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Lotto informiert: Lotto Rheinland-Pfalz nimmt keine Internet-Tippscheine an
Glücksspielunternehmen zeigt sich verwundert über Pressemeldung Koblenz. Lotto Rheinland-Pfalz zeigt sich verwundert über eine Pressemitteilung der Tipp24 AG, nach der das Glücksspielunternehmen aus Koblenz zur Annahme von Online-Lottoscheinen der Tipp24 AG und anderer Vermittler verpflichtet sei. Richtig ist hingegen, dass eine Entscheidung des OLG Koblenz ergangen ist, in der ein technischer Dienstleister mit seinem Begehren zur Öffnung einer elektronischen Schnittstelle nur teilweise Erfolg hatte. Diese Entscheidung erging auch lediglich im sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren. "Daher ist dieser Entscheidung auch keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen", sagt Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Damit ist das Unternehmen rechtlich anderer Meinung als das Gericht und sieht sich auch im Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung in Deutschland und des EuGH, insbesondere dessen aktueller Entscheidung in Sachen bwin / Liga Portuguesa. "Aufgrund dessen werden wir das sogenannte Hauptsacheverfahren am Landgericht Koblenz anstrengen, um eine endgültige Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen", betont Schössler. In diesem Zusammenhang verweist das rheinland-pfälzische Glücksspielunternehmen auch auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, in der dem besagten technischen Dienstleister die Übermittlung von Spielaufträgen der Tipp24 Services Ltd. an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten worden ist. Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbHwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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OLG Koblenz verpflichtet Lotto Rheinland-Pfalz zur Annahme von Online-Lottoscheinen der Tipp24 AG und anderer Vermittler
Gericht bekräftigt erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Glücksspiel-Staatsvertrages mit Europarecht (Hamburg, 01.10.09) Lotto Rheinland-Pfalz muss seine elektronische Schnittstelle zur Annahme von Internetlottoscheinen wieder öffnen. Betroffen sind Dauerspielaufträge für Lotto 6 aus 49, Spiel 77, Super 6 und Glücksspirale. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden (OLG Koblenz v. 23.09.2009 – 1 U 349/09). Geklagt hatte ein technischer Dienstleister, der Lottotipps von Tipp24 in Rheinland-Pfalz und anderen Ländern abgab. Lotto Rheinland-Pfalz hatte die Annahme von Internettipps Anfang Januar verweigert, weil der Glücksspiel-Staatsvertrag das Internet-Lotto verbietet. Bereits im Januar hatte das OLG Koblenz das Internetlottospiel durch eine einstweilige Verfügung ermöglicht. Lotto Rheinland-Pfalz musste seine elektronische Schnittstelle für Internetlottotipps wieder öffnen. Das Rechtsmittel von Lotto Rheinland-Pfalz hiergegen führte zwar zwischenzeitlich zu einem Stopp durch das Landgericht, blieb aber in letzter Instanz erfolglos. Nun hat das OLG die Abgabemöglichkeit im Internet erneut geschaffen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit europarechtlichen Bedenken gegen das Internet-Lottoverbot des Glücksspiel-Staatsvertrags. Die Richter teilen die Bedenken der Europäischen Kommission, ob die deutschen Beschränkungen des Glücksspiels, so auch Lotto, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeiten beitragen. Das Gericht betont, dass Internet-Pferdewetten bislang in Deutschland nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten, auch via Internet, keine Einschränkung erfahren hat. Auch die Vermittlung von Glücksspielen auf dem Postwege sei nach wie vor erlaubt. Der Kunde könne sogar in Annahmestellen über Computer unmittelbar seinen Spieltipp an die Lottogesellschaft übermitteln. Lotto Rheinland-Pfalz konnte dem weder wirksam entgegenhalten, dass die Lottoscheine bundesweit und nicht nur in Rheinland-Pfalz abgegeben wurden, noch dass die Gesellschaft, welche die von der Tipp24 AG vermittelten Dauerscheine abgibt, über keine behördliche Erlaubnis zur Vermittlung verfügt. Das Gericht betont, dass für Dauertipps, die bis 2008 legal im Internet vermittelt werden konnten, selbst bei Geltung des Glücksspiel-Staatsvertrags kein Onlineverbot besteht. Dies folge bereits aus der Auslegung des Glücksspiel-Staatsvertrags. Auch die Beschränkung von Lotto auf ein Bundesland (Regionalität) oder der Erlaubnisvorbehalt für Vermittler stehen der Einspeisung nicht entgegen. Die einstweilige Verfügung beschränkt sich auf Dauerscheine, die bis 31.12.2008 vermittelt wurden. Die Online-Dauertipps, die von der Tipp24 AG im Internet vermittelt worden sind, können damit wieder eingespeist werden, sobald die Verfügung des Gerichts von Lotto Rheinland-Pfalz technisch umgesetzt ist. Der Dienstleister hat der Tipp24 AG mitgeteilt, dass er nun eine zügige Umsetzung einfordern wird. Die Bedenken des Gerichts gegen die Europarechtskonformität gehen sogar noch weiter. Sie betreffen der Sache nach auch die Lottovermittlung im Internet ab 2009. Dennoch hat das Gericht noch keine weitergehende einstweilige Verfügung erlassen, die auch für neue Internet-Lottotipps gelten würde. Dies begründete das Gericht damit, dass für eine solche einstweilige Verfügung die Dringlichkeit fehle, denn derzeit stehen solche Lottotipps nicht zur Einspeisung an. Dies liegt daran, dass die Tipp24 AG die Vermittlung angesichts des Glücksspiel-Staatsvertrags eingestellt hat und die neue Betreiberin der Webseite tipp24.com nach den Querelen mit den Lottogesellschaften derzeit keine Vermittlung des deutschen Lottos in Deutschland mehr angeboten hat. Die Möglichkeit, auch neue Online-Lottotipps weiter abgeben zu können, kann - so das Gericht - in einem Hauptsacheverfahren rechtlich geklärt werden. Zum Hintergrund: Der Tipp24 AG ist es wie anderen privaten Anbietern qua Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt, Tipps für das deutsche Lotto über das Internet an die Landeslotterie-Gesellschaften zu vermitteln. Dies mit dem Argument, die Lottospieler vor einer Spielsucht schützen zu wollen. Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 AG: "Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist in Bezug auf Online-Lotto völlig unverhältnismäßig, da die als Rechtfertigung vorgebrachte angebliche Lottosucht bis dato in keiner wissenschaftlichen Untersuchung als reale Gefahr belegt werden konnte. Lottospieler können sich in den stationären Lottoannahmestellen völlig anonym und mit viel höheren Einsätzen, als es bei den ehemals in Deutschland tätigen privaten Vermittlern möglich war, dem staatlichen Lotto hingeben. Offenbar ging es dem Staat nur darum, lästige private Konkurrenz zu verdrängen." Quelle: Tipp24 AGwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Lotto informiert: Lotto Rheinland-Pfalz warnt vor falschen E-Mails
Falsche Gewinnbenachrichtigungen im Umlauf Koblenz. Kriminellen Hintergrund haben anscheinend E-Mails, die derzeit wieder in größerem Umfang an Adressaten in Europa verschickt werden. Als Absender wird fälschlicherweise Lotto Rheinland-Pfalz angegeben. 
