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EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021

Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt? Ab 2021 können Verluste aus Termingeschäften bei der Einkommensteuer nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden, Details siehe hier:

 

https://www.buzer.de/gesetz/13735/a233315.htm

 

Das wäre dann das Ende für alle Daytrader.

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  • Das gemeine an der Verrechnung ist ja, dass nur Verluste bis 10.000 EUR akzeptiert werden.   Mal als Zahlenbeispiel: Hedger A macht 5.000 EUR Gewinn und 3.000 EUR Verlust -> netto: +2.000 EUR ->

  • Du unterliegst als Trader IMMER der Einkommensteuer mit allen Gewinn- und Verlusttrades, die Du machst. Neu ist ab 2021 nur, daß Du jetzt auch auf einen Nettoverlust noch Einkommensteuer zahlen sollst

  • Nun also endlich auch ein Beschluss des BFH, der die Verfassungswidrigkeit der Verlustbegrenzung für Termingeschäfte feststellt: Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV) Auch wenn d

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Eigentlich ist es noch viel schlimmer! Privatanleger können sich zukünftig dann jegliche Termingeschäfte sparen. Alle Futures, Optionen, Optionsscheine, CFDs usw. sind davon betroffen. Sämtliche CFD-Butzen, die hier in Deutschland für deutsche Kunden Geschäft anbieten, können dicht machen. Optionsschein-Emis können ihr Geschäft einstellen usw.

 

@ whipsaw: dieser Bereich "Legal & Compliance" ist für nicht Eingeloggte gar nicht sichtbar. Vielleicht deshalb das Thema in einen öffentlich einsehbaren Bereich verschieben, denn das ist doch zu wichtig.

hmh nach meinem Wissen ist es ja genau andersrum: nur Aktien von Firmen mit Marktkapitalisierung über 1MRD sollen künftig der Finanztransaktionssteuer unterliegen, aber keine Derivate!

Will der Kleinsparer (und den haben sie im Visier) die Steuer umgehen, dann muß er künftig auf Derivate umsteigen (Vllt ist das das Ziel?).

Die Gebühren bei Aktienkäufen sind in Deutschland aber eh ein Witz und wenn jetzt noch paar Euro draufkommen, wird das kaum einer merken.

In USA sind wir jetzt bei vielen Brokern bei 0 Commission und die legen hier noch was drauf lol.

Als Daytrader wäre ich auch erstmal entspannt: in Frankreich gibt es die Steuer schon länger und alles was intraday gehandelt wird, ist ausgenommen!!!

Soweit mein Kenntnisstand.

Denke, dass es so wie in Frankreich kommen wird und getroffen werden die Sparer, die Fondskosten dürften dann auch versteckt steigen!?

Von den 10K bei der Steuer bist nur betroffen, wenn als Trader der Einkommenssteuer unterliegst. Die meisten düften aber ihre Gewinne über die Abgeltungssteuer berappen.

Das gemeine an der Verrechnung ist ja, dass nur Verluste bis 10.000 EUR akzeptiert werden.

 

Mal als Zahlenbeispiel:

Hedger A macht 5.000 EUR Gewinn und 3.000 EUR Verlust -> netto: +2.000 EUR -> zu versteuern: 2.000 EUR

Hedger B macht 50.000 EUR Gewinn und 48.000 EUR Verlust -> netto: +2.000 EUR -> zu versteuern: 40.000 EUR(!!!)

Er zahlt also bspw. dann noch 10.000 EUR Steuern (plus rechtswidrigen Soli) obwohl er nur 2.000 EUR verdient hat. Super, oder?

 

gossip.gifgossip.gifgossip.gif

  • Author

Von den 10K bei der Steuer bist nur betroffen, wenn als Trader der Einkommenssteuer unterliegst. Die meisten düften aber ihre Gewinne über die Abgeltungssteuer berappen.

 

Du unterliegst als Trader IMMER der Einkommensteuer mit allen Gewinn- und Verlusttrades, die Du machst. Neu ist ab 2021 nur, daß Du jetzt auch auf einen Nettoverlust noch Einkommensteuer zahlen sollst.

 

Beispiel:

Summe aller Tradinggewinne im Jahr: 100.000 Euro

Summe aller Tradingverluste im Jahr: 120.000 Euro

Jahresergebnis: 20.000 Euro Verlust.

 

Das Finanzamt rechnet nun so:

100.000 Euro Tradinggewinne abzüglich 10.000 Euro anrechenbare Tradingverluste = 90.000 zu versteuernder Gewinn. Auf diese 90.000 Euro zahlst Du nun 22.500 Euro Abgeltungsteuer (plus Soli plus Kirchensteuer)

 

Fazit: Du hast im Jahr 20.000 Euro Tradingverluste gemacht und sollst auf diesen Verlust noch mal 22.500 Euro Einkommensteuer zahlen.

