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Der gute Laune/gute News Thread
- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Änderung der Strategie: Da aus dem letzten Jahr schon eine Klage anhängig ist, wird auf einen weiteren Eilantrag jetzt verzichtet, zumal der in der Sache ja auch nichts Neues bringt. Interessant finde ich den im Video thematisierten Aspekt (über den ich selbst auch noch gar nicht nachgedacht habe), daß die Verletzung des Nettoprinzips dann auch auf auf sämtliche anderen Wirtschaftsbereiche ausgedehnt werden könnte. Sprich: würde das BVerfG diese Regelung hier durchgehen lassen, könnte in Zukunft jeder Gewerbetrieb, vom Bäcker bis zum Automobilhersteller, eine "Verlustbegrenzung" aufs Auge gedrückt bekommen. Das geht verfassungsrechtlich allerdings nicht.- Trades & Talk
Tja, solange der Nachbar Deutschland allerdings die zweistelligen Steuermilliardenbeträge dazu verwendet, diese als Welt-Sozialamt an Leute weiterzureichen, die hier nie was arbeiten werden und wollen, einfach für nix, sage ich dann als Ex-Luxemburg Grenzpendler, der heute dort noch sozialversichert ist: macht mal ruhig weiter, liebe Luxemburger, denn wenn es euch gut geht, wird es auch mir später gut gehen. Der deutsche Staat geht mit seinem Steuergeld leider nicht so vernünftig um. Da bin ich jetzt mal ganz egoistisch. Alle anderen sind es nämlich auch - siehe Binding, Scholz und Konsorten, die sogar noch Steuern von mir haben wollen, wenn ich übers Jahr Miese geschrieben habe.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Besten Dank Forex1+ für diese nette Sonntagvormittags-Unterhaltung. So ganz verhehlen kann ich meine diebische Freude nicht darüber, daß die Banken- und Emi-Lobby jetzt höchstwahrscheinlich doch mit dem Versuch gescheitert ist, für sich in ganz egoistischer Manier Privilegien rauszuhandeln - wohlgemerkt gegen den Sinn des Gesetzes, und jetzt ist die Aufregung groß im Stall der aufgescheuchten Hühner. Nein Kinners, so nicht! Ihr geht bitte auch mal schön wie alle anderen Anleger in Terminprodukten den Weg vor den Bundesfinanzhof und/oder das Bundesverfassungsgericht.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Also ich meine, wenn die Grün*innen wirklich eine Partei der Mitte und langfristig regierungsfähig sein wollen, dann müssen sie sich doch nun wirklich einmal von diesem Umverteilungs-Sozialisten-Kram verabschieden und das der Linkspartei überlassen. Empirische Forschungsergebnisse aus der politischen Wissenschaft haben doch schon seit langem zutage gefördert, daß sich ihre Wählerschaft aus den gut betuchten Gesellschaftsschichten rekrutiert. Und wenn ich da z.B. an Bonusmeilen-Cem und Ferrari-Fegebank denke, kann ich mir nicht vorstellen, daß zumindest die noch selber daran glauben.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Hat aber auch den Vorteil, daß nun alle inklusive der Emis in ein- und demselben Boot sitzen und hoffentlich jetzt mal geschlossen Front dagegen machen statt daß hier jeder seine Partikularinteressen verfolgt.- Corona kührt den neuen Kanzler