Lotto Rheinland-Pfalz warnt seine Kunden vor solchen unseriösen Gewinnerschreiben per E-Mail, die zurzeit im Umlauf sind. Die Betroffenen, die sich bislang gemeldet haben, berichten von einer E-Mail in englischer Sprache, in der sie als Gewinner einer besonderen Lotterie bezeichnet werden, die angeblich von Lotto Rheinland-Pfalz veranstaltet wird. In diesem Schreiben wird der Eindruck erweckt, das Glücksspielunternehmen aus Koblenz sei der Absender. Unterschrieben sind die E-Mails von einer Person, die Lotto Rheinland-Pfalz nicht bekannt ist – zum Beispiel Mrs. Heidi Jensen, Managing Director, LOTTO Rheinland-Pfalz. Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbHwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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BaFinJournal, Ausgabe September 2009
Themen: - Dr. Thomas Steffen: "Wer mit der Tür ins Haus fällt, hat verloren" - BaFin lässt "Tarifstrukturzuschlag" höchstrichterlich prüfen - Kommission veröffentlicht Verordnungsvorschläge für eine neue europäische Aufsichtsstruktur - Offene Investmentfonds: mehr Rechtssicherheit durch die InvRBV View the full article
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Illegales Glücksspiel im Internet: Experten befürworten legale Angebote mit nicht signifikantem Suchtpotential
180 Fachleute beim Symposium "Glücksspiel im Internet" der Universität Hohenheim / Kritik am Glücksspielstaatsvertrag in Ba-Wü / Politische Vertretern äußern teilweise Zustimmung Durch gesperrte Seiten sei dem illegalen Glücksspiel im Internet nicht beizukommen. Stattdessen sollte die Politik erwägen, das Internet für legale Glücksspiele mit nicht signifikantem Suchtpotential vorsichtig zu öffnen, um dem illegalen Angebot zu begegnen. So lautet eines der Diskussionsergebnisse von 180 Experten, die sich zum Ende der vergangenen Woche auf dem Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim trafen. Kritik übten die Teilnehmer vor allem an der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Baden-Württemberg: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gäbe es keine systematische Koordination und Dokumentation, um den sozialschädlichen Auswirkungen der Glücksspielsucht zu begegnen. Auch die politischen Vertreter von CDU, SPD und Die Grünen machten sich auf einer Podiumsdiskussion für eine Überarbeitung stark und erörterten Wege, die Forschung zu Vermeidung und Abwehr von Glücksspielsucht durch Glücksspiele sicher zu stellen. Eine Öffnung des Internets für legale Glücksspiele lehnten die Parteienvertreter auf dem Symposium jedoch ab. Beim Surfen im Internet poppt ein filzgrünes Fenster auf. Auf dem virtuellen Spieltisch liegt ein Kartenstapel, der zum Online-Poker einlädt. "Schon das ist verboten", stellt Prof. Dr. Tilman Becker, der geschäftsführende Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim fest. "Die deutsche Rechtsprechung belegt nicht erst das Internet-Angebot, sondern bereits das Vermitteln und Werben für Glücksspiele mit Strafe. Nur ein Klick weiter und schon können Anfällige in den Strudel von Spielsucht und finanziellen Ruin geraten." Das "Internet-Blocking" - also das Sperren illegaler Inhalte und Zahlungsströme im weltweiten Netz - fand unter den Fachleuten dennoch wenig Befürwortung. "Jede Sperrung, sei sie technisch noch so kompliziert zu umgehen, ist mit einem einzigen Mausklick zu umgehen, wenn hierfür eine Software geschrieben wird. Bei einer tatsächlichen Sperrung im Internet wird diese sicherlich schnell erhältlich sein", fasst Prof. Dr. Becker die Diskussion zusammen. Allerdings werden durch eine Sperrung von Webseiten zumindest die Gelegenheitsspieler abgeschreckt. Neben der Sperrung von Glücksspielseiten wurde auch die Blockierung von Zahlungsströmen diskutiert. Hier ist zum einen mit erheblichen Kollateralschäden zu rechnen, da auch legale Unternehmen davon betroffen wären und zum anderen gibt es auch hier leicht Umgehungsmöglichkeiten für die Anbieter. Nur einige Länder in Europa haben ein Internetverbot. Diese beginnen, wie Frankreich und Italien, es behutsam zu öffnen. Insgesamt zwei Tage lang hatten Wissenschaftler die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels im Internet diskutiert. Neben technischen Möglichkeiten und die verfassungs-, haftungs- und datenschutzrechtliche Implikationen der Kontrolle von Glücksspiel im Internet gehörten dazu das junge Phänomen der TV-Gewinnspiele, Online-Beratung und -therapie für Glücksspielsüchtige und der neue Glücksspielstaatsvertrag im Ländervergleich. Getragen wurde die Veranstaltung von der Forschungsstelle Glücksspiel, an deren Arbeit mehrere Institute und Lehrstühle der Universität Hohenheim und anderer Universitäten aus ganz Deutschland beteiligt sind. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion mit den Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien, an der nur die FDP aufgrund einer kurzfristigen Absage nicht teilnehmen konnte. Votum für differenziertes Internet-Angebot Einigkeit bestand zwischen Wissenschaftlern und den vom Internetverbot betroffenen Anbietern darüber, dass es notwendig sei, zwischen dem Suchtgefährdungspotential der verschiedenen Formen des Glücksspiels deutlich zu unterscheiden. So sprachen sich alle Teilnehmer an der Podiumsdiskussion dafür aus, das Internet für Glücksspiele ohne ein signifikantes Suchtgefährdungspotential, wie die von staatlicher Seite angebotenen Lotterien, vorsichtig zu öffnen. "Das staatlich kontrollierte Angebot von gefährlicheren Glücksspielen, wie Poker, das Casinospiel oder das Automatenspiel wäre eine Möglichkeit, dem illegalen Angebot zu begegnen", erklärt Prof. Dr. Becker. "Hier wäre von Seiten der Forschung allerdings noch zu klären, ob und wenn ja, wie dieses auszugestalten wäre, um