whipsaw Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 Hallo zusammen, hat jemand Erfahrungen mit Onlineshops, die Fahrzeugersatzteile vertreiben?Gibt es vllt. sogar Empfehlungen? Und - worauf sollte man beim Kauf achten? Vielen Dankwhipsaw Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Licens Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 (edited) Hallo zusammen, hat jemand Erfahrungen mit Onlineshops, die Fahrzeugersatzteile vertreiben?Gibt es vllt. sogar Empfehlungen? Und - worauf sollte man beim Kauf achten? Vielen Dankwhipsaw Ich hab schon häufiger mal Kleinteile fürs Auto online geshoppt. z.B. mit Kfzteile24.de hab ich gute Erfahrung gemacht.Beim Kauf darauf achten, dass der Shop keinen osteuropäischen Besitzer hat(hab ich schon mal ne schlechte Erfahrung gemacht), dass du nach Möglichkeit mit Paypal und alternativ vlt.noch mit Kreditkarte zahlen kannst. Wobei ich da voll auf Paypal setze.Für den Fall, dass es irgendwelche Schwierigkeiten geben sollte, kann man so ganz gut Druck ausüben in dem man mit Rückabwicklung droht.Und sonst, Teile am besten über Hersteller- und Typschlüssel suchen.Am besten finde ich Shops, die einer etablierten Werkstatt gehören oder die, wie oben genannt, ein großer Player am Markt sind. Edit: verschrieben. Edited July 16, 2011 by Licens 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
whipsaw Posted July 16, 2011 Author Report Share Posted July 16, 2011 Vielen Dank für die ausführlichen Infos Mit Online-Payments kenne ich mich aus, fast alle unsere Entwickler sitzen im Ausland. Paypal ist hinsichtlich der Schnelligkeit und Flexibilität weltklasse. Sagt Dir dieser Shop [ autoteile365.com ] zufällig etwas? Bei Ltd. bin ich immer etwas vorsichtig. MMO Profis Ltd. Zweigniederlassung: Geschäftsführer : Stefan Klock Offenbacher Str. 103-105 63263 Neu-Isenburg Handelsregister: Amtsgericht Offenbach, HRB 44156 UST-ID-Nr: DE 264838434 Deutschland Hauptniederlassung : MMO Profis Ltd. 5 Jupiter House Calleva Park Aldermaston Reading Berkshire RG7 8 NN Registered in England and Wales Company No.: 06180825 United Kingdom Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Licens Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 Sagt Dir dieser Shop [ autoteile365.com ] zufällig etwas? Bei Ltd. bin ich immer etwas vorsichtig. Nein, den kenn ich leider nich. Macht aber erstmal n guten Eindruck. Ich würde jetzt wegen der Ltd. Rechtsform nicht skeptisch werden.Wenn du nicht grad den halben Laden kaufen willst, ist der Besitzer der einzige, der hier ein großes juristisches undfinanzielles Risiko trägt. Die Ltd. war ja vor allem bis zur Neuregelung der GmbH Gesetzgebung für viele, auch seriöse ,Unternehmer eine interessante Alternative.Brauchst du schon wieder neue Reifen für deinen Carrera GT? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Vola Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 Henrik kennt sich da glaube ich von früher aus, glaube mich zu entsinnen das er sogar mal einen kleinen Shop hatte Brauchst du schon wieder neue Reifen für deinen Carrera GT? Ich nehme an es geht eher um einen zweiten Innenspiegel für den C-Kadett Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Licens Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 (edited) Ich nehme an es geht eher um einen zweiten Innenspiegel für den C-Kadett Oder ne neue Gepäckspinne für die Vespa. Aber das das Leben voller Tücken ist zeigt sich auch hier in AGB: 5.3 Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil z.B. die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder dem Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunde mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Edit: Rechtschreibung..... Edited July 16, 2011 by Licens Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
