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whipsaw

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Alle Inhalte von whipsaw

  1. JaEin , Notebook ist bei der Reparatur und mein anderer Rechner wurde am Wochenende in Einzelteile zerlegt. Ich kann frühestens am Freitag etwas dazu sagen.
  2. Betbrokers plc, the UK retail and wholesale brokerage and clearing house for the sports betting industry, has announced the launch of a fixed odds financial betting website, BetbrokersBinaries.com. The site offers clients the facility to bet on stocks, indices and foreign exchange at fixed odds, using a simple real-time dealing system. Clients can build their own bets by choosing the bet type, the market, whether it will rise or fall, and how long the bet is to run for. Clients can then watch and trade in real time. Wayne Lochner, Betbrokers Chairman and CEO, said: ‘We are very excited to be the first in the UK to have acquired the use of this powerful, cutting-edge technology. My vision has always been to transfer financial trading know-how to the betting arena. This technology will help us to achieve our long term strategy of providing a holistic betting model for the rapidly globalising betting industry.” Betbrokers believe that allowing clients to build their own stock market bets is less risky than financial spread betting, CFD's (Contract for Difference) or futures trading. The product is also fully licensed and commission & tax free under UK law. © 2008 Gamingintelligencegroup
  3. In der Zwischenzeit ist einiges passiert an der ASX. Die Exchange Traded CFDs erfreuen sich großer Beliebtheit, kommen aber gemessen an Umsatz und Volumen noch lange nicht an die Off Echange gehandelten Kontrakte heran. Markettech bietet CFD DMA gebührenfrei an und andere Broker haben ähnlich attraktive Konditionen ins Visier genommen, um den Kampf um den Kunden für sich zu gewinnen. Info's zu ETCFDs gibt es genügend, entweder bei uns in der Knowledge Base oder bei der ASX. Ohne die geheimen Dossiers der Deutsche Börse AG gesehen zu haben, gehe ich fest davon aus, dass es keine 5 Jahre mehr dauern wird, bis CFDs den Weg zur Börse gefunden haben. Zwei Gründe sprechen dafür: Hohe Nachfrage seitens der Kunden und nette Gewinnspannen bei den Anbietern. Warum also mit CMC und Co. teilen, wenn alle Systems bereits auf Grün stehen. Aber das ist eine andere Geschichte. Anbei die ersten Adressen der ASX Broker für das DS von ETCFDs asx.cfd.broker.pdf
  4. Natürlich ist es ratsam, vorsichtig zu sein. Gerade wenn du auf Basis der Indikatoren Anlageentscheidungen triffst. Wie du sehen kannst, ist in dem Fall beinahe alles mit einem einfachen Copy & Paste zu arrangieren. Anspruchsvoller wird es, wenn du individuelle Indikatoren benutzt. Dann müsste man sich zuerst die Tradingstrategie ansehen und die einzelnen Parameter definieren. Danach die einzelnen Beziehungen und Abhängigkeiten in Funktionen darstellen und im Anschluss backtesten.
  5. whipsaw antwortete auf whipsaw's Thema in CFD Broker
    Wenn die Entwickler ihren Zeitplan einhalten, gibt es voraussichtlich diesen Monat noch ein Geschenk für Systemtrader.
