermieden werden. Zur weiteren Kostenreduzierung werden derzeit verstärkt Bereiche untersucht, die durch die Akquisitionstätigkeit der letzten Jahre innerhalb des Konzerns mehrfach vertreten sind. Aus der erhöhten Nutzung von Synergien und der Zusammenlegung von Organisationsteilen resultieren noch Einsparpotenziale im siebenstelligen Bereich. Der Vorstand arbeitet dazu ein Restrukturierungsprogramm aus, das alle Konzernbereiche umfassen wird. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Verhalten der Kunden von Glücksspielangeboten sind derzeit nicht vorhersehbar. In Ländern wie Großbritannien oder Spanien ist bereits eine zunehmende Kaufzurückhaltung zu spüren. In Deutschland ist das Konsumklima zwar derzeit noch verhältnismäßig positiv, sollte jedoch die Wirkung der Konjunkturmaßnahmen nachlassen, hätte dies auch negative Auswirkungen auf die privaten Ausgaben der Konsumenten. In welcher Intensität sich eine mögliche Eintrübung des Konsumklimas auf die Angebote der JAXX-Gruppe auswirken könnte, ist nur schwer in der Planung für das Gesamtjahr 2009 zu berücksichtigen. Eine detaillierte Entwicklungsprognose der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des JAXX-Konzerns im laufenden Geschäftsjahr ist daher weiterhin nicht möglich. Kennzahlen 1. Halbjahr / 2. Quartal 2009 H1 2009 H1 2008 Verän- Q2 Q2 Verän- derung 2009 2008 derung TEUR TEUR % TEUR TEUR % Umsatz 59.469 58.104 +2,4 30.140 29.828 +1,1 Sportwetten 40.040 32.720 +22,4 20.806 17.531 +18,7 Pferdewetten 8.463 14.040 -39,7 4.261 6.934 -38,5 Lotto 10.886 11.344 -3,3 5.073 5.363 -5,4 EBITDA 1.035 3.921 -73,6 -1.045 1.852 EBIT -2.606 -537 -385 -3.171 -159 -1.894 Konzernergebnis -2.707 -790 -243 -2.796 -270 -936 Ergebnis je Aktie -0,17 -0,05 -0,18 -0,02 (Euro) 30/06/ 31/12/ 2009 2008 Cash-Bestand 9.071 12.861 Eigenkapital 17.349 20.315 Eigenkapitalquote 37,4% 41,8% Der Halbjahresfinanzbericht wird heute im Laufe des Tages auf den Internetseiten www.deutsche-boerse.com und www.jaxx.ag zum Download zur Verfügung gestellt. Über JAXX: Die JAXX AG ist eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Altenholz bei Kiel. die sich an Unternehmen der Glücksspielbranche beteiligt. Ob Wetten. Casino. Poker. Bingo oder Lotterien - die Unternehmen der JAXX-Gruppe vermitteln über Onlineangebote wie www.jaxx.com. www.myBet.com oder www.pferdewetten.de die beliebtesten staatlich lizenzierten Glücksspiele. Seriosität. Kundenorientierung und Transaktionssicherheit stehen bei allen Angeboten an erster Stelle. Beteiligungsgesellschaften befinden sich in Deutschland. England. Spanien. Österreich und auf Malta. Insgesamt beschäftigt die JAXX-Gruppe rund 200 Mitarbeiter, davon etwa 20 in der Holding. Die Aktien der JAXX AG werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt. Kontakt: JAXX AG Investor Relations & Corporate Communications Stefan Zenker Tel. +49 (40) 85 37 88 47 Fax +49 (431) 88 10 44 0 Mail stefan.zenker@jaxx.comwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  23. Weltweit führendes Online-Wettunternehmen verdoppelt Umsatz innerhalb von drei Jahren Betfair verzeichnet erneut ein erfolgreiches Geschäftsjahr und konnte seine Konzernerlöse um 27% auf GBP 303 Mio. steigern. Diese Steigerung ist nicht zuletzt auf den Drei-Jahresplan zurückzuführen, der Investitionen in die Produktpalette und in internationale Operationen vorsieht. In diesem Zusammenhang sind in den letzten drei Jahren auch die Nutzerzahlen um 150% gestiegen. Viele attraktive Sportevents und das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Betfair-Plattform haben der Betfair-Webseite einen Nutzerrekord beschert. Die Zahl der aktiven Nutzer hat sich auf 652.000 erhöht, was einem Anstieg von 25% zum Vorjahr entspricht. Betfair verwaltet momentan Kundengelder in Höhe von GBP 240 Mio. auf Treuhandkonten. Gute Konzernleistung in allen Geschäftsfeldern Die Einnahmen aus dem Geschäftsbereich "Sports" sind um 20% gestiegen und machen Betfair damit zur größten Plattform für Online-Sportwetten in Europa. Im Bereich "Games" sind die Einnahmen ebenfalls um 31% gewachsen, was u.a. mit dem Launch von "Arcade" zu begründen ist. Ein Großteil von Betfairs Wachstum ist inzwischen auf die Nutzer außerhalb des Vereinigten Königreiches zurückzuführen. Sie machen einen Anteil von 49% an den Gesamteinnahmen aus. Im Jahr 2008 hatte dieser Anteil noch bei 44% gelegen. In Australien führte das Aufheben