Hat der legendäre Spruch vom alten Kostolany sich doch wieder mal bewahrheitet: "In der Politik ist alles möglich und auch das Gegenteil von allem!" Nachdem Laschet in der Corona-Krise kaum ein Fettnäpfchen zum Reintreten ausgelassen hat, ist er nun mit einer wirklich hervorragenden Bewerberrede um den Parteivorsitz (ich habe mir die Rede selbst angeschaut, wirklich klasse gemacht, 5 von 5 Sternen) zum Parteichef gewählt und hat nun beste Aussichten auf die Kanzlerschaft. Merz stand sich mit einer abermals nur sehr mäßigen Rede selbst im Weg - tja, traurig für ihn und möglicherweise für das ganze Land. Denn welche politische Konstellation es am Ende auch werden wird - Grün ist stets fester Bestandteil. Insofern kann Habeck gelassen sagen: "Ist mir doch egal, wer unter mir Kanzler wird." Trübe Aussichten für das Land. Ob es da zukünftig bei den gentechnikfeindlichen Grün*innen jemals noch einen neuen Biontech geben wird? Oder überhaupt noch Industrieansiedlung bei der gigantischen Stromlücke, die in den nächsten Jahren dank Abschaltung aller Kohle- und Kernkraftwerke auf uns zukommen wird?- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Dieser Kollege hier möchte ja schon im Januar vor das BVerfG ziehen: Ich bin zu wenig Jurist um beurteilen zu können, ob das BVerfG den Eilantrag annimmt, wenn man bereits im Januar die 20k Verlustgrenze überschritten hat, ohne bereits einen Steuerbescheid erhalten zu haben, geschweige denn zu wissen, ob und in welcher Weise das Finanzamt die gesetzlichen Regelungen umsetzt, was ja nach wie vor mangels BMF-Schreiben noch unklar ist.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Dann gibt es jetzt nur diese drei Möglichkeiten: 1. Auswandern 2. GmbH 3. Der Rechtsweg vor die Obergerichte (BFH und BVerfG) - letzterer kann Jahre dauern- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Wen es interessiert, insbesondere die Frage, ob und wann eine Auslagerung der Geschäfte in eine UG/GmbH sinnvoll ist, kann sich dieses sehr informative Video dazu anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=yRkx6sl5FB8&feature=emb_logo- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Lob und Anerkennung für den großen Aufwand, den Du betreibst, aber ich sage Dir, das einzige, das etwas bringt, ist die Entscheidung der Bundersverfassungsrichter*innen, die beanstandeten Regelungen für grundgesetzwidrig zu erklären und sonst gar nichts. Demzufolge sollte sich auch die gesamte Zeit und Energie, die man für diese Thematik aufzubringen bereit ist, auf die Herbeiführung genau dieser Gerichtsentscheidung konzentrieren. Alles andere ist vergebene Liebesmüh.- Der Coronavirus-Thread
So, das Jahr nähert sich bald dem Ende, und da ist es mal an der Zeit, eine persönliche Bilanz zu ziehen. Wie hat die Corona-Krise sich auf das eigene Dasein ausgewirkt, was ist anders, was ist besser, was ist schlechter als früher und was wird voraussichtlich dauerhaft bleiben? Bei mir sieht das so aus: 1. Arbeit Ca. 60 % der Arbeitszeit wird seit Ende März im Homeoffice verbracht. Das Homeoffice ist ein klarer Gewinn im Vergleich zum bisherigen Großraumbüro. Ich kann konzentrierter arbeiten, mache weniger Fehler, erspare mir durch den Wegfall zur Arbeitsstätte Kosten und Zeit (eineinhalb Stunden täglich), kann die Pausen sinnvoller nutzen (zum Beispiel ein kleines Nickerchen zur Mittagszeit) und das Arbeitsumfeld ist auch angenehmer. Der Arbeitgeber hat erfreulicherweise signalisiert, daß er auch nach Corona am Homeoffice festhalten möchte. Hier also ein ganz klares Plus! 2. Konsum Mein Anteil an Online-Einkäufen war schon vor der Krise recht hoch, ich schätze so um die 80-85 %. Nun ist er halt nochmal weiter gestiegen auf 90-95 %. Außer Lebensmittel und Drogerie kaufe ich praktisch nur noch online. Der Friseur wird seit April durch eine Haarschneidemaschine für 20 € ersetzt. Ersparnis pro Jahr: 100 €. Auch das wird dauerhaft bleiben. Einkaufen im Supermarkt derzeit leider nur mit Maske, dafür nur einmal pro Woche statt früher zwei- bis dreimal. 