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EStG: Verlustbegrenzung für Termingeschäfte auf 10.000 Euro ab 2021

Geschrieben

Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt? Ab 2021 können Verluste aus Termingeschäften bei der Einkommensteuer nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden, Details siehe hier:

 

https://www.buzer.de/gesetz/13735/a233315.htm

 

Das wäre dann das Ende für alle Daytrader.

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  • Das gemeine an der Verrechnung ist ja, dass nur Verluste bis 10.000 EUR akzeptiert werden.   Mal als Zahlenbeispiel: Hedger A macht 5.000 EUR Gewinn und 3.000 EUR Verlust -> netto: +2.000 EUR ->

  • Du unterliegst als Trader IMMER der Einkommensteuer mit allen Gewinn- und Verlusttrades, die Du machst. Neu ist ab 2021 nur, daß Du jetzt auch auf einen Nettoverlust noch Einkommensteuer zahlen sollst

  • Nun also endlich auch ein Beschluss des BFH, der die Verfassungswidrigkeit der Verlustbegrenzung für Termingeschäfte feststellt: Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV) Auch wenn d

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Geschrieben

 

Oder man macht erstmal die 20k voll pelo1.gif.

 

was einige bereits im Januar erledigt hatten, was macht man dann in den restlichen 11 Monaten... noidea.gif

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Es gibt Anzeichen, dass Optionsscheine nun doch nicht von der Regelung erfasst werden. Unter dem GZ IV C 1 - S 2252/19/10003 :002 müsste es demnächst eine Aktualisierung geben.

 

Optionsscheine waren doch so oder so nie wirklich das Thema. Das paradoxe daran ist ja gerade: CFD sollen Termingeschäfte sein, Optionsscheine nicht.

Geschrieben

Thema war das schon, Optionsscheine und Zertifikate sollten zwischenzeitlich auch betroffen sein, was dazu geführt hatte, dass eben dessen Lobby Männer von DDV, Börse Stuttgart und DSW sich so aufgeregt haben. Jetzt haben diese Jungs wohl für ihre Produkte noch die Kurve bekommen. Wenn auch egoistisch, sollte das diese Gesetzesänderung doch angreifbarer machen. Ob aber eine Verfassungsbeschwerde jemals wirklich gelesen und bearbeitet wird, scheint eine ganz andere Frage zu sein, wenn man weiß was "nicht zur Entscheidung angenommen" beim BVerfG bedeutet. Wahrscheinlich kann man aber die Produkte jetzt umdeklarieren, ob das zur Qualität selbiger beiträgt sei mal dahingestellt. Am Ende wartet auch noch eine neue politische Ära, es wird sicher nicht langweiliger oder angenehmer.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Da haben wir es endlich:

Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermin-geschäfte und Forwards oder Futures (vgl. Rn. 36 und 37) sowie Contracts for Difference (CFDs). CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Seite 4Währungspaare oder Zinssätze sein. Zertifikate und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften (vgl. Rn. 8 f.).

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2021-06-03-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer-ergaenzung-des-BMF-Schreibens-vom-18-Januar-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Geschrieben

Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)

 

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110103/

 

Zitat Haufe ©

 

 

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 (jetzt Satz 4) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.
Geschrieben

Bin kein Jurist, wie schätzt ihr das denn ein?, auch im Bezug auf Termingeschäfte?

 

Bin auch kein Jurist, aber wenn denen jetzt schon die Regelung von 2008/2009 um die Ohren fliegt, stehen die Chancen mehr als gut, dass auch die Regelungen zu 2020/2021 gekippt werden. Die sind ja noch schwachsinniger und inhaltlich von vorne bis hinten inkonsistent. Wird halt nur dauern....

  • 1 Monat später...
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Wenn nicht noch ein Wunder passiert wird das mit dem Quorum nichts. Irgend ein Finanzinfluenzer oder größere Zeitung müsste das Thema jetzt aufgreifen sonst ist das Thema sicher durch.

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Das ist die Antwort von CMC, Dynamic Portfolio Swaps sind so Kontstrukte die einen ständigen Aufbau von Gewinnen und Verlusten über ein Kallenderjahr erlauben. Min. einmal im Jahr muss man das Konstrukt auflösen und Steuern abführen.

Aber CMC? Ich weiß ja nicht.... :) Hab da ganz üble Erinnerungen an die Plattform.... :)

 

Handeln Sie mit CMC Markets Dynamic Portfolio Swaps (DPS)
https://www.cmcmarkets.com/de-de/lp/dps

Geschrieben

RE: Dynamic Portfolio Swaps

 

Dass Produkt wurde (u.a) aus der Motivation heraus entwickelt, um eine Alternative hinsichtlich der belastenden Steuerthematik zu haben.

 

RE: CMC - mit der in Deutschland regulierten Entity hat sich vieles von dem was wir von früher kannten erledigt.
Auch die Plattform findet Zuspruch. MT4 hat CMC parallel im Portfolio, promoted das aber nicht offensiv.

Geschrieben

RE: Dynamic Portfolio Swaps

 

Dass Produkt wurde (u.a) aus der Motivation heraus entwickelt, um eine Alternative hinsichtlich der belastenden Steuerthematik zu haben.

 

RE: CMC - mit der in Deutschland regulierten Entity hat sich vieles von dem was wir von früher kannten erledigt.

Auch die Plattform findet Zuspruch. MT4 hat CMC parallel im Portfolio, promoted das aber nicht offensiv.

 

Ware mal spannend zu erfahren, wie weit das mit dem konsolidieren geht.