des Werbeverbots zu einem Ertragsanstieg um 40%. Mit der $50 Mio. schweren Übernahme des TVG Netzwerks, des größten legal operierenden Wettanbieters in Amerika, hat sich Betfair für erwartete rechtliche Veränderungen im nordamerikanischen Markt in Stellung gebracht. Betfair verfügt bereits über Lizenzen für das Vereinigte Königreich (UK), Italien, Malta, Deutschland, Österreich, die USA und Australien. Das Unternehmen arbeitet weiter mit Regierungen auf der ganzen Welt zusammen, um eine Liberalisierung des Wettmarktes voranzutreiben. David Yu, Chief Executive Officer von Betfair: "Dieses Jahr war phänomenal für Betfair. Wir haben den Kurs des nachhaltigen Langzeitwachstums beibehalten, selbst in der Rezession. Unser unnachgiebiger Fokus auf den Kundennutzen, unsere beträchtlichen Investitionen in Technologien sowie die Besonnenheit im Umgang mit den regulatorischen Rahmenbedingungen sind Werte, mit denen wir uns gut aufgestellt haben für eine führende, globale Rolle. Wir werden auch künftig internationale Märkte erobern und weitere Produktinnovationen hervorbringen. Ich freue mich schon jetzt auf das nächste Jahr." Stephen Morana, Chief Financial Officer: "Wir sind sehr erfreut, dass unser Drei-Jahresplan erfolgreich war. In diesem Zeitraum hat sich unser Geschäftsumsatz verdoppelt. Mit unserer starken, schuldenfreien Bilanz sind wir gut aufgestellt, um weitere spannende Möglichkeiten zu nutzen, die sich uns bieten. Dies betrifft insbesondere unsere Unternehmung in den USA und die Planungen mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft 2010." Über Betfair Betfair mit Sitz in London ist einer der größten Online-Wettanbieter weltweit. Auf seiner Sportwettbörse auf www.betfair.com können Sportbegeisterte aus der ganzen Welt direkt miteinander wetten und dabei die Quoten selbst vereinbaren. Mit diesem Wetten 2.0-Prinzip entwickelte sich Betfair seit der Unternehmensgründung im Juni 2000 zur mit Abstand größten Wettbörse weltweit. Derzeit sind über zwei Millionen Menschen aus 140 Ländern auf der Seite registriert. Betfair besitzt Lizenzen in den streng regulierten Märkten Großbritannien, Italien, Deutschland, Österreich, Malta und Australien. Das Angebot an Sportwetten bei Betfair wird ergänzt durch Online-Poker sowie weitere Onlinespiele. Betfair beschäftigt über 1.350 Mitarbeiter. Pressekontakt: Pressebüro Betfair, Carolin Schulze: Tel.: +49 30 288 76 134, Fax: +49 30 288 76 111, carolin.schulze@wbpr.de www.betfair.de/presse, www.twitter.com/betfair_dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  24. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nachgelegt und droht Rudi Assauer mit einem Zwangsgeld von 50.000 EUR, da der ehemalige Fußball-Manager Werbung für "illegale" Sportwetten betreibe. "Ich verstehe die Aufregung um meinen neuen Fußball-Videoblog überhaupt nicht. Darin gebe ich ausschließlich meine persönliche Meinung zum aktuellen Fußball-Geschehen zum Besten. Dass man dafür vor Gericht gezerrt wird, ist für mich ein Skandal. Dabei werbe ich doch gar nicht für Betfair. In England, dem Mutterland des Fußballs, gehören Sportwetten zur kulturellen Tradition und niemand hat ein Problem damit. Auch die meisten anderen europäischen Regierungen sehen das völlig entspannt, nur in Deutschland fährt man jetzt schwere juristische Geschütze auf. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat anscheinend nichts Besseres zu tun, als gegen Fußballfreunde zu ermitteln." Am Donnerstag, 6. August, hatte der neue Video-Blog von Assauer unter anderem auf der Internetseite "Rudis Zündstoff" Premiere. Dort kommentiert Assauer wöchentlich die neue Bundesliga-Saison. Die Bezirksregierung führt an, dass der Ex-Schalke-Manager aufgrund des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages nicht für die britische Sportwettenbörse Betfair werben dürfe. Dazu Assauer: "Ich werde Rechtsmittel einlegen. Eigentlich habe ich Besseres zu tun, als mich vor den Gerichten herumzuschlagen, aber die lassen mir ja keine andere Wahl." Pressekontakt: Rudolf Assauer Sportmanagement AG Sabine Söldner Telefon 02 09 / 94 76 37-0 Telefax 02 09 / 94 78 28-49 E-Mail s.soeldner@assauer-sportmanagement.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
  25. Der Monatsbericht August 2009 kommentiert die Wirtschaftslage in Deutschland im Sommer 2009. View the full article

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