  6. Ab sofort sind alle Werte des österreichischen ATX über PureDeal elektronisch handelbar. Aktien wie Austrian Airlines, Schöller-Bleckmann Oilfield oder der Ersten Bank sowie sämtliche anderen ATX-Aktien finden Sie nun auf PureDeal. Suchen Sie einfach im Finder Ihren gewünschten Wert und geben Sie bequem Ihre Order auf! Gesamtliste: shares.list.04.2008.pdf
  7. whipsaw erstellte Thema in Scrutiny
    Ich vermute, die meisten haben von dem umtriebigen Alfredo Cuti und seiner Aktien Power AG gehört. Jetzt hat die BaFin dem Treiben ein Ende gesetzt und der Vertriebseinheit die Anlagevermittlung untersagt. Da das Thema im Forum noch nie angesprochen wurde, gehe ich davon aus, dass keiner der User direkten Kontakt zu der Firma hatte. © 2008 BaFin Wer von dem Unternehmen noch nichts gehört haben sollte, der kann bei Interesse auf Graumarktinfo alle notwendigen Informationen finden. Der Konkurs ist eröffnet Der gute Mensch von Zug Milliarden-Grab © 2007 Börse Online 2008 Graumarktinfo
  8. Praxis des Liquiditätsrisikomanagements in ausgewählten deutschen Kreditinstituten Die jüngsten Turbulenzen auf den Geld- und Kapitalmärkten haben die Bedeutung eines effizienten Liquiditätsrisikomanagements für die Stabilität einzelner Banken sowie des gesamten Finanzsystems in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerufen. Doch bereits vor der so genannten Subprime-Krise war die Thematik des Liquiditätsrisikomanagements in Banken verstärkt in den Fokus von Aufsichtsbehörden und internationalen Gremien gerückt. # Das Joint Forum, ein sektorübergreifender Ausschuss aus Vertretern des Baseler Ausschusses (BCBS), der IAIS und der IOSCO, welcher sich mit Fragen einer effizienten Aufsicht über Finanzkonglomerate beschäftigt, hat im Mai 2006 einen Bericht zum Liquiditätsrisikomanagement in Finanzinstituten veröffentlicht. # Das Banking Supervision Committee der Europäischen Zentralbank führte erstmals im Jahr 2002 unter dem Aspekt der Systemstabilität im Finanzsektor eine Erhebung der Liquiditätsrisikomanagementpraktiken in grenzüberschreitend tätigen Banken durch. Eine aktualisierte Studie hierzu liegt seit Anfang 2007 vor. In beiden Fällen handelt es sich um interne Papiere. # Die Europäische Kommission hat im Jahr 2006 Liquidität als einen der fünf Pfeiler einer künftigen „Supervisory Landscape“ festgelegt. Es sollen die Konvergenzpotentiale nicht nur bei den EWR-Regeln zur Liquiditätsaufsicht sondern auch bei den relevanten Kontextfaktoren wie öffentliche Interventionen bei Liquiditätsengpässen („Lender of Last Resort“) und Einlagensicherung betrachtet werden. # Der Baseler Ausschuss hat im Jahr 2007 eine Erhebung zu den nationalen Regulierungsansätzen auf dem Gebiet des Liquiditätsrisikos durchgeführt. Das Endergebnis dieser Studie ist bislang noch nicht veröffentlicht worden. # Im März 2007 hat der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) in Form eines so genannten Call-for-Advice von der Europäischen Kommission das Mandat erhalten, einen Überblick über die nationalen Liquiditätsaufsichtsregime zu geben. Die Erhebung wurde parallel zur oben genannten Bestandsaufnahme des Baseler Ausschusses auf der Grundlage des gleichen Fragebogens durchgeführt. Das Ergebnis liegt seit August 2007 vor. In einem zweiten Teil des Call-for-Advice erwartet die Kommission im Laufe des Jahres 2008 eine vertiefte Analyse zu Teilaspekten des Liquiditätsrisikomanagements, die mit Blick auf die Marktentwicklungen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben studie_080128_liqriskm.pdf © 2008 BaFin
  9. LONDON, April 4 Profit & Loss Magazine has Awarded Online Investment Bank, Saxo Bank, its Best Retail Platform Award for the Second Consecutive Year. Profit & Loss, a leading UK trade magazine, highlighted Saxo Bank's commitment to customer service and the wide array of markets and instruments available on its signature platform, the SaxoTrader. "We are delighted to accept this award again," said Peter Klein, Head of London Office, following the awards ceremony. "We see this award as further confirmation of Saxo Bank's ability to deliver first class trading solutions and services to both retail investors and institutional partners alike. On top of this, comes the recognition of our multi-product offering, which is attracting a lot of interest from investors." The award was presented to Saxo Bank at an event at Royal Mint Court in London on Thursday evening. The SaxoTrader offers clients and partners an opportunity to protect their investments and succeed in a market that has struggled with turmoil for more than six months. The SaxoTrader has provided the bank with record revenues and Saxo Bank expects another record quarter. It comes in the wake of its recently published Annual Report, which showed its 2007 profits soaring by 78 percent to USD 72 million before tax. About Saxo Bank A/S Saxo Bank A/S is a global investment bank specialising in online investments in international Capital Markets. Saxo Bank enables clients to trade currencies, shares, CFDs, futures, options and other derivatives, as well as providing portfolio management via our online trading platform, SaxoTrader. Saxo Bank has its headquarters in Copenhagen, with offices in London, Geneva, Zürich, Singapore and Marbella. It also runs a representative office in Beijing and an IT development centre in St. Petersburg. © 2008 PRNewswire/ Saxo Bank