Geschrieben

Ohne Garantie, nur laut gedacht - Ich vermute unter der Haube werden die DPS ähnlich strukturiert sein wie ein ETP/ETI.

Es wird ein Portfolio aus Einzelwerten gemanaged, aus dem ein Index berechnet wird und der Index wird wie ein Zertifikat behandelt.

 

 

Cool wäre, wenn es nur eine Position dann gibt, entweder mit einem Plus oder einem Minus davor. Das würde dann die Verlustanrechnungsgrenze von 20 K aushebeln.... Aber ob CMC so frech ist

Geschrieben

Ich würde das so sehen, ja.

Und frech ist auch wieder relativ. Kommt auf die Perspektive an ;-).


Viel Werbung habe ich indes noch nicht gesehen. Eventuell ist das auch bewusst so gewählt, weil man vielleicht auch nicht vorhat, schlafende Hunde zu wecken zu wollen,

Geschrieben

Danke für den Link oldschuren.

Das CMC keine verbindlichen Angaben zur Steuerrelevanz macht, ist nachvollziehbar.

Ich bin mir aber sicher, dass man sich da im Vorfeld schon ziemlich den Kopf zerbrochen hat, ob man die Produktgattung in diese Richtung entwickeln möchte.
Das Ganze ist nicht ganz Ohne und würde im Vergleich zum CFD selbst per se keinen Vorteil bringen, sollte es nicht in irgendeiner anderen Form Benefits geben.

Geschrieben

Danke für den Link oldschuren.

 

Das CMC keine verbindlichen Angaben zur Steuerrelevanz macht, ist nachvollziehbar.

Ich bin mir aber sicher, dass man sich da im Vorfeld schon ziemlich den Kopf zerbrochen hat, ob man die Produktgattung in diese Richtung entwickeln möchte.

Das Ganze ist nicht ganz Ohne und würde im Vergleich zum CFD selbst per se keinen Vorteil bringen, sollte es nicht in irgendeiner anderen Form Benefits geben.

 

 

 

Hole mir ab und zu den Traders. Dieses mal sind einige interessante Artikel drin. Interview mit Timo Pfeiffer von Solactive. Ist ne Firma die Indexing angbietet. Alles mögliche, für Fonds, ETFs, für Firmen die ein CO2- neutralen Benchmark haben wollen. Würde ja zu dem Produnkt von CMC passen. Cloudbasirend kann vermutlich für jeden User persönlich was generiert werden. Kein Problem heutzutage. Was mir aber zum Thema einfällt, legal highs... Badesalz mit immer anderen Inkredenzien, um einen legalen Verkauf zu ermöglich bevor sie von den Behörder als Drogen eingestuft werden.

Geschrieben

Yep, so würde das Setup in der einen oder anderen Form ausgestaltet sein.

Wikifolio funktioniert im Prinzip genauso, nur eben mit den Einschränkungen, dass dem (nennen wir ihn) Portfoliomanager zum einen ein eher eingeschränktes Produktuniversum (insbesondere technisch) zur Verfügung steht und zum anderen er einen Großteil der durch ihn erwirtschafteten Erträge an Dritte abgeben muss.

Dafür ist da aber die Hürde bei weitem nicht so hoch, wie bei einem ETI/ETP. Da kommt man selten unter 3Mio Seed-AuM an die richtigen Adressen.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Verlustverrechnungsbegrenzung soll aufgehoben werden

 

Die noch unter der alten Bundesregierung beschlossene und völlig verkorkste Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll offenbar aufgehoben werden, wie aus den Eckpunkten für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz von zwei FDP-Ministern hervorgeht.

 

https://www.godmode-trader.de/artikel/regierung-will-verkorkste-verlustverrechnungsbegrenzung-aufheben,11146591

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/06/2022-06-29-massnahmen-modernisierung-kapitalmarkt.html

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2022-06-29-eckpunkte-zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4
("Damit wir auch eine wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren erreichen, wollen wir gleichzeitig die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen aufheben.")

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Jetzt auch von den Organisatoren der Petition nachgereicht

Die Petition “Initiative: Rücknahme der steuerlichen Benachteiligungen privater Anleger“ ist dank Ihrer Unterstützung ein Teilerfolg! Auch wenn nicht alle Forderungen erfüllt wurden, hat sich der Einsatz gelohnt.

Sehr geehrte Unterstützende,

es kommt Bewegung in die Sache. Und es scheint, als hätte die Petition bereits Erfolg. Denn am 29.06.2022 wurden vom Bundesministerium der Finanzen (Bundesfinanzministerium) Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt.

Ein Download des entsprechenden Dokumentes ist hier möglich: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2022-06-29-eckpunkte-zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Darin heißt es unter anderem:

"Wir machen die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver, insbesondere durch die Förderung von Aktiensparen.

  • Um stärkere Anreize für die Aktienanlage zu erzeugen, wollen wir einen Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von
  • Aktien und von Aktienfondsanteilen einführen.
  • Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für die Aktienanlage verbessern, indem wir den gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste abschaffen.
  • Damit wir auch eine wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren erreichen, wollen wir gleichzeitig die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen aufheben."


Ob und wann es zu einer Umsetzung kommt, ist offen. Doch wir sind durch diese Absichtserklärung vom Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, durchaus optimistisch, dass die Probleme, die wir mit unserer Petition und Ihrer Unterstützung aufgezeigt haben, gelöst werden.

Ihre
Initiative für Steuergerechtigkeit

  • 1 Monat später...

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