dem staatlichen Auftrag der Prävention von Sucht und Betrug Rechnung zu tragen." Klärungsbedarf bei Gewinnspielen im Fernsehen Ein weiteres Thema: Gewinnspiele im Fernsehen "Bei diesem recht neuen Phänomen existieren noch keinerlei gesicherten Zahlen", sagt Prof. Becker. "Offensichtlich ist: Besonders Jugendliche gehen auf die Angebote ein und verlieren viel Geld damit." Problematisch ist, dass es hier erhebliche rechtliche Unklarheiten gibt. So ist nicht ausreichend geklärt, ob diese nicht auch unter den Glücksspielstaatsvertrag fallen und damit verboten sind. "Die komplexe Materie muss weiter untersucht werden. Eins zeichnete sich in der Diskussion jedoch ab: Auch hier sind Wissenschaft und Politik gefordert", so Prof. Dr. Becker. Internetbasierte Beratung und Therapie sind sinnvoll Schwerpunkt des zweiten Tages bildete die Online- und Glücksspielsucht. "Hier haben wir sehr vielversprechende internetbasierte Beratungs- und Therapiemöglichen", meinte Becker. Erste Ergebnisse zeigten, dass diese Angebote, als Ergänzung zu den traditionellen ambulanten und stationären Angeboten und zur Suchtprävention, sehr sinnvoll seien, da hierdurch bereits vergleichsweise frühzeitig problematische Spieler erreicht werden. Speziell Onlinesucht sei mittlerweile gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet und wird, genau wie die Glücksspielsucht, als eine Verhaltenssucht eingeordnet. "Die Glücksspielsuchtforschung steckt im Vergleich zu der Alkohol- und Drogensuchtforschung in den Kinderschuhen. Ein problematisches Konsumverhalten kann vielfältige Formen annehmen, wir wissen jedoch sehr wenig darüber", so fasst Prof. Dr. Becker die Meinung der Experten zusammen. Kritik am Glückspielstaatsvertrag Eine kritische Zwischenbilanz zogen die Referenten aus der Sicht des Hilfesystems und der Wissenschaft. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt von 2008 für vier Jahre und sieht vor, dass die Länder die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sicherstellen. Hier wurde deutlich, dass es in Baden-Württemberg, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, an einer systematische Koordination und Dokumentation der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den sozialschädlichen Auswirkungen der Glücksspielsucht zu begegnen, fehlt. Es ist nicht einmal bekannt, wo und wie viel pathologische Glücksspieler in Baden-Württemberg gegenwärtig in Behandlung sind", so Prof. Dr. Becker. Drängende Aufgabe sei es, hierfür die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen. "An der ambulanten Schwerpunktberatungsstelle der EVA in Stuttgart bestehen lange Wartezeiten für therapiewillige pathologische Spieler. Dies deutet auf eine fehlende personelle Ausstattung zur Behandlung pathologischer Spieler hin." Der Auftrag, die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr der Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher zu stellen, wird in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich wahrgenommen. Einige Bundesländer, insbesondere in Ostdeutschland, haben keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen, andere Länder, wie Bayern, nehmen diese Aufgabe sehr ernst. "Für Baden-Württemberg wäre eine stärkere Förderung der sozialpsychologischen Forschung wünschenswert", so Prof. Dr. Becker. Politikvertreter für Monopol und gegen Öffnung Internet Überraschend einig waren sich auch die Vertreter der politischen Parteien, die an der Podiumsdiskussion an dem zweiten Tag teilnahmen. Alle Teilnehmer an der Podiumsdiskussion stimmten darin überein, dass bei einer Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere was die Einschränkungen der Werbung betrifft, dem unterschiedlichen Gefährdungspotential der verschiedenen Formen des Glücksspiels besser Rechung zu tragen wäre. Bei der Diskussion waren die CDU, SPD und Die Grünen vertreten, nachdem die Vertreterin der FDP kurzfristig absagen musste. "Es war ein Geburtsfehler des Glücksspielstaatsvertrags, dass die für Sportwetten geltende Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in dem Sportwettenurteil von 2006, welches zu dem neuen Glücksspielstaatsvertrag geführt hat, undifferenziert für alle Formen des Glücksspiels umgesetzt wurde", rief Prof. Dr. Becker in Erinnerung. Ebenfalls schnell einig waren sich die teilnehmenden Politiker darin, dass an einem staatlichen Monopol bei Glücksspielen festgehalten werde. Eine Öffnung des Internets wird und soll es nach Ansicht der Politiker nicht geben. Hier kommen die Politiker zu einem anderen Ergebnis als die Experten. Sorge um Zunahme des Automatenspiels Nicht nur die Therapeuten, sondern auch die anwesenden Politiker sehen mit erheblichen Sorgen, dass die überwiegende Mehrheit der Klienten in Therapieeinrichtungen diese auf Grund von Problemen mit dem Spielen an Geldspielautomaten aufsucht. Diese Form des Glücksspiels ist nicht im Glücksspielstaatsvertrag geregelt, und wird gewerblich angeboten. Dieses Problems wollen sich die Politiker annehmen und weisen auf die Anhörung des Finanzausschusses des Baden-Württembergischen Landtags zu dem Thema Glücksspiel am 13. Oktober 2009 hin. Vorschläge für dauerhafte Forschungsförderung "Deutlich wurde, dass die Politiker des Landes Baden-Württemberg ihren Auftrag Ernst nehmen, die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr der Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher zu stellen", berichtet Prof. Dr. Becker. Konkret sind dazu in der Podiumsdiskussion zwei Vorschläge gemacht worden. Eine dauerhafte Sicherstellung von Mitteln für diese Forschung soll im Rahmen des Wettmittelfonds, der sich aus den Einnahmen des Landes aus dem Glücksspiel speist, erfolgen. Auch die psychosoziale Begleitforschung solle, entsprechend dem Auftrag des