3. Reisen und Verkehr Sämtliche Reisen wurden gestrichen. Das ist allerdings nur temporär und dürfte nach der Krise wieder das alte Niveau erreichen. Für den Nahverkehr gilt das allerdings nicht! Mein Jahresabo bei den städtischen Verkehrsbetrieben habe ich gekündigt. Ersparnis: 900 Euro im Jahr. Statt dessen habe ich jetzt ein supertolles neues E-Bike als Firmenleasing-Fahrzeug, daß es dank Steuerersparnis insgesamt 40 % billiger gibt als beim normalen Neukauf. Zwar fließt die Ersparnis für den ÖPNV nun komplett in die monatliche Leasingrate, doch kann man dann nach drei Jahren ein schönes (und auch nicht ganz billiges) Radl sein eigen nennen, während beim U-Bahn-Ticket das Geld einfach nur "weg" wäre. 4. Finanzen Alles unverändert, es gibt reichlich zu tun und deswegen auch keine Kurzarbeit. Statt dessen aber einen Corona-Sonderbonus von 1.500 € steuer- und sozialabgabenfrei. Fazit: Ich gehöre zu den klaren Corona-Krisengewinnern. Wie sieht es bei Euch aus?- Wie schwarz kann ein Boersentag werden * reloaded *
Endlich - nach so vielen schwarzen Corona-Tagen mit Lockdowns, Maskenpflichten, Reiseverboten usw. hier nun die erwartete Erlösung: Merkel wird rechtzeitig vor Weihnachten zum Erzengel Gabriel...."verkündige ich Euch große Freude".....: https://www.welt.de/vermischtes/live218692856/Corona-live-Merkel-Niemand-wird-zu-Impfung-gezwungen.html Also das schaffen wir doch noch dieses Jahr, spätestens im Januar. Und bis dahin steigt die große DAX-Party.- Wie schwarz kann ein Boersentag werden * reloaded *
Also meine Prognose für den DAX, Euro STOXX 50 und andere bis Jahresende: Superhausse mit neuen All-Time-Highs. Sämtliche Asset-Märkte dieser Welt - Anleihen, Aktien, Immobilien, Edelmetalle - werden seit Jahren und ganz massiv seit Corona mit billigem Zentralbankgeld gepampert. Dazu kommt jetzt aber noch die reale Impfstoff-Phantasie. Es sieht tatsächlich so aus, als könnten die Führenden der Branche (Biontech und Moderna) es tatsächlich noch bis Weihnachten schaffen, eine Zulassung für ihren Corona-Impfstoff zu bekommen. Da stimmen wir doch gleich mal ein kleines Adventsständchen an, frei nach "Leise rieselt der Schnee": Corona ist fast passé Abstand und Masken adé Der Lockdown, der lässt uns schon kalt Freue Dich, Impfstoff kommt bald! In diesem Sinne....- Der Coronavirus-Thread
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/politischer-insider-aus-berlin-ueber-die-corona-massnahmen-so-funktionieren-totalitaere-regime-so-war-es-in-der-ddr-a3353884.html- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Natürlich durchschauen die Abgeordneten nicht die Gesetze, die sie beschließen sollen. Genau aus diesem Grund gibt es ja die Fachausschüsse, die die Gesetze gründlich durcharbeiten und anschließend Beschlußempfehlungen für die Abgeordneten geben, denen dann in aller Regel auch gefolgt wird, wenn es sich nicht gerade um hochpolitische Angelegenheiten handelt. Hier hat nun sowohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages wie auch der zuständige Fachausschuß des Bundesrates die Verfassungsmäßigkeit stark bezweifelt, und damit ist klar, daß es nur eine Zeitfrage ist, bis das Steuergesetz vor dem BFH und dem BVerfG landet und dort für verfassungswidrig erklärt wird. Ich bin deswegen nicht so pessimistisch wie Herr Toncar.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Die Chancen, daß der Bundesrat der Empfehlung des Fachausschusses folgt, stehen aus meiner Erfahrung heraus allerdings gut. In der Regel wird eigentlich immer den Fachausschüssen gefolgt. Auch der Bundestag könnte sich dem anschließen, weil es offenkundig so war, daß die Verlustbegrenzungsregelung maßgeblich vom finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, initiiert worden war, der allerdings im nächsten Jahr aus dem Bundestag ausscheidet. Zuvor hat er seiner Fraktion noch ein schönes Kuckucksei in Form eines verfassungswidrigen Gesetzes ins Nest gelegt, worüber auch dort nicht unbedingt alle Fraktionskollegen glücklich sein dürften. Deshalb kann man sich durchaus berechtigte Hoffnungen machen.