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EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021

Geschrieben

Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt? Ab 2021 können Verluste aus Termingeschäften bei der Einkommensteuer nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden, Details siehe hier:

 

https://www.buzer.de/gesetz/13735/a233315.htm

 

Das wäre dann das Ende für alle Daytrader.

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  • Das gemeine an der Verrechnung ist ja, dass nur Verluste bis 10.000 EUR akzeptiert werden.   Mal als Zahlenbeispiel: Hedger A macht 5.000 EUR Gewinn und 3.000 EUR Verlust -> netto: +2.000 EUR ->

  • Du unterliegst als Trader IMMER der Einkommensteuer mit allen Gewinn- und Verlusttrades, die Du machst. Neu ist ab 2021 nur, daß Du jetzt auch auf einen Nettoverlust noch Einkommensteuer zahlen sollst

  • Nun also endlich auch ein Beschluss des BFH, der die Verfassungswidrigkeit der Verlustbegrenzung für Termingeschäfte feststellt: Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV) Auch wenn d

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Featured Replies

Geschrieben

Sehr gut; zeigt aber mal wieder den politischen Irrweg, unterlegt mit bürokratischen Wahnsinn, schlecht gemachtem Handwerk und der Bereitschaft, für eine Regierungsvereinbarung wider besseren Wissens und mit bewusstem Ausblenden von Sachverstand + offensichtlichen Interessenkonflikten sich auf so etwas einzulassen. 

Oh, wollte jetzt eigentlich keinen Recap zu Corona oder dem AKW Ausstieg verfassen ;-) :Laie_43:

 

Bin dann mal weg, bevor ich wieder (vermutlich zu recht) Schelte kassiere.

:Police:

 

 

  • 3 Monate später...
Geschrieben
  • Autor
Zitat

 

Ampel-Einigung: Verluste aus Termingeschäften können künftig unbegrenzt verrechnet werden

Die Ampel­parteien im Deutschen Bundestag haben sich auf einen Entwurf für das Jahres­steuer­gesetz geeinigt. Das erfuhr das Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) aus Koalitions­kreisen.

...

Kapitalmarkt­akteure profitieren von einem Ende der Beschränkung von Verlust­verrechnungen bei Termin­geschäften. Wer bislang auf die Preis­entwicklung von Rohstoffen, Währungen oder anderen Basiswerten spekuliert hatte, konnte Verluste aus solchen Termin­geschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit anderen Kapital­erträgen verrechnen. An dieser Praxis hatte der Bundes­finanzhof im Juni Zweifel geäußert, die Regel fällt nun weg.

 

https://www.rnd.de/wirtschaft/ampel-einigt-sich-bei-jahressteuergesetz-neue-regelung-bei-termingeschaeften-6OCVVC6EEFFS3FVM6WSBTVRJFM.html

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Nun ist es wohl so, dass wir hier noch etwas warten müssen ? Denn die Änderung muss wohl noch durch den Bundesrat und der soll wohl übermorgen und noch einmal im Dezember ( 20.12.2024 ) tagen . Das ist aber ein älterer Stand , zu einer Zeit , als die Ampel noch ampelte . Heute ist ja nur noch gelbes Blinklicht und wir somit in der Warteschlange .... na ja ...

Geschrieben
  • Autor

Ja, am 22.11. sollen die abschließenden Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 stattfinden - durch den Fachausschuss ist es schon durch, an der Beschlussfassung sollte eigentlich kein Zweifel mehr bestehen. Ich warte aber auch noch das Inkraftreten ab und handle derweil nur Zertifikate.

Geschrieben

Guten Morgen ,

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/tagesordnung-1049.html?topNr=3#top-3

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1049/1049-pk.html#top-3

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/erl/3.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ich lese hoffentlich richtig : Der Bundesrat hat gestern dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt . Darin enthalten die Empfehlung der

"Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften
und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus
Forderungsausfällen im Privatvermögen" 

seitens des Bundestages .

Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Experte in Sachen Rechtssprechung . Wenn einer von Euch andere Interpretation der gestrigen Entscheidung hat , dann bitte ich dringend um Korrektur .

 

Ansonsten : Schönes und erholsames Wochenende Euch allen

Wolfgang

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