  10. International Regulatory Outlook – April 2008 update International.Regulatory.Outlook.2008.pdf
  11. GL Trade, a multi-asset solutions provider, has launched a front office foreign exchange (FX) trading solution for spot FX. It has also announced connectivity to four FX electronic communications networks (ECNs). GL Trade now connects to Baxter-FX, FXCM Pro, Hotspot FXi and FXMarketSpace. Clients can now access real-time spot FX prices through the firm’s workstations or application programming interfaces. The company says it has enhanced its workstations to suit the particular needs of FX trading, intends to connect to additional FX ECNs and will continue to enhance the functionality of its FX trading windows. “The decision to provide FX connectivity is part of GL Trade’s strategy to become the leading multi-asset solutions provider by giving clients the ability to trade equities, derivatives, commodities and now spot FX from a single desktop,” said Vincent Burzynski, group products and marketing manager, GL Trade, in a statement. “We look forward to working with our ECN partners to provide our clients with access to some of the world’s leading FX liquidity pools,” he adds. © 2008 The Trade News
  12. IG Index hat es angekündigt: Link, IG Markets dürfte kommende Woche folgen. Trailing Stop: Terms and Conditions
  13. Lock in your profits with a Trailing Stop Our new Trailing Stops track your profitable positions automatically – and close your trade should the market move against you. This new type of Stop Order prevents you having to monitor and move your stops constantly. You set the conditions for your Stop to move automatically, should the market move in your favour. Trailing Stops can be used on long or short trades, helping you to secure your gains as the market moves. How does it work? When you open your position you specify two numbers: Stop distance – how far away from the opening level your Stop is placed Step size – the size of the increments by which the Stop can move Say you ‘buy’ our Daily FTSE 100 at 5800 - 5802, choosing a Stop distance of 30 points and a Step size of 10 points. The Stop initially sits 30 points behind your opening price, at 5772. Immediately the FTSE starts to rise. Very soon our closing price has risen to 5812 (10 points above your opening price) and your Stop ‘steps’ up by 10 points to 5782 to re-establish a 30-point distance from the new market level. The rally continues and by lunchtime the blue-chip index is trading at 5865 - 5867. Your Stop has therefore moved automatically five more times, so you are now sitting on a healthy potential profit with your Stop waiting 33 points behind at 5832. A surprise leap in US unemployment figures suddenly sends stocks plummeting and within minutes the index is trading back down at 5810 - 5812. Your Trailing Stop has kicked in and your position is closed 33 points below the recent high – at 5832, still well above your opening price of 5802. With a conventional Stop Order you would still be in the market, looking at a relatively small paper profit. By contrast with a Trailing Stop you are able, in this scenario, to profit from a volatile market – and take a lunch break too… Instruments covered We offer Trailing Stops on currency bets, plus the following Daily Indices: FTSE 100 Wall Street US SPX 500 US Russ2000 Japan 225 US Tech 100 Germany 30 France 40 Hong Kong HS34 Australia 200 Trailing Stops can be added when placing a trade, or attached to open positions at a later stage. Please note they are not 'Guaranteed': like standard Stops they may be subject to 'slippage' in illiquid or fast-moving markets. http://img169.imageshack.us/img169/5822/trailingstopigindexvz7.jpg
  14. whipsaw antwortete auf Ecart's Thema in Black Box
    Ich hatte es nicht gleich bemerkt, dass Ecart einen Wink auf die Verwendung des Browser gegeben hatte. @Admin ;-) @MRalph67 - wenn der Coach richtig gut ist, dann sind die Tagessätze in Ordnung. Manche Brokerfirmen lassen sich die Ausbildung ihrer Händler viel Geld kosten, da sie wissen, dass sich die Investitionen amortisieren. Gerade der psychologische Aspekt spielt beim erfolgreichen Trading eine wichtige Rolle.