whipsaw Posted July 16, 2011 Author Report Share Posted July 16, 2011 Gut das ich das im ChitChat gepostet habe ^^. Hauptsache Ihr habt Euren Spass Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
ronner Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 in dem man mit Rückabwicklung droht. mal so interessehalber da noch nie durchgeführt - wie läuft sowas ab ? Einfach Button klicken oder wird das von einem Paypal-Mitarbeiter durchgeführt ? btw. @Chief, ICE-Motoren passen glaub nicht in BMWs Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Vola Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 ICE-Motoren passen glaub nicht in BMWs Passt schon, BMW hat doch Serienmäsig in der 7ner Klasse ne Anhängerkupplung... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
forexus Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 Also ich bestelle seit Jahren bei KFZTeile24.de ! Auch der Telefonsupport (kostenlos) ist sehr zu empfehlen da auf der HP oft nicht alle benötigten Teile zu finden sind. Auch für Transporter kann man diesen Anbieter gebrauchen, hier läßt sich gutes Geld sparen gruss Forexus Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henrik Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 Ich würde jetzt wegen der Ltd. Rechtsform nicht skeptisch werden.Wenn du nicht grad den halben Laden kaufen willst, ist der Besitzer der einzige, der hier ein großes juristisches undfinanzielles Risiko trägt. Die Ltd. war ja vor allem bis zur Neuregelung der GmbH Gesetzgebung für viele, auch seriöse ,Unternehmer eine interessante Alternative. Bist du sicher? Mir ist so, wie wenn die Lmt. eben für den Besitzer ein sehr überschaubares Risiko bringt, da maximal die Einlage "gefährdet" ist, wie bei der GmbH. Der Besitzer haftet also nicht persönlich, bzw. nur bis zur Einlagenhöhe. Bin mir aber grad nicht 100 % sicher.GbR ist die gefährliche Variante (für die Gesellschafter), da hier diese komplett selbst persönlich unbegrenzt haften, dafür aber keine nennenswerte Einlage als Startkapital brauchen. Henrik kennt sich da glaube ich von früher aus, glaube mich zu entsinnen das er sogar mal einen kleinen Shop hatte Naja, ich hatte keinen Shop, ich hatte selbstentwickelte Lötanleitungen zu elektrischen Schaltungen für diverse Gimmicks, die für Jugendliche extrem heiß sind / warn, zB "Alle Fenster/Schiebedach zu bei Abschließen per Funk", W8-Leuchte mit Dimmer im Schiebedach integriert, Motorstart beim Öffnen per Funk etc.; sowas im 3er Golf zu haben ist cool für 18jährige Autoteile habe ich übrigens immer original bei VW/Audi gekauft, da hab ich immer 10 % Rabatt bekommen (trotzdem wars schweineteuer), aber da wusste ich was ich kriege, und Autoteile sind meistens auch Sicherheitsrelevante Bauteile. Da war mir Billigzeug nicht gut genug. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Vola Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 Motorstart beim Öffnen per Funk etc.; sowas im 3er Golf zu haben ist cool für 18jährige Bei eingelegtem Gang ist das auch noch mit 90 cool Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henrik Posted July 16, 2011 Report Share Posted July 16, 2011 Bei eingelegtem Gang ist das auch noch mit 90 cool Natürlich hatte mein System einen Leerlauf- und Handbremsschalter, wenn beides aktiviert war, gings erst... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