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Was ich gefunden habe: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/vermoegensverluste-bei-einkuenften-aus-kapitalvermoegen_170_502780.html Auf Haufe kann man sich eigentlich verlassen.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Allerdings war es doch nach meiner Kenntnis so, daß der Bundesrat seinerzeit dem Gesetz mit der Verlustbegrenzung auf 10.000 Euro bereits zugestimmt hatte und das Gesetz folglich in Kraft getreten ist bzw. für Termingeschäfte ab dem 01.01.2021 in Kraft tritt. Der Drops ist gelutscht. Was wir jetzt sehen, ist eine neue Initiative des Bundesrates, die der Bundestag allerdings ablehnen kann. Dann könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuß anrufen. Dieser legt dann nach Beratung seinen Beschluss dem Bundestag vor. Im Extremfall könnte der Bundestag den Beschluss des Vermittlungsausschusses wiederum ablehnen und es bliebe dann bei der aktuellen Rechtslage. Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Das Jahressteuergesetz ist zustimmungspflichtig, da es nach Art. 105 Abs. 3 GG eine Steuer betrifft (Einkommensteuer), deren Aufkommen den Ländern oder Gemeinden ganz oder zum Teil zufließt.- Corona kührt den neuen Kanzler
Also der hier ist ja nun wohl mal raus! Ohne Mindestabstand und Maske auf der Sachsen-Party: https://www.welt.de/politik/deutschland/article215142856/So-rechtfertigt-Laschet-seine-Teilnahme-beim-Sachsen-Festakt.html "Quod licet Iovi non licet bovi", wie der Lateiner sagt. Doch wie er das seinen Landeskindern erklären möchte, bleibt sein Geheimnis.- Der Coronavirus-Thread
Wer fährt denn freiwillig nach Berlin? Und dann auch noch zu Corona-Zeiten?- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Es darf wieder gehofft werden: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundetages hält die Verlustbegrenzung für verfassungswidrig. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/zweifel-an-verfassungsmaessigkeit-von-steuergesetz-a3313816.html- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß die Reise in diese Richtung verlaufen wird. Auch der CFD ist ja ursprünglich geschaffen worden, um die britische Stempelsteuer auf Aktien zu umgehen. Also sollte es doch möglich sein, irgendein urkundenbasiertes Instrument zu schaffen, daß dann auch gar nicht mehr CFD genannt wird, sondern in der Praxis nur noch so wie dieser funktioniert, und schon ist das Verlustanrechnungsthema vom Tisch. Bei Futures & Options sieht es allerdings anders aus, aber vielleicht gibt es da ja zukünftig auch Bestrebungen, diesen irgendeine Zertifikatseigenschaft zu verpassen.- EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021
Soso, Optionsscheine sind also ab sofort keine Termingeschäfte mehr. Da hat die Emi-Branche wohl erfolgreich ihre Connections spielen lassen, nachdem die Termingeschäftseigenschaft ja über Jahrzehnte hinweg völlig unbestritten war. Und in der Tat wird es rein sachlich nicht zu begründen sein, weshalb ein cash gesettelter Long Call an der Eurex etwas anderes sein soll als ein Call-Optionsschein. Rein sachlich betrachtet ist beides absolut dasselbe. Gerichtsprozesse vorprogrammiert. - EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021