  15. whipsaw antwortete auf Ecart's Thema in Black Box
    Die Menüleiste sieht vielversprechend aus. Content wir allerdings keiner geladen, die Seite rechts bleibt schwarz.
  16. This Market Information is correct at the time of publication but may be subject to change due to, but not exclusively, irregular market conditions. Other markets available on request; please call our trading desk on + 44 (0) 20 7290 0550. The most up to date version will be shown on our website. Risk Warning: Spreadbets carry a high level of risk to your capital and may not be suitable for all types of customers. Therefore, please ensure that, prior to trading, you are fully aware of the risks involved and seek independent advice if necessary. Spread bets are margined products; it is possible to lose more than your original stake, therefore only speculate with money that you can afford to lose. Market.Information.SheetMarch.08.pdf
  17. Es geht Schlag auf Schlag bei IG. Pssst, weiss noch keiner ;) Gestern ist die US FX Devision an den Start gegangen. Wer Lust hat, kann sich aber vorab schon mal die Konditionen in der Demo anschauen. Auf den ersten Blick sind die Konditionen nicht schlechter als die der Konkurrenz. Mal sehen, wie lange sich IG noch Zeit lässt, bis sie den deutschen Markt aufrollen. http://img233.imageshack.us/img233/4758/igmarketforexla2.jpg
  18. Spread Changes for FX Options Änderungen treten am kommenden Freitag in-Kraft. Nähere Einzelheiten gehen aus folgendem Dokument hervor FX.Options.spreads.as.of.11.April.pdf
  19. Grundsätzlich ist der Gedanke der Entwickler genial! Das muss ich jetzt mal einfach sagen, da ich in einem Softwareprojekt, bei dem ich als Berater fungierte, einen Vorschlag für ein ähnliches Feature eingereicht habe. Bei mir hatte es den Arbeitstitel "Mirror" Deine Einwürfe sind absolut berechtigt. Ich gehe aber davon aus, dass das bei der Entwicklung berücksichtigt wurde. Wenn nicht, gibt es vermutlich bald einen Rollback bzw. eine Serie von Patches
  20. Wer überhaupt nicht mit der Programmierung klarkommt, für den habe ich die wenigen Schritte nochmal per Screenshot zusammengestellt.
  21. Trading-Leitfaden CFDs (Gebundene Ausgabe) von John Jeffrey - Mit der technischen Analyse Contracts for Difference optimal nutzen Trading-Leitfaden CFDs John Jeffrey Preis: EUR 34,90 Erscheinungsdatum: April 2008 http://img505.imageshack.us/img505/2516/johnjeffreyleitfadencfdqz3.jpg Kurzbeschreibung An der Börse setzt man auf Wachstum? Richtig? Die Frage ist mit einem klaren „Jein“ zu beantworten, denn mittlerweile geht beides: das Spekulieren auf steigende und auf fallende Kurse. Ein Beispiel dafür sind CFDs, also ein Differenzgeschäft zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis eines Finanzinstruments, das es erlaubt, mit den Preisänderungen von z. B. Aktien, Rohstoffen oder Währungen spekulieren zu können, ohne diese selbst besitzen zu müssen. CFDs bekamen in den letzten Jahren sowohl die Aufmerksamkeit als auch das Geld der Trader. Allerdings sind diese Geschäfte mit einem hohen Risiko verbunden. Daher ist es für Sie wichtig, genau zu verstehen, wie Sie dieses Mittel [...] Weitere Bücher zum Thema CFDs
  22. Es gibt ein neues Feature im Charttool. Es nennt sich ProScreener/ Marktscanner und ermöglich es mit recht einfachen Mitteln die bislang statischen Listen nach eigenen Wünschen anzupassen. Zugriff erfolgt über Tools (Extras) => RT Chart (Echtzeit-Charts) => Keyboard Kombination STRG + E (Startet Proscreener Verwaltung)
  23. Our standalone real-time charts have a new feature allowing you to filter instruments according to your own criteria. Without the need for complicated programming you can scan any category of instrument for price movement conditions, or for criteria related to dozens of technical indicators. The real-time charts are accessed via the Tools menu. Within the charts package choose ProScreener from the Display menu – or click Ctrl+E. Instructions on ProScreener can be found on page 84 of the Help PDF, accessible from the Help menu of the package.