whipsaw Posted July 16, 2011 Author Report Share Posted July 16, 2011 Bei eingelegtem Gang ist das auch noch mit 90 cool Natürlich hatte mein System einen Leerlauf- und Handbremsschalter, wenn beides aktiviert war, gings erst... Wenn die Unternehmensbewertung/ Marktkapitalisierung nach der Qualität (und vor allem dem WortWitz) der Konversationen berechnet werden würde, wären das harte Zeiten für Facebook. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Licens Posted July 17, 2011 Report Share Posted July 17, 2011 @ Henrik Ja bezüglicher der GmbH Geschichte hast du vollkommen recht. Leider sind die wirklich grundsätzlichen Dinge bei der Überarbeitung des GmbH Gesetzes nicht berührt worden.Aber das ist ein sehr weites Feld.Das Risiko sehe ich in dem konkreten Fall ehr deshalb beim Ltd. Inhaber, da er bei gerichtlichen Auseinandersetzungenauf die britische Gerichtsbarkeit angewiesen ist. Das ist im Streitfall kein Zuckerschlecken.( In unserem speziellen Fall ist das aber nicht eindeutig zu beantworten, da die Frage offen bleibt, ob die deutsche Zweigniederlassung keine andere Regelung zulässt.)whipsaw könnte beim Zahlen per Paypal eine Rückabwicklung, bei der als Zahlungstreuhänder wirkenden Firma, beantragen. Diese setzt zur Klärung des Falls eine zeitlich Frist. Beide Patreien werden um Stellungnahme gebeten und Nachweise über erbrachte Leistungen werden im Konfliktfall geprüft. Etwas ähnliches geschieht bei Kreditkartenzahlung. Das ist aber bei den einzelnen Instituten unterschiedlich. Im Fall Sparkasse kann ein Antrag auf Rückabwicklung der Buchung unter Angabe von Gründengestellt werden. (Fristen beachten.) Die Kosten gehen hier im Erfolgsfall zu Kosten des Anbieters und Verursachers der Pflichtverletzung.Aber wie gesagt, da kann man Romane zu schreiben.Als Verbraucher hat man in Deutschland aber einen sehr guten Stand, solange des Geld rückholbar ist. (also z.B.keine Vorkasse) Im späteren Garantiefalle nehmen sich die Problemoptionen relativ wenig. Deswegen konzentriere ich mich da jetzt ganz auf den Zeitraum Vertragsabwicklung/Leistungserbringung. Ich hab das auch praktisch schon im Fall paypal.de als auch im Fall Kreditkarte schon erprobt, wobei die Gegenpartei jedesmal irgendwann nachgegeben hat. Ich nutze dann gern auch noch andere Mittel, um die Sache voranzubringen. Kann manchmal sogar Spaß machen. Wenn ich also die Möglichkeit habe, dass Geld zurückzuholen, ist die Gegenpartei( z.B. Ltd.) am Zug juristische Schritte einzuleiten. Und dann haben wir den oben genannten Fall. wichtig ist es einfach die Gegenpartei zum Zug zu zwingen. Das Reagieren auf Forderungen ist rechtlich preiswerter. So, ich hoffe, das war jetzt nicht zu durcheinander, aber ich hab grad nich so Zeit für Ordnung. (Es gibt grad essen. ) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Vola Posted July 17, 2011 Report Share Posted July 17, 2011 Nur mal so am Rande, da es ein weit verbreiteter Irrtum ist. Auch Beträge die per Lastschrift abgebucht wurden, sind rückholbar.Dieser Umstand trifft ja oft auf Vorkasse zu, die genauen Fristen die dort einzuhalten sind, kenne ich allerdings nicht. EditFrist ist 6 Wochen nach AbbuchungstagZu beachten dabei ist dann aber noch: die Banken bieten grundsätzlich zwei Lastschriftverfahren an, das Lastschrifteinzugsverfahren und das Lastschriftabbuhungsverfahren. Beim Lastschrifteinzugsverfahren gestattet der Kunde dem Lieferanten, den geschuldeten Betrag einzuziehen. Seine Bank unterrichtet er hiervon nicht. Im Gegensatz dazu beauftragt der Kunde im Abbuchungsverfahren seine Bank, Lastschriften des Lieferanten auszuführen. Der entscheidende Unterschied liegt also darin, dass im Abbuchgungsverfahren die Bank vor der Lastschrift angewiesen wird, diese auszuführen. Dieser prinzipielle Unterschied führt auch in rechtlichen Beurteilung der beiden Verfahren zu erheblichen Unterschieden. Im Einzugsverfahren stellt sich der Einzug im Verhältnis der Bank zum Kunden zunächst als unberechtigte Verfügung zu Lasten des Kontos des Kunden dar. Denn die Bank belastet das