Mako Posted June 30, 2024 Author Report Posted June 30, 2024 Nun also endlich auch ein Beschluss des BFH, der die Verfassungswidrigkeit der Verlustbegrenzung für Termingeschäfte feststellt: Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV) Auch wenn das letztlich maßgebliche Urteil des BVerfG noch aussteht, dürfte bereits dieser BFH-Beschluss dazu führen, daß die "Bindingsteuer" in der Praxis keine Anwendung mehr findet, da die Finanzämter von sich aus einer Aussetzung der Vollziehung des (mutmaßlich verfassungswidrigen) Steuerbescheids zustimmen sollten. 3
whipsaw Posted July 1, 2024 Report Posted July 1, 2024 Sehr gut; zeigt aber mal wieder den politischen Irrweg, unterlegt mit bürokratischen Wahnsinn, schlecht gemachtem Handwerk und der Bereitschaft, für eine Regierungsvereinbarung wider besseren Wissens und mit bewusstem Ausblenden von Sachverstand + offensichtlichen Interessenkonflikten sich auf so etwas einzulassen. Oh, wollte jetzt eigentlich keinen Recap zu Corona oder dem AKW Ausstieg verfassen ;-) Bin dann mal weg, bevor ich wieder (vermutlich zu recht) Schelte kassiere. 3
Mako Posted October 14, 2024 Author Report Posted October 14, 2024 Zitat Ampel-Einigung: Verluste aus Termingeschäften können künftig unbegrenzt verrechnet werden Die Ampelparteien im Deutschen Bundestag haben sich auf einen Entwurf für das Jahressteuergesetz geeinigt. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Koalitionskreisen. ... Kapitalmarktakteure profitieren von einem Ende der Beschränkung von Verlustverrechnungen bei Termingeschäften. Wer bislang auf die Preisentwicklung von Rohstoffen, Währungen oder anderen Basiswerten spekuliert hatte, konnte Verluste aus solchen Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. An dieser Praxis hatte der Bundesfinanzhof im Juni Zweifel geäußert, die Regel fällt nun weg. https://www.rnd.de/wirtschaft/ampel-einigt-sich-bei-jahressteuergesetz-neue-regelung-bei-termingeschaeften-6OCVVC6EEFFS3FVM6WSBTVRJFM.html 3
whipsaw Posted October 16, 2024 Report Posted October 16, 2024 ... Made in Germany ein Qualitätssiegel per excellence 3 1
Kleinerbroker Posted November 20, 2024 Report Posted November 20, 2024 Nun ist es wohl so, dass wir hier noch etwas warten müssen ? Denn die Änderung muss wohl noch durch den Bundesrat und der soll wohl übermorgen und noch einmal im Dezember ( 20.12.2024 ) tagen . Das ist aber ein älterer Stand , zu einer Zeit , als die Ampel noch ampelte . Heute ist ja nur noch gelbes Blinklicht und wir somit in der Warteschlange .... na ja ... 4
Mako Posted November 21, 2024 Author Report Posted November 21, 2024 Ja, am 22.11. sollen die abschließenden Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 stattfinden - durch den Fachausschuss ist es schon durch, an der Beschlussfassung sollte eigentlich kein Zweifel mehr bestehen. Ich warte aber auch noch das Inkraftreten ab und handle derweil nur Zertifikate. 4
Kleinerbroker Posted November 23, 2024 Report Posted November 23, 2024 Guten Morgen , https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/tagesordnung-1049.html?topNr=3#top-3 https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1049/1049-pk.html#top-3 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/erl/3.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Ich lese hoffentlich richtig : Der Bundesrat hat gestern dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt . Darin enthalten die Empfehlung der "Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen" seitens des Bundestages . Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Experte in Sachen Rechtssprechung . Wenn einer von Euch andere Interpretation der gestrigen Entscheidung hat , dann bitte ich dringend um Korrektur . Ansonsten : Schönes und erholsames Wochenende Euch allen Wolfgang 3
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