  24. IG Index, the world leaders in spread betting, have this week launched their sports spread betting offering, IG Sport, as its own separate brand. IG Sport has sat very successfully under the IG Index label for over 10 years and accounts for 30% of the sports spread betting market. IG Sport will now operate as part of IG Group's leisure brand. Tim Howkins, CEO of IG Group, said today, "The launch of IG Sport as a separate brand helps give our sport betting business its own clear identity. IG Sport sits alongside our fixed odds betting site extrabet and together the two sites offer an unrivalled range of bets for our sports betting clients." This acts as a timely reminder to the market on the eve of one of the biggest betting days of the year with the Grand National this Saturday. IG Sport will be offering a full range of spread markets on the race. Extrabet will offer a full range of fixed odds bets, all featuring the 'Take it Now' function. The 'Take it Now' function constantly updates the value of a be in-running and allows clients to take a rofit before the end of an event. © 2008 IG Index
  25. Rundschreiben 5/2008 (WA) zur Meldepflicht von Zweigniederlassungen europäischer Meldepflichtiger (branches) nach § 9 WpHG Geschäftszeichen: WA 14 - Wp 2001-2008/0028 Bonn/Frankfurt a.M., den20.03.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, da derzeit im Hinblick auf Meldepflichten von Zweigniederlassungen europäischer Meldepflichtiger im Sinne von Art. 25 MiFID verschiedene Auslegungsarten diskutiert werden, bezweckt die BaFin mit diesem Rundschreiben eine Klarstellung der für die deutsche Meldepflicht maßgeblichen Auslegung der europarechtlichen Vorgaben und des § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Diese Auslegung gilt zunächst vorbehaltlich einer zukünftigen anderweitigen Vereinbarung der Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene, die derzeit jedoch nicht abzusehen ist. Nach Art. 32 Abs. 7 MiFID obliegt es den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats, zu gewährleisten, dass die Zweigniederlassung bei Erbringung ihrer Leistungen in dessen Hoheitsgebiet unter anderem ihren Verpflichtungen aus Art. 25 MiFID, also auch ihren Transaktions-Meldepflichten aus Art. 25 Abs. 3 MiFID nachkommt. Diese Vorgabe wurde in § 9 Abs. 1 WpHG dahingehend umgesetzt, dass die Zweigniederlassung ihre meldepflichtigen „Geschäfte“ der BaFin zu melden hat. Maßgeblich für eine Meldepflicht der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist damit, ob ein meldepflichtiges Geschäft im deutschen Hoheitsgebiet abgeschlossen wurde. Anknüpfend an die Ausführungen in dem Rundschreiben 12/2007 liegt ein meldepflichtiges Geschäft dann vor, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen „Ankauf“ oder „Verkauf“ im Sinne des Art. 5 MiFID-Durchführungs-VO handelt. Bei der Abgrenzung der Geschäfte von Haupt- und Zweigniederlassung kann daher nicht darauf abgestellt werden, ob das Geschäft im Ergebnis bei der Zweig- oder der Hauptniederlassung gebucht wird, ob die Zweig- oder Hauptniederlassung rechtlich aus dem Geschäft verpflichtet wird oder wessen Börsenzulassung die Zweigniederlassung bei Vornahme eines börslichen Geschäfts verwendet hat. Da es sich bei einer Zweigniederlassung um einen unselbständigen Teil der Hauptniederlassung ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, wird notwendigerweise immer die Hauptniederlassung rechtlich aus dem Geschäft verpflichtet, auch die verwendete Börsenzulassung wird stets das gesamte Unternehmen betreffen, unabhängig davon, welcher Teil des Unternehmens von ihr im Einzelfall