Glücksspielstaatsvertrags, vermehrt gestärkt werden. Hintergrund: Forschungsstelle Glücksspiel In der Hohenheimer Forschungsstelle Glücksspiel werden seit Dezember 2004 Spiele und Wetten zum Gegenstand interdisziplinärer Forschung. Mehrere Institute und Lehrstühle der Universität Hohenheim und anderer Universitäten aus ganz Deutschland sind an der Arbeit der Forschungsstelle beteiligt. Die wissenschaftliche Leitung der Forschungsstelle besteht aus 20 Wissenschaftlern aus Deutschland, in der Regel Professoren, die sich schwerpunktmäßig mit dem Glücksspiel befassen Damit sind nicht nur alle relevanten Fachgebiete, sondern generell die Forschung im Bereich Glücksspiel in Deutschland abgedeckt. Ganz gleich, ob Wahrscheinlichkeitsrechnung, Ordnungspolitik oder Verbraucherverhalten - Glücksspiele liefern ein wertvolles Modell für viele wissenschaftliche Fragen. Ziel ist es, die weiten Bereiche Spiele und Wetten, Glück und Leidenschaft unter rechtlichen, ökonomischen, mathematischen, sozialen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen systematisch wissenschaftlich zu untersuchen. Pressemitteilung der Universität Hohenheimwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Lotto informiert: Mit einem Dreier zum Millionär
Sieben Millionengewinner der Sonderauslosung stehen fest Exakt 3.162.380 Dreier im Lotto 6 aus 49 wurden am Samstag und am vergangenen Mittwoch bundesweit in Summe erzielt. Sieben der über drei Millionen Gewinner haben nun ganz besonderen Grund zur Freude: Sie gewannen in einer Sonderauslosung des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit ihren drei Richtigen jeweils 1 Million Euro. Die sieben Millionengewinner kommen aus Baden-Württemberg (2x), Nordrhein-Westfalen (2x), Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. An der bundesweiten Sonderauslosung nahmen alle Spielaufträge teil, die bei den Ziehungen vom vergangenen Mittwoch, 23. September, sowie Samstag, 26. September 2009, einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (Drei Richtige) erzielt haben. Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württembergwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Lotto informiert: Zwei neue Millionäre in Rheinland-Pfalz
Glückspilze kommen aus Koblenz und der Eifel Koblenz. Gleich zwei große Gewinne gab es am vergangenen Wochenende bei Spielangeboten von Lotto Rheinland-Pfalz: Ein Koblenzer Spielteilnehmer gewann eine lebenslange Sofortrente bei der Lotterie GlücksSpirale im Wert von 2,1 Millionen, während ein Tipper aus der Eifel 1 Million bei einer Sonderauslosung einstreichen konnte. Auf ein finanziell sorgenfreies Leben bis ans Lebensende darf sich ein Koblenzer freuen. Er gewann den Hauptpreis in der Lotterie GlücksSpirale: eine lebenslange Rente im Wert von 2,1 Millionen Euro. Der Gewinner hat nun die Möglichkeit, sich das Geld komplett auszahlen zu lassen – oder als vererbbare Rente in Form von monatlich 7500 Euro zu genießen. Da der Glückspilz ohne Kundenkarte gespielt hat, muss er sich von selbst beim Koblenzer Glücksspielunternehmen melden. Dies muss auch ein Spielteilnehmer aus der Eifel, der bei einer Sonderauslosung – auch ohne Kundenkarte – 1 Million Euro gewonnen hat. Für den großen Gewinn reichten lediglich drei richtige Zahlen auf seinem Tippschein, denn bei dieser Sonderauslosung wurden unter allen Dreiern insgesamt sieben ausgelost, die jeweils eine Million Euro gewinnen konnten. Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbHwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Neues Rundschreiben zur Geldwäscheprävention
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf Weisung des Bundesfinanzministeriums ein Rundschreiben zur gruppenweiten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Nach § 25g KWG müssen übergeordnete Unternehmen im In- und Ausland sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards bei der Geldwäscheprävention gruppenweit eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe. View the full article
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MaRisk-Begleitschreiben für Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute
Seit dem 25. Dezember 2008 sind Unternehmen, die das Finanzierungsleasing oder das Factoring gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 oder 10 Kreditwesengesetz (KWG) betreiben, Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des KWG. Sie haben unter anderem die besonderen organisatorischen Pflichten von Instituten gemäß § 25a KWG zu beachten. Die hier vorgeschriebene Einrichtung eines angemessenen und wirksame Risikomanagements wird durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 14. August 2009 konkretisiert. Angesichts der heterogenen Institutsstruktur und der Vielfalt der möglichen Geschäftsaktivitäten innerhalb der Finanzierungsleasing- und Factoringbranche finden die MaRisk auf diese Branche grundsätzlich vollständige Anwendung. Allerdings ist die Proportionalitätsregelung im MaRisk-Abschnitt AT 2.1, Tz. 2 individuell zu berücksichtigen. Außerdem können die Regelungen zu Handelsgeschäften unberücksichtigt bleiben, sofern Finanzierungsleasing- oder Factoringinstitute keine Handelsgeschäfte betreiben. View the full article
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Neues Rundschreiben zur Geldwäscheprävention
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zur gruppenweiten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Nach § 25g KWG müssen übergeordnete Unternehmen im In- und Ausland sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards bei der Geldwäscheprävention gruppenweit eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe. View the full article
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Neuer Straftatbestand Sportbetrug?
Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet in der heutigen Ausgabe über ein Thesenpapier der Korruptionbekämpfungsorganisation Transparency International zum Thema Korruption im Sport ("Verbrechen und Spiele"). Die FTD führt darin u. a. zu der unzureichenden strafrechtlichen Verfolgung aus: Am Rande der Jahrestagung der Kriminologischen Gesellschaft hat deren Vorsitzende Britta Bannenberg vergangene Woche erneut die mangelnde Korruptionsprävention im Sport kritisiert. Sie sprach von einer "klandestinen Struktur des schweigenden Sports". Im Deutschlandfunk sagte Bannenberg, Juristin an der Universität Gießen: "Ich entdecke starke Parallelen zwischen der organisierten Wirtschaftskriminalität, Korruption und Sportstrukturen." Bannenberg setzt sich seit Langem für den Straftatbestand Sportbetrug ein. "Mich wundert, dass die Sportverbände sich in keiner Weise mit Whistleblower-Systemen, anonymen Meldesystemen und Ombudsleuten auseinandersetzen", sagte sie. Wolfgang Schaupensteiner, Deutschlands bekanntester Korruptionsbekämpfer, wies auf rechtliche Probleme hin: "Vieles, was als Korruption im Sport wahrgenommen wird, etwa Schiedsrichterbestechung, ist im Strafgesetzbuch einfach nicht abgebildet", sagte er, "Korruption im Sport ist im deutschen Strafrecht, anders als in anderen Ländern, nicht strafbar." www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Bundeswirtschaftsministerium sagt Förderung junger innovativer Unternehmen auf der IMA zu
Darauf darf die ganze Branche durchaus stolz sein: Auch zur IMA 2010 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gezielte Fördermittel für junge, innovative Unternehmen bewilligt, die im Rahmen der IMA 2010 ausstellen. Bereits zur diesjährigen IMA hatten sich erstmals zehn Unternehmen mit Unterstützung des Bundes präsentiert. Der Messeerfolg veranlasste Berlin nun, auch für 2010 Fördermittel zu bewilligen. Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes erhalten junge klein- und mittelständische Unternehmen eine finanzielle Zuwendung zu ihrem Messeauftritt. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die Messeteilnahme auf einem Gemeinschaftsstand, auf dem sich ausschließlich geförderte Unternehmen präsentieren. Bis zu 80 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau werden vom Bundeswirtschaftsministerium übernommen. Der Eigenanteil beträgt lediglich 20 Prozent. Die Obergrenze der Förderung beträgt 7.500 Euro. Förderungswürdig sind Kleinunternehmen, die nicht länger als zehn Jahre am Markt sind, weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz verzeichnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will mit dem Förderprogramm die Vermarktung von innovativen Produkten unterstützen. Angeregt wurde das Pro¬gramm vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA). Der Antrag zur Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Quelle: Reed Exhibitions Deutschland GmbHwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Tipp24-Kunde gewinnt 31,7 Mio. EUR
Tipp24 meldet heute auf der Webseite www.tipp24.com: "Tipp24 gratuliert: Zweithöchster Online-Gewinn aller Zeiten geht an treuen Tipp24-Kunden."www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Tipp24 AG: Korrektur der Gewinnprognose wegen hoher Gewinnausschüttung
Die MyLotto24 Ltd, eine vollkonsolidierte Minderheitsbeteiligung der Tipp24 AG, hat im Rahmen der von ihr veranstalteten Zweitlotterie, die sich an den Ausspielungen des deutschen Zahlenlottos orientiert, am 23. September 2009 den Jackpotgewinn in Höhe von 31,7 Mio. Euro verzeichnet. Diese außerordentliche Gewinnauszahlung wird aufgrund der von der MyLotto24 Ltd vorgenommenen Sicherungsgeschäfte lediglich teilweise ergebniswirksam werden. Infolgedessen reduziert die Tipp24 AG die bisherige EBIT-Prognose auf konsolidierter Basis für das laufende Geschäftsjahr 2009 um 10 Mio. Euro auf mindestens 30 Mio. Euro. Die Umsatzprognose von mindestens 85 Mio. Euro bleibt unverändert.www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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"Ihr Einsatz bitte!" – Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht
Berliner Fachkonferenz zur Glücksspielsucht – darunter Veröffentlichung von Ergebnissen über 150 befragter Experten Die Gefahr, durch scheinbar harmlose Glücksspiele in eine Sucht zu geraten, wird noch immer verkannt. Allein in Berlin sind schätzungsweise bis zu 17.000 Menschen glücksspielsüchtig. Um eine breite gesellschaftliche Diskussion zum Thema Glücksspiel anzustoßen, veranstaltet die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin mit dem Bezirksamt Pankow und der Alice Salomon Hochschule Berlin die Fachkonferenz "Ihr Einsatz bitte!" – Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht am 22./23.September 2009. "Diese Fachkonferenz leistet einen bedeutenden Beitrag zum Thema Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht in Berlin", betont Christine Köhler-Azara, Drogenbeauftragte des Landes Berlin. Prof. Dr. Cornel, Prorektor der Alice Salomon Hochschule Berlin, stellt fest: "Wir und unsere Kooperationspartner freuen uns, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fachkonferenz eine gelungene Verknüpfung von Bildung, Wissenschaft und Praxis in den Vorträgen und Referaten anbieten zu können". "Das Thema Glücksspielsucht ganzheitlich, sowohl unter dem Blickwinkel der Prävention als auch der Behandlung zu betrachten, zeigt einmal mehr die Sinnhaftigkeit von Kooperation der Akteure, besonders in Zeiten knapper Ressourcen", sagt Lioba Zürn-Kasztantowicz, Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport des Bezirksamtes Pankow. In Berlin wurde zum Thema Glücksspielsucht auch eine Expertenbefragung durchgeführt, um unter anderem Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Ein wichtiges Ergebnis der Befragung ist, dass die Durchsetzung der gesetzlichen Regelung, erst ab 18 Jahren an Glücksspielen teilnehmen zu können, als bedeutsame Maßnahme der Prävention angesehen wird, denn auf Kinder und Jugendliche üben Glücksspiele einen besonders hohen Reiz aus. Als weiteres Fazit der Fachkräfte aus Bereichen wie Familienberatungsstellen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Schuldnerberatungsstellen wird die frühe Aufklärung zu Risiken des Glücksspiels an Schulen als wichtig erachtet. Kerstin Jüngling, Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin, pad e.V., weist darauf hin, dass "mehr Wissen und ein Fachdiskurs zum Thema Glücksspielsucht den Fachkräften der Schuldnerberatung oder im Jobcenter, Pädagogen, Ärzten und Eltern hilft, im Alltag frühzeitig und kompetent ein Abgleiten in den Glücksspielstrudel zu verhindern". Quelle: Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlinwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Wissenschaftliche Studie zur Glücksspielsucht