 

Das ist klar grundgesetzwidrig und wird von den Gerichten auch gekippt werden. Aber wann? Geltendes Recht ist es nun erstmal.

hmh wie ich das verstehe geht es um den Verlustvortrag ins Folgejahr und der soll jetzt auf 10k begrenzt werden, was auch schon schlecht wäre.

 

Aber wie du das siehst Mako, werden Steuern auf Verluste erhoben und das wäre ein Novum in der deutschen Steuerpolitik.

  • Author

Laut Gesetzestext darfst Du von Deinen Tradingverlusten im Jahr nur 10.000 Euro von Deinen Gewinnen abziehen. Wenn Du mehr Verluste hast, musst Du die auf das Folgejahr vortragen und darfst dann von den Tradinggewinnen, die Du im Folgejahr machst, wieder 10.000 Euro abziehen usw. In meinem Rechenbeispiel wären das dann also 12 Jahre, auf die der Verlust vorgetragen werden müsste.

 

Der Punkt ist nur: im Folgejahr hast Du wieder Tradingverluste. Jeder, der aktiv handelt, hat Verluste. Maßgeblich ist ja nur, was am Jahresende unter dem Strich übrig bleibt. Nicht jedoch für das Finanzamt. Ob Du im Jahr Gewinn oder Verlust gemacht hast, interessiert die in Zukunft überhaupt nicht. Die schauen nur auf alle Deine Gewinntrades im Jahr und lassen Dich maximal 10.000 Euro Verlusttrades davon abziehen. Und das mußt Du dann mit 25 % versteuern (bzw. welcher Satz dann auch immer anzuwenden ist).

  • Author

Die ersten Widerständler machen mobil, hier die DSW:

 

DSW: Klage gegen Scholz-Gesetz droht

 

„Auch wenn das mit Blick auf den Titel nicht deutlich wird, hätte dieser Entwurf, sollte er tatsächlich Gesetz werden, merkliche negative Auswirkungen für Anleger“, warnt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Sollte es nicht zu deutlichen Anpassungen kommen, bestehen konkrete verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Klage ist bereits in Prüfung“, so Anlegerschützer Tüngler.

 

https://www.dsw-info.de/presse/pressemitteilungen-2019/dsw-klage-gegen-scholz-gesetz-droht/

Nachdem ich nur heute die nächste gruselige Interpretation hörte, hier erstmal ein wenig Entwarnung:

 

https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/60661-Brandenburgs_Daytrader_atmen_ein_wenig_auf?fbclid=IwAR2ifqteCIbzbAWsHC829FydIVghAoBwIGN8UjeCanwaWWz2GlFddNEMrLU

 

Schade, nur dass sie so intransparent arbeiten und man das Netz fleissig interpretieren läßt!

Aber scheint wohl gewollt. :(

 

ps.: allerdings sagt ein Steuerberater, dass sie keine Bestätigung für den obigen Artikel haben. Nix Genaues weiss man weiter nicht!

  • Author

Der Punkt ist, daß man aus dem Gesetz etwas anderes herausliest und auch herauslesen muß. Es steht nämlich drin: "Verluste aus Kapitalvermögen..."

Hätte es wie in der jüngsten Stellungnahme von Frau Wogatzki vom BMF nur um Verlustvorträge gehen sollen, müßte dort stehen: "vorgetragene Verluste aus zurückliegenden Kalenderjahren" oder etwas Vergleichbares.

Anbei eine kurze Einschätzung eines befreundeten Steuerberaters.
Es handelt sich dabei allerdings um keine Tax-Opinion.

Das Thema selbst sollten wir beobachten und Infos zusammentragen.

Denke das wird noch hochkochen, wenn die Tax-Accountants dieser Welt aus dem Skiurlaub zurück sind.

 

[hide]"....ich denke, Sie verstehen das völlig richtig.
Die Gesetzesänderung hat den Hintergrund, die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften zu beschränken. Verluste aus von der Regelung umfassten Kapitalerträge können lediglich in Höhe von € 10.000 mit analogen Gewinnen verrechnet werden. Alle anderen Verluste können lediglich vorgetragen werden und dann im Folgejahr in maximaler Höhe von € 10.000 mit potentiellen Gewinnen dieses Jahres verrechnet werden. Es kann also zu dem Effekt kommen, dass Steuern gezahlt werden müssen, obwohl ich Netto gar keinen Gewinn aus den Kapitalanlagen erzielt habe."
[/hide]

... und weil das so noch nicht reicht, müssen die Verluste künftig aus derselben Klasse / Topf stammen: 1) Aktien/Anleihen 2) ETFs 3) Termingeschäfte.

Da arbeiten sie angeblich derzeit dran.