Gebrauch macht. Würde an diese Kriterien die Folge geknüpft, dass es sich bei dem Geschäft um ein solches der Hauptniederlassung handelt, wäre im Ergebnis nie ein Geschäft der Zweigniederlassung zu bejahen, wodurch die in Art. 32 Abs. 7 und Art. 25 Abs. 6 MiFID vorgesehene Pflichtenteilung zwischen Haupt –und Zweigniederlassung im Ergebnis vollständig leerlaufen würde. Dieses Ergebnis ist zu vermeiden. Ein Geschäft der Zweigniederlassung liegt daher unter Zugrundelegung einer rein tatsächlichen Betrachtungsweise immer dann vor, wenn die Zweigniederlassung selbst auf Käufer- oder Verkäuferseite handelnd tätig wird, also (untechnisch gesprochen) den Abschluss des Kaufvertrages vornimmt, sei es im Rahmen eines Eigengeschäfts i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG, eines Eigenhandels für andere i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpHG, eines Finanzkommissionsgeschäfts i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpHG oder einer (börslichen) Abschlussvermittlung i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WpHG, auch wenn durch diesen Abschluss rechtlich die Hauptniederlassung verpflichtet wird. In der bloßen Weiterleitung von Aufträgen an die Hauptniederlassung oder eine andere Zweigniederlassung (sog. Orderrouting) wird dagegen in der Regel ein nicht meldepflichtiger Vorgang zu sehen sein, da es sich hierbei, je nach konkreter Ausgestaltung, um einen der nicht meldepflichtigen Anlagevermittlung i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WpHG vergleichbaren Fall handeln kann (vgl. Rundschreiben 12/2007, II.3.c.). Für den Fall, dass keine bloße Weiterleitung in dem beschriebenen Sinne vorliegt, gilt folgendes: Erfolgt der meldepflichtige Kaufvertragsabschluss im deutschen Hoheitsgebiet, wovon zumindest immer dann ausgegangen werden kann, wenn das Geschäft an einem deutschen regulierten Markt oder OTC zwischen zwei deutschen Meldepflichtigen stattfindet, resultiert hieraus eine Meldepflicht an die BaFin. Findet der Kaufvertragsabschluss der Zweigniederlassung dagegen außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets statt, also z.B. an einer anderen europäischen Börse, ist für die Entgegennahme der entsprechenden Meldung die Aufsichtsbehörde des Herkunftsstaates der Hauptniederlassung zuständig. Da die Zweigniederlassung durch diese Regelung u.U. gezwungen wäre, unterschiedliche Meldewege aufzubauen, sehen die CESR Level 3 Guidelines on MiFID Transaction reporting (Ref.: CESR/07-301) von Mai 2007 ein Wahlrecht der Zweigniederlassung vor. Die Zweigniederlassung kann bei Ausübung dieses Wahlrechts bestimmen, dass sie, abweichend von der Regelung des Art. 32 Abs. 7 MiFID, nicht nur diejenigen Geschäfte an die BaFin meldet, die sie in deutschem Hoheitsgebiet abschließt, sondern zusätzlich auch alle übrigen außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes abgeschlossenen Geschäfte. Eine umgekehrte Ausübung dieses Wahlrechts, also die Entscheidung der Zweigniederlassung, sämtliche Meldungen bei der Heimataufsichtsbehörde der Hauptniederlassung abzugeben, ist dagegen aufgrund der Systematik der MiFID nach Art. 25 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 32 Abs. 7 nicht zulässig (siehe auch Nr. 12 der o.a. CESR Guidelines). Auch eine Befreiung der Zweigniederlassung von der deutschen Meldepflicht oder ein Verzicht auf die Meldungen der Zweigniederlassung seitens der BaFin zugunsten einer Meldung an die Heimataufsichtsbehörde der Hauptniederlassung ist weder durch § 9 WpHG noch durch die europäische Regelung vorgesehen.

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