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Finanztransaktionssteuer von 0,1 %
hoffen wir mal, dass die Diskussion in diese Richtung weiterläuft http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6254055-aktien-finanztransaktionssteuer-eu-recht-verstossen http://www.versicherungsbote.de/id/89499/EU-Finanztransaktionssteuer-Algirdas-Semeta-Goldman-Sachs/ warum sollen nicht auch mal sinnlose Initiativen sterben Gruss TGOS
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Marc Faber: "Noch ein oder zwei Monate, bevor der Kollaps kommt"
@ ronner ich danke Dir auf Knien für diese wichtige Info ;-) weil eigentlich glaube ich, dass Gurus wie defekte Uhren sind - auch die zeigen zweimal am Tag die richtige Zeit - sprich irgendwann liegen die auch mal richtig. deshalb versuche ich auch immer die Uhr selbst am Laufen zu halten - die Fakten selbst zu suchen Gruss TGOS
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Der Mann, der zu viel wusste
es brauchen nicht alle unbefangen sein - und werden es auch nicht die Staatsanwaltschaft ist Befehlsempfänger - siehe Organisation / Weisungsrecht http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland) der RA muss die Interessen des Mandanten vertreten http://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverrat auf das Richterkollegium kommt es an - dieses soll neutral alle Argumente / Beweise gegeneinander abwägen und zu einem Urteil kommen. zu hoffen bleibt, dass er an Richter und Beisitzer gelangt, die das auch so sehen und nicht andere Interessen verfolgen. Gruss TGOS
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Der Mann, der zu viel wusste
@ Rumpel leider ist das kein Fall von "Recht haben - Recht bekommen" ( summa ius summ iniura - höchstes Recht ist höchstes Unrecht ) sondern ein Fall von Rechtsbeugung, wie es auch RA Strate sieht. Was ist der Unterschied? Bei Alternative eins werden z.B. Paragraphen so filigran eingesetzt, dass das Gegenteil der Gesetzesnorm herauskommen kann. Bei Rechtsbeugung ( § 339 StGB i.V.m. § 12 StGB ) wird das Gesetz bewusst falsch oder gar nicht angewendet. Gruss TGOS
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Ein Prozent ....
@ Roti So genau wie Du hatte ich das gar nicht mehr auf dem Schirm. Ob es ein Urteil des BGH dazu gibt, weiß ich nicht aus dem Stehgreif - wenn müssten sie in den Entscheidungssammlungen des BGH zu finden sein - ließe sich also herausfinden. Aber meines Erachtens wären die Entscheidungen des BFH relevanter, da es hier um die steuerliche Seite geht. Das BVerfG greift die strafrechtliche Seite auf, die falsch beurteilt wurde. Meine Erinnerungen gehen mehr in den Bereich der persönlichen Entwicklung im Trading - Verlassen der Gruppe "Spiel Spass Spannung" und erkennen, was man ändern muss um erfolgreich zu werden. Und genau von da an wollte die Finanzverwaltung einen Teil abhaben. Gruss TGOS
- Ein Prozent ....
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Ein Prozent ....
Mir kommt es so vor, die wollten einen Bericht über Börsenprodukte schreiben und Uli H war nur der Aufhänger. Der Beitrag ist aber sowas von daneben und mit Fehlern übersäet, dass ich ihn eigentlich mehr ins Handelsblatt verortet hätte. Und zu Uli H. ist nach Ed Seykota zu sagen - Jeder bekommt was er will. Er wollte Spiel Spass Spannung und er bekam sie. Andere wollen Geld und werden es auch schaffen - wieder andere wollen ... und werden auch dies erreichen. Gruss TGOS
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Das (österreichische) Bankgeheimnis
z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftungseingangssteuergesetz aber auch http://www.stiftungswissenschaften.de/allgemein/die-osterreichische-privatstiftung-als-instrument-zur-umgehung-der-deutschen-erbschaftssteuer.html Gruss TGOS
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Das (österreichische) Bankgeheimnis
. @ Mythos wenn ich mir einen Schnellüberblick über die Steuersätze in Österreich verschaffe, kann ich nicht wirklich erkennen, dass A eine Oase ist. http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Einkommensteuer/Einkommensteuer.htm Man müsste aber wahrscheinlich noch die diversen DBA's dazu berücksichtigen. Nützen tut das Bankgeheimnis vor allem Ausländern, die versuchen, dass die diversen DBA's mit ihren Heimatstaaten nicht zur Anwendung kommen und damit keine korrekte Steuerermittlung / Steuerzahlung stattfinden kann - um es mal nett zu formulieren. @ Rumpel ja Steuerhinterziehung ist böse. Es ist ein Verstoß gg. geltende Gesetze und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich. Dem Souverän - das Volk - obliegt es dies ggf. durch Wahlen und dem weiteren Rattenschwanz zu ändern. Da sie es nicht machen bleibt nur sich an die einschlägigen Gesetze zu halten oder sich - nach Rücksprache mit einem Anwalt - an einem Ort niederzulassen, wo weniger an die Allgemeinheit abzugeben ist Gruß TGOS