Heisst: Hedgest Du zb dein Aktienportfolio mit Put Optionen, kannst Du die Verluste zb. der Puts NIcht als Verlust gegen die Aktiengewinne verrechnen, weil sie aus einem anderen Topf stammen.

https://twitter.com/spdbt/status/1205133200047128576

 

Lothar Binding erklärt die "vernachlässigbare" Finanztransaktionssteuer.

So langsam verstehe ich wie die Änderung im Einkommensteuergesetz zustande kam:

Man muß dafür SPD Mathematik studiert haben.

Wären wir nicht davon betroffen, man könnte über die Posse lachen.

Meint eigentlich jetzt jeder, er müßte Trumps Schwachsinn noch toppen???

 

ps.: der Link zum Video oben, erscheint leider nicht im Post.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerpolitik-spd-wirtschaftsfluegel-stoesst-neue-steuerdebatte-an-reichen-steuersatz-soll-frueher-gelten/25073966.html?ticket=ST-794336-xiRmfrnJWB5EO3BrxsXv-ap2

 

Der Artikel ist von heute, das Kernproblem der Steueränderung haben sie aber nicht auf dem Schirm!

Jetzt soll die Abgeltungssteuer abgeschaftt werden und wieder mit dem Einkommensteuersatz versteuert werden!

D.h.: ich zahl dann auf meine Verluste noch mehr Steuern!?

Es wird nicht besser :(

Aber nur im net Whipsaw. In anderen Medien hab ich noch nix davon gesehen.

Scholz hat "gute" Arbeit geleistet und das Ding gut versteckt.

Erinnert mich ans Ende der 90er, als Schnitzel-Schröder die Kapitalertragssteuer abschaffte und sie in Frankfurt 3 Wochen brauchten um das zu raffen!

Bald sollten sie es also mitkriegen.

SPD die Arbeiterpartei lol, und die wundern sich, dass sie bei 13% rumhängen.

Müßten eigentlich noch tiefer stehen.

Aber arbeiten ja fleissig dran, weiter so!

Danke für das sharen der Links.

 

Ich kann auch noch einen beitragen.

https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/verlustverrechnung-fuer-termingeschaefte-wird-erschwert100.html

 

@conglom-o, als der Artikel heute rauskam, war ich unterwegs und hatte den auf dem Smartphone lesen können.

Jetzt ist er hinter der Bezahlschranke. Ist schade. War einigermaßen anständig aufbereit und viele gute Gedanken in einem Kontext zusammengefasst.

 

 

Hier noch ein Artikel, publiziert von einem der Big Four. Da gehts aber nur perifer darum.

 

https://www.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/anzeigepflicht-fuer-steuergestaltungen-bundestag-verabschiedet-gesetz.html

Schön, das das Forum noch lebt. Hatte das auf godmode gelesen. Dachte echt das ist Satire.....mocking.gif

 

Na, bei der Finanzpolitik unseres Landes war doch klar das bestimmte Kreise alle Register ziehen werden. Die Finanzlöcher müssen gestopft werden. Koste was es wolle!

 

Ob das sinnvoll ist interessiert doch nicht. Feste Jungs macht nur weiter so....gossip.gif

  • Author

 

Und nicht nur Banken und Fintechs, sondern auch alle Vermögensverwalter, die für ihre Kunden in irgendeiner Weise derivative Finanzinstrumente handeln (und das sind eine ganze Menge), ferner auch die Terminbörsen selbst wie z.B. die Eurex und andere, die Umsatzeinbrüche vor allem im Optionsgeschäft verzeichnen werden.

Hallo,

 

das ist schockierend, ich bin im Detail noch nicht komplett durchgestiegen aber ich frage mich bleibt noch etwas handelbares übrig oder war es das dann komplett mit Daytrading? Gibt es danach noch irgendwelche Underlyings die man "normal" traden könnte, welche wären das?

 

LG

  • Author

Gibt es danach noch irgendwelche Underlyings die man "normal" traden könnte, welche wären das?

 

Schwierige Frage, weil es letztlich von der Beantwortung der Frage abhängt, was von der Finanzverwaltung als Termingeschäft eingestuft wird bzw. wenn die Finanzverwaltung diesen Begriff sehr weit und evtl. auch zu weit fasst, was vor den Finanzgerichten Bestand haben wird.

 

In der gegenwärtigen Situation kann man nur sagen: bleibt es bei der aktuellen Rechtslage und werden in diesem Jahr keine Änderungen am Gesetz mehr vorgenommen, dürfte es in der Tat das Ende des Daytradings für Privatanleger bedeuten, die in den heutzutage am meisten verbreiteten Instrumenten tätig sind wie Futures, Optionen, Optionsscheine, CFDs, KO-Zertifikate etc.

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