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Tom Next - Daytrading Community

EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021


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Nun also endlich auch ein Beschluss des BFH, der die Verfassungswidrigkeit der Verlustbegrenzung für Termingeschäfte feststellt:

Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV)

Auch wenn das letztlich maßgebliche Urteil des BVerfG noch aussteht, dürfte bereits dieser BFH-Beschluss dazu führen, daß die "Bindingsteuer" in der Praxis keine Anwendung mehr findet, da die Finanzämter von sich aus einer Aussetzung der Vollziehung des (mutmaßlich verfassungswidrigen) Steuerbescheids zustimmen sollten.

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Sehr gut; zeigt aber mal wieder den politischen Irrweg, unterlegt mit bürokratischen Wahnsinn, schlecht gemachtem Handwerk und der Bereitschaft, für eine Regierungsvereinbarung wider besseren Wissens und mit bewusstem Ausblenden von Sachverstand + offensichtlichen Interessenkonflikten sich auf so etwas einzulassen. 

Oh, wollte jetzt eigentlich keinen Recap zu Corona oder dem AKW Ausstieg verfassen ;-) :Laie_43:

 

Bin dann mal weg, bevor ich wieder (vermutlich zu recht) Schelte kassiere.

:Police:

 

 

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  • 3 months later...
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Zitat

 

Ampel-Einigung: Verluste aus Termingeschäften können künftig unbegrenzt verrechnet werden

Die Ampel­parteien im Deutschen Bundestag haben sich auf einen Entwurf für das Jahres­steuer­gesetz geeinigt. Das erfuhr das Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) aus Koalitions­kreisen.

...

Kapitalmarkt­akteure profitieren von einem Ende der Beschränkung von Verlust­verrechnungen bei Termin­geschäften. Wer bislang auf die Preis­entwicklung von Rohstoffen, Währungen oder anderen Basiswerten spekuliert hatte, konnte Verluste aus solchen Termin­geschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit anderen Kapital­erträgen verrechnen. An dieser Praxis hatte der Bundes­finanzhof im Juni Zweifel geäußert, die Regel fällt nun weg.

 

https://www.rnd.de/wirtschaft/ampel-einigt-sich-bei-jahressteuergesetz-neue-regelung-bei-termingeschaeften-6OCVVC6EEFFS3FVM6WSBTVRJFM.html

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  • 1 month later...
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Nun ist es wohl so, dass wir hier noch etwas warten müssen ? Denn die Änderung muss wohl noch durch den Bundesrat und der soll wohl übermorgen und noch einmal im Dezember ( 20.12.2024 ) tagen . Das ist aber ein älterer Stand , zu einer Zeit , als die Ampel noch ampelte . Heute ist ja nur noch gelbes Blinklicht und wir somit in der Warteschlange .... na ja ...

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Ja, am 22.11. sollen die abschließenden Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 stattfinden - durch den Fachausschuss ist es schon durch, an der Beschlussfassung sollte eigentlich kein Zweifel mehr bestehen. Ich warte aber auch noch das Inkraftreten ab und handle derweil nur Zertifikate.

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Guten Morgen ,

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/tagesordnung-1049.html?topNr=3#top-3

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1049/1049-pk.html#top-3

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/erl/3.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ich lese hoffentlich richtig : Der Bundesrat hat gestern dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt . Darin enthalten die Empfehlung der

"Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften
und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus
Forderungsausfällen im Privatvermögen" 

seitens des Bundestages .

Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Experte in Sachen Rechtssprechung . Wenn einer von Euch andere Interpretation der gestrigen Entscheidung hat , dann bitte ich dringend um Korrektur .

 

Ansonsten : Schönes und erholsames Wochenende Euch allen

Wolfgang

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