Konto des Kunden auf die bloße Angabe des Lieferanten hin, der Kunde habe den Lastschrifteinzug erlaubt. Eine Prüfung durch die Bank findet nicht statt. Selbstverständlich prüft die Bank erst recht nicht, ob dem Lieferanten tatsächlich eine Forderung gegen den Kunden zusteht. Diese Prüfung bleibt dem Kunden vorbehalten. Da die Belastung durch die Bank zunächst unberechtigt erfolgt, kann sie erst wirksam werden, wenn der Kunde sie nach vorgenommener Prüfung genehmigt. Nun wird der Kunde in den seltensten Fällen seiner Bank ausdrücklich mitteilen, dass er eine bestimmte Lastschrift genehmigt! Das Lastschriftverfahren würde hierdurch für die Beteiligten völlig unpraktikabel. Deshalb sehen die AGB der Banken eine stillschweigende Genehmigung vor. Danach gelten Belastungsbuchungen als genehmigt, wenn ihnen nicht sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wurde. Der Kunde ist nur dann berechtigt, dem Einzug zu widersprechen, wenn er entweder keine Einzugsermächtigung erteilt hat oder Einwendungen gegen die Forderung erhebt. Liegt keiner dieser Gründe vor und widerspricht der Kunde dem Einzug trotzdem, macht er sich schadensersatzpflichtig. die "Sechs-Wochen-Regelung" ist eine Bankinterne Absprache und vor Gerichten keine ausschlaggebende Bedeutung. Mir sind Fälle bekannt, wo Kunden nach mehreren Monaten eine Rückbuchung gefordert haben und Recht bekommen haben! Eine andere Frage ist nur, wer würde sich die Mühe machen, so lange zu warten, um nach Monaten eine Stornierung des Auftrages einleiten mit dem Risiko, erwischt zu werden!!! Quelle Post Nr.4 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
conglom-o Posted July 17, 2011 Report Share Posted July 17, 2011 Nur mal so am Rande, da es ein weit verbreiteter Irrtum ist.Auch Beträge die per Lastschrift abgebucht wurden, sind rückholbar.Glaube der weit verbreitete Irrtum liegt eher darin, dass manche glauben, auch Überweisungen wären rückholbar. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Licens Posted July 17, 2011 Report Share Posted July 17, 2011 Ja, aber eine Lastschrift ist keine Vorkasse-Überweisung. Und das ist ja ein oft angebotene Alternative.conglom-o 's Hinweis ist sehr wichtig. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Vola Posted July 17, 2011 Report Share Posted July 17, 2011 Glaube der weit verbreitete Irrtum liegt eher darin, dass manche glauben, auch Überweisungen wären rückholbar.Ach den Glauben gibt es auch ? Erstaunt mich.Nein, ich meinte den Unterschied von Lastschrift Einzug oder Lastschrift Abbuchung Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Licens Posted July 17, 2011 Report Share Posted July 17, 2011 Ach den Glauben gibt es auch ? Erstaunt mich.Nein, ich meinte den Unterschied von Lastschrift Einzug oder Lastschrift Abbuchung Du kannst dir garnicht vorstellen, mit wie vielen Menschen ich so im normalen Alltag zu tun habe, die sogar in ihrem Leben noch nie im Internet bestellt haben.Das kann ich manchmal auch kaum gleuben. Es herrscht leider so extrem viel Unwissen über dieses Thema... ich denke, da kommen wir Netzerfahrenen mit unserer Vorstellungskraft nicht mit. Aber deine Ergänzung oben ist jedenfalls sehr aufmerksam und passend. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Licens Posted July 17, 2011 Report Share Posted July 17, 2011 mal so interessehalber da noch nie durchgeführt - wie läuft sowas ab ? Einfach Button klicken oder wird das von einem Paypal-Mitarbeiter durchgeführt ?-->siehe meinen anderen Post (per Button einen Käuferkonflikt melden) btw. @Chief, ICE-Motoren passen glaub nicht in BMWs Wieso sollte er seinen BWM downgraden? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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