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Neue Partei
... Deutschland ohne Sozialstaat nicht verfassungskonform wäre ... Ist grundsätzlich richtig - aber wie alle Gesetze lässt sich auch das GG ändern. Aber Art 1 - Menschenwürde - und Art 20 - Sozialstaatsprinzip - werden durch Art 79 III GG geschützt. Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Im Moment ist es eine rein akademische Diskussion, ob der Artikel sich durch seinen Inhalt selbst schützt - mal vereinfacht formuliert - oder ob er über das im GG genannte Gesetzgebungsverfahren geändert / gestrichen werden kann und darüber auch die beiden anderen Artikel kassiert werden können. Gruss TGOS
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Finanztransaktionssteuer von 0,1 %
@ RAiNWORM Unterschied Börse vs. OTC an Börsen sind die Produkte standartisiert - siehe CME http://www.cmegroup.com/trading/fx/g10/euro-fx_contract_specifications.html Ich kann immer nur diese Menge - 125000 € - oder ein vielfaches davon handeln. Bei OTC kann ich auch 105000 € oder andere Mengen handeln. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass Börsen von staatlichen Stellen überwacht werden - OTC nicht. Mit allen Auswirkungen, die Beschrieben wurden. Das Politiker Börse - OTC und andere Begriffe nicht auseinander halten können wundert mich nicht. Den Begriff Betriebsstätte legt der dt. Fiskus recht restriktiv aus. Es sollte auch kein Angriff sein, sondern nur ein Hinweis nicht allzu euphorisch an die Sache zu gehen. Es gibt Möglichkeiten eine Ltd. rechtlich einwandfrei hinzubekommen. Gruss TGOS
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Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon
Die Amazon Verantwortlichen wissen davon. Im letzten Manager Magazin war ein schöner Beitrag dazu. Um mal daraus zu zitieren: " Amazon ist zudem berüchtigt für schlechte Arbitsbedingungen in seinen Warenlager. In den USA mussten Angestellte zum Teil im Sommer bei Innentemperaturen von bis zu 40 Grad Celsius schuften, ... Statt Klimaanlagen hatte Amazon Notarztwagen bereitgestellt - für den Fall, dass jemand kollabieren sollte. Das ist Bezos' brutale Seite: Geld gibt Amazon nur aus, wenn es mehr Kunden locken will." Jeder muss selbst entscheiden, ob er solches Treiben unterstützen will oder sich anderweitig mit Waren versorgt. Gruss TGOS
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Finanztransaktionssteuer von 0,1 %
Wenn ich die Diskussion richtig verstehe, wollen sie die Finanzsteuer auf Börsengeschäfte einführen. FOREX und CFDs sind aber keine Börsen sondern OTC. Folglich sollte auch die Steuer hier nicht greifen. Sollte der Gesetzgeber doch einen Weg finden, diese mit einzubeziehen nützt eine Ltd. in UK auch nichts. Einfach mal den Steuerberater nach § 12 AO i.V.m. den diversen Steuergestzen fragen. Hier schon mal was zum warmlesen http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/B/Betriebsstaette.html Wenn ihr euer Daytrading von Dtl aus betreibt, sitzt hier die Geschäftsführung hier - sprich hier fallen die Entscheidungen. Folglich Betriebsstätte in Dtl mit allen sich daraus entwickelden Auswirkungen. Gruss TGOS
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AgenaTrader - erster Eindruck
@ Kleinerbroker ich habe zwar keine mail bekommen, aber trotzdem die beiden Webinare angesehen. Es ist schon sehr umfangreich, was die verschiedenen Versionen alles können und in je zwei Stunden Dauer nicht wirklich zu greifen. Man kann sich die Webinare aber bei Captrader noch einmal ansehen. http://www.captrader.de/fortbildung/webinararchiv/ Eine Basisversion - was immer diese umfasst - will Captrader kostenfrei anbieten. Die anderen kosten extra. Für mich bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass ich die vielen Features für mein Trading nicht benötige - sie lenken mich eher ab, als sie mir helfen. Ich werde allenfalls die Basisversion nutzen, so sie unter einem 64 Bit System läuft. Soll dort Schwierigkeiten beim Test gegeben haben. Gruss TGOS
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Traders Mai 2012
Für einen Einsteiger in die Materie finde ich die Zeitschrift nicht schlecht - man bekommt Anregungen, die man testen kann. Als ich anfing wäre ich froh gewesen solche Zeitschriften zu bekommen. Aber wie schon gesagt: ab einem bestimmten Punkt hat mein seinen Tradingstil entwickelt und dann bringt sie nicht mehr viel. Gruss TGOS
TGOS
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