Probanden gesucht! Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité – Universitätsmedizin Berlin führt mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin eine wissenschaftliche Studie zur Glücksspielsucht durch. Mit dieser Studie möchten wir neue Erkenntnisse über die Entstehungsbedingungen und den Verlauf der Glücksspielsucht gewinnen, die helfen sollen, gefährdete Spieler frühzeitiger zu erkennen und bestehende Behandlungsmaßnahmen zu verbessern. Da jeder Spieler ganz individuelle Erfahrungen mit dem Glücksspiel gemacht hat und nicht jede Spielsucht wie die andere verläuft, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Denn nur wenn uns viele Spieler durch Ihre freiwillige Teilnahme unterstützen, können wir Bedingungen unter denen Spielsucht entsteht identifizieren und räventions- und Behandlungsansätze entsprechend verbessern. Wer kann an der Studie teilnehmen? Wir suchen Menschen, die Probleme mit ihrem Glücksspielverhalten haben oder von einer Spielsucht betroffen sind. Sie können auch teilnehmen, wenn sie zur Zeit nicht mehr aktiv spielen. Um teilnehmen zu können sollten sie mindestens 18 Jahre alt sein. Was muss ich tun, wenn ich an der Studie teilnehme? Im Rahmen der Studie werden anhand verschiedener psychologische Fragebögen und eines Interviews Daten zum Glücksspielverhalten, dem Verlauf der Spielproblematik, Einstellungen zum Glücksspiel und weiteren Persönlichkeitseigenschaften erfasst. Ergänzend sind am Computer zusätzlich verschiedene Aufgaben zu bearbeiten, die eine schnelle Reaktion auf verschiedene Reize und das Erlernen von Regeln erfordern. Die gesamte Untersuchung nimmt ca. 3 Stunden in Anspruch. Die erhobenen Daten werden von uns vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter ausgewertet und verwendet. An wen muss ich mich wenden, wenn ich teilnehmen möchte? Dipl.-Psych. Chantal P. Mörsen Dipl.-Psych. Gerit Loeffler Tel.: 030/ 450 517138 Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Charité Campus Mitte Charitéplatz 1, 10117 Berlinwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Neues Internetangebot zum Jugendschutz online
Das neue Internetportal "Jugendschutz aktiv" des Bundesfamilienministeriums informiert rund um das Thema Jugendschutz und geht damit auf die wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Angestellten im Handel ein. Die Internetseite www.jugendschutzaktiv.de fasst Antworten auf zentrale jugendschutzrechliche Fragen zusammen. Im Mittelpunkt steht dabei das Jugendschutzgesetz und seine Anwendung in alltäglichen Situationen von Kindern und Jugendlichen, um diese vor Gefahren zu schützen. Die Informationen für Eltern und Erziehende hilft diesen dabei, sich mit ihren Kindern über die Gefahren von Medien, Alkohol und Zigaretten auseinanderzusetzen. So zeigt der Jugendschutz-Rechner, was für Kinder und Jugendliche in welchem Alter erlaubt ist. Wer darf wie lange beispielsweise in der Diskothek bleiben? Welche Verbote gibt es bei Tabakwaren und Alkohol? Oder wie verhält es sich mit Jugendgefährdungen bei Kinofilmen und Computerspielen? Praxisnahe Handlungsanleitungen für Handel und Veranstalter bietet der Film "Die Wette". Außerdem werden alle Regelungen des Jugendschutzes erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind. Internetseite Jugendschutz aktiv: http://www.jugendschutzaktiv.de/ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de Internet: http://www.bmfsfj.de Servicetelefon: 01801 90 70 50 Wann können Sie anrufen? montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhrwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Der Traum vom schnellen Geld - Risiko Glücksspielsucht
Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 9.07.2009 Der Traum vom schnellen Geld - Risiko Glücksspielsucht Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet neue Informationsangebote für Jugendliche und Angehörige von Glücksspielsüchtigen an Der Traum vom schnellen Geld ist für viele Menschen in Deutschland attraktiv, wie die Repräsen-tativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Glücksspielverhalten zeigt. 55 Prozent der bundesweiten Bevölkerung geben an, ihr "Glück im Spiel" zu versuchen und innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens an einem Glücksspiel um Geld teilgenommen zu haben. Diese Situation trifft nicht nur auf Erwachsene zu, sondern gilt auch für viele Jugendliche. Jeder vierte Jugendliche unter 18 Jahren hat im letzten Jahr an Glücksspielen teilgenommen, obwohl es gesetzlich verboten ist. Jugendliche sind besonders gefährdet glücksspielsüchtig zu werden, weil sie die Gefahren unterschätzen. Vor allem männliche Jugendliche glauben, dass sie Glücksspiele kontrollieren, Glückssträhnen erkennen oder das Glück voraussagen können. "Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung setzt nie zuerst auf Verbote, sondern immer zuerst auf Aufklärung, die junge Menschen gezielt über Glücksspiele und deren Gefahren informiert", erklärt deren Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott. "Durch Aufklärung muss auch die Akzeptanz der Zugangsbeschränkungen bei den Jugendlichen selbst erhöht werden. Allerdings muss auch für die Einhaltung der vorhandenen Zugangsbeschränkungen gesorgt werden." Vor diesem Hintergrund hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Informationsbroschüre "Total verzockt?! Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene" entwickelt. Kurz und übersichtlich finden Leser und Leserinnen dort viel Wissenswertes zu Glücksspielen und deren Gefahren. Ein kurzer Selbsttest ermutigt dazu, sich mit dem eigenen Glücksspielverhalten auseinanderzusetzen. Nicht nur bei Jugendlichen besteht ein hoher Informations- und Aufklärungsbedarf zur Glücksspielsucht. Besonders die Angehörigen von Glücksspielsüchtigen leiden unter den Folgen der Spielsucht und benötigen Hilfe und Unterstützung. Rund ein Drittel aller Menschen, die sich beim kostenlosen Beratungstelefon der BZgA melden, sind Angehörige. Sie rufen in aller Regel an, weil sie unter den finanziellen und familiären Problemen leiden und wissen wollen, wie sie helfen können. Deswegen bietet die BZgA für diese Personengruppe zusätzlich zur telefonischen Beratung die neue Broschüre "Glücksspielsucht - Erste Hilfe für Angehörige" an. Besonders Fragen zu Hilfeangeboten für glücksspielsüchtige und Angehörige und Informationen zum Krankheitsbild Glücksspielsucht werden ausführlich beschrieben. Die beiden neuen Informationsmedien sind Bestandteil der nationalen Dachkampagne zur Prävention von Glücksspielsucht, die mit Unterstützung durch den deutschen Lotto- und Totoblock durchgeführt wird. Zu den weiteren Kampagnenbestandteilen gehören Informations- und Hilfeangebote im Internet unter http://www.spielen-mit-verantwortung.de mit einem kostenlosen Onlineausstiegsprogramm, einer Chat-Sprechstunde und einem Selbsttest zum eigenen Glücksspielverhalten. Die Informationsmaterialien - "Total verzockt?! Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene" - "Glücksspielsucht - Erste Hilfe für Angehörige" können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de oder über das Online-Bestellsystem [ http://www.bzga.de/?id=medien&sid=69 ] der BZgA. ------------------- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Postfach 91 01 52 51071 Köln Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280 Fax: 0221 8992-300 / - 201 E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de Internet: http://www.bzga.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Griechische Versicherungsaufsicht entzieht Aspis Pronoia A.E.G.A. die Erlaubnis wegen Insolvenz
Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C. hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 21. September 2009 dem Versicherer Aspis Pronoia A.E.G.A. (ASPIS PRONIA GENERAL INSURANCE COMPANY) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen hat, da das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. View the full article
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Kammergericht Berlin: Anbieten privater Sportwetten 2008 nicht strafbar
von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de Das Kammergericht (KG) Berlin hat den Freispruch eines Sportwettenvermittlers bestätigt, der in den Jahren 2007 und 2008 Verträge über Sportwetten an einen in Österreich staatlich zugelassenen Buchmacher vermittelt hatte (Urteil vom 23. Juli 2009, Az. (2) 1 Ss 541/08 (11/09)). Das KG verwarf damit die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision und bestätigte den Freispruch durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Urteil vom 21. August 2008, Az. (255 Ds) 91 Js 6773/07 (109/08)). Nach Überzeugung des KG kommt eine Strafbarkeit nach § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) weder für das Jahr 2007 noch für das Jahr 2008 in Betracht. Nach dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 fehle für das Jahr 2007 eine verfassungsrechtliche Grundlage für das staatliche Wettmonopol und damit auch für eine strafrechtliche Sanktion. Solange das bestehende Wettmonopol in seiner konkreten rechtlichen sowie in der Praxis realisierten Ausgestaltung nicht primär der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten diente, stellte ein strafbewehrter Ausschluss gewerblicher Wettangebote einen unverhältnismäßigen und unzumutbaren Eingriff in die Berufsfreiheit dar (Rn. 5). Die Verfassungswidrigkeit des bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Lotteriestaatvertrags (LottStV) stehe einer Bestrafung in Bezug auf die bis dahin begangenen Taten entgegen. Durch seine Verwaltungsakzessorietät verlange § 284 StGB für eine Strafbewehrung eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die allerdings hier fehlt (Rn. 11). Gegen eine Strafbarkeit spreche im Übrigen der Gesetzlichkeitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG (Rn. 15) sowie der nicht gerechtfertigte Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Rn. 16). Auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) zum 1. Januar 2008 sieht das KG – unabhängig von dem vom Tategericht zu prüfenden Vollzugsdefiziten – ein normativ angelegtes, strukturelles Defizit (Rn. 19). § 25 Abs. 1 GlüStV siehe nämlich eine Übergangsfrist für die administrative Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags vor, so dass sich sein Regelungsgehalt erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist zum 31. Dezember 2008 voll entfalten konnte (Rn. 21). Bis zum 31. Dezember 2008 konnte es somit an wirksamen Einsatzlimits, an Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Gestaltung von Werbung der einzelnen Annahmestellen sowie an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Detailregelungen zur technischen Ausgestaltung der einzelnen Wettangebote fehlen. Indem die vertragsschließenden Länder die Erlaubnisfortgeltung und die Zulässigkeit von Internetlotterien bis 31. Dezember 2008 vereinbarten, gingen sie offenkundig selbst davon aus, dass die durch das Bundesverfassungsgericht angemahnte vollständige Konsistenz frühestens mit Erreichen dieses Stichtags zu erzielen sei. Als Fazit hält das Gericht daher fest: „Jedenfalls während der Übergangszeit im Jahr 2008 hat daher für den GlüStV noch ein normativ begründetes Vollzugsdefizit bestanden, das entsprechend dem zur Fortgeltung des LottStVs Ausgeführten (vgl. oben 1.) einer strafrechtlichen Ahndung entgegensteht.“ Anmerkung: Die Straflosigkeit des Anbietens und Vermittelns von Sportwetten bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags war schon bisher geklärt und entspricht der nunmehr ständigen Rechtsprechung (OLG München, OLG Hamburg, OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt am Main). Daher sind fast alle Strafverfahren für die Jahre vor 2008 eingestellt worden. Nunmehr sind nach den klaren Ausführungen des KG auch die Strafverfahren für 2008 einzustellen, da die weitere Übergangsregelung (nach der fast zweijährigen, vom Bundesverfassungsgericht gewährten Übergangsregelung), die sich die Länder genehmigt haben, verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. Für die aktuellen Fälle nach 2008 werden Vollzugsdefizit zu prüfen sein. Das KG nennt hier „beispielsweise die Werbeverbote des GlüStVs“. Angesichts des nachhaltig rechtswidrigen Werbeverhaltens der im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen deutschen Monopolanbieter (vgl. Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot: Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung) dürfte eine Strafbarkeit auch für neue Fälle bereits aus diesem Grunde auszuschließen sein. Darüber hinaus bestehen angesichts der unzureichenden Einschränkungen des provisionsgetriebenen Vertriebs des staatlichen Angebots über Kioske, Tankstellen und Supermärkte weiterhin erhebliche strukturelle Defizite.www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Hinweis der BaFin zum Kauf ?gebrauchter Lebensversicherungen?
Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung (?gebrauchte Lebensversicherung?), abzukaufen. View the full article
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Lotto informiert: Lotto-Jackpot klettert auf rund 30 Millionen Euro
Gewinntopf wird am Mittwoch in jedem Falle ausgeschüttet Der Jackpot im Lotto 6 aus 49 wächst weiter. Bis zur nächsten Ziehung am Mittwoch (23. September) klettert der Gewinntopf der ersten Klasse auf rund 30 Millionen Euro an. Bei der Ziehung am vergangenen Samstag erzielte bundesweit zum zwölften Mal hintereinander kein Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen in Kombination mit der Superzahl auf dem Spielschein. Verzeichnet bei der Ziehung am Mittwoch (23. September) erneut kein Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen mit der passenden Superzahl, so wird die Jackpotsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse zugeschlagen. Das sehen die Teilnahmebedingungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks so vor. Der Lotto-Jackpot würde in diesem Fall unter denjenigen Spielteilnehmern aufgeteilt, die bei der Mittwochsziehung einen Lotto-Sechser ohne Superzahl erzielt haben. Zu einer solchen so genannten "Zwangsausschüttung" kam es in der Geschichte des deutschen Lottos bislang noch nie. Zusätzlich zum Jackpot haben die Lottospieler bei der Mittwochsziehung und der darauf folgenden Samstagsziehung die Chance, schon mit drei Richtigen zum Millionär zu werden: Am Mittwoch, 23., und Samstag, 26. September, werden in einer Sonderauslosung des Deutschen Lotto- und Totoblocks zusätzlich insgesamt sieben Mal 1 Million Euro verlost. An der bundesweiten Sonderauslosung nehmen alle Spielaufträge teil, die bei einer dieser beiden Ziehungen einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (Drei Richtige) erzielt haben. Am Samstag zehn Lotto-Sechser ohne Superzahl Gleich zehn Lottospieler sagten am Samstag die sechs Richtigen 11, 14, 17, 22, 33 und 39 korrekt voraus, zum ganz großen Glück fehlte ihnen allesamt jedoch die passende Superzahl 0. Die Spielteilnehmer aus Niedersachsen (2x), Nordrhein-Westfalen (5x), Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (2x) erhalten für ihren Lotto-Sechser jeweils rund 310.000 Euro. Die bundesweiten Spieleinsätze für die Samstagsziehung lagen bei rund 77,6 Millionen Euro und damit 11 Prozent über dem Spieleinsatz der vorangegangenen Samstagsziehung. Auch im Spiel 77 blieb die erste Gewinnklasse am Wochenende unbesetzt. Der Jackpot in der Zusatzlotterie steigt bis Mittwoch auf rund 2 Millionen Euro an. Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württembergwww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article
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Bundesbank-Monatsbericht September 2009
Der Monatsbericht September 2009 enthält einen Beitrag zur Entwicklung der Kredite an den privaten Sektor während der Finanzkrise und befasst sich mit der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2008. Ferner wird über die Änderung der EU-Bankenrichtlinie und der EU-Kapitaladäquanzrichtlinie sowie die Anpassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement berichtet. View the full article
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Finanzkrise: Wie geht es weiter ?
Professor Dr. Franz-Christoph Zeitler, Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Rede anlässlich der Fachinformationstagung des Genossenschaftsverbands Bayern View the full article
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Wetten, dass!
right2bet-Kampagne gibt für das Recht auf Onlinewetten in Europa das letzte Hemd her "Lasst uns spielen", schallte es gestern Nachmittag über den Alexanderplatz in Berlin, als deutsche Fans von Onlinewetten auf sich aufmerksam machten. Mit einer menschlichen Petition warb die europaweite Kampagne right2bet für ein freies Wahlrecht auf Internetwetten innerhalb der EU und stellte gleichzeitig das staatliche Glücksspielmonopol in Frage. Nach dem neuesten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus der vergangenen Woche, dürfen EU-Mitgliedsstaaten Glücksspiel im Internet verbieten. Damit sind in anderen Ländern der EU zugelassene Online-Sportwetten in Deutschland weiterhin illegal. Durch den Glücksspielstaatsvertrag behält der Staat sein Monopol auf dieses Angebot. "Das neueste Urteil des EuGH zeigt, wie uneinheitlich einige Regelungen im vereinten Europa tatsächlich sind", meint James Hoyle, Sprecher der Kampagne right2bet. "Zwar hat jeder EU-Bürger das Recht auf freien Handel und Wettbewerb, allerdings nur so lange der Staat zu den Gewinnern gehört. Mit unserer Kampagne wollen wir erreichen, dass Dienstleistungsfreiheit und freier Handel innerhalb der Europäischen Union auf Internetwetten genau so konsequent wie in allen anderen Bereichen und Branchen übertragen wird", erklärt Hoyle die Kampagne. Zur Erreichung dieses Ziels hat right2bet eine europaweite Unterschriftenkampagne gestartet. Unter dem Motto "Für mein Recht auf freie Wahl eines europäischen EU-Anbieters für Onlinewetten gebe ich mein letztes Hemd", flanieren Models durch fünf europäische Hauptstädte und stellen ihre Körper als lebende Petitionen zur Verfügung. "Bis Januar 2010 werden wir eine Million Unterschriften in Europa sammeln und diese dann der Europäischen Kommission überreichen", so Hoyle. Informationen zu den nächsten Stationen der menschlichen Petition sowie weiteren Aktivitäten der europaweiten Kampagne gibt es unter www.right2bet.de. Über right2bet Right2bet ist eine Kampagne, die Bürger der Europäischen Union dazu auffordert, sich für ihr Recht einer freien Wahl ihres Anbieters von Onlinewetten aus einem EU-Mitgliedsstaat an einer Petition zu beteiligen. Dabei ist es unerheblich, in welchem EU-Mitgliedsstaat der Anbieter seinen Sitz hat. In der EU sollte jeder das Recht haben, selbst zu wählen, bei wem er wetten möchte und dies nicht vorgeschrieben bekommen. Right2bet steht für Wahlfreiheit und richtet sich gegen Uneinheitlichkeit der Gesetzgebung in Europa. Unterstützer unterzeichnen die Petition auf www.right2bet.de Pressekontakt: Pressebüro Deutschland right2bet.de Philipp Küsel Tel.: +49(0)30.44 31 88 23 Fax: +49(0)30.44 31 88 10 presse@right-2-bet.de http://www.right2bet